EU-Datenschutz-Grundverordnung als Vorwand missbraucht
[datensicherheit.de, 29.03.2017] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz warnt davor, dass derzeit zahlreiche PayPal-Kunden E-Mails erhalten, in denen sie dazu aufgefordert werden, sensible Bankdaten preiszugeben, um eine Deaktivierung des Accounts zu verhindern. Wer der E-Mail bereits Vertrauen geschenkt und seine Bankdaten angegeben hat, sollte sofort seine Bank sowie den PayPal-Kundendienst kontaktieren, so sein Rat.
Professionelle Aufmachung
Diese E-Mails seien nicht sofort als Phishing-Attacke erkennbar, da der Empfänger mit vollständigem Namen angesprochen werde – sie seien „professionell aufgemacht“ und enthielten kaum Rechtschreibfehler.
„Besonders perfide an diesen Phishing-Mails ist, dass als Grund für die angeblich notwendige Verifikation der Konten die europäische Datenschutz-Grundverordnung genannt wird“, sagt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Niemals Link anklicken oder Anhang öffnen!
Wie bei allen Phishing-Mails empfehle es sich, die Nachricht gar nicht erst zu öffnen, sondern direkt zu löschen: „In keinem Fall sollte ein darin enthaltener Link angeklickt oder ein etwaiger Anhang geöffnet werden. Bei derartigen Aufforderungen, vertrauliche Anmeldedaten einzugeben, sollten die Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich misstrauisch sein“, betont der Datenschutzbeauftragte.
Im Übrigen könne man anhand einiger Kriterien zum Teil feststellen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Beispielsweise dann, wenn in der Anrede nicht „Sehr geehrter Herr“ oder „Sehr geehrte Frau“, sondern eine allgemeine Begrüßung wie „Guten Tag“, gefolgt vom Namen, verwendet werde. Darüber hinaus seien oftmals Komma- oder Rechtschreibfehler enthalten und es werde auf einen Link oder den Anhang hingewiesen.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 01.09.2016
Rheinland-Pfalz: Überarbeiteter Handlungsrahmen zur Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen