Vereine – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 21 Aug 2019 16:20:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Datenschutzbeauftragter: Pflicht für Kleinbetriebe umstritten https://www.datensicherheit.de/datenschutzbeauftragter-pflicht-fuer-kleinbetriebe-umstritten https://www.datensicherheit.de/datenschutzbeauftragter-pflicht-fuer-kleinbetriebe-umstritten#respond Wed, 21 Aug 2019 14:31:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34281 Patrycja Tulinsk fordert praxisnahe und risikogerechte DSGVO-Gestaltung

[datensicherheit.de, 21.08.2019] Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es eine wesentliche Neuerung: Der Bundestag hat vor wenigen Wochen den Schwellenwert für die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verdoppelt. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) hängt indes nach wie vor von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Ursprünglich hatte es geheißen, wenn sich zehn Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist ein DSB notwendig – mit dem neuen Gesetzentwurf wurde dieser Schwellenwert auf 20 Mitarbeiter heraufgesetzt.

Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor falscher Maßnahme

Was als Entlastung für Kleinbetriebe und Vereine gedacht sein sollte – die Befürworter des neuen Schwellenwerts argumentieren, dass 90 Prozent der Handwerksbetriebe davon profitieren würden und ein massiver Bürokratieabbau möglich sei – sehen Kritiker wie der Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber darin eine „falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte”.
„Wünschenswert wäre es, wenn die Regierung die aktuelle Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung dafür nutzt, den Datenschutz möglichst praxisnah und risikogerecht zu gestalten“, sagt hierzu Patrycja Tulinska, IT-Sicherheitsexpertin und Geschäftsführerin der PSW GROUP Consulting.

Patrycja Tulinska

Foto: PSW GROUP

Patrycja Tulinska: Datenschutz möglichst praxisnah und risikogerecht gestalten!

Automatisierte Datenverarbeitung mittels Computer, Smartphone, Server oder auch Kopierer

Tulinska zu den Auswirkungen die Gesetzesänderung auf Betriebe in der Praxis: „Als ständig beschäftigt gilt für den Gesetzgeber derjenige, der permanent für die Kunden- oder Personalverwaltung zuständig ist. Personen, die beispielsweise als Handwerker oder Mitarbeiter in der Produktion lediglich mit Namen und Adressen von Kunden umgehen, beschäftigen sich nicht ständig damit.“
Die automatisierte Verarbeitung von Daten meine das Erheben, Verarbeiten sowie Nutzen personenbezogener Daten mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen. Das könnten also Computer, Smartphones oder Server, aber auch ein mit einem Speichermedium arbeitender Kopierer sein.

Kleinbetriebe wie Hörgeräteakustiker oder Orthopädiemechaniker als Sonderfälle

Allerdings gelte der neue Schwellenwert nicht für Unternehmen, „die personenbezogene Daten verarbeiten, die zur Bewertung der Persönlichkeit des Betroffenen, seiner Leistungen oder seines Verhaltens beitragen“. Das beträfe beispielsweise einen Hörgeräteakustiker oder auch einen Orthopädiemechaniker.
„Personenbezogene Daten werden von ihnen verarbeitet und zur Bewertung des Betroffenen genutzt. Dementsprechend müssen sie auch dann einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn sie unter dem Schwellenwert liegen“, erläutert Tulinska. Dasselbe gelte für Betriebe, die hoheitliche Aufgaben verfolgen, etwa für den Schornsteinfeger.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP CONSULTING – BLOG, 16.07.2019
Datenschutzbeauftragter: Keine Pflicht mehr für Kleinbetriebe

datensicherheit.de, 02.08.2019
Fake-WebShops: PSW GROUP gibt Tipps zum Erkennen

datensicherheit.de, 25.06.2019
PSW GROUP warnt vor versteckter Malware

datensicherheit.de, 18.03.2019
PSW GROUP warnt: Trojaner Emotet gefährlicher denn je

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DsiN: Digitale Nachbarschaft auf Datenschutz-Tour zu Vereinen https://www.datensicherheit.de/dsin-digitale-nachbarschaft-datenschutz-tour-vereine-deutschland https://www.datensicherheit.de/dsin-digitale-nachbarschaft-datenschutz-tour-vereine-deutschland#respond Mon, 09 Jul 2018 11:04:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27910 Deutschland sicher im Netz e.V. gibt Startschuss für mobile Einsatzteams

[datensicherheit.de, 09.07.2018] Die neuen Regelungen zum Datenschutz, insbesondere nach endgültigem Inkrafttreten der DSGVO, stellen Vereine, Stiftungen und ehrenamtliche Initiativen vor große Herausforderungen – aus Sorge über mögliche Sanktionen sollen einige Vereine in Deutschland sogar ihr zukünftiges Engagement in Frage gestellt haben. Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) möchte ihnen helfen und startet zum Sommer 2018 bundesweit das Projekt „Digitale Nachbarschaft“.

