Rechtsextremismus – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 21 Sep 2020 21:18:21 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Hassrede: Rechtliche Gutachten bestätigen eco-Bedenken https://www.datensicherheit.de/hassrede-rechtsgutachten-bestaetigung-eco-bedenken https://www.datensicherheit.de/hassrede-rechtsgutachten-bestaetigung-eco-bedenken#respond Mon, 21 Sep 2020 15:22:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37857 Von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungskonformität bestätigen eco-Bedenken

[datensicherheit.de, 21.09.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht sich mach eigenen Angaben durch die von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungskonformität zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in seiner Einschätzung und kritischen Analyse an diesem Gesetzentwurf bestätigt. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, unterstreicht abermals die klare Position seines Verbandes und fordert Nachbesserung.

Oliver Süme, eco Vorstand Politi & Recht

© eco

Oliver J. Süme: Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten, sondern muss dringend nachgebessert werden!

Bedenken des eco hinsichtlich der neugeschaffenen Meldepflicht

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und von Professor Bäcker spiegelten die Bedenken des eco hinsichtlich der neugeschaffenen Meldepflicht wider, „die der Verband sowohl in der offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als auch zur entsprechenden Anhörung im Fachausschuss vorgebracht hat“.

Bereits vor Monaten hatte der eco erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert

Süme erläutert: „Bereits vor Monaten hatte eco erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, diese werden durch die nun veröffentlichten Gutachten bestätigt.“ Sein Appell: „Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten, sondern muss dringend nachgebessert werden!“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 16.09.2020
WD 10 – 3000 – 037/20 Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz

datensicherheit.de, 10.09.2020
NetzDG-Evaluierung: eco fordert Verhältnismäßigkeit / eco warnt vor Overblocking von Internetinhalten und plädiert stattdessen für gezieltere Strafverfolgung

eco, 05.05.2020
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 06. Mai 2020

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Deutscher Anwaltverein: Gesetz gegen Hass im Netz nachzubessern https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-gesetz-hass-netz-nachbesserung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-gesetz-hass-netz-nachbesserung#respond Mon, 21 Sep 2020 15:12:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37855 Stefan Conen nimmt Stellung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

[datensicherheit.de, 21.09.2020] Das Gesetz gegen Hass im Netz sei schon fast beschlossene Sache – nun hege ein Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen dieser geplanten Neuregelung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sah und sieht nach eigenen Angaben diesen Gesetzentwurf ebenfalls kritisch. Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses „Strafrecht“ des (DAV), geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf kritische Punkte ein.

Gesetz zwingt Private in die Rolle von Strafverfolgern

Problematisch ist laut Conen unter anderem: Private Kommunikationsanbieter wie Facebook und Twitter sollten fragwürdige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. „Sie wären verpflichtet, Inhalte einzuschätzen, in Strafnormen zu kategorisieren und diese dem BKA entsprechend zu übermitteln, das sich dann wiederum Zugriff auf die Nutzerdaten verschaffen kann.“
Das sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich. Es gehe auch rechtspolitisch in die falsche Richtung. Denn dieses Gesetz zwinge Private in die Rolle von Strafverfolgern. Die Folge werde absehbar ein sogenanntes Overblocking sein.

Gesetz droht zur Gefahr für Meinungsvielfalt und -freiheit im liberalen demokratischen Rechtsstaat zu werden

Unternehmen würden – schon um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen – im Zweifel eher zu viel als zu wenig löschen und damit eher zu häufig als zu selten den Zugriff auf Nutzerdaten ermöglichen.
Zu Recht werde dies als Gefahr für die Meinungsvielfalt und -freiheit und in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat als deplatziert kritisiert. Der Gesetzgeber müsse mindestens hierbei „dringend nachbessern“, fordert Conen.

Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages könnten bestimmte Vorschriften im Gesetz verfassungswidrig sein

Bundestag und Bundesrat hätten den Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ schon beschlossen – der Bundespräsident habe dieses Gesetz allerdings noch nicht ausgefertigt.
Conen: „Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verfassungswidrig sein könnten.“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 16.09.2020
WD 10 – 3000 – 037/20 Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz

eco, 05.05.2020
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 06. Mai 2020

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität / Gesetzentwurf betrifft nicht nur einzelne US-Netzwerke, sondern eine Vielzahl von Kommunikationsplattformen

 

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Bitkom: Warnung vor überzogenen Eingriffen in Privatsphäre https://www.datensicherheit.de/bitkom-warnung-vor-ueberzogenen-eingriffen-in-privatsphaere https://www.datensicherheit.de/bitkom-warnung-vor-ueberzogenen-eingriffen-in-privatsphaere#respond Wed, 22 Jan 2020 16:48:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35511 Dr. Bernhard Rohleder bezieht Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der „Hasskriminalität“

[datensicherheit.de, 22.01.2020] Der Digitalverband Bitkom kritisiert im Kontext der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und sogenannter Hasskriminalität im Internet nach eigenen Angaben den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern“. Laut dem im Dezember 2019 vorgelegten Entwurf sollen demnach Soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, IP-Adresse und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, „wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens besteht“.

Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen nicht Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern übernehmen!

„Es ist unbestritten, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet entschieden bekämpft und konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen“, betont der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.
Aber mit dem jetzt vorgelegten Gesetz mache es sich die Bundesregierung zu einfach. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürften nicht in die Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern gedrängt werden.

Völlig unbescholtene Nutzer könnten ins Visier geraten

So würden Meldungen, die auf der rechtlichen Einschätzung von Mitarbeitern der Netzwerkbetreiber basierten, „unzweifelhaft dazu führen, dass auch IP-Adressen und Portnummern von völlig unbescholtenen Nutzern an das BKA weitergeleitet werden“.
Mit diesem Gesetz mache Deutschland einen „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“. In Anbetracht drohender Bußgelder sei zu erwarten, dass Unternehmen im Zweifel Nutzerdaten ausleiteten. So entstünde eine riesige Verdachtsdatei bei Behörden, die die Grundrechte Einzelner verletze, warnt Dr. Rohleder.

Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis

Die Pflicht zur proaktiven Ausleitung von Nutzerdaten stelle zudem einen „Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis“ dar. Statt erweiterter Befugnisse bräuchte es eine deutlich bessere Ressourcenausstattung der zuständigen amtlichen Stellen. Die ohnehin schon überlasteten Staatsanwaltschaften würden mit einer schwer überschaubaren Menge an Inhalten und Nutzerdaten schlicht überfordert werden, womit die Gefahr der ausbleibenden Strafverfolgung weiterbestünde.
„Der Rechtsdurchsetzung im Internet wäre eher gedient, wenn Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr Personal zur Verfügung stünde. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit aller staatlich relevanten Stellen von Bund, Ländern und Kommunen verbessert.“

Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung

Durch die Schaffung neuer Auskunftsgrundlagen und -ermächtigungen berge der Gesetzesentwurf aus Bitkom-Sicht auch das Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung. So solle eine Vielzahl von Behörden schon bei Ordnungswidrigkeiten auf sensible persönliche Daten wie Passwörter zugreifen können.
Es sei unklar, inwieweit ein richterlicher Beschluss für die Herausgabe von Nutzerdaten erforderlich wäre. Die vorgesehene Verpflichtung für Telemediendiensteanbieter mit mehr als 100.000 Kunden, für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Übertragung der Daten eine elektronische „Behörden-Schnittstelle“ bereitzuhalten, würde eine enorm hohe Anzahl von Diensten umfassen und sei deshalb „weder notwendig oder verhältnismäßig noch praktikabel, insbesondere für viele kleinere Anbieter“.

Bitkom-Plädoyer für eine europäische Lösung

Dr. Rohleder: „Die Bundesregierung möchte Handlungsstärke zeigen. Doch statt bisherige Maßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen, regiert der politische Aktionismus, wenn es um Hassrede im Internet geht.“ Das zeige auch der vergangene Woche zusätzlich in Umlauf gebrachte Entwurf für Änderungen des NetzDG.
Um Rechtsextremismus und „Hasskriminalität“ im Internet wirksam zu bekämpfen, plädiert der Bitkom nach eigenen Angaben für eine europäische Lösung: „Hetze und Hass im Internet halten sich nicht an nationale Grenzen. Eine EU-weit einheitliche Regelung würde es Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einfacher machen, ihre begrenzten Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen. Nationale Einzelgänge wie in Deutschland sind dafür kontraproduktiv“, sagt Dr. Rohleder. Es gelte, konstruktive, und praktikable Lösungswege im Kreise aller beteiligten Akteure zu finden.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Positionspapier / Bitkom Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

datensicherheit.de, 04.01.2020
Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität

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