Klaus Müller – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 03 Aug 2021 17:07:57 +0000 de hourly 1 Greenwashing bei Geldanlagen: BaFin plant Regelwerk https://www.datensicherheit.de/greenwashing-geldanlagen-bafin-planung-regelwerk https://www.datensicherheit.de/greenwashing-geldanlagen-bafin-planung-regelwerk#respond Tue, 03 Aug 2021 17:07:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40501 Klaus Müller kommentiert geplante BaFin-Regulierung für als nachhaltig beworbene Investmentfonds

[datensicherheit.de, 03.08.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen die steigende Gefahr von sogenanntem Greenwashing bei Geldanlagen vorzugehen: „Laut einem gestern veröffentlichten Richtlinien-Entwurf müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig investieren.“ In seiner Stellungnahme kommentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller, des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dieses Vorhaben.

vzbv begrüßt Initiative der BaFin

Müller erläutert: „Auch bei Geldanlagen besteht die Gefahr von Greenwashing. Es ist deshalb gut, dass die BaFin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen.“ Aber auch der Gesetzgeber sei gefordert. Die Mehrheit der Verbraucher erwarte, dass als „nachhaltig“ beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führten – „also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern“.

Bundesregierung sollte Impuls der BaFin aufgreifen

Bei vielen Geldanlagen sei eine solche Wirkung allerdings unklar. „Der vzbv erwartet, dass die Bundesregierung sich hier für klare Standards und Definitionen einsetzt: Anlagen sollten nur als ,nachhaltig‘ bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen“, fasst Müller die vzbv-Position zusammen.“

Weitere Informationen zum Thema:

BaFin, 02.08.2021
Nachhaltige Investmentvermögen: BaFin konsultiert Richtlinie

BaFin, 02.08.2021
Konsultation 13/2021 – Konsultationsfassung / Download

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Statt bequemem Online-Kauf grenzenloser Ärger https://www.datensicherheit.de/statt-bequemem-online-kauf-grenzenloser-aerger https://www.datensicherheit.de/statt-bequemem-online-kauf-grenzenloser-aerger#respond Tue, 24 Nov 2020 20:20:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38258 Verbraucher haben bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme

[datensicherheit.de, 24.11.2020] Eine aktuelle Umfrage des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat nach dessen Angaben ergeben, dass Verbraucher bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme haben. Der vzbv fordert im Rahmen des „Digital Services Act“, dass Online-Marktplätze stärker für die Einhaltung von Verbraucherrechten in die Verantwortung genommen werden. Die angekündigte Reform der Produktsicherheitsrichtlinie müsse auch Online-Marktplätze umfassen, so dass auch für diese „die EU-Regeln zur Produktsicherheit und Verantwortlichkeit gelten“. 93 Prozent der Befragten erwarteten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgten, dass Händler auf der Plattform die EU-Regeln befolgen.

Online-Bestellung: 41 Prozent haben unangenehme Erfahrungen gemacht

Gut vier von zehn Befragten (41 Prozent), die schon einmal etwas online im außereuropäischen Ausland bestellt haben, geben demnach an, dass dabei etwas schiefgelaufen ist. Dazu gehörten lange oder ausbleibende Lieferungen, schwieriger Widerruf oder vereinzelt sogar gefährliche und unsichere Waren.
Das habe eine repräsentative vzbv-Befragung ergeben. Der vzbv sieht nach eigenen Angaben die Verantwortung hierbei auch bei den Online-Marktplätzen. Dazu habe der vzbv ein neues Positionspapier veröffentlicht und setze sich für die Reform der Produktsicherheitsrichtlinie ein.

Prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich in Verantwortung für angebotene Produkte widerspiegeln

„Verbraucher sagen ‚ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘ und nicht ‚ich kaufe bei einem Anbieter in China‘“, berichtet Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diese prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln.“
Online-Marktplätze müssten für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, „wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen“.

Umfrage zu Problemen bei Online-Käufen inner- und außerhalb der EU

Unter Befragten, die online außerhalb der EU eingekauft haben, geben laut vzbv 41 Prozent an, dass sie Probleme hatten – innerhalb Deutschlands oder der EU sei dies bei 23 Prozent der Fall gewesen.
Zu den häufigsten Beschwerdegründen zählten verzögerte sowie gänzlich ausbleibende Lieferungen, schlechte Qualität der Waren oder Schwierigkeiten beim Widerruf und der Rücksendung. Eine deutliche Mehrheit (93 Prozent) der Befragten erwarteten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgten, dass Händler auf der Plattform EU-Regeln befolgten.