Hilfe zur Selbsthilfe

„Wir bieten konkrete Unterstützung, damit die neuen Datenschutzregeln ihre positive Wirkung besser entfalten“, so Dr. Thomas Kremer, DsiN-Vorstandsvorsitzender.
Die „Digitale Nachbarschaft“ in der Trägerschaft des DsiN e.V. bildet demnach engagierte Menschen in Vereinen und Stiftungen seit 2015 zu freiwilligen „Medienscouts“ aus, damit diese ihr Wissen dann weitergeben. Die neuen Maßnahmen zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Datenschutzverordnung zielten auf Hilfe zur Selbsthilfe:
„Wir setzen auf die Befähigung von Menschen, die ihr Wissen im Verein weitergeben. Die Motivation, selbst Verantwortung zu übernehmen, ist das Erfolgsrezept für Verhaltensänderungen“, erläutert Kremer.

Ab sofort Workshop-Termine vereinbaren

Laut dem „DsiN-Sicherheitsindex“ spricht sich eine große Mehrheit der Nutzer dafür aus, selbst mehr Verantwortung für den Schutz vor Risiken im Internet zu übernehmen (84,4 Prozent).
Interessierte Vereine und ehrenamtliche Initiativen könnten ab sofort bei DsiN lokale Workshop-Termine anfragen.
Die mobilen Einsatzteams seien bundesweit unterwegs und könnten je nach Verfügbarkeit für Schulungen in Vereinen und Initiativen vor Ort gebucht werden.

Das Projekt „Digitale Nachbarschaft“

Das DsiN-Projekt „Digitale Nachbarschaft“ vermittelt seit 2015 IT-Sicherheitswissen für und innerhalb von ehrenamtlichen Strukturen durch Multiplikatoren. Es wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und unterstützt von den DsiN-Mitgliedern Google und Deutsche Telekom AG. 2016 wurde das Projekt als „Ausgezeichneter Ort“ im Wettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“ geehrt.

Weitere Informationen zum Thema:

DsiN Deutschland sicher im Netz
Digitale Nachbarschaft

datensicherheit.de, 03.07.2018
BfDI-DsiN-Dialogkonferenz: Bundesdatenschützerin und DsiN laden zum Dialog mit Kindern

datensicherheit.de, 12.06.2018
Verunsicherung im Netz nimmt laut DsiN-Sicherheitsindex 2018 zu

datensicherheit.de, 26.05.2017
DsiN-Jahreskongress 2017: IT-Sicherheit ist notwendig und machbar

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https://www.datensicherheit.de/dsin-digitale-nachbarschaft-datenschutz-tour-vereine-deutschland/feed 0
Zeitenwende: Neues Datenschutzrecht gebietet Vorsicht, aber keine Panik https://www.datensicherheit.de/zeitenwende-neues-datenschutzrecht-gebietet-vorsicht-aber-keine-panik https://www.datensicherheit.de/zeitenwende-neues-datenschutzrecht-gebietet-vorsicht-aber-keine-panik#respond Sat, 26 May 2018 20:29:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27571 Noch herrschende Unklarheiten müssten schnell mit klaren Gesetzen beseitigt werden, fordert die LDI NRW

[datensicherheit.de, 26.05.2018] In seiner Stellungnahme zum endgültigen Inkrafttreten der DSGVO weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) auf einen ambitionierten Anspruch hin: Zum einen sollen für über 500 Millionen EU-Bürger stärkere Datenschutzrechte durchgesetzt werden, auf der anderen Seite soll der freie Verkehr personenbezogener Daten in einer der größten Volkswirtschaft der Welt weder eingeschränkt noch verboten werden.

