Rechtssicherheit – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 11 Jan 2026 19:32:45 +0000 de hourly 1 Internationale Datentransfers unverzichtbar: Unternehmen benötigen Rechtssicherheit https://www.datensicherheit.de/international-datentransfer-unverzichtbarkeit-unternehmen-notwendigkeit-rechtssicherheit https://www.datensicherheit.de/international-datentransfer-unverzichtbarkeit-unternehmen-notwendigkeit-rechtssicherheit#respond Tue, 13 Jan 2026 23:32:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51717 Zwei Drittel der im Bitkom-Auftrag repräsentativ befragten Unternehmen in Deutschland übertragen personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU

[datensicherheit.de, 14.01.2026] Der Digitalverband Bitkom e.V. unterstreicht in einer aktuellen Stellungnahme die Bedeutung des internationalen Datenaustauschs für Unternehmen: „Ob ,Cloud’-Plattformen, Videokonferenzen und Kollaborationstools oder Rund-um-die-Uhr-Support: Die große Mehrheit der Unternehmen (62%) in Deutschland überträgt personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU.“ Fast die Hälfte (45%) transferiert demnach die Daten an externe Dienstleister, 41 Prozent an Geschäftspartner zu gemeinsamen Zwecken und 19 Prozent an Konzerntöchter oder andere Konzerneinheiten.

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Abbildung: Bitkom e.V.

Gründe für Transfers personenbezogener Daten außerhalb der EU 2025

Mehrheit fordert Rechtssicherheit bei internationalen Datentransfers

Zugleich forderten 78 Prozent von der Politik Rechtssicherheit bei internationalen Datentransfers – so die Erkenntnis aus einer Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Bitkom-Auftrag. Bitkom Research habe die repräsentative Umfrage im Zeitraum der Kalenderwochen 30 bis 35 2025 durchgeführt.

  • „Internationale Datentransfers sind unverzichtbar für eine globale Wirtschaft! Dabei verunsichert die häufig unklare Rechtslage viele Unternehmen“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Fast alle Unternehmen, die personenbezogene Daten ins Nicht-EU-Ausland transferieren, täten dies, um auf „Cloud“-Angebote (96%) oder Kommunikations- und Videokonferenzsysteme (90%) zuzugreifen.

Verzicht auf Datentransfers außerhalb der EU würde alle befragten Unternehmen treffen

Zwei Drittel (66%) nutzten weltweite Dienstleister, etwa für einen 24/7-Sicherheitssupport. Rund ein Drittel (38%) nutze Services für Abrechnungen oder Datenbankmanagement, welche Daten in Länder außerhalb der EU übertragen. 31 Prozent hätten Unternehmensstandorte außerhalb der EU, 18 Prozent arbeiteten mit Partnern außerhalb der EU zusammen, etwa bei Forschung und Entwicklung.

  • Ein Verzicht auf die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU hätte für die Unternehmen gravierende Folgen: Drei Viertel (75%) hätten unmittelbar höhere Kosten, 71 Prozent Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern und zwei Drittel (66%) warnten, dass dann globale Lieferketten nicht mehr funktionieren würden.

57 Prozent könnten bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr anbieten, 25 Prozent nur noch mit einer schlechteren Qualität. 50 Prozent fürchteten ein Aus für ihren globalen Security-Support. 29 Prozent müssten ihre Konzerndatenverarbeitung umbauen und 23 Prozent würden im Innovationswettbewerb zurückfallen. Kein einziges Unternehmen sehe keine dieser Folgen.

Internationale Datentransfers entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

„Bei der Diskussion über Datentransfers geht es nicht um die Frage, welche Software man einsetzt. Ein Ende internationaler Datentransfers hätte unmittelbare und massive Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft“, warnt Dehmel.

  • Am häufigsten fließen laut Bitkom Daten in die USA: 61 Prozent der Unternehmen, die personenbezogene Daten ins Nicht-EU-Ausland transferieren, würden sie dorthin übertragen. Am häufigsten würden dafür sogenannte Standardvertragsklauseln als Rechtsgrundlage genutzt (80%), dahinter folgten „Binding Corporate Rules“ (23%) sowie das „EU-US-Data-Privacy Framework“ (21%) und Einwilligungen (12%).

19 Prozent gäben an, dass sie derzeit den Datentransfer noch umstellten oder darüber diskutierten, wie mit dem Wegfall früherer Regelungen umgegangen werden solle. Nach den USA sei Großbritannien mit 43 Prozent wichtigstes Land für Datentransfers, gefolgt von Indien (24%), Japan (13%), China (12%), der Ukraine (7%), der Türkei (6%) und Südkorea (5%); nach Russland transferiere kein Unternehmen Daten.

