Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Oktober 20, 2025 1:01 - noch keine Kommentare
Künftig einfacher und sicherer: Neue C1-Klasse eröffnet Handwerk erweiterte Chancen beim Drohneneinsatz
Wärmebild-Drohnen können fortan einfacher und rechtssicher eingesetzt werden – C1-Klassifizierung senkt Hürden für deren Einsatz zur Dachinspektion,, PV-Prüfung und Energieberatung
[datensicherheit.de, 20.10.2025] Mit der erstmaligen C1-Klassifizierung einer Wärmebild-Drohne beginnt für das Handwerk eine neue Ära: „Wärmebildkameras aus der Luft lassen sich nun deutlich einfacher und rechtssicherer einsetzen.“ Dachdecker könnten damit Dächer dokumentieren, Energieberater Wärmebrücken entdecken, Solarteure Photovoltaikanlagen (PV) prüfen – eben ohne Gerüst, Risiko oder hohen Aufwand. Bislang waren demnach viele Modelle noch an strenge Regeln gebunden. Das Fach- und Verbraucherportal „Drohnen-Camp.de“ zeigt nun auf: „Mit der neuen C1-Klasse fallen zentrale Hürden weg.“

Foto: Drohnen-Camp
Drohnen (hier mit Wärmebildkamera) entwickeln sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe
Rechtliche Hürden entfallen – bislang mussten Piloten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) haben
Bislang seien Wärmebild-Drohnen im Handwerk nur eingeschränkt nutzbar gewesen: „Piloten mussten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) absolvieren und Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einhalten.“
- In der Praxis habe dies oft bedeutet: „Der Einsatz war auf Baustellen oder in dicht bebauten Gebieten kaum möglich.“
Mit der neuen „DJI Mavic 3T Advanced“ sei in der C1-Klasse nun erstmals eine Wärmebild-Drohne verfügbar, welche diese Einschränkungen überwindet. Betriebe könnten moderne Drohnentechnik nun einfach einsetzen – ohne komplizierte Abstandsregelungen und ohne hohen Qualifikationsaufwand.
Bedeutet der C1-Klassifizierung für Drohnen
„Die C1-Klassifizierung ein europaweit gültiges Prüfsiegel für Drohnen.“ Diese bestätige, dass ein Gerät bestimmte Sicherheits- und Technikstandards erfüllt. Für Handwerksbetriebe heißt dies: „Flüge werden rechtssicherer und der bürokratische Aufwand sinkt spürbar.“
Bereits heute setzten viele Gewerke im Alttag Drohnen ein – „und die Anwendungsfälle wachsen“:
- Digitale Dachaufmaße in wenigen Minuten, ohne das Dach zu betreten.
- Baufortschrittsdokumentation durch hochauflösende Fotos aus der Luft.
- Thermographie zur Erkennung von Wärmebrücken oder Schäden an Photovoltaikanlagen.
Alle diese Anwendungen hätten eines gemeinsam: Sie sparten Zeit, reduzierten Kosten und machten Arbeiten sicherer. „Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck wird die Drohne zum unverzichtbaren Werkzeug im Arbeitsalltag.“
Drohnen einst ein Spezialgerät – nunmehr praktischer Alltagshelfer für Handwerksbetriebe
„Für Handwerksbetriebe ist die C1-Klasse ein echter Durchbruch. Sie senkt Hürden, schafft Rechtssicherheit und eröffnet völlig neue Einsatzmöglichkeiten. Wer jetzt einsteigt, sichert sich klare Wettbewerbsvorteile“, kommentiert Francis Markert vom Web-Portal „Drohnen-Camp.de“.
- Eine begleitende Webseite soll auf einen Blick aufzeigen, „welche Vorteile die neue C1-Klassifizierung bringt und wie Handwerksbetriebe Drohnen bereits heute im Alltag einsetzen“.
Die Einführung der C1-Klassifizierung markiere einen Wendepunkt: Drohnen entwickelten sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe.
Weitere Informationen zum Thema:
DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter
DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.10.2025
Drohne mit Wärmebildkamera: Aktuelle Modelle und Test
DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 01.10.2025
Die C1-Drohnenklasse: Was du bedenken musst und aktuelle Modelle
datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht
datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt
datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben
Aktuelles, Experten - Okt. 20, 2025 1:01 - noch keine Kommentare
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