Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Dienstag, August 14, 2018 15:59 - noch keine Kommentare
Grenzüberschreitenden Datenabfragen zu Strafverfolgungszwecken
Berlin Group fordert Standards für Datenschutz
[datensicherheit.de, 14.08.2018] Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 63. Sitzung am 9. und 10. April 2018 in Budapest (Ungarn) das Arbeitspapier Standards für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei grenzüberschreitenden Datenanforderungen zu Strafverfolgungszwecken verabschiedet.
Komplizierte datenschutzrechtliche Fragen
Da Daten weltweit immer mehr ausgetauscht und gespeichert werden, erbitten Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen immer häufiger den Zugang zu personenbezogenen Daten, die sich außerhalb ihrer Landesgrenzen befinden. Angesichts dieser Entwicklungen arbeiten Regierungen und internationale Organisationen verstärkt an Maßnahmen für einen erleichterten Zugang zu Cloud-Daten. Die grenzüberschreitenden Auskunftsersuchen werfen jedoch komplizierte datenschutzrechtliche Fragen auf.
Traditionelle Regelungen zur internationalen Koordinierung durch die Strafverfolgungsbehörden gelten mit Blick auf die zunehmende Häufigkeit und Komplexität grenzüberschreitender Datenanfragen als zu schwerfällig. Alternative Mechanismen, wie etwa freiwillige Vereinbarungen zwischen Anbietern und ausländischen Behörden, können unterschiedlichen und intransparenten Standards unterworfen sein. Fehlt es an Rechtskraft, bieten sie wenig Sicherheit für den Schutz der Rechte der betroffenen Personen.
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation skizziert in ihrem kürzlich veröffentlichten Arbeitspapier die aktuellen Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitender Datenabfragen für die Strafverfolgung. Sie fordert die beteiligten Akteure dazu auf, bei der Förderung einer schnellen Bearbeitung legitimer grenzüberschreitender Datenanfragen, die Interessen des Datenschutzes und der Privatsphäre stets zu wahren und gibt Empfehlungen, wie dies gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen zum Thema:
Berlin Group
Arbeitspapier „Working Paper on Standards for data protection and personal privacy in cross-border data requests for criminal law nforcement purposes (Budapest (Hungary) 9/10 April 2018)“
datensicherheit.de, 24.07.2018
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datensicherheit.de, 20.07.2018
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