Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, September 1, 2025 16:02 - noch keine Kommentare
Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung
Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert
[datensicherheit.de, 01.09.2025] Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) meldet, dass beim Landgericht Bremen Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH eingereicht wurde. Hintergrund ist demnach die Reduzierung der Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke „Milka“, ohne dass Verbraucher ausreichend darauf hingewiesen wurden. Statt der über Jahrzehnte üblichen 100 Gramm enthielten viele Sorten nur noch 90 Gramm Schokolade.

Abbildung: vzhh
„Mogelpackungsliste / Shrinkflation“ – Beispiel „Milka Trauben-Nuss“: Vergleich 100g-Tafel vs. 90g-Tafel
Verbraucher kaufen „Milka“-Schokolade seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung…
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat. Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten“, erläutert Armin Valet von der vzhh.
- Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeige, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez sei: „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden.“
Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt.
Bereits erfolgreiches Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Upfield
„Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus!“, betont Valet. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, müsse klar und unübersehbar darauf hinweisen.
- Wie berechtigt diese Forderung sei, habe sich bereits im erfolgreichen Verfahren der vzhh gegen das Unternehmen Upfield gezeigt.
„Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts ,Sanella’ reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).“
Verbraucherschützer: Politik muss klare Regeln schaffen!
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen!“, so Valet. Hersteller sollten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen.
- Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden. „Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus.“
In den vergangenen Jahren seien viele hundert Beschwerden zu den „Tricksereien des Lebensmittelkonzerns“ bei der vzhh eingegangen. „,Milka’-Produkte waren bereits mehrfach ,Mogelpackung des Monats’. Die ,Tuc Bake Rolls’ von Mondelez wurden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sogar zur ,Mogelpackung des Jahres’ gewählt“, berichtet Valet.
Verbraucher können auf Online-„Mogelpackungsliste“ recherchieren
Mit der sogenannten Mogelpackungsliste der vzhh auf den Spuren der „Shrinkflation“:
- Mit der bundesweit einzigartigen „Mogelpackungsliste“ dokumentiere die vzhh seit Jahren versteckte Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierungen.
Verbraucher könnten dort nach betroffenen Produkten recherchieren und eigene Hinweise melden.
Weitere Informationen zum Thema:
Verbraucherzentrale Hamburg
Armin Valet
datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt
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