Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, März 2, 2016 17:31 - noch keine Kommentare
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Verfügbarkeit entscheidend
Es gilt, rechtswirksam Wünsche festhalten und Vertreter im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit zu bestimmen
[datensicherheit.de, 02.03.2016] Wer soll darüber entscheiden, ob z.B. eine Koma-Patientin die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen wünscht oder ein orientierungsloser tödlich Erkrankter noch über eine Magensonde ernährt werden möchte? Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen. Jeder aber kann durch Unfall oder Krankheit in eine solche Situation geraten, in welcher der eigene Willen nicht mehr selbst geäußert werden kann. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vz HH) rät deshalb, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen schriftlich festzuhalten. Worauf dabei zu achten ist, erläutert der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.
Nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wer“ regeln!
Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit.
Wichtig sei dabei nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wer“, so die vz HH, also: Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen?
Zugleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe werden thematisiert.
Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“
Für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (werktags 10 bis 18 Uhr) erhältlich.
Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann er auch online unter www.vzhh.de bestellt oder für 7,99 Euro als E-Book herunterladen werden.
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