Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, August 8, 2025 9:25 - noch keine Kommentare
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist
[datensicherheit.de, 08.08.2025] Am 7. August 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. „Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

Foto: Bitkom e.V.
Dr. Bernhard Rohleder sieht den Gesetzgeber nun in der Pflicht nachzubessern
Bitkom fordert für Unternehmen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen
Die Karlsruher Richter hätten zu Recht betont, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig sei.
- „Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen!“
Die Unternehmen benötigten klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur Inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kunden zu verletzen.
Bitkom rät zu mehr Ressourcen für Ermittlungen – und bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime
Rohleder moniert indes: „Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, beispielsweise um ,Staatstrojaner’ zu installieren!“
- Unbekannte Sicherheitslücken seien eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen. Statt Schwachstellen bewusst offen zu halten und zu nutzen, sollten sie nach Bekanntwerden unverzüglich an die Hersteller gemeldet werden, um diese dann schnellstmöglich schließen können.
Die Kriminalität im Netz nehme indes stetig zu – die Ermittlungsbehörden brauchten daher insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime, um den Tätern das Handwerk legen zu können. Aber Rohleder warnt abschließend: „Indem man Sicherheitslücken offenlässt, konterkariert man dieses Ziel!“
Weitere Informationen zum Thema:
bitkom
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