Bewährungsprobe für die DSGVO

Die DSGVO müsse nunmehr beweisen, ob sie in diesem Spannungsverhältnis bestehen wird. Ein reformiertes Datenschutzrecht sei gerade in Zeiten von „Big Data“ und der Digitalisierung richtig und wichtig, um der Gefährdung der Freiheit der Menschen, über ihre Daten selbst zu bestimmen, entgegenzuwirken.
Im Rahmen der Verordnung müssten aber Vereine auch weiter ihre „unverzichtbaren gesellschaftlichen Aufgaben“ erfüllen und Unternehmen „wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle der Zukunft“ entwickeln können.

Deutsches Datenschutzrecht weitgehend ersetzt

Die DSGVO ist nun „direkt anwendbares Recht und ersetzt damit weitgehend das deutsche Datenschutzrecht“. Nationale Regelungsspielräume bestünden nur noch in einem begrenzten Umfang. Das neue Bundesdatenschutzgesetz setze einzelne Regelungsaufträge der Verordnung um und schaffe ergänzende Vorschriften dort, wo Öffnungsklauseln der Verordnung es erlauben – es sei zeitgleich in Kraft getreten.
Die Verordnung erlaube es z.B., die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragte in nationalen Ausführungsgesetzen auf weitere Stellen auszudehnen. Der Bundesgesetzgeber habe diesen Regelungsspielraum im neuen Bundesdatenschutzgesetz genutzt, um die Pflicht zur Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragte dem in Deutschland bestehenden Status quo anzupassen.

Aufsichtsbehörden haben „Werkzeugkasten“ für Sanktionen

Im Vordergrund der Debatte stehen laut LDI NRW häufig die Befürchtungen, dass Verstöße gegen die Verordnung in Zukunft mit Geldbußen in Millionenhöhe geahndet werden können. Unerwähnt bleibe dabei oft, dass die Verordnung den Aufsichtsbehörden einen „Werkzeugkasten“ in die Hände gegeben habe, um jeden Einzelfall datenschutzrechtlicher Missstände angemessen zu beheben – Geldbußen seien darin nur eine von vielen Möglichkeiten. An erster Stelle steht die Beratung.
Auch von Sanktionen würden die Aufsichtsbehörden Gebrauch machen – jedoch mit Augenmaß. Für die konkrete Bestimmung der Höhe eines Bußgeldes werde eine Vielzahl von Aspekten einzubeziehen sein: „Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, aber auch, ob und wie mit den Aufsichtsbehörden zusammengearbeitet wurde, um Verstößen abzuhelfen, und ob diese eigenständig mitgeteilt wurden.“

Europäischer Datenschutzausschuss und Datenschutzkonferenz

Die nationalen Datenschutzbehörden würden in einem neuen Format zusammenarbeiten: Der Europäische Datenschutzausschuss solle gewährleisten, dass die Rechtsauslegung europaweit vereinheitlicht wird. Im Einzelfall würden seine Entscheidungen verbindlich sein.
Die Datenschutzkonferenz werde in Deutschland auch in Zukunft schwerpunktmäßig praxisgerechte Auslegungs- und Anwendungsfragen zur Verordnung klären.

Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Helga Block (LDI NRW): „Die Forderungen an die Aufsichtsbehörden, Klarheit in strittige Auslegungs- und Anwendungsfragen der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen, sind berechtigt. Diese Auslegungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.“

ePrivacy-Verordnung soll DSGVO präzisieren

Die DSGVO spreche viele Themen an, ohne sie explizit zu regeln. Insbesondere im Hinblick auf die elektronische Kommunikation solle die ePrivacy-Verordnung die Datenschutz-Grundverordnung präzisieren und ergänzen. Sie werde das deutsche Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz in der bisherigen Form teilweise ersetzen, bzw. werde auch hier eine Anpassung des deutschen Gesetzgebers notwendig sein.
Mit dem Inkrafttreten im Jahr 2018 sei jedoch nicht mehr zu rechnen. Die derzeit herrschenden Unklarheiten müssten schnell mit klaren Gesetzen beseitigt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

LDI NRW
Entschließungen der Datenschutzkonferenz

LDI NRW
Kurzpapiere: EU-Datenschutzreform

datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018

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https://www.datensicherheit.de/zeitenwende-neues-datenschutzrecht-gebietet-vorsicht-aber-keine-panik/feed 0
Noch noch kurze Übergangszeit: DSGVO auch für Vereine relevant https://www.datensicherheit.de/uebergangszeit-dsgvo-vereine https://www.datensicherheit.de/uebergangszeit-dsgvo-vereine#respond Tue, 10 Apr 2018 16:19:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27464 Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten als Dreh- und Angelpunkt

