Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Donnerstag, Dezember 25, 2025 0:44 - noch keine Kommentare
Mogelpackungen: Verbraucherzentrale fordert EU-weite Lösung zur Kennzeichnung
Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind – dies zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest 2025
[datensicherheit.de, 25.12.2025] Weihnachten 2025 steht vor der Tür, doch Schokolade ist in diesem Jahr besonders teuer. „Teils versuchen Hersteller die Preissteigerungen zu verstecken – durch weniger Inhalt oder Änderungen an der Rezeptur“, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Solche versteckten Preiserhöhungen seien für Verbraucher oft schwer zu erkennen. „Derartige ,Mogelpackungen’ führen dazu, dass sie weniger für ihr Geld bekommen.“ Der vzbv fordert eine EU-weite Lösung, wie solche gekennzeichnet werden könnten. Zu der Problematik hat der vzbv nach eigenen Angaben eine repräsentative Telefonbefragung vom 2. bis 4. Dezember 2025 bei forsa in Auftrag gegeben – befragt worden seien 1.002 Personen ab 18 Jahren, mit einer statistischen Fehlertoleranz von maximal ± 3 Prozentpunkten.

Foto: © Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop: Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!
76% der Verbraucher haben sich schon einmal bewusst gegen den Kauf einer ,Mogelpackung“ entschieden
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind. Das zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest. Wenn dann auch noch ,Mogelpackungen’ im Regal stehen, fühlen sich die Menschen getäuscht“, kommentiert Ramona Pop, vzbv-Vorständin.
- Sie fordert: „Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!“
Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt demnach: Gut drei Viertel (76%) der Verbraucher geben an, sich schon einmal bewusst gegen den Kauf eines Produktes entschieden haben, weil sie den Eindruck hatten, es handelte sich um eine „Mogelpackung“.
Verbraucherzentrale fordert, EU-weite Regelung zu prüfen
Versteckte Preiserhöhungen in Form von „Shrinkflation“ (Verringerung der Füllmenge) und „Skimpflation“ (Änderungen der Zutaten) ließen sich häufig nicht auf den ersten Blick enttarnen. Lebensmittelhersteller brächten ihre „Mogelpackungen“ mitunter in der gesamten Europäischen Union (EU) in den Umlauf.
- Verschiedene Rechtsverordnungen in der EU gäben vor, welche Informationen sich auf der Verpackung befinden müssen. Zusätzliche Angaben seien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aus Sicht des vzbv brauche es daher eine europäische Vorgabe für Hinweise auf „Mogelpackungen“.
„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher spricht sich für einen Hinweis auf ,Mogelpackungen’ aus. Versteckte Preiserhöhungen sind ein Ärgernis und schädigen das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine Kennzeichnung von Mogelpackungen stark machen!“, betont Pop.
Verbraucherzentrale: Hinweis am Supermarktregal auch für deutschen Markt bürokratiearme Übergangslösung
Versteckte Preiserhöhungen könnten in Deutschland bislang nur im Nachhinein durch langwierige Gerichtsverfahren unterbunden werden. Wenn die Klage gegen einen Anbieter erfolgreich ist, kann dieser laut vzbv zu einem Hinweis auf der Verpackung verpflichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wirtschaftliche Schaden für Verbraucher bereits eingetreten – ebenso wie der Vertrauensverlust. Auch könne es sein, dass das beanstandete Produkt dann bereits nicht mehr im Handel angeboten wird.
- In Ländern wie Frankreich oder Ungarn seien Supermärkte verpflichtet, versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich zu machen. Die Regierung in Österreich habe im November 2025 ein Gesetz verabschiedet, „das Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichem Preis künftig 60 Tage lang zu kennzeichnen“. Aus vzbv-Sicht wäre ein Hinweis am Supermarktregal auch für den deutschen Markt eine bürokratiearme Übergangslösung.
„Als pragmatische und kurzfristig umsetzbare Übergangslösung sollte der Lebensmitteleinzelhandel versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich machen, bis eine europaweite Regelung in Kraft tritt!“, so Pop abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!
Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop
Verbraucherzentrale Bundesverband, 18.12.2025
Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen / Mehr Transparenz bei Mogelpackungen
verbraucherzentrale Bundesverband, Anke Zühlsdorf & Sarah Kühl & Alina Schäfer & Achim Spiller, 08.11.2025
SHRINK- UND SKIMPFLATION BEI LEBENSMITTELN: INDIREKTE PREISERHÖHUNGEN AUS VERBRAUCHERPERSPEKTIVE / Verbraucherstudie zur Preiswahrnehmung und Akzeptanz indirekter Preiserhöhungen
datensicherheit.de, 01.09.2025
Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung / Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert
datensicherheit.de, 28.06.2024
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