KI-Verordnung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 15 Jul 2026 11:35:33 +0000 de hourly 1 Digitale Inhalte: KI-Generierung muss transparent sein https://www.datensicherheit.de/digital-inhalte-ki-generierung-transparenz Wed, 15 Jul 2026 22:13:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55612 Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von Internet-Präsenzen viele künstlich erzeugte Inhalte kennzeichnen und auch offenlegen, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren

[datensicherheit.de, 16.07.2026] Immer häufiger begegnen Verbraucher Inhalten, welche mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden – etwa bei Chatbots, Bildern, Videos oder Texten. Oft lässt sich eben nicht mehr erkennen, ob Inhalte von Menschen oder einer Maschine generiert wurden. Laut einer aktuellen Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW soll sich dies nun ändern: Mit der KI-Verordnung („AI Act) führt die Europäische Union (EU) neue Transparenzpflichten ein. Konkret müssen ab dem 2. August 2026 Anbieter und Betreiber von Internet-Präsenzen viele künstlich erzeugte Inhalte kennzeichnen und auch offenlegen, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren. Welche Regeln dann gelten und was diese für Verbraucher bedeuten, erläutert nachfolgend Ayten Öksüz, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale NRW:

Verbraucher sollen klar erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder auf mit deren Hilfe erzeugte Inhalte treffen

Verbraucher sollen demnach klar erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben. „Das betrifft etwa interaktive KI-Systeme wie Chatbots und Sprachassistenten. Diese müssen als solche erkennbar sein, damit klar ist, dass eine KI antwortet und kein Mensch. Wer eine KI-Anwendung anbietet, die Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Texte generiert, muss sicherstellen, dass die Ergebnisse maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert werden.“

  • Besonders täuschend echt wirkende Inhalte – sogenannte Deepfakes – müssten deutlich sichtbar als „automatisiert erstellt“ ausgewiesen werden. Auch KI-generierte Texte, welche die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren sollen, wie Nachrichteninhalte, müssten entsprechend kenntlich gemacht werden – „es sei denn, sie wurden redaktionell bearbeitet“.

Zudem müssten Nutzer informiert werden, wenn KI-Technologien ihre Emotionen auswerten. „Die meisten dieser Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Für Anbieter, die ihre generativen KI-Systeme bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht haben, ist hinsichtlich bestimmter Kennzeichnungspflichten eine Übergangsfrist vorgesehen.“

Kennzeichnungspflicht: Sichtbare bzw. auslesbare Hinweise für KI-Inhalte

KI-Inhalte ließen sich mit Einführung der Kennzeichnungspflichten an sichtbaren Hinweisen wie „mit KI erstellt“ oder „mit KI verändert“, an einem Wasserzeichen oder daran erkennen, dass sich ein Chatbot als automatisiertes KI-System ausweist. Damit Verbraucher solche Hinweise leicht erkennen können, schlägt die EU einheitliche Symbole für KI-generierte Inhalte vor.

  • Bei Texten, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen könne außerdem in der Datei gespeichert sein, dass sie von einer KI erzeugt wurden. Diese Information stecke dann in den sogenannten Metadaten, also unsichtbaren Begleitinformationen. Diese seien nicht unmittelbar sichtbar und lassen sich nur mit technischen Hilfsmitteln auslesen.

Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein auf Kennzeichnungen verlassen. „Die Technik steckt noch in der Entwicklung und Markierungen können fehlen oder beim Teilen verloren gehen. Hilfreich bleibt ein kritischer Blick darauf, woher ein Inhalt stammt und wer ihn verbreitet hat.“ Öksüz führt hierzu aus: „Wirkt ein Inhalt ungewöhnlich perfekt, besonders emotionalisierend oder reißerisch, lohnt es sich, die Quelle genauer zu prüfen!“ Gerade deshalb seien die neuen Kennzeichnungspflichten wichtig: Diese sollten ein verlässliches Symbol schaffen, „das nicht vom geübten Auge abhängt“.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über intransparente KI-Inhalte

„Wer vermutet, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, kann bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.“ In Deutschland übernehme die Bundesnetzagentur diese Aufgabe.