Online-Marktplätze sollten in die Verantwortung genommen werden

Der vzbv sieht den „Digital Services Act“ als Chance, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen: „Treten Online-Marktplätze faktisch selbst als Vertragspartner auf oder üben sie einen entscheidenden Einfluss auf die Anbieter aus, müssen sie selbst wie ein Vertragspartner haften.“
Der Online-Marktplatz könne sich von dieser Haftung befreien, wenn er nachweisen könne, den betreffenden Anbieter umfassend überprüft zu haben.

Produktsicherheitsrichtlinie sollte Bedeutung von Online-Marktplätzen bei Einfuhr unsicherer Produkte anerkennen

„Es ist höchste Zeit, dass die europäische Produktsicherheitsrichtlinieüberarbeitet wird. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 haben sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt“, erläutert Müller.
Die Richtlinie müsse die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen. Hierfür müssten Online-Marktplätze rechtlich als Akteur in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.

Marktüberwachung stärken, um globale Herausforderungen im Online-Handel zu meistern

Um die globalen Herausforderungen im Online-Handel zu meistern, brauche es auch stärkere Zollbehörden und mehr Kooperation zwischen Marktüberwachungsbehörden. Dazu zähle etwa eine engere behördliche Zusammenarbeit in der EU, aber auch mit wichtigen Handelspartnern wie China, den USA und Großbritannien.
Die Herausforderungen des globalen Online-Handels hat der vzbv am Nachmittag des 24. November 2020 digitalen Veranstaltung „Verbraucher im globalen Online-Handel“ diskutiert.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 24.11.2020
VERBRAUCHERFRUST STATT EINKAUFSGLÜCK ( Verbrauchersituation auf Online-Marktplätzen in der Praxis

verbraucherzentrale Bundesverband, 16.11.2020
VERANTWORTUNG UND HAFTUNG VON TRANSAKTIONSPLATTFORMEN / Forderungen des vzbv

verbraucherzentrale Bundesverband, 01.10.2020
SICHERE PRODUKTESTÄRKEN DAS VERBRAUCHERVERTRAUEN /

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Starker Verbraucherschutz für die ePrivacy-Verordnung gefordert https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung#comments Mon, 18 Nov 2019 15:45:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35183 vzbv-Vorstand Klaus Müller sieht Überschreitung Roter Linien beim gegenwärtigen Entwurf

[datensicherheit.de, 18.11.2019] Klaus Müller, Vorstand des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), geht in seinem aktuellen Kommentar auf die Absicht der Europäischen Kommission ein, mit der ePrivacy-Verordnung den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern zu wollen. Die Verhandlungen im EU-Rat stünden kurz vor dem Abschluss. Der nun bekannt gewordene Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft überschreitet laut Müller aus Verbraucherschutzperspektive jedoch mehrere Rote Linien:

Klaus Müller, vzbv

Foto: vzbv – Gert Baumbach

Klaus Müller: „Bundesregierung sollte vorliegenden Entwurf der ePrivacy-Verordnung ablehnen!“

Derzeitiger Entwurf zur ePrivacy-Verordnung inakzeptabel

„Der aktuell diskutierte Entwurf zur ePrivacy-Verordnung überschreitet gleich mehrere Rote Linien und ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel“, betont Müller. Unternehmen sollen demnach weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten bekommen, ohne Einwilligung der Betroffenen. Telekommunikations-Firmen könnten zum Beispiel Metadaten wie Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Anrufs weiterverarbeiten dürfen. Aus Sicht des vzbv ist dies „nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs vereinbar“.

Bundesregierung wird aufgefordert, aktuelle Fassung abzulehnen

Werbefinanzierten Nachrichtenseiten wollten die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Sonderregelung sogar das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen erlauben. Müller: „Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2019 in einer Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung verbraucherfreundlich positioniert und Rote Linien definiert. Der aktuell im EU-Rat diskutierten Entwurf verstößt an mehreren Stellen dagegen.“ Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, „diesen Entwurf abzulehnen und sich für starken Verbraucherschutz bei der ePrivacy-Verordnung einzusetzen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.03.2019
Ambitionierte E-Privacy-Verordnung gefordert

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Datenschutz: Klagerecht für Verbraucherverbände erhalten https://www.datensicherheit.de/datenschutz-klagerecht-verbraucherverbaende https://www.datensicherheit.de/datenschutz-klagerecht-verbraucherverbaende#respond Thu, 27 Jun 2019 20:58:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33127 verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Einschränkung der Klagebefugnis

[datensicherheit.de, 27.06.2019] Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nimmt Stellung zur möglichen Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz.