Weitere Informationen zum Thema:

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Über uns

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

datensicherheit.de. 04.06.2021
Bitkom-Stellungnahme zu EU-Vorschlägen für mehr Rechtssicherheit bei globalen Datentransfers / Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, kommentiert neue Standarddatenschutzklauseln

datensicherheit.de, 02.06.2021
Schrems II: Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers gestartet / Länderübergreifende Kontrolle der Datenübermittlungen von Unternehmen in Staaten außerhalb der EU im Kontext des EuGH-Urteils Schrems II

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Künftig einfacher und sicherer: Neue C1-Klasse eröffnet Handwerk erweiterte Chancen beim Drohneneinsatz https://www.datensicherheit.de/c1-klasse-handwerk-erweiterung-chancen-drohneneinsatz https://www.datensicherheit.de/c1-klasse-handwerk-erweiterung-chancen-drohneneinsatz#respond Sun, 19 Oct 2025 23:01:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50599 Wärmebild-Drohnen können fortan einfacher und rechtssicher eingesetzt werden – C1-Klassifizierung senkt Hürden für deren Einsatz zur Dachinspektion,, PV-Prüfung und Energieberatung

[datensicherheit.de, 20.10.2025] Mit der erstmaligen C1-Klassifizierung einer Wärmebild-Drohne beginnt für das Handwerk eine neue Ära: „Wärmebildkameras aus der Luft lassen sich nun deutlich einfacher und rechtssicherer einsetzen.“ Dachdecker könnten damit Dächer dokumentieren, Energieberater Wärmebrücken entdecken, Solarteure Photovoltaikanlagen (PV) prüfen – eben ohne Gerüst, Risiko oder hohen Aufwand. Bislang waren demnach viele Modelle noch an strenge Regeln gebunden. Das Fach- und Verbraucherportal „Drohnen-Camp.de“ zeigt nun auf: „Mit der neuen C1-Klasse fallen zentrale Hürden weg.“

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Foto: Drohnen-Camp

Drohnen (hier mit Wärmebildkamera) entwickeln sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe

Rechtliche Hürden entfallen – bislang mussten Piloten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) haben

Bislang seien Wärmebild-Drohnen im Handwerk nur eingeschränkt nutzbar gewesen: „Piloten mussten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) absolvieren und Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einhalten.“

  • In der Praxis habe dies oft bedeutet: „Der Einsatz war auf Baustellen oder in dicht bebauten Gebieten kaum möglich.“

Mit der neuen „DJI Mavic 3T Advanced“ sei in der C1-Klasse nun erstmals eine Wärmebild-Drohne verfügbar, welche diese Einschränkungen überwindet. Betriebe könnten moderne Drohnentechnik nun einfach einsetzen – ohne komplizierte Abstandsregelungen und ohne hohen Qualifikationsaufwand.

Bedeutet der C1-Klassifizierung für Drohnen

„Die C1-Klassifizierung ein europaweit gültiges Prüfsiegel für Drohnen.“ Diese bestätige, dass ein Gerät bestimmte Sicherheits- und Technikstandards erfüllt. Für Handwerksbetriebe heißt dies: „Flüge werden rechtssicherer und der bürokratische Aufwand sinkt spürbar.“

Bereits heute setzten viele Gewerke im Alttag Drohnen ein – „und die Anwendungsfälle wachsen“:

  • Digitale Dachaufmaße in wenigen Minuten, ohne das Dach zu betreten.
  • Baufortschrittsdokumentation durch hochauflösende Fotos aus der Luft.
  • Thermographie zur Erkennung von Wärmebrücken oder Schäden an Photovoltaikanlagen.

Alle diese Anwendungen hätten eines gemeinsam: Sie sparten Zeit, reduzierten Kosten und machten Arbeiten sicherer. „Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck wird die Drohne zum unverzichtbaren Werkzeug im Arbeitsalltag.“

Drohnen einst ein Spezialgerät – nunmehr praktischer Alltagshelfer für Handwerksbetriebe

„Für Handwerksbetriebe ist die C1-Klasse ein echter Durchbruch. Sie senkt Hürden, schafft Rechtssicherheit und eröffnet völlig neue Einsatzmöglichkeiten. Wer jetzt einsteigt, sichert sich klare Wettbewerbsvorteile“, kommentiert Francis Markert vom Web-Portal „Drohnen-Camp.de“.

  • Eine begleitende Webseite soll auf einen Blick aufzeigen, „welche Vorteile die neue C1-Klassifizierung bringt und wie Handwerksbetriebe Drohnen bereits heute im Alltag einsetzen“.

Die Einführung der C1-Klassifizierung markiere einen Wendepunkt: Drohnen entwickelten sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.10.2025
Drohne mit Wärmebildkamera: Aktuelle Modelle und Test

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 01.10.2025
Die C1-Drohnenklasse: Was du bedenken musst und aktuelle Modelle

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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NIS-2: Genug Vorlauf – eco fordert nun Präzision https://www.datensicherheit.de/nis-2-vorlauf-eco-forderung-praezision https://www.datensicherheit.de/nis-2-vorlauf-eco-forderung-praezision#respond Wed, 15 Oct 2025 22:54:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50555 Der eco begrüßt sehr wohl die intensive politische Diskussion um die NIS-2-Richtlinie, betont aber, dass es nun an der Zeit ist, Rechtssicherheit zu schaffen

[datensicherheit.de, 16.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldete am 14. Oktober 2025, dass am Vortag im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Expertenanhörung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf der Tagesordnung stand. Für die Internetwirtschaft sei klar: Der Gesetzentwurf brauche nun „Präzision statt Pause“ – und einen klaren Fahrplan für die weitere Umsetzung. Der eco begrüßt sehr wohl diese intensive politische Diskussion, betont aber zugleich, dass es nun an der Zeit sei, Rechtssicherheit zu schaffen.