  • Betroffene sollten die entsprechenden Inhalte möglichst dokumentieren und sichern, etwa durch Screenshots, und festhalten, wo und wann sie aufgetaucht sind.

Unternehmen drohten bei Verstößen Bußgelder. Täuschen KI-Inhalte gezielt und beeinflussen Kaufentscheidungen, könnten zusätzlich wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen.

Weitere Informationen zum Thema:

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Frau Dr. Öksüz, sollen wir KI im Alltag nutzen oder nicht? / Wie jede Technologie birgt die Künstliche Intelligenz Chancen und Risiken. Wir haben Dr. Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, um ihre Einschätzung gebeten…

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AI Act: Bundesrat hat Weg für Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht / Der TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur und fordert schnellen Aufbau leistungsfähiger Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse

datensicherheit.de, 12.04.2026
KI-Verordnung: Konkretisierung der Transparenzpflichten für Unternehmen / Für betroffene Unternehmen wächst der Handlungsdruck – sie müssen wissen, wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte zu kennzeichnen sind

datensicherheit.de, 25.06.2024
Kennzeichnungspflicht digital bearbeiteten Bildmaterials kommt voran / Deutschlands Plastische und Ästhetische Chirurgen melden Teilerfolg mit Petition zur Kennzeichnungspflicht

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AI Act: Bundesrat hat Weg für Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht https://www.datensicherheit.de/ai-act-bundesrat-durchfuehrungsgesetz-europa-ki-verordnung Fri, 10 Jul 2026 22:32:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55515 Der TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur und fordert schnellen Aufbau leistungsfähiger Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse

[datensicherheit.de, 11.07.2026] Der TÜV-Verband e.V. hat in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2026 begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) freigemacht hat. Positiv bewertet wird demnach auch die Verständigung von Bund und Ländern, die Marktüberwachung Künstlicher Intelligenz (KI) künftig bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu bündeln und damit bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen zu erhalten. Dies schaffe die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des „AI Act“.

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Abbildung: ©TÜV-Verband / Tobias Koch

Dr. Patrick Gilroy betont, dass die BNetzA personell und technisch so auszustatten sei, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann

TÜV-Verband sieht wichtigen Schritt für einheitliche und wirksame KI-Aufsicht

„Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine einheitliche und wirksame KI-Aufsicht“, kommentiert Dr. Patrick Gilroy, Referent „Künstliche Intelligenz und Bildung“ beim TÜV-Verband.

  • Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssten vermieden werden. Jetzt komme es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen und die BNetzA personell und technisch so auszustatten, „dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann“.

Der TÜV-Verband begrüßt zudem, dass in den drittprüfungspflichtigen Produktbereichen die bewährten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen weiter genutzt würden. So blieben vorhandene Expertise und etablierte Verfahren erhalten und unnötige Bürokratie werde vermieden.

Anforderungen der KI-Verordnung zügig, einheitlich und praxisgerecht umsetzen

„Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, unterstreicht Gilroy. Er führt hierzu aus: „Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können.“

  • Gleichzeitig müssten die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der BNetzA über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.

Die BNetzA müsse gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, könnten die Anforderungen des „AI Act“ zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Team / Dr. Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung

datensicherheit.de, 12.06.2026
AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten / Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

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KI-Verordnung: Konkretisierung der Transparenzpflichten für Unternehmen https://www.datensicherheit.de/ki-verordnung-konkretisierung-transparenzpflichten-unternehmen https://www.datensicherheit.de/ki-verordnung-konkretisierung-transparenzpflichten-unternehmen#respond Sat, 11 Apr 2026 22:58:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53822 Für betroffene Unternehmen wächst der Handlungsdruck – sie müssen wissen, wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte zu kennzeichnen sind

[datensicherheit.de, 12.04.2026] Laut einer aktuellen Bitkom-Studie ist Künstliche Intelligenz (KI) bereits in jedem dritten Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Einsatz. Weitere 20 Prozent planten einen baldigen KI-Einsatz im eigenen Geschäftsbetrieb. Dabei wachse für betroffene Unternehmen der Handlungsdruck: „Wann müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden?“ Antworten liefere Art. 50 der europäischen „KI-Verordnung“ (KI-VO). Die Vorschrift soll im August 2026 in Kraft treten und gezielte Transparenzpflichten etablieren, welche Unternehmen kennen und in der Praxis umsetzen müssen.