Fatales Signal an Digitalunternehmen

Der Bundesrat könnte demnach am 28. Juni 2019 auf Initiative Bayerns für eine Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz stimmen.
Das wäre dann das Signal an die Digitalunternehmen, dass sie es mit der Einhaltung des Datenschutzrechtes nicht so genau nehmen müssten – „fatal“, meint Müller:
„Die Verbraucherverbände sorgen mit ihrer Klagebefugnis dafür, dass der Datenschutz ernstgenommen wird. Das ist wichtig, um die wachsende Marktmacht der Digitalkonzerne zu begrenzen.“

Daten der Verbraucher immer wichtiger und sie müssen Hoheit darüber behalten

Dieser Vorschlag aus Bayern, die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wieder einzuschränken, werde mit dem Argument begründet, es solle so Missbrauch verhindert werden. Missbräuchliche Abmahnungen habe es aber nicht gegeben.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen hätten erfolgreich Verfahren gegen facebook, Google, amazon und andere geführt. So sei es gelungen, unerlaubte Werbe-Mails und die unerlaubte Weitergabe von Daten einzudämmen sowie Datenschutzerklärungen korrekt zu gestalten. Das seien wichtige Signale an die Digitalkonzerne:
„Wir meinen es ernst mit dem Datenschutz. Die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer wichtiger und sie müssen die Hoheit darüber behalten.“

Gravierendste Einschnitte drohen im Wettbewerbsrecht

Alle Datenschutzverfahren des vzbv seien auf Verbandsklagerechte gestützt, die mit den drohenden Änderungen abgeschafft oder beschränkt würden. Die gravierendsten Einschnitte drohten im Wettbewerbsrecht.
Dieses verbiete es Unternehmen, sich durch Rechtsbruch Vorteile am Markt zu verschaffen. Bestimmten Verbänden sei es erlaubt, gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen. Im Datenschutz stehe dieses Klagerecht auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband nun auf der Kippe.
Große Digitalkonzerne sollten aber weiterhin keine Gewinne auf Kosten der Verbraucher machen dürfen. Das wäre auch kein gutes Signal für einen fairen Wettbewerb. Müller: „Der Bundesrat darf das Recht der Verbraucherverbände, auch den großen Digitalkonzernen auf die Finger zu schauen, nicht eindämmen. Wir brauchen ein starkes Verbandsklagerecht!“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
Vorstand / Klaus Müller

datensicherheit.de, 26.06.2019
Ein Jahr DSGVO – Datenschutz und Durchsetzung

datensicherheit.de, 03.06.2019
Unternehmen und DSGVO: Mangelndes Wissen und viel zusätzliche Arbeit

datensicherheit.de, 27.05.2019
DSGVO-Jahrestag: Viele Unternehmen tun sich immer noch schwer

datensicherheit.de, 25.05.2019
IT: Risiko trotz DSGVO in Deutschland weiterhin hoch

datensicherheit.de, 21.05.2019
Papier: Datenschutz gilt auch für analoge Daten

datensicherheit.de, 04.06.2014
vzbv: Datenschutz auf europäischer Ebene stärken

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Auf halber Strecke stehengeblieben: Klaus Müller kritisiert EU-Gesetzesvorschlag https://www.datensicherheit.de/auf-halber-strecke-stehengeblieben-klaus-mueller-kritisiert-eu-gesetzesvorschlag https://www.datensicherheit.de/auf-halber-strecke-stehengeblieben-klaus-mueller-kritisiert-eu-gesetzesvorschlag#respond Tue, 10 Jan 2017 17:37:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26288 „EU-Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation“ mit inkonsequenten Regelungen zum Tracking im Internet

[datensicherheit.de, 10.01.2017] Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv), hat am 10. Januar 2017 Stellung zu dem an diesem Tag von der Europäische Kommission veröffentlichten Gesetzesvorschlag für eine „Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation“ genommen und auf Inkonsequenzen darin hingewiesen.

