Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Mai 17, 2017 19:46 - noch keine Kommentare

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Journalisten warnen vor legislativem Schnellschuss

Kritik von Reporter ohne Grenzen insbesondere am Zeitdruck der Gesetzgebung

[datensicherheit.de, 17.05.2017] Im Kontext der bevorstehenden ersten Lesung des „Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet“ am 19. Mai 2017 warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem „gefährlichen Schnellschuss“, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.

Kritik an Privatisierung der Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Inhalten

Das Gesetz privatisiere die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit veröffentlichter Beiträge in Sozialen Netzwerken und verlagere sie in „unzulässiger Weise“ auf deren Mitarbeiter.
ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages nach eigenen Angaben dazu auf, „das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in Sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen.“ In seiner ausführlichen Stellungnahme hierzu erläutert ROG, warum der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte.
„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter Sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, warnt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr und betont: Strafbare Inhalte im Netz müssten bekämpft werden, aber dies müsse vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit.
„Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun“, so Mihr. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben würden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, sei „blanker Hohn“.

Hohe Bußgelder angedroht

Am 5. April 2017 hatte die Bundesregierung auf Initiative des Justizministeriums den Entwurf für ein sogenanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtet laut ROG Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen.
Bei Verstößen droht das Gesetz demnach verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro; die betroffenen Unternehmen könnten mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter dieses Gesetz fielen Soziale Netzwerke wie facebook, twitter, Instagram und YouTube.

Zu hoher Zeitdruck

Nach der ersten Lesung werde der Bundestag erst wieder über den Entwurf beraten, nachdem die sogenannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission verstrichen ist, in der die Mitgliedstaaten prüften, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Diese endet laut ROG am 28. Juni 2017 – zwei Tage später trete das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen.
Innerhalb kürzester Zeit müsse also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssten in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, hält ROG für „illusorisch“.

Gesetz soll auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten

In der Begründung für diese Gesetzesinitiative würden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiteten.
Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes sei breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgten. Zudem solle das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lasse.

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen nur durch Gerichte!

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder berge das neue Gesetz die Gefahr, dass Soziale Netzwerke „in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren“. ROG: „Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht.“
Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssten jedoch unabhängige Gerichte entscheiden, keinesfalls dürfe diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

Journalistische Beiträge von Löschung bedroht

Bedenklich sei außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandele wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein könne, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, sei die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer:
Wenn Mitarbeiter Sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollten, würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.
Das Gesetz verpflichte Soziale Netzwerke zur Einführung sogenannter Inhaltsfilter. Das sind laut ROG digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies könnte zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So könnten zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein – wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzten, könne es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.
Inhaltsfilter sorgten jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde, befürchtet ROG. Es seien „leistungsstarke Zensurinstrumente“, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden könne. Sie würden bisher gegen Kinderpornographie und nicht näher definierte „Terrorpropaganda“ eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt seien.

Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewahrt

Laut Gesetzentwurf müssten die Betreiber eines Sozialen Netzwerks nach einer Beschwerde sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit solle sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen könnten.
Dies wahre jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. „Wenn Nutzer erst im Nachhinein widersprechen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichtsentscheidung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein“, so ROG.

Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten

ROG habe bereits Anfang April 2017 zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den „katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit“ gewarnt und eine gemeinsame „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ veröffentlicht.
Am 28. April 2017 habe sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 05.04.2017
Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

REPORTER OHNE GRENZEN, 19.04.2017
Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

Deklaration für die Meinungsfreiheit
in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017

REPORTER OHNE GRENZEN, 28.04.2017
Treffen mit Staatssekretär

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität



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