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Foto: eco

Ulrich Plate: Die Richtung stimmt – jetzt gilt es, die offenen Punkte zügig abzuarbeiten!

Unternehmen und Verwaltung benötigen im NIS-2-Kontext klare Rahmenbedingungen

„Wir brauchen ein starkes, praktikables Gesetz, das Sicherheit und Verlässlichkeit gleichermaßen schafft!“, fordert Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe „KRITIS“ bei eco.

Er unterstreicht: „Die Richtung stimmt – jetzt gilt es, die offenen Punkte zügig abzuarbeiten, damit Unternehmen und Verwaltung klare Rahmenbedingungen erhalten.“

Aktueller Entwurf solide Grundlage für nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie

Der eco sieht demnach im aktuellen Entwurf eine solide Grundlage für die nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie – sofern die genannten Anpassungen zeitnah erfolgen.

„Cybersicherheit entsteht nicht im politischen Verfahren, sondern in der Anwendung“, stellt Plate klar. Sein abschließendes Plädoyer: „Darum braucht es jetzt beides: Eine präzise Nachschärfung und einen entschlossenen Abschluss, damit Wirtschaft und Verwaltung verlässlich planen können!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VRBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns / eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VRBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
KRITIS

datensicherheit.de, 14.10.2025
Chancen und Herausforderungen für KMU: DsiN-Talk zu NIS-2 am 27. Oktober 2025 / Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll ein neuer Rahmen für Cybersicherheit in der EU geschaffen werden

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

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WLAN: Für offene Netze soll Rechtssicherheit geschaffen werden https://www.datensicherheit.de/wlan-fuer-offene-netze-soll-rechtssicherheit-geschaffen-werden https://www.datensicherheit.de/wlan-fuer-offene-netze-soll-rechtssicherheit-geschaffen-werden#respond Thu, 09 Mar 2017 18:41:15 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26425 Verbraucherzentrale nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes

[datensicherheit.de, 09.03.2017] Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ (3. TMGÄndG) soll endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) begrüßt nach eigenen Angaben diesen Gesetzesentwurf als „klare Verbesserung der jetzigen Rechtslage“.

Deutschland als Entwicklungsland

Deutschland sei indes „offline – immer noch“. Trotz dem im Juli 2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung sei Deutschland, was den öffentlichen und freien Zugang zum Internet betrifft, im internationalen Vergleich „noch immer ein Entwicklungsland“.

Fehlende Rechtssicherheit bemängelt

Ein Grund dafür sei die vom vzbv bemängelte „fehlende Rechtssicherheit“. Die Gefahr, beim Betreiben eines offenen WLANs kostenpflichtige Abmahnungen zu kassieren, bestehe nach wie vor.
Die bisherigen Änderungen im Telemediengesetz (TMG) seien nicht geeignet gewesen, mehr Cafés, Geschäfte oder auch Privatleute zu ermutigen, ihr WLAN auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Lücken des Gesetzes stopfen!

Nun habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, um die Lücken des letzten Gesetzes zu stopfen.
Der vzbv äußert sich dazu in seiner Stellungnahme vom 9. März 2017 (s.u.).

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundeverband, 09.03.2017
Rechtssicherheit für offene Netze schaffen

datensicherheit.de, 25.10.2016
WLAN-Sicherheit: Kosten durch kostenlose Zugänge auf Geschäftsreisen

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Veranstaltungshinweis: eCOMM-Veranstaltungsreihe 2009: Rechtssicherheit im Unternehmen https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-ecomm-veranstaltungsreihe-2009-rechtssicherheit-im-unternehmen https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-ecomm-veranstaltungsreihe-2009-rechtssicherheit-im-unternehmen#respond Tue, 21 Jul 2009 06:14:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=4838 eCOMM-Veranstaltungsreihe 2009: Rechtssicherheit im Unternehmen

Sicherheit im E-Business: Risiken für alle Internetnutzer, Risiken für Unternehmen

Termin: 03.09.2009, 18.00 – 20.00 Uhr
Ort:
Handwerkskammer Berlin, BTZ Bildungs- und Technologiezentrum, Mehringdamm 14, 10961 Berlin
Themen:

  • Einsatz von E-Mail im Unternehmen
  • Spam- und Virenschutz
  • private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
  • revisionssichere E-Mail-Archivierung
  • Risiken des Internets für alle Nutzer und Unternehmer

Referent: Peer Heinlein, Heinlein Professional Linux Support
Peer Heinlein ist Linux-Consultant und E-Mail-Spezialist seit 1992 sowie Autor mehrerer Fachbücher über den Betrieb sicherer Mailserver.

Typ: kostenlose Vortragsveranstaltung

Veranstalter:
TSB Innovationsagentur Berlin GmbH
http://www.ecomm-online.de/veranstaltungen/veranstaltung+M5bbeb4729b0.html

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