[datensicherheit.de, 10.04.2018] Die neuen gesetzlichen Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffen auch Vereine, denn auch sie gehen mit personenbezogenen Daten um – z.B. im Kontext von Mitgliedsanträgen, Anmeldeformularen für Wettkämpfe etc. „Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern belegt, die Vereine für gewöhnlich nicht decken können. Im Fall einer Datenschutzverletzung können Vereinsmitglieder und andere eventuell geschädigte Personen Schadenersatz geltend machen. Deshalb sollten sich Vereine intensiv mit der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen und besonders auf vollständige und datenschutzrechtlich wirksame Einwilligungen achten“, so Christian Heutger, der Geschäftsführer der PSW GROUP.

Im Regelfall ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds nötig

Vereine seien in der Pflicht, nur solche personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, die zur Mitgliederbetreuung sowie -verwaltung und zum Verfolgen des Vereinsziels notwendig sind.
„Gemäß DSGVO bedarf es für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten eine eindeutige Einwilligungserklärung des Mitglieds. Das gilt übrigens auch für die Zusendung von Newslettern oder Spendenwerbung. Vereine dürfen ihren Mitgliedern, Sponsoren und Förderern nur nach einer entsprechenden Einwilligung Informationen zum Verein zusenden“, erklärt Heutger.
Viele Vereine präsentieren sich und ihr Vereinsleben im Internet – zum Beispiel auf einer Website und in Sozialen Netzwerken. Auch dort dürften personenbezogene Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Mitglieds veröffentlicht werden. Zudem müsse der Verein diese Einwilligung entsprechend dokumentieren.

Ausnahmen bei „berechtigtem Interesse“

Heutger: „Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Möchte der Verein funktionsbezogene Daten veröffentlichen, etwa den Namen oder eine vereinsbezogene E-Mail-Adresse eines Funktionärs, kann das ohne Einwilligung geschehen“. Ohne Einwilligung zulässig seien ebenfalls die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen. Auch dürfe der Sportverein ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen: „Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und der Verein hat ein sogenanntes ,berechtigtes Interesse‘ daran, relevante Ergebnisse des Vereinslebens der Außenwelt zugänglich zu machen. Jedoch dürfen ausschließlich Name, Geburtsjahr, Geschlecht, das Wettkampfergebnis, der Verein und die Mannschaft veröffentlicht werden“, stellt Heutger klar.
Vereine sollten beachten, dass die veröffentlichten Daten nach einem angemessenem Zeitraum wieder gelöscht werden. Denn auch Teilnehmer eines Wettkampfs hätten laut DSGVO ein Recht auf Vergessenwerden.

Einwilligungserklärungen müssen leicht verständlich und zugänglich sein

Wenn es um die Veröffentlichung von Fotos und Videos aus dem Vereinsleben im Internet geht, werde es kompliziert. Denn hierbei spiele auch das Kunsturhebergesetz eine Rolle – Fotos und Videos dürften erst nach Einwilligung der oder des Abgebildeten veröffentlicht werden.
„Eine Ausnahme gibt es für Medien, die bei öffentlichen Vorgängen wie dem Karnevals- oder Schützenumzug entstanden sind. Sofern auf den Fotos oder Videos Menschenansammlungen und keine Einzelpersonen gezeigt werden, dürfen diese auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden“, sagt Heutger. Vor der Veröffentlichung von Abbildungen Minderjähriger rät er, die Einwilligung der Eltern einzuholen.
Einwilligungserklärungen könnten Vereine zum Beispiel im Mitgliedsantrag integrieren oder auf jedem weiteren Formular zur Verfügung stellen – allerdings müsse diese in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache verfasst sein; vorangekreuzte Checkboxen seien nicht zulässig.

PSW-Tipps für Vereine:

  1. Datensparsamkeit
    Die DSGVO verlange nicht nur, dass Daten nur „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke“ erhoben werden – deren Verarbeitung müsse zudem „auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“.
  2. Informationspflichten
    Die DSGVO verpflichte Vereine dazu, Personen, deren Daten verarbeitet werden, umfangreich darüber zu informieren – allerdings nicht erst im Nachhinein, sondern schon vor Verarbeitung ihrer Daten.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen
    Datensicherheit müsse mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen gewährleistet werden. Das betreffe die Kommunikation mit Vereinsmitgliedern und Sponsoren (E-Mail- und Website-Verschlüsselung), aber auch die Datenspeicherung (Datenverschlüsselung, Daten-Backup). „Bei sämtlichen Datenverarbeitungsvorgängen muss überprüft werden, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden“, betont Heutger und rät: „Dafür lohnt sich das Anlegen eines Verfahrensverzeichnisses, denn es zeigt alle Prozesse der Datenverarbeitung auf und ist ohnehin eine Pflichtaufgabe für alle, die Daten nicht nur gelegentlich erheben.“
  4. Auftragsdatenverarbeitung
    Auch Vereine nutzten Drittanbieter: Entweder lagerten die Daten in der Cloud, lägen auf Servern eines Anbieters oder würden über eine gehostete Website erfasst oder versendet. Vereine sollten ihre Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern dahingehend prüfen, dass diese sich vertraglich zur Ergreifung geeigneter technischer Maßnahmen verpflichtet haben, um die Datenverarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO durchzuführen.
  5. Datenschutz-Folgeabschätzung
    Vereine, die personenbezogene Daten ihrer Mitglieder in der Cloud speichern, müssten sich bewusst sein, dass es sich dabei um einen risikobehafteten Datenverarbeitungsvorgang handelt. Laut DSGVO müssten sie deshalb „vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten“ durchführen.
  6. Meldepflichten
    Auch Vereine unterlägen im Falle einer Datenschutzpanne behördlichen Meldepflichten. Solche Meldungen müssten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Heutger: „Mein Tipp ist, bereits im Vorfeld ein Muster für eine solche Datenschutz-Meldung anzufertigen und eine Person zu bestimmen, die im Fall einer Datenschutzverletzung die Meldung vornimmt.“
  7. Datenschutzbeauftragter
    Vereine, die mindestens zehn Personen ständig mit dem Verarbeiten von Daten beschäftigen, müssten einen Datenschutzbeauftragten benennen. „Das ist nicht neu. Allerdings wächst jetzt dessen Aufgabenbereich. So muss er unter anderem die Verantwortlichen beraten, mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter sensibilisieren und schulen sowie die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung überwachen“, erläutert Heutger.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP, 22. 03.2018
Die Datenschutz-Grundverordnung für Vereine

datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018

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Digitaler Nachbarschaftsgipfel am 18. Oktober 2017 in Berlin https://www.datensicherheit.de/digitaler-nachbarschaftsgipfel-am-18-oktober-2017-in-berlin https://www.datensicherheit.de/digitaler-nachbarschaftsgipfel-am-18-oktober-2017-in-berlin#respond Mon, 16 Oct 2017 21:16:37 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27002 30 Millionen Menschen mit Aufklärungsbedarf zur Sicherheit im Internet

[datensicherheit.de, 16.10.2017] Der Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) veranstaltet am 18. Oktober 2017 den „Digitalen Nachbarschaftsgipfel“, welcher einen Dialog über Chancen und Sicherheit im Netz befördern soll – zudem soll eine Zwischenbilanz zum Bildungsprogramm „Digitale Nachbarschaft“ vorgestellt werden.

Digitale Kompetenzen im sicheren Umgang mit dem Internet stärken!

Viele Menschen sind deutschlandweit in Vereinen oder ehrenamtlichen Netzwerken aktiv. Ihnen bieten Digitalisierung und Vernetzung neue Chancen – bringen aber auch neue Herausforderungen.
Zum „Digitalen Nachbarschaftsgipfel“ treffen sich laut DsiN am 18.Oktober 2017 Spitzenvertreter aus dem Ehrenamt, der Politik, Wirtschaft und Verwaltung zum Austausch über digitale Zukunftsstrategien.
„Das Internet stärkt die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts. Um die Chancen zu nutzen, müssen aber digitale Kompetenzen im sicheren Umgang mit dem Internet gestärkt werden“, betont hierzu Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI).

Breitenwirksame Aufklärungsarbeit zu IT-Sicherheit und Datenschutz

„Die Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung hat den Bedarf nach einer breitenwirksamen Aufklärungsarbeit zu IT-Sicherheit und Datenschutz benannt“, so DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger.
Dieser Weg müsse nun weitergeführt werden. Noch vor der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags am 24. Oktober 2017 soll der „Digitale Nachbarschaftsgipfel“ Handlungsbedarfe, Strategien sowie Maßnahmen für eine digitale Aufklärungsarbeit adressieren.