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Foto: Bitkom

Anja Olsok: Die „KI-Verordnung“ schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz Generativer KI

Art. 50 der „KI-Verordnung“ differenziert nach konkreten Einsatzszenarien

„Die ,KI-Verordnung’ schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz Generativer KI. Unternehmen müssen jetzt systematisch erfassen, wo KI eingesetzt wird, und entsprechende ,Governance’-Strukturen aufbauen“, erläutert Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH.

Die „KI-Verordnung“ sehe keine allgemeine Pflicht vor, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Der Art. 50 differenziere vielmehr nach konkreten Einsatzszenarien:

  • Wer KI-gestützte Chatbots oder virtuelle Assistenten betreibt, müsse Nutzer zu Beginn der Interaktion auf den KI-Einsatz von hinweisen.
  • Wer synthetische audiovisuelle Inhalte wie sogenannte Deepfakes veröffentlicht, unterliege einer Kennzeichnungspflicht für das erzeugte oder veränderte Material.
  • Wer KI-generierten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, sei zur Offenlegung verpflichtet, es sei denn, der Inhalt wurde redaktionell geprüft und wird unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht.

„Betreiber“ im Sinn der „KI-Verordnung“ jedes Unternehmen, welches ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt

Der neue Rechtsrahmen betreffe dabei nicht nur Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, sondern ausdrücklich auch deren Betreiber.

  • Als „Betreiber“ gelte jedes Unternehmen, welches ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, etwa zur Kundenkommunikation, zur Erstellung von Marketinginhalten oder zur Unterstützung interner Prozesse.

Für viele Unternehmen bedeute dies: Sobald ein KI-Tool in einem der von Art. 50 erfassten Szenarien eingesetzt wird, könnten eigene Transparenzpflichten entstehen – unabhängig davon, ob man selbst in die Entwicklung des Systems involviert war.

Bitkom Consult bietet Begleitung bei der Umsetzung der „KI-Verordnung“ an

Bitkom Consult unterstützt nach eigenen Angaben Unternehmen dabei, den Einsatz Generativer KI rechtlich und organisatorisch einzuordnen.

  • Dazu gehörten die Analyse konkreter Anwendungsfälle, die Bewertung von Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberrollen sowie die Entwicklung praxistauglicher Governance- und Freigabeprozesse.

Dazu böten die Experten von Bitkom Consult sowohl praxisorientierte Seminare und Weiterbildungsformate als auch individuell zugeschnittene Beratung zur Umsetzung der „KI-Verordnung“ an. Ziel sei es, regulatorische Anforderungen frühzeitig in umsetzbare Strukturen zu überführen und den sicheren Einsatz von KI im Unternehmen zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom, 2026
Studie: Künstliche Intelligenz in Deutschland

bitkom consult
Wir beraten die Digitalwirtschaft!

bitkom consult
Datenschutzberatung für Künstliche Intelligenz

bitkom
Anja Olsok: Geschäftsführerin Bitkom Servicegesellschaft mbH

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die KI-Verordnung der EU: Die KI-VO stellt umfassende Regeln für KI auf, welche die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten und gleichzeitig Innovation fördern sollen

datensicherheit.de, 19.03.2026
Drohender Flickenteppich bei KI-Regeln nach Abstimmung im EU-Parlament / Der TÜV-Verband e.V. kritisiert den Vorschlag, wesentliche Hochrisiko-Anwendungen aus der „KI-Verordnung“ („AI Act“) herauszunehmen und warnt vor mehr Bürokratie für Start-Ups und den Mittelstand sowie vor weniger Sicherheit

datensicherheit.de, 12.12.2025
Digitaler Omnibus im Kontext Künstlicher Intelligenz gefährdet Verbraucherrechte / Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, die Registrierungspflicht für „Hochrisiko-KI“ beizubehalten

