Aktuelles - geschrieben von dp am Donnerstag, Juli 7, 2011 21:06 - noch keine Kommentare
Microsoft als Nebenklägerin: Mehrjährige Haftstrafen für Raubkopierer
Vorbestrafte hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft
[datensicherheit.de, 07.07.2011] Microsoft begrüßt die Urteile des Landgerichts Mühlhausen, in denen Raubkopierer zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden:
Die Verurteilten waren mehrfach vorbestraft und hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft. Da auch Microsoft-Produkte gefälscht in Verkehr gebracht worden waren, hatte sich Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.
Das Verfahren war nach Geständnissen der Angeklagten zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
Der Erfolg sei auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Sie seien erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme hätten diese nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen, so Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH, in ihrem Kommentar. Softwarepiraterie sei eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeige, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt werde.
Weitere Informationen zum Thema:
Microsoft Newsroom, 07.07.2011
Mehrjährige Haftstrafen für Software-Raubkopierer
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