„Digitaler Nachbarschaftsgipfel 2017
Mittwoch, 18. Oktober 2017, 14.00 bis 18.00 Uhr
Tagesspiegel Verlagshaus, Askanischer Platz 3 in 10963 Berlin

Zu den Referenten gehören laut DsiN unter anderem:

  • Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (Gipfel-Keynote)
  • Dr. Thomas Kremer, DsiN-Vorstandsvorsitzender und Vorstand Deutsche Telekom AG (Gipfelsprecher)
  • Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (Gipfel-Ausblick)
  • Marco Vollmar, Geschäftsleiter WWF Deutschland (Praxis-Report Ehrenamt)
  • Dr. Michael Littger, DsiN-Geschäftsführer (Begrüßungsrede)

Ferner werden Mitglieder des neuen Deutschen Bundestags, die Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, Barbara Thiel, sowie Vertreter aus ehrenamtlichen Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und dem Deutschen Fußball-Bund erwartet. Durch die Veranstaltung führt der Radiomoderator und Journalist Daniel Finger.

Zwischenbilanz zum Bildungsprojekt „Digitale Nachbarschaft“

Auf dem „Digitalen Nachbarschaftsgipfel“ soll auch eine Zwischenbilanz zum Bildungsprojekt „Digitale Nachbarschaft“ präsentiert werden.
Dieses Projekt klärt seit 2015 bundesweit Vereine und Ehrenämter zum sicheren Umgang mit digitalen Chancen auf. Es schult ehrenamtlich Tätige zur Weitergabe von digitalen Schutzkompetenzen im Verein.
Die „Digitale Nachbarschaft“ wird vom BMI gefördert und von den DsiN-Mitgliedern Google und Deutsche Telekom unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema:

Digitale Nachbarschaft
Digitaler Nachbarschaftsgipfel 2017

DINA Gipfel
Programm

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https://www.datensicherheit.de/digitaler-nachbarschaftsgipfel-am-18-oktober-2017-in-berlin/feed 0
DiNaMobil on Tour: Für mehr IT-Sicherheit im Ehrenamt in Bayern https://www.datensicherheit.de/dinamobil-on-tour-fuer-mehr-it-sicherheit-im-ehrenamt-in-bayern https://www.datensicherheit.de/dinamobil-on-tour-fuer-mehr-it-sicherheit-im-ehrenamt-in-bayern#respond Tue, 27 Jun 2017 21:56:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26687 „Digitale Nachbarschaft“ vor Ort zum Internetsicherheitstraing für Vereine

[datensicherheit.de, 27.06.2017] Der DsiN e.V. bietet mit seinem „DiNaMobil“ praxisnahe Workshops vor Ort an – der regionale Schwerpunkt soll noch bis Mitte Juli 2017 auf Bayern liegen.

Verantwortung für IT- und Internetsicherheit übernehmen!

Ob Fußballverein oder Seniorentreff – ehrenamtliches Engagement ist heute nicht mehr ohne Internetzugang denkbar. Das beginnt bei der klassischen E-Mail an Vereinsmitglieder und reicht bis hin zu innovativen Internetdiensten zur Unterstützung des Vereinslebens.
Allen Nutzungsmöglichkeiten sei gemeinsam, dass sie zu neuer Verantwortung beim Thema IT- und Internetsicherheit führten, so der Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), der mit dem vom Bundesministerium des Innern geförderten Projekt „Digitale Nachbarschaft“ derzeit bundesweit Kurse zur Sicherheit im Netz für Vereine und Ehrenamtliche anbietet.

„Sie und Ihr Verein – sicher im Netz!“

Von Ende Juni bis Mitte Juli 2017 kommt demnach das „DiNaMobil“– ein Schulungsbus mit Internettrainern – auch nach Bayern und bietet dort kostenfrei praxisnahe Schulungen zu sicherer E-Mail-Kommunikation, Daten in Sozialen Netzwerken und anderen Themen rund um die Sicherheit im Netz an.
Unter dem Motto „Sie und Ihr Verein – sicher im Netz!“ seien insgesamt sechs verschiedene Stationen mit Schulungsterminen im Tourenplan vorgesehen. Dazu zählten München, die Oberpfalz, Würzburg und Oberbayern. Besucht werden sollen Vereine und Verbände, darunter unter anderem der Bayerischen Landes-Sportverband.