Auslesen von Nachrichten ohne Einwilligung verboten

Die Verordnung soll die bisherige „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ ablösen. Der vzbv begrüßt laut Müller, dass „künftig auch Dienste wie Internettelefonie oder Instant Messaging von den schärferen Regelungen erfasst werden und nicht nur wie bisher klassische Telekommunikationsdienste“. Das Auslesen von Nachrichten sei damit für alle Kommunikationsdienste ohne Einwilligung der Nutzer verboten.

Regelungen zum Tracking im Internet aber nicht konsequent

Müller: „Leider sind jedoch die vorgeschlagenen Regelungen zum Tracking im Internet nicht konsequent.“
Für das Tracking solle künftig die Einwilligung der Nutzer notwendig sein, die diese über die Einstellungen ihrer Webbrowsers abgeben könnten. Damit sollten die „nervigen Cookie-Banner“ auf Webseiten obsolet werden.
Die EU-Kommission habe sich aber nicht dazu durchringen können, „zu regeln, dass die Webbrowser stets datenschutzfreundlich voreingestellt sein müssen“. Zwar müssten die Nutzer künftig bei der Installation aktiv eine der Einstellungen auswählen – in einer Umfrage der EU-Kommission hätten sich jedoch 89 Prozent der Befragten für datenschutzfreundliche Voreinstellungen ausgesprochen.

Neue EU-Verordnung soll EU-DSGVO detaillieren und ergänzen

Ab Mai 2018 soll die neue EU-Verordnung die „Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ (EU-DSGVO) detaillieren und ergänzen, um das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Sie betrifft klassische Telekommunikationsanbieter, aber auch E-Mail-Dienste, Social-Media-Plattformen, Internet-Telefonie und Messaging.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 09.01.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung ante portas: PSW GROUP empfiehlt Informations-Sicherheits-Analyse

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Verbraucherzentrale: WhatsApp überschreitet Rote Linie https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-whatsapp-ueberschreitet-rote-linie https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-whatsapp-ueberschreitet-rote-linie#respond Mon, 19 Sep 2016 20:50:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25901 Abmahnung durch den Bundesverband

[datensicherheit.de, 19.09.2016] Das Marktwächter-Team vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben WhatsApp abgemahnt. Die Marktwächter kritisieren, dass das Unternehmen persönliche Daten wie Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiterreichen will. Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen machten dies möglich. WhatsApp bleibe bis zum 21. September 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Vertrauen der Verbraucher getäuscht!

Bei der Übernahme von WhatsApp habe Facebook 2014 öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher hätten somit darauf vertraut, dass ihre Daten allein bei WhatsApp blieben und kein Datentransfer zu Facebook erfolge. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv): „Ihr Vertrauen wurde enttäuscht.“
Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert.

Privatsphäre in Gefahr!

Mit großer Sorge beobachte man beim vzbv einen „schleichenden Trend“ – Verbraucher verlören nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerate in Gefahr.
Dieses Beispiel zeige nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument sei, um Verbraucher und Daten zu schützen, betont Müller.

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Vorschläge zum europäischen Urheberrecht: Verbraucherzentrale spricht von großer Enttäuschung https://www.datensicherheit.de/vorschlaege-zum-europaeischen-urheberrecht-verbraucherzentrale-spricht-von-grosser-enttaeuschung https://www.datensicherheit.de/vorschlaege-zum-europaeischen-urheberrecht-verbraucherzentrale-spricht-von-grosser-enttaeuschung#respond Wed, 14 Sep 2016 21:42:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25887 Macht von Großkonzernen statt Startups gefördert

[datensicherheit.de, 14.09.2016] Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die Europäische Kommission am 14. September 2016 in Brüssel ihre Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vorgestellt. Klaus Müller, vzbv-Vorstand, übt daran Kritik: Die EU-Kommission bleibe weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück.

Massive Rechtsunsicherheit dringend abzuschaffen!

Aus Verbrauchersicht seien die Vorschläge der EU-Kommission „eine große Enttäuschung“, sagt Müller. Das Urheberrecht sei schon längst Alltagsrecht für jeden Verbraucher geworden – es könne nicht sein, dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr bestehe, abgemahnt zu werden.
„Diese massive Rechtsunsicherheit muss dringend abgeschafft werden“, fordert der vzbv-Vorstand. Leider finde sich hierzu kein Wort in den Vorschlägen der Kommission.

