Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, August 19, 2013 23:13 - 2 Kommentare
Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten für Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen
Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013
[datensicherheit.de, 19.08.2013] Bei der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen werden den Betroffenen oft Anwaltskosten von weit über 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) begrüßt nun einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, durch den Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, zukünftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden.
Das Hamburger Gericht teilt in seinem Beschluss mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen, die oft durch das sogenannte Filesharing von Video- und Musikdateien begangen werden, wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen.
Der Beschluss gebiete den „unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie“ wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt, hofft Anneke Voß von der vzhh, denn selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern seien in der Vergangenheit Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt worden.
Der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2013 (Az. 31a C 109/13) kann auf der vzhh-Website heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Hamburg, 19.08.2013
Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten
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