Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, September 10, 2020 18:34 - noch keine Kommentare

NetzDG-Evaluierung: eco fordert Verhältnismäßigkeit

eco warnt vor Overblocking von Internetinhalten und plädiert stattdessen für gezieltere Strafverfolgung

[datensicherheit.de, 10.09.2020] Laut einer Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 0. September 2020 den Evaluierungsbericht des 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Mit diesem Bericht sollte die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft und gegebenenfalls notwendige Änderungen für eine bessere Normenwirksamkeit herausgearbeitet werden. Der eco sieht nach eigenen Angaben „seine vorangegangene Einschätzung mit dem vorliegenden Evaluierungsbericht bestätigt, der belegt, dass die Ziele des NetzDG in ,erheblichen Umfang erreicht‘ wurden und kaum weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“. Gleichzeitig wiederholt der eco seine Bedenken „hinsichtlich eines ,Overblocking‘ von Internetinhalten und plädiert stattdessen für eine gezieltere Strafverfolgung“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver J. Süme: Es droht eine Zersplitterung der Rechtsanwendung…

eco-Vorstandsvorsitzender betont, dass Rechtsverstöße in der digitalen Welt sehr ernstgenommen werden

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, betont: „Rechtsverstöße zu Hass, Hetze und Beleidigungen werden in der digitalen Welt sehr ernstgenommen. Netzwerkbetreiber hatten bereits in vergangenen Transparenzberichten Erfolge dokumentiert und gezeigt, dass sie ihre Inhalte von sich aus überprüfen und überwiegend aufgrund von Verstößen gegen die eigenen Community-Standards entfernen.“
Es sei daher natürlich erfreulich, dass nun auch der vom BMJV vorgelegte Evaluationsbericht zeige, dass das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer „Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken“ hinsichtlich „objektiv strafbarer Inhalte“ erreicht worden sei.

eco warnt davor, ausschließlich Unternehmen über Rechtswidrigkeit und Meinungsfreiheit entscheiden zu lassen

Trotzdem mahnt Süme, „dass die Verpflichtungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verhältnismäßig bleiben müssen“. Ihre wiederholt geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines „Overblocking“ von Internetinhalten müssten auch zukünftig ernstgenommen und durch präventive Mechanismen abgesichert werden. Es bleibe äußerst bedenklich, wenn ausschließlich Unternehmen über Rechtswidrigkeit und Meinungsfreiheit entscheiden würden – „und zwar unter Androhung empfindlicher Bußgelder“ – und gleichzeitig keine effektive Strafverfolgung stattfinde.
Der eco-Vorstandsvorsitzende warnt: „So werden Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, widerfährt Opfern keine Gerechtigkeit und droht letztlich auch eine Zersplitterung der Rechtsanwendung.“ Darum bräuchten wir nach wie vor eine gesellschaftliche und politische Diskussion darüber, ob mit einer Meldepflicht, die in der politischen Debatte adressierten Probleme wie die Eindämmung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus überhaupt effektiv gelöst werden könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

eco, Politik & Recht, 17.06.2020
eco: „Deutscher Gesetzgeber schießt mit reformiertem NetzDG über das Ziel einer effektiven Strafverfolgung im Netz weit hinaus“

datensicherheit.de, 04.05.2020
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: eco veröffentlicht Leitlinien zur Reform / Verband der Internetwirtschaft forciert politische Debatte zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Internet



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