Verbraucherzentrale Bremen rät: Kein Abschluss unter dieser Nummer!
[datensicherheit.de, 12.08.2009] Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000. Hierdurch soll es künftig leichter sein, einen unerlaubten Werbeanrufer zu identifizieren und gegen ihn vorzugehen. Um diese Strafe zu umgehen, benutzten die unseriösen Werbeanrufer jetzt Internet-Telefonanschlüsse im Ausland und übermittelten dann eine ausländische Rufnummer, wodurch die Identifizierung des Anrufers fast unmöglich werde, so aktuelle Erkenntnisse der „Verbraucherzentrale Bremen“.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bremen, 10.08.2009
0041325120486 – Neue Masche bei unerwünschter Telefonwerbung
verbraucherzentrale Bremen
Kein Abschluss unter dieser Nummer! Unerbetene Werbeanrufe. Wir haben was dagegen.