Ermittler sprechen von einem der „umfangreichsten Ermittlungsverfahren gegen Verbreiter von Schadsoftware und Online-Betrüger“
[datensicherheit.de, 01.11.2010] In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 29. Oktober 2010 sprechen das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW), des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) und die Staatsanwaltschaft Stuttgart von einem der „umfangreichsten Ermittlungsverfahren gegen Verbreiter von Schadsoftware und Online-Betrüger“ in Deutschland. Der gemeinsamen Ermittlungskommission des LKA BW und des LKA NRW unter dem Namen „Katusha“ sei es im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Abteilung Organisierte Kriminalität, gelungen, die Hintermänner einer international agierenden Gruppierung, die im großen Stil Online-Banking-Transaktionen manipuliert haben sollen, zu ermitteln:
Die mumaßlichen Haupttäter hätten über 260 manipulierte Überweisungen in Höhe von mindestens 1,65 Millionen Euro ins In- und Ausland getätigt. Dazu seien durch die Verdächtigen Echtzeit-Trojaner auf den PCs der Betroffenen installiert worden, um Online-Bankgeschäfte zu manipulieren. Gegen diese Masche der Hacker hätten die betroffenen Bankkunden kaum eine Chance gehabt, so Klaus Hiller, Präsident des LKA BW.
Im Zuge der umfangreichen Überwachungsmaßnahmen sollen auch rund 470 sogenannte „Finanzagenten“ ermittelt worden sein – diese hätten sich bei von den Hauptverdächtigen betriebenen fiktiven Firmen als „Finanzmanager“ beworben und dann bei unterschiedlichen Banken Konten eröffnet, um eingehende Gelder abzuheben und an bestimmte Personen weiterzuleiten. Gegen sie seien deshalb Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet worden.
Die Infektion der Kunden-PCs soll sowohl über manipulierte PDF-Dateien als auch über so genannte „Drive-by-Infections“ erfolgt sein – dabei werden PCs über Schwachstellen des Browsers angegriffen, wenn ein Nutzer beim Surfen im Internet auf manipulierte Websites gelangt. Das Aufrufen der manipulierten Seite reicht bereits aus, um den PC zu infizieren. Da die Täter die Schadsoftware ständig aktualisiert und verändert hätten, sei diese selbst von aktueller Antiviren-Software häufig nicht erkannt worden. Sobald ein Geschädigter eine Onlinebanking-Sitzung begonnen hatte, sei der „Trojaner“ aktiv geworden. Nachdem der Kunde eine Überweisung geschrieben hatte und zur Eingabe einer i-TAN aufgefordert wurde, habe dieser Betrag, Saldo, Verwendungszweck sowie die Empfängerdaten verändert – der Kontoinhaber habe dies aber nicht erkennen können. Erst dann sei die Überweisung mit der angeforderten i-TAN an die Bank übermittelt worden. Für die Geschädigten sei die missbräuchliche Überweisung erst auf dem Papierkontoauszug erkennbar gewesen.
Weitere Informationen zum Thema:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW), Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und Staatsanwaltschaft Stuttgart, 29. Oktober 2010
Internationale Bande von Online-Banking-Hackern gesprengt – Schaden von 1,2 Millionen Euro verhindert
Anti-Botnetz Beratungszentrum
Willkommen!
www.polizei-beratung.de
Warnung vor dubiosen Stellenangeboten – Anwerbung als „Finanzagent“
www.polizei-beratung.de
So schützen Sie sich vor Risiken im Internet
BSI für Bürger
Ins Internet – mit Sicherheit