AI Act: Politische Einigung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU

AI AcT: Kommentar zur Regulierung Künstlicher Intelligenz in der EU
Marieke Merkle, Kanzlei Noerr
Marieke Merkle, Kanzlei Noerr, Foto: Noerr

Ansatz enthält eine teilweise Verlagerung der Compliance-Verpflichtung entlang der KI-Lieferkette

Ein Kommentar von Rechtsanwältin Marieke Merkle von der Kanzlei Noerr

[datensicherheit.de, 11.12.2023] Zur politischen Einigung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU teilt Rechtsanwältin Marieke Merkle von der Kanzlei Noerr mit:

„Die vorläufige politische Einigung zu Basismodellen (Foundation Models) macht deutlich: die Einführung eines AI Compliance Systems wird zukünftig immer mehr Unternehmen treffen. Der Ansatz enthält eine teilweise Verlagerung der Compliance-Verpflichtung entlang der KI-Lieferkette.

Marieke Merkle, Kanzlei Noerr
Marieke Merkle, Kanzlei Noerr, Foto: Noerr

Der Einigung zwischen Parlament und Rat dürfte weiterhin nur zu einem kurzen Aufatmen der Parlamentarier des EU-Parlaments führen. Die entscheidende Detailarbeit auf technischer Ebene steht erst jetzt an. Die Ausgestaltung der Vorschriften ist von herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Europa: Es bedarf klarer Vorgaben, die Unternehmen weitestgehende Rechtssicherheit gewähren, um Innovationen nicht im Keim zu ersticken. Dies gilt in besonderem Maße vor dem Hintergrund der im AI Act vorgesehenen Bußgelder.

Es bleibt zudem abzuwarten, ob die vereinbarten Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie Open-Source-Modelle ausreichend sind, um innerhalb des europäischen Binnenmarktes KI-Innovationen gedeihen zu lassen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 04.10.2022
KI: Bitkom kommentiert EU-Haftungsrichtlinie

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