Marco Buschmann – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 27 Oct 2022 16:09:24 +0000 de hourly 1 Quick Freeze: Entwurf des Bundesjustizministeriums erfährt Zustimmung und Nachbesserungswünsche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche#respond Thu, 27 Oct 2022 16:09:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42524 Bürgerrechtler nehmen Stellung zur Vorratsdatenspeicherung-Alternative per Quick Freeze

[datensicherheit.de, 27.10.2022] Digitalcourage sieht nach eigenen Angaben das sogenannten Quick Freeze als Chance an und begrüßt den betreffenden Vorschlag des Bundesjustizministers. Auch die Piratenpartei befürwortet den „Quick Freeze“-Entwurf des Bundesjustizministeriums. Damit soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, die jahrzehntelange Debatte zur Vorratsdatenspeicherung zu beenden und den Strafverfolgungsbehörden endlich ein rechtsstaatliches Instrument an die Hand zu geben.

Von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu Quick Freeze

Schon seit langer Zeit arbeiten Bürgerrechtler für die Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Dieser Erfolg beruhe auf viel langfristiger Arbeit der Zivilgesellschaft. Seit 2002 kämpft Digitalcourage (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung – mit einer ganzen Reihe von Großdemonstrationen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartnern.

Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat und führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit nunmehr zwanzig Jahren.

Im Februar 2018 wurde eine aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen: Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mitunterzeichnet und über zwanzig prominente Mitbeschwerdeführer unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.

Quick Freeze als Erfolg der Zivilgesellschaft

Digitalcourage meldet indes dazu noch Nachbesserungsbedarf an, lobt aber, dass damit „endlich die Chance für einen ernsthaften Dialog“ geschaffen wird. Digitalcourage zeigt sich jedoch besorgt über die „uneinsichtige Position der Bundesinnenministerin Nancy Faeser“ und fordert, dass diese die „überholte Idee Vorratsdatenspeicherung“ endlich aufgibt: „Nancy Faeser steckt noch in alten ideologischen Grabenkämpfen fest, während andere schon aufeinander zugehen, um an einer Lösung zu arbeiten“, kommentiert Konstantin Macher von Digitalcourage.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag schaffe Bundesjustizminister Marco Buschmann die Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung „endgültig zu beerdigen“ und liefere damit endlich die „Chance auf eine rechtsstaatliche Lösung“ – dies sei ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Akteuren, welche sich „seit vielen Jahren immer wieder vehement gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben“.

Jetzt komme es darauf an, dass Bundesinnenministerin Faeser ihre radikale Position – „die rückwärtsgewandte Forderung nach einer IP-Vorratsdatenspeicherung“ – aufgibt. „Diejenigen die bockig immer noch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fordern – und damit eine anlasslose Massenüberwachung – verhindern mit ihren Maximalforderungen eine konstruktive Lösung aus ideologischen Gründen”, betont Julia Witte von Digitalcourage.

Auch bei Quick Freeze noch Nachbesserungen nötig

Eine vorläufige Analyse von Digitalcourage zeige aber auch, dass das Gesetz noch Nachbesserungsbedarf habe: „Dazu gehört, dass es Schutzmaßnahmen braucht, um einem Missbrauch der Instrumente und einer Ausweitung vorzubeugen.“ Das Gesetz müsse explizit festschreiben, dass keine neue Speicherpflicht für Internet-Serviceprovider entsteht: Provider dürften nicht durch eine „Quick Freeze“-Anordnung dazu verpflichtet werden, Daten zu speichern, welche sie sonst im laufenden Betrieb gar nicht erheben würden.

Digitalcourage sieht auch Risiken darin, „den Verzicht auf eine Mindestspeicherfrist nur in der Begründung des Gesetzes zu erwähnen, statt das im Gesetz zu verankern“. Dies lade zu einer späteren Einführung einer grundsätzlichen Mindestspeicherfrist für Provider ein. Eine vorgeschriebene Mindestspeicherfrist müsse aber ausgeschlossen werden, um Akzeptanz für das „Quick Freeze“-Verfahrung sicherzustellen.

Digitalcourage wird demnach die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf begleiten, „damit sich in den Details kein fauler Kompromiss versteckt“.

Auch Piratenpartei befürworten Quick Freeze

Auch die Piratenpartei hat Stellung zu dem am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Quick Freeze“-Verfahren genommen: „Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können.“

Dieses „Einfrieren“ der Daten solle dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach habe die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet nach eigenen Angaben diesen Entwurf: „Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das ,Quick Freeze’-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar.“ Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. „Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben“, so Bechen.

Quick Freeze funktioniert, wenn Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten

Mit dieser Methode werde die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikations-Dienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürften. Damit das „Quick Freeze“-Modell funktionieren kann, müssten Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten.

„Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden.“ Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ vereinbar.

Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und warnt „dringlichst“ davor, Bundesinnenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz, 25.10.2022
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung

PATRICK BREYER
Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

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Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar#respond Wed, 26 Oct 2022 08:25:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42516 Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

[datensicherheit.de, 26.110.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt nach eigenen Angaben den am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Der eco wird sich weiterhin engagieren und konstruktiv in den Dialog einbringen

Wiederholte Kritik an Vorratsdatenspeicherung – Neuregeleung per Quick Freeze begrüßt

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat erklärt: „Ich begrüße diesen Vorstoß und die darin geplante Aufhebung der von uns stets kritisierten und vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestuften Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass Minister Buschmann die Initiative für eine Neuregelung ergriffen hat.“

Erarbeitung einer zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung zur Vorratsdatenspeicherung

Es sei ein erster Schritt zur Erarbeitung einer „zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung“, so Süme. Die neue Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation schaffen.

Unternehmen brauchen endlich Klarheit über Neuregelung nach Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

„Ziel muss es sein, die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation zu stärken“, fordert Süme. Gleichzeitig brauchten die betroffenen Unternehmen endlich Klarheit über die Neuregelung und bei der Speicherung von Daten. Er appelliert daher an die Bundesregierung, hierfür „zeitnah zu einer Einigung zu kommen“. Der eco werde sich hierbei weiterhin engagieren und „konstruktiv in den Dialog einbringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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