„Wunschliste für Verleger“ abgearbeitet

Stattdessen werde eine „Wunschliste für Verleger“ abgearbeitet, etwa beim Leistungsschutzrecht. Mit ihren Vorschlägen wie der „Content ID“ zementiere die Kommission die Macht von Großkonzernen statt Startups zu fördern.
Müller: „Und anders als versprochen, soll das Geoblocking bei digitalen Inhalten offenbar nicht gänzlich abgeschafft werden.“

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Offenes Internet durch BEREC-Leitlinien zur Netzneutralität gestärkt https://www.datensicherheit.de/offenes-internet-durch-berec-leitlinien-zur-netzneutralitaet-gestaerkt https://www.datensicherheit.de/offenes-internet-durch-berec-leitlinien-zur-netzneutralitaet-gestaerkt#respond Tue, 30 Aug 2016 20:41:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25844 Internets soll weiterhin als Innovationsmotor erhalten bleiben

[datensicherheit.de, 30.08.2016] BEREC, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, hat nun Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Diese konkretisieren die „Telecom Single Market“-Verordnung (TSM-Verordnung) der EU für die nationalen Aufsichtsbehörden, welche im Oktober 2015 beschlossen wurde, um den Zugang zum offenen Internet zu schützen und das „Ökosystem des Internets“ weiterhin als Innovationsmotor zu erhalten.

„Dies ist ein guter Tag für das offene Internet in der EU“, betont Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv). BEREC habe in seinen Leitlinien einen „guten Kompromiss“ gefunden – diese seien auf der einen Seite verbraucherfreundlich und setzten wettbewerbsschädlichen Praktiken Grenzen, auf der anderen Seite ließen sie den Unternehmen ausreichenden Raum, ihre Netze zu optimieren sowie neue und innovative Geschäftsmodelle anzubieten.
Die Bundesnetzagentur müsse nun die TSM-Verordnung und die BEREC-Richtlinien konsequent anwenden und durchsetzen, fordert Müller.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 20.07.2016
Netzneutralität in Europa muss gewahrt bleiben / vzbv fordert starke Leitlinien zur Netzneutralität

BEREC, August 2016
BEREC Guidelines on the Implementation by National Regulators of European Net Neutrality Rules

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Gesundheits-Apps: Verbraucherzentrale fordert Qualitätsstandards und Online-Plattform https://www.datensicherheit.de/gesundheits-apps-verbraucherzentrale-fordert-qualitaetsstandards-und-online-plattform https://www.datensicherheit.de/gesundheits-apps-verbraucherzentrale-fordert-qualitaetsstandards-und-online-plattform#respond Mon, 25 Apr 2016 20:31:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25450 vzbv-Vorstand Klaus Müller nimmt Stellung zur Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“

[datensicherheit.de, 25.04.2016] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht angesichts der Ergebnisse der am 25. April 2016 veröffentlichten Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ der Medizinischen Hochschule Hannover „großen Handlungsbedarf bei medizinischen Apps“.

Informationen zu Inhalt, Funktionalität und Datenschutz gefordert

Laut vzbv-Vorstand Klaus Müller muss bei mehr als 100.000 Apps auf dem Markt „die Spreu vom Weizen getrennt werden“. Für Gesundheits-Apps müssten Informationspflichten der Hersteller zu Inhalt, Funktionalität und Datenschutz eingeführt werden, damit Verbraucher gute und sichere Angebote erkennen könnten.
Bei medizinischen Apps für Diagnostik und Therapie müsse darüber hinaus garantiert werden, dass sie mit bereits vorhandenen konventionellen Tests mithalten könnten – etwa bei der Messgenauigkeit oder der Berücksichtigung spezieller Nutzerbedürfnisse.

Plädoyer für eine unabhängige nationale Online-Plattform

Müller: „Damit Verbraucher gute Angebote leichter finden können, sollte eine unabhängige nationale Online-Plattform geschaffen werden, die empfehlenswerte Apps aufführt und Verbraucher informiert.“

Verbrauchernutzen und Datenschutz als „Baustellen“

Diese vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zeigt laut vzbv Folgendes: „Die Qualität der Angebote, der Nutzen für Verbraucher und der Datenschutz sind große Baustellen.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 08.02.2016
Wearables und Gesundheits-Apps: Standards für Qualität, Datenschutz und Datensicherheit festlegen

Bundesministerium für Gesundheit, 25.04.2016
Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ veröffentlicht

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