Gesamte Tour so gut wie ausgebucht

„Das ,DiNaMobil‘ ist für die gesamte Tour so gut wie ausgebucht. Das Interesse für digitale Sicherheit insbesondere der Sportverbände in Bayern freut uns sehr. Die vielen dort engagierten jungen Menschen kennen sich im Umgang mit digitalen Medien meist schon gut aus. Im persönlichen Gespräch erweitern wir diese digitalen Kompetenzen durch Internet-Sicherheitswissen“, erläutert Dr. Wieland Holfelder, DsiN-Vorstandsmitglied und Leiter des Entwicklungszentrums München beim DsiN-Mitglied und Projektunterstützer Google Deutschland.

Vor Ort zum „Trainer für Internet-Sicherheit“ zertifizieren lassen!

Das „DiNaMobil“ soll zu den Vereinen kommen und Haupt- und Ehrenamtliche vor Ort schulen: In zwei- bis vierstündigen Workshops würden den Teilnehmenden aktuelle Themen wie die sichere Passworterstellung, Datensparsamkeit, der richtigen Umgang mit Recht und Gesetz im Netz sowie sichere Bezahlverfahren vermittelt. Weitere Fragen befassten sich mit der sicheren Gestaltung von Webseiten, dem datenschutzkonformen Umgang mit Mitgliedsdaten und der sicheren Mittelverwaltung. Eine pädagogische Lerneinheit, die dazu befähigen soll, das Erlernte weiterzugeben, runde diesen Workshop ab.
Am Ende des Workshops könnten sich die Teilnehmenden direkt vor Ort zum „Trainer für Internet-Sicherheit“ (DiNa Scout) zertifizieren lassen und kostenfreie Lehr- und Lernmaterialien an die Hand erhalten.

Weitere Informationen zum Thema:

Digitale Nachbarschaft, 03.03.2017
Wir besuchen Sie und Ihren Verein: Buchen Sie unser DiNaMobil! Sie und Ihr Verein – sicher im Netz!

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https://www.datensicherheit.de/dinamobil-on-tour-fuer-mehr-it-sicherheit-im-ehrenamt-in-bayern/feed 0
Digitale Nachbarschaft: Workshops für Ehrenamtliche vor Ort https://www.datensicherheit.de/digitale-nachbarschaft-workshops-fuer-ehrenamtliche-vor-ort https://www.datensicherheit.de/digitale-nachbarschaft-workshops-fuer-ehrenamtliche-vor-ort#respond Thu, 16 Mar 2017 21:26:39 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26445 „#DiNaMobils“ auf Deutschlandtour von Mai bis Juli 2017

[datensicherheit.de, 16.03.2017] Das DsiN-Projekt „Digitale Nachbarschaft“ geht für IT- und Internetsicherheit auf Deutschlandtour, um Vereine und Ehrenamtliche praxisnah und direkt im Rahmen kostenfreier Workshops vor Ort zu informieren.

Kostenfreie praxisnahe Schulungen

Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich laut Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) ehrenamtlich und nutzen dabei digitale Kommunikationsdienste – für die tägliche Vereinsarbeit, Mitgliederverwaltung oder Marketing und Finanzen. Aspekte der IT-Sicherheit blieben jedoch häufig auf der Strecke.
Das DsiN-Projekt „Digitale Nachbarschaft“ soll deshalb in die Offensive gehen und von Mai bis Juli 2017 mit dem „#DiNaMobil“ über mehrere Wochen bundesweit Kurse für Vereine und Ehrenamtliche anbieten. Unter dem Motto „Sie und Ihr Verein – sicher im Netz!“ werden demnach kostenfrei praxisnahe Schulungen zu sicherer E-Mail, Daten in Sozialen Netzwerken und anderen Themen für mehr Sicherheit im Netz geboten.

Chancen des Internets sicherer nutzen!

„Für freiwillig Engagierte und auch Angestellte in Initiativen, Vereinen und Verbänden ist das Internet eine große Unterstützung für ihre Arbeit. Oft fehlt es jedoch an Wissen und die Zeit, um sich auch wirksam vor den Risiken im Netz zu schützen“, sagt Nina Galla, Projektleiterin der „Digitalen Nachbarschaft“. Diese helfe Vereinen und Ehrenamtlichen seit 2015, die Chancen des Internets sicherer zu nutzen. „Wir freuen uns, dass wir nun auch vor Ort schulen und schützen können“, betont Galla.
Das „#DiNaMobil“ komme mit Experten direkt zu den Vereinen vor Ort und schule interessierte Haupt- und Ehrenamtliche in den dort vorhandenen Räumlichkeiten.