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Drohender Flickenteppich bei KI-Regeln nach Abstimmung im EU-Parlament https://www.datensicherheit.de/drohung-flickenteppich-ki-regeln-abstimmung-eu-parlament Thu, 19 Mar 2026 08:18:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53317 Der TÜV-Verband e.V. kritisiert den Vorschlag, wesentliche Hochrisiko-Anwendungen aus der „KI-Verordnung“ („AI Act“) herauszunehmen und warnt vor mehr Bürokratie für Start-Ups und den Mittelstand sowie vor weniger Sicherheit

[datensicherheit.de, 19.03.2026] In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der TÜV-Verband e.V. den Vorschlag, wesentliche Hochrisiko-Anwendungen aus der KI-Verordnung herauszunehmen – dies führe zu mehr Bürokratie für Start-Ups und den Mittelstand sowie zu weniger Sicherheit. EU-Mitgliedsstaaten und EU-Kommission seien jetzt gefordert, den horizontalen Ansatz des „AI Act“ zu erhalten. Dessen Rückabwicklung durch die Hintertür wäre indes der falsche Weg. Anstatt zentrale Produktbereiche aus dem Rechtsrahmen herauszulösen, braucht es laut dem TÜR-Verband zügig Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission, um Überschneidungen mit sektoralem Recht zu klären und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

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Foto: © Tobias Koch

Dr. Joachim Bühler: Gerade bei industriellen und verbrauchernahen Hochrisiko-KI-Systemen brauchen wir einheitliche Regeln zu Robustheit, Datenqualität, Transparenz, Risikomanagement und menschlicher Aufsicht!

Folgenschwerer Kurswechsel würde horizontalen Regulierungsansatz der „KI-Verordnung“ substanziell schwächen

Am 18. März 2026 haben demnach der „Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ (IMCO) und der „Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres“ (LIBE) des EU-Parlaments ihre Position zur Anpassung des „EU AI Act“ beschlossen und dabei mehrheitlich für einen sogenannten Sektor-Exit bei der KI-Regulierung gestimmt.

  • Zentrale Hochrisiko-Produktbereiche, z.B. Medizinprodukte, Maschinen und Spielzeuge, sollten laut Forderung der Abgeordneten aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der „KI-Verordnung“ herausgelöst und KI-Anforderungen stattdessen künftig in den jeweiligen sektoralen Rechtsakten geregelt werden.

Aus Sicht des TÜV-Verbands wäre dies ein „folgenschwerer Kurswechsel“, welcher den horizontalen Regulierungsansatz des „AI Act“ substanziell schwächt und das europäische Schutzniveau für Hochrisiko-KI gefährdet.

„KI-Verordnung“ erster umfassender Rechtsrahmen, um Innovation und Schutz zusammenzudenken

„Der ,EU AI Act’ ist als weltweit erster umfassender Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz angetreten, um Innovation und Schutz zusammenzudenken“, erläutert Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Er warnt: „Wenn sich das Europäische Parlament in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission durchsetzt, endet der europäische Weg bei Künstlicher Intelligenz in einer Sackgasse!“

  • Zu Hochrisiko-KI-Systemen zählen Anwendungen, deren Fehlfunktionen oder Fehlentscheidungen erhebliche Folgen für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte haben könnten – zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Robotik, Bewerbungsverfahren oder beim Zugang zu wichtigen Dienstleistungen wie Kreditvergaben.

Bühler betont: „Gerade bei industriellen und verbrauchernahen Hochrisiko-KI-Systemen brauchen wir einheitliche Regeln zu Robustheit, Datenqualität, Transparenz, Risikomanagement und menschlicher Aufsicht, damit Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte wirksam geschützt werden!“

KI-Entwicklung rasanter als mögliche sektorale Regulierung

Die vorgeschlagene sektorale Verlagerung würde den europäischen Rechtsrahmen für Hochrisiko-KI-Systeme nicht vereinfachen, sondern zersplittern. Anforderungen an Künstliche Intelligenz (KI) müssten dann in zahlreichen sektoralen Richtlinien und Verordnungen neu erarbeitet und integriert werden – mit unterschiedlichen Standards, Verfahren und Umsetzungsfristen.

