Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 29, 2018 17:31 - noch keine Kommentare
Andrea Voßhoff: Datenschutz als Basis der Digitalen Souveränität
Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anlässlich des Europäischen Datenschutztages 2018
[datensicherheit.de, 29.01.2018] Aus Anlass des „12. Europäischen Datenschutztages“ lud die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 29. Januar 2018 in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund ein – die zentrale deutsche Veranstaltung stand unter dem Motto „Souveränität in der digitalen Welt – eine Illusion?“. Hierzu erklärte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: „Angesichts internationaler Internet-Monopolisten und zunehmender staatlicher Überwachung ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wichtiger denn je für die Digitale Souveränität der Bürgerinnen und Bürger.“
Bundesregierung sollte ambitionierte Datenschutz-Vorschläge unterstützen!
Um dieses Grundrecht auch in einer globalisierten Welt umzusetzen, gilt ab 25. Mai 2018 die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Gestärkt werde dieser europaweite Rechtsrahmen durch die derzeit in Brüssel verhandelte E-Privacy-Verordnung. Die Bundesregierung sollte hierzu die ambitionierten Vorschläge des Europäischen Parlaments für den besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei elektronischer Kommunikation konsequent unterstützen, fordert Voßhoff. Wenn die informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Welt „nicht zur Illusion verkommen“ soll, dann müssten Internetnutzerinnen und -nutzer etwa frei entscheiden können, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf.
Dieses grundlegende Recht müsse in der E-Privacy-Verordnung festgeschrieben werden. Nachdem die Werbewirtschaft es jahrelang versäumt habe, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen, müsse nun der Gesetzgeber das Manko beheben.
Rechtsstaatlicher Schutz vor unfairen und undurchsichtigen Geschäftsmodellen!
Voßhoff warnte auch davor, „das etablierte Konzept des Datenschutzes durch die unbestimmte Idee einer Datensouveränität zu ersetzen“. Gerade in Zeiten von „Big Data“ komme dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu.
„Konfrontiert mit mächtigen Datenkonzernen benötigen Internetnutzerinnen und –nutzer rechtsstaatlichen Schutz vor unfairen und undurchsichtigen Geschäftsmodellen. Erst der Datenschutz mit seinen etablierten Prinzipien wie Zweckbindung und Einwilligung schafft das dringend benötigte Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen“, betonte die BfDI.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 27.04.2017
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