Als „DiNa Scout“ zertifizieren lassen!

In den jeweils etwa zwei- bis vierstündigen Workshops sollen den Teilnehmenden aktuelle Inhalte rund um Themen wie die sichere Passworterstellung, Datensparsamkeit, den richtigen Umgang mit Recht und Gesetz im Netz sowie sichere Bezahlverfahren vermittelt werden. Weitere Themen seien die sichere Gestaltung von Webseiten und die datenschutzkonforme Mitgliedsdaten- und Mittelverwaltung. Eine pädagogische Grundbildung, die dazu befähige, das Erlernte weiterzugeben, runde den Workshop ab.
Am Ende des Workshops könnten sie sich direkt vor Ort als „Trainer/in für Internet-Sicherheit (DiNa Scout)“ zertifizieren lassen und erhielten auch ausführliche Lehr- und Lernmaterialien an die Hand.

Weitere Informationen zum Thema:

Digitale Nachbarschaft
Wir besuchen Sie und Ihren Verein: Buchen Sie unser DiNaMobil!

Digitale Nachbarschaft
Herzlich Willkommen

datensicherheit.de, 14.02.2017
Smart Home: DsiN wirbt für Sicherheitsdialog mit Verbrauchern

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DsiN unterstützt Vereine: Mehr IT-Sicherheit für Ehrenamtliche https://www.datensicherheit.de/dsin-unterstuetzt-vereine-mehr-sicherheit-fuer-ehrenamtliche https://www.datensicherheit.de/dsin-unterstuetzt-vereine-mehr-sicherheit-fuer-ehrenamtliche#respond Thu, 04 Dec 2014 22:00:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24558 Für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts sollen Kompetenzen im Umgang mit Datenschutz und IT-Sicherheit gestärkt werden

[datensicherheit.de, 04.12.2014] Das Internet ist zur Voraussetzung auch für eine erfolgreiche ehrenamtliche Arbeit geworden. Es eröffnet neue Chancen der Informationsvermittlung und zur schnellen Hilfe. Jedoch fehlt in den meisten Fällen das notwendige Wissen zu Datenschutz, Privatsphäre und dem Schutz vor Schadsoftware. Deutschland sei ein Land mit „enormem gesellschaftlichem Engagement“. Dem Web komme dabei eine Schlüsselrolle zu. Für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts müssten die Kompetenzen im Umgang mit Datenschutz und IT-Sicherheit daher deutlich gestärkt werden, erklärt Dr. Michael Littger, Geschäftsführer von Deutschland sicher im Netz (DsiN).

Kostenfreie Hilfen für ehrenamtlich Engagierte

Zum „Tag des Ehrenamts“ fordert DsiN eine bessere Vermittlung von digitalen Sicherheitskompetenzen für ehrenamtlich Engagierte. DsiN will die Informationen für Ehrenamtliche im sicheren Umgang mit dem Netz daher weiter verstärken. Dafür werden nach eigenen Angaben kostenfrei zahlreiche Tipps bereitgestellt, wie der „IT-Fitness-Test“, die „Passwort-Wechsel-App“ und die „Internetbeschwerdestelle“.

Neuartiges Lehr- und Lernpaket für mehr Sicherheit im Internet

Im Rahmen der neuen Initiative „Digitale Nachbarschaftshilfe“ wird sich der Verein zudem grundlegenden Themen wie Surfen und Suchen im Netz, E-Mail-Kommunikation sowie Online-Shopping widmen. Das Trainingsmaterial sei leicht verständlich und könne von jedem erfahreneren Internetnutzer verwendet werden. Erste Kurspläne und Handbücher für Lernende stünden kostenlos zum Download zur Verfügung. Anfang 2015 soll die Initiative mit neuem Material zum Ausbau der IT-Kompetenz starten.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutschland sicher im Netz e.V.
Publikationen für Verbraucher

datensicherheit.de, 07.11.2014
IT-Sicherheit und Gesellschaft: DsiN-Vorstand im Amt bestätigt

datensicherheit.de,17.10.2014
DsiN-Index: IT-Sicherheitslage der Verbraucher erstmals erfasst

datensicherheit.de, 09.10.2014
6. DsiN MesseCampus auf der it-sa soll junge Menschen für Beruf als IT-Sicherheitsexperte interessieren

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