Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Dienstag, September 20, 2022 22:41 - ein Kommentar
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch
Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben
[datensicherheit.de, 20.09.2022] Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom 20. September 2022 kann als „historisch“ bezeichnet werden, denn damit wird nun eine lange und intensive Debatte darüber, wie lange, von wem und weshalb personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, vorläufig entschieden. Mit dieser Entscheidung des EuGH, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht vereinbar mit dem europäischem Recht sei, da diese Rückschlüsse auf Gewohnheiten, Aufenthaltsorte und Beziehungen zulasse, „wurde den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben“, kommentiert Daniel Markuson, Experte für Cyber-Sicherheit bei NordVPN, in einer aktuellen Stellungnahme. Daneben bestünden auch erhebliche Cyber-Sicherheitsrisiken.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu begrüßen
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist richtig, weil die anlassbezogene Speicherung von persönlichen Daten alle Menschen unter Verdacht stellt, in kriminelle oder staatsgefährdende Handlungen involviert zu sein“, betont Markuson.
Es sei unklar, weshalb eine staatliche Institution ohne einen gerichtlichen Beschluss in Erfahrung bringen können sollte, wo ein gewöhnlicher Bürger sich befindet, wenn, wann und wie oft er eine E-Mail an bestimmte IP-Adressen versendet – „auch, wenn es sich um ein lustiges Katzen-Video handelt“.
Ein Generalverdacht sei kein richtiges Instrument, um kriminelle Elemente in unserer Gesellschaft effektiv zu bekämpfen.
Europäische Absage an anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Bei der Vorratsdatenspeicherung habe bis heute nicht mit absoluter Sicherheit technisch ausgeschlossen werden können, „ob die Inhalte einer SMS nicht auch grundlos gespeichert werden, da diese Daten auch dort gespeichert sind, wo sich die Adressdaten befinden, wie der Standort und die Uhrzeit“.
Mit der europäischen Absage an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei den Menschen wieder ein Stück Privatsphäre und Freiheit gegeben worden, sich mit ihren Freunden und ihrer Familie auszutauschen, ohne dabei Angst haben zu müssen, dass es einer Behörde im Orwell’schen Sinne möglich ist, nachzuverfolgen, „wen man anruft, wenn man seinen morgendlichen Kaffeebecher in der anderen Hand hält“.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung würde unnötige Sicherheitsrisiken schaffen, da viele Beteiligte private Daten speichern und sichern müssten, während die Bürger keine andere Wahl hätten, als sich darauf zu verlassen, „dass Internetanbieter und Datenzentren dies ordnungsgemäß tun“. Markuson unterstreicht abschließend: „Die zahlreichen Datenlecks und Hacks der vergangenen Zeit haben gezeigt, dass dieses Vertrauen nicht immer eingelöst werden kann und es immer noch einen großen Bedarf nach Cybersecurity-Lösungen gibt, die die Nutzung digitaler Geräte sicherer gestalten.”
Weitere Informationen zum Thema:
GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION, 20.09.2022
Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 | SpaceNet und C-794/19 | Telekom Deutschland
datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen
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Vorratsdatenspeicherung: EuGH urteilt zu deutscher Praxis
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