In seiner Stellungnahme fordert der eco den Bundestag zur „Nachschärfung“ auf – vor allem in Bezug auf den Umgang mit Schwachstellen, bei der BSI-Rolle, hinsichtlich BND-Maßnahmen im Inland sowie bei der unabhängigen Vorabkontrolle und Begrenzung der neuen Befugnisse
Klaus Landefeld, Mitglied des Vorstands des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 12. August 206 im Kabinett beschlossene sogenannte BND-Reform ein – diese erweitert demnach die Eingriffsmöglichkeiten des Nachrichtendienstes deutlich. Der eco warnt davor, dass dabei neue Risiken für die Cybersicherheit entstehen, nämlich insbesondere dann, wenn IT-Sicherheitslücken für nachrichtendienstliche Zugriffe nutzbar gehalten werden. Der eco fordert den Bundestag deshalb auf, diese Reform insbesondere beim Umgang mit Schwachstellen, bei der Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), bei Maßnahmen Bundesnachrichtendienstes (BND) im Inland sowie bei der unabhängigen Vorabkontrolle und Begrenzung der neuen Befugnisse deutlich nachzuschärfen.
eco-Bedenken im Zusammenhang mit der vorgesehene Rolle des BSI
Landefeld führt aus: „Nachrichtendienste brauchen angesichts der veränderten Sicherheitslage moderne technische Fähigkeiten. Aber die Grenze ist dort erreicht, wo der Staat für seine eigenen Zugriffe ein Interesse daran entwickelt, Sicherheitslücken offenzuhalten!“
Schwachstellen müssen vielmehr geschlossen werden und dürften nicht zum Werkzeug für nachrichtendienstliche Zugriffe werden.
Besonders kritisch bewertet eco die vorgesehene Rolle des BSI: Unternehmen müssen doch darauf vertrauen können, dass Informationen über Sicherheitslücken beim BSI in erster Linie dazu dienen, diese schnellstmöglich zu schließen und betroffene Systeme abzusichern. Eine grundsätzliche Pflicht zur Informationsweitergabe an den BND schaffe hier einen problematischen Zielkonflikt.
Ausnutzung bzw. Missbrauch von Schwachstellen durch auswärtige Geheimdienste
Landefeld betont: „Das BSI darf nicht zum Zulieferer für nachrichtendienstlich nutzbare Schwachstellen werden. Wer eine Sicherheitslücke meldet, muss darauf vertrauen können, dass der Staat alles daransetzt, sie zu schließen und nicht prüft, wie sie sich zunächst noch für eigene Zugriffe nutzen lässt.“
Gerade das kurze Zeitfenster bei neu bekannt gewordenen Schwachstellen zeigt aus Sicht von eco, wo die Priorität liegen müsse. Wenn zwischen Bekanntwerden und Behebung teilweise nur wenige Stunden liegen, müssten staatliche Ressourcen auf Absicherung und schnelles Patchen konzentriert werden.
„Wenn nur wenige Stunden bleiben, muss die Antwort des Staates lauten: Patchen, nicht zugreifen! Denn jede Schwachstelle, die für den BND nutzbar ist, kann grundsätzlich auch von Cyberkriminellen oder ausländischen Nachrichtendiensten entdeckt und ausgenutzt werden.“
eco-Bedenken hinsichtlich einer möglichen Inlandsrolle des BND
Mit den neuen Einwirkungsbefugnissen verändere sich zudem die Rolle des BND grundlegend. Besonders kritisch ist aus Sicht von eco, dass der Auslandsnachrichtendienst in bestimmten Konstellationen künftig auch im Inland tätig werden könnte.
Damit könnten auch Unternehmen und Betreiber digitaler Infrastrukturen in Deutschland unmittelbar in den Wirkungsbereich nachrichtendienstlicher Maßnahmen geraten.
