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Aktuelles, Experten - Freitag, August 8, 2025 9:25 - noch keine Kommentare
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist
[datensicherheit.de, 08.08.2025] Am 7. August 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. „Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder. weiterlesen…
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