Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Mai 21, 2024 16:49 - noch keine Kommentare
Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über AI Act: eco fordert einheitliche Auslegung
Bereits im März 2024 hat das Europäische Parlament den „AI Act“ verabschiedet
[datensicherheit.de, 21.05.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat abermals Stellung zu der für den 21. Mai 2024 geplanten Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über den „AI Act“ bezogen und fordert einheitliche Standards sowie den zügigen Aufbau von Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene. Der eco setzt sich für „eine bürokratiearme und einheitliche Umsetzung des ,AI Act’ in Deutschland und Europa“ ein. Wesentliche Punkte, die es dabei aus Sicht der Internetwirtschaft zu beachten gilt, seien im „Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act)“ zu finden (s.u.).

Bild: eco
Oliver Süme warnt vor nationalen Sonderwegen: Die Gefahr einer Flickenteppich-Regelung würde zunehmen!
Kritik an Möglichkeit biometrischer Überwachung im Öffentlichen Raum durch AI Act
Am 21. Mai 2024 soll durch die EU-Mitgliedstaaten der „Artificial Intelligence Act“ (AI Act) final beschlossen werden. Mit diesem Gesetz habe die Europäische Union (EU) als erster internationaler Akteur ein umfassendes Regelwerk zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Bereits im März 2024 habe das Europäische Parlament den „AI Act“ verabschiedet – das Votum der EU-Mitgliedstaaten gilt demnach als Formsache.
Diese Verordnung verfolge unter anderem das Ziel, Grundrechte zu schützen, Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken und Innovationen zu ermöglichen. Allerdings sei dieses Gesetz auch nicht unumstritten. So habe die darin enthaltene Möglichkeit zur biometrischen Überwachung im Öffentlichen Raum durch KI viel Kritik erfahren – auch der eco äußerte nach eigenen Angaben hierzu klare Bedenken.
AI Act sollte einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechtsrahmens erfahren
„Damit der ,AI Act’ Wirkung zeigen kann, ist eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten notwendig“, betont der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Die darin vorgesehenen Verhaltenskodizes seien zentral, um gleichermaßen Innovation zu fördern und die Rechtssicherheit von Unternehmen zu gewährleisten.
Er führt hierzu aus: „Einheitlich ausgelegte Pflichten, Anforderungen und Standards sind für ein echtes Level-Playing-Field in Europa unerlässlich. Die heute abstimmenden Mitgliedstaaten müssen sich bewusst sein, dass nationale Sonderwege die Gefahr einer Flickenteppich-Regelung erhöhen.“ Das gehe zulasten des Binnenmarktes, da die Rechtsunsicherheit langfristig dazu führen werde, dass Innovation zunehmend außerhalb der EU stattfinde.
Umsetzung des AI Act: Auf nationaler Ebene Leitlinien und feste Ansprechpartner für Unternehmen
Ein enger Austausch zwischen den betroffenen Akteuren könne hier Abhilfe schaffen. Daher sei es wichtig, nun zügig die dafür notwendigen Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene zu schaffen. „Der Aufbau der neuen EU-Institutionen für Künstliche Intelligenz, allen voran das ,AI Board’ und das ,AI Office’, muss jetzt priorisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung und Auslegung des ,AI Acts’ mit der Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, und den damit einhergehenden neuen Anwendungsfällen mithalten kann“, unterstreicht Süme.
Auf nationaler Ebene brauche man zudem Leitlinien und feste Ansprechpartner für die Unternehmen, um ihnen den Umgang mit der komplexen Regulierung von KI zu erleichtern. Es sei nun an der Politik in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene, Hilfestellung zu leisten – „und das möglichst unbürokratisch!“ Einfachheit sollte so auch bei der Schaffung der im „AI Act“ festgeschriebenen Reallabore im Fokus stehen.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 02.02.2024
eco Verband zum AI Act: Harmonisierte Umsetzung ist entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit des Digitalstandorts Europa
VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 10.05.2024
ECKPUNKTEPAPIER zur Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act)
datensicherheit.de, 15.03.2024
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