„Ein Auslandsnachrichtendienst darf nicht durch die ,Hintertür’ zum Inlandsakteur werden! Wenn der BND künftig auch in Deutschland in IT-Systeme eingreifen kann, braucht es dafür besonders hohe Hürden und eine wirksame unabhängige Kontrolle. Das betrifft die Internetwirtschaft ganz unmittelbar.“
eco moniert vorgesehene nachträgliche Prüfung nachrichtendienstlicher Aktivitäten
Umso problematischer ist, dass die Reform zugleich die Kontrollmechanismen neu ordnen solle. Die Aufgaben der bisherigen „G10-Kommission“ sollen demnach weitgehend auf den „Unabhängigen Kontrollrat“ übergehen. Bei „Gefahr im Verzug“ sollten Maßnahmen, welche grundsätzlich einer Vorabkontrolle unterliegen, zudem bereits vollzogen werden können, bevor der Kontrollrat sie geprüft hat.
Landefeld gibt zu bedenken: „Mehr Eingriffsbefugnisse dürfen nicht mit weniger Kontrolle einhergehen. Bei so weitreichenden Maßnahmen reicht es nicht, wenn der Nachrichtendienst zunächst handelt und die unabhängige Kontrolle erst im Nachhinein erfolgt. Eine nachträgliche Prüfung kann eine wirksame Kontrolle vor dem Eingriff nicht ersetzen.“
Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Systeme verschärfe diese Frage. Wenn technische Systeme staatliche Eingriffe vorbereiten oder sogar auslösen können, müssten Verantwortlichkeiten eindeutig und Entscheidungen jederzeit nachvollziehbar bleiben.
Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion
- Schwachstellen sind eine permanente Bedrohung mit volkswirtschaftlicher Dimension – das Bestreben auch staatlicher Stellen auf die schnelle Behebung zu drängen ist aus Gründen der Nationalen Sicherheit grundsätzlich zu begrüßen.
- Entdeckte Schwachstellen indes geheimzuhalten, um sie später zu Überwachungszwecken auszunutzen, ist ein hochriskantes Wagnis, denn auch auswärtige staatliche oder cyberkriminelle Akteure könnten diese dann missbrauchen.
- Egal aber, wie letztendlich die politischen Entscheidungen getroffen werden, sollte für alle Betriebe allein diese aktuell geführte Diskussion nun ein Weckruf sein, die Bedrohung durch Schwachstellen in den IT-Systemen endlich ernst zu nehmen und sich um Abhilfe zu bemühen.
- Das BSI genießt durch das Engagement auch in Sozialen Medien und Teilnahme an Messen und Kongressen bisher einen guten Ruf – nämlich ausgewiesener „Sachwalter“ des Landes in Datensicherheitsfragen zu sein. Die nun erörterte Doppelfunktion, einerseits wie bisher Menschen zu sensibilisieren, aber dann künftig auch noch parallel an deren Überwachung mitzuwirken, könnte einen gewaltigen Schaden für die Glaubwürdigkeit hervorrufen.
- Der Bundestag ist aufgerufen, eine ausbalancierte Lösung zu finden, welche einerseits den berechtigten Sicherheitsinteressen in Zeiten modernster IT Rechnung trägt, aber grundgesetzwidrigen Eingriffen eine klare Absage erteilt.
Fazit
Schwachstellen bleiben eine permanente Bedrohung mit erheblicher volkswirtschaftlicher Dimension. Ihr schneller und verantwortungsvoller Umgang ist daher im Interesse der nationalen Sicherheit unverzichtbar. Zugleich birgt die gezielte Geheimhaltung und Ausnutzung entdeckter Schwachstellen erhebliche Risiken. Der Bundestag ist deshalb gefordert, eine ausgewogene Lösung zu schaffen, die Sicherheitsinteressen berücksichtigt, Vertrauen in das BSI bewahrt und grundrechtswidrige Eingriffe klar ausschließt.
Weitere Informationen
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