  • Ein solcher „Sektor-Exit“ würde zudem die Regulierung von Hochrisiko-KI erheblich ausbremsen. KI-spezifische Anforderungen müssten dann mühsam in zahlreiche sektorale Vorschriften eingearbeitet und laufend nachgezogen werden. Angesichts der Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen wäre es kaum möglich, KI-Anforderungen in zahlreichen sektoralen Rechtsakten rechtzeitig anzupassen. Veraltete Vorschriften würden so selbst zum Innovationshemmnis. Ein horizontaler Ansatz hingegen könne mit der Dynamik der KI Schritt halten und zugleich ein hohes Schutzniveau sichern.

„Das wäre kein Bürokratieabbau, sondern der Einstieg in einen regulatorischen ,Flickenteppich’ mit mehr Aufwand, mehr Unsicherheit und langfristig höheren Belastungen für Unternehmen!“, moniert Bühler daher die drohende Entwicklung.

Europa könnte Einfluss auf globale KI-Standards verlieren

Insbesondere für Hersteller, welche KI in sicherheitskritischen Produkten wie Medizinprodukten, Maschinen oder vernetzten Verbraucherprodukten einsetzen, seien klare und kohärente Regeln sowie deren europaweit einheitliche Umsetzung entscheidend, um Sicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zusammenzubringen.

  • Der „AI Act“ gelte weltweit als Referenzmodell für vertrauenswürdige KI. Viele internationale Akteure orientierten sich bereits an diesem europäischen Ansatz. Mit einem „Sektor-Exit“ weiche die EU den eigenen KI-Regulierungsansatz auf und verliere an Einfluss auf internationale Standards.

Dies sei nicht nur regulatorisch relevant, sondern auch wirtschaftspolitisch entscheidend. Denn internationale Standards bestimmten, welche Anforderungen sich in globalen Märkten durchsetzen. „Wenn Europa seinen Ansatz bei Hochrisiko-KI verwässert, schwächen wir unseren Einfluss auf Regeln, die morgen weltweit gelten“, gibt Bühler zu bedenken und führt weiter aus: „Und das schwächt auch Europas Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Wettbewerb.“

Verhandlungen zwischen EU-Parlament und -Mitgliedsstaaten müssen horizontalen Ansatz der „KI-Verordnung“ sichern

Der TÜV-Verband habe bereits gemeinsam mit AlgorithmWatch, AI Policy Lab, ALLAI, BSI – United Kingdom, DEKRA, ForHumanity, Open Knowledge Foundation, The Future Society und TÜV AI.Lab in einem Offenen Brief an die Bundesregierung vor einem „Sektor-Exit“ gewarnt.

  • „Jetzt kommt es in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten darauf an, den horizontalen Ansatz des ,AI Acts’ zu verteidigen und Europas Sicherheits- und Vertrauensversprechen bei Hochrisiko-KI-Systemen nicht preiszugeben“, so Bühler.

Eine Rückabwicklung des „AI Act“ durch die Hintertür wäre der falsche Weg. Bühlers Fazit: „Anstatt zentrale Produktbereiche aus dem Rechtsrahmen herauszulösen, braucht es zügig Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission, um Überschneidungen mit sektoralem Recht zu klären und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten!“

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

mfm – future at work,
mfm – Interview: Drei Fragen an Joachim Bühler

TÜV VERBAND, Patrick Gilroy, 11.03.2026
Offener Brief: Einheitliche KI-Regeln in Europa sichern Innovation, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit / Den horizontalen Ansatz des AI Act beibehalten – dazu rufen die Unterzeichner des vorliegenden offenen Briefs mit Blick auf die geplanten Änderungen im Rahmen des „Digital Omnibus“ der EU eindringlich auf

EUR-Lex
Trilog

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

datensicherheit.de, 31.07.2025
Ein Jahr AI Act: eco mahnt rechtssichere Rahmenbedingungen und politischen Gestaltungswillen an / Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische „AI Act“ in Kraft getreten – laut eco ein historischer Meilenstein für die globale KI-Regulierung und Grundlage, um KI „Made in Europe“ zum Erfolgsmodell zu machen

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