Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, April 12, 2026 0:58 - noch keine Kommentare
KI-Verordnung: Konkretisierung der Transparenzpflichten für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen wächst der Handlungsdruck – sie müssen wissen, wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte zu kennzeichnen sind
[datensicherheit.de, 12.04.2026] Laut einer aktuellen Bitkom-Studie ist Künstliche Intelligenz (KI) bereits in jedem dritten Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Einsatz. Weitere 20 Prozent planten einen baldigen KI-Einsatz im eigenen Geschäftsbetrieb. Dabei wachse für betroffene Unternehmen der Handlungsdruck: „Wann müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden?“ Antworten liefere Art. 50 der europäischen „KI-Verordnung“ (KI-VO). Die Vorschrift soll im August 2026 in Kraft treten und gezielte Transparenzpflichten etablieren, welche Unternehmen kennen und in der Praxis umsetzen müssen.

Foto: Bitkom
Anja Olsok: Die „KI-Verordnung“ schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz Generativer KI
Art. 50 der „KI-Verordnung“ differenziert nach konkreten Einsatzszenarien
„Die ,KI-Verordnung’ schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz Generativer KI. Unternehmen müssen jetzt systematisch erfassen, wo KI eingesetzt wird, und entsprechende ,Governance’-Strukturen aufbauen“, erläutert Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH.
Die „KI-Verordnung“ sehe keine allgemeine Pflicht vor, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Der Art. 50 differenziere vielmehr nach konkreten Einsatzszenarien:
- Wer KI-gestützte Chatbots oder virtuelle Assistenten betreibt, müsse Nutzer zu Beginn der Interaktion auf den KI-Einsatz von hinweisen.
- Wer synthetische audiovisuelle Inhalte wie sogenannte Deepfakes veröffentlicht, unterliege einer Kennzeichnungspflicht für das erzeugte oder veränderte Material.
- Wer KI-generierten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, sei zur Offenlegung verpflichtet, es sei denn, der Inhalt wurde redaktionell geprüft und wird unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht.
„Betreiber“ im Sinn der „KI-Verordnung“ jedes Unternehmen, welches ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt
Der neue Rechtsrahmen betreffe dabei nicht nur Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, sondern ausdrücklich auch deren Betreiber.
- Als „Betreiber“ gelte jedes Unternehmen, welches ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, etwa zur Kundenkommunikation, zur Erstellung von Marketinginhalten oder zur Unterstützung interner Prozesse.
Für viele Unternehmen bedeute dies: Sobald ein KI-Tool in einem der von Art. 50 erfassten Szenarien eingesetzt wird, könnten eigene Transparenzpflichten entstehen – unabhängig davon, ob man selbst in die Entwicklung des Systems involviert war.
Bitkom Consult bietet Begleitung bei der Umsetzung der „KI-Verordnung“ an
Bitkom Consult unterstützt nach eigenen Angaben Unternehmen dabei, den Einsatz Generativer KI rechtlich und organisatorisch einzuordnen.
- Dazu gehörten die Analyse konkreter Anwendungsfälle, die Bewertung von Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberrollen sowie die Entwicklung praxistauglicher Governance- und Freigabeprozesse.
Dazu böten die Experten von Bitkom Consult sowohl praxisorientierte Seminare und Weiterbildungsformate als auch individuell zugeschnittene Beratung zur Umsetzung der „KI-Verordnung“ an. Ziel sei es, regulatorische Anforderungen frühzeitig in umsetzbare Strukturen zu überführen und den sicheren Einsatz von KI im Unternehmen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema:
bitkom, 2026
Studie: Künstliche Intelligenz in Deutschland
bitkom consult
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bitkom consult
Datenschutzberatung für Künstliche Intelligenz
bitkom
Anja Olsok: Geschäftsführerin Bitkom Servicegesellschaft mbH
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