Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, August 23, 2025 0:58 - noch keine Kommentare

BfDI legt Berufung ein: Fanpage-Verfahren in der nächsten Runde

BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke durch öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlicht

[datensicherheit.de, 23.08.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, legt nach eigenen Angaben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 im Fall der „facebook“-Fanpages Berufung ein. Damit werde dieses Verfahren nun der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, vorgelegt. Da der Ausgang dieses Berufungsverfahrens aber zeitlich und rechtlich schwer abzuschätzen sei, bietet die BfDI der Bundesregierung und den anderen öffentlichen Stellen des Bundes intensive Unterstützung und Beratung an, „wie Soziale Netzwerke zwischenzeitlich rechtskonform genutzt werden können“. Das Urteil des VG Köln werde dabei selbstverständlich respektiert.

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Abbildung: BfDI

BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke veröffentlicht

BfDI möchte Behörden rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke ermöglichen

„Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden“, betont Specht-Riemenschneider. Deswegen wurde am 22. August 2025 eine Handreichung veröffentlicht, welche die notwendigen Schritte darstellen soll, um Behörden eine rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke zu ermöglichen.

„Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf Sozialen Netzwerken zu kommunizieren.“ Welche Bedingungen dafür gelten, sei aber bislang völlig unklar und könne nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden

BfDI-Anliegen, Bedingungen für rechtskonforme Nutzung höchstrichterlich zu klären

Es gehe nicht darum, Behörden für die Nutzung Sozialer Medien abzustrafen. Vielmehr sei es das Anliegen der BfDI, die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich festgelegten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären.

Dabei gelte es eben, grundsätzlich auch digitale Kommunikation mit Bürgern zu ermöglichen. Die private Nutzung Sozialer Netzwerke folge anderen Bedingungen und sei von diesem Verfahren nicht betroffen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22.08.2025
Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht`s – / Handreichung zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen des Bundes

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 24.07.2025
Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte / Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

datensicherheit.de, 04.04.2022
Fanpages: Facebook-Verstöße gegen Europäisches Datenschutzrecht auch Seitenbetreibern zuzurechnen / Datenschutzkonferenz hat Kurzgutachten zur aktuellen Situation und datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs sogenannter Fanpages erstellt

datensicherheit.de, 02.07.2018
facebook-Fanpages: Datenschutz-Mitverantwortung der Organisationen / Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ beleuchten langfristige Auswirkungen des EuGH-Urteils

datensicherheit.de, 01.11.2013
Facebook-Fanpages: ULD legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig ein / Musterverfahren soll verbindliche Klärung der datenschutzrechtlichen Frage herbeiführen



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