Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 22, 2023 16:35 - noch keine Kommentare
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt
Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich
[datensicherheit.de, 22.02.2023] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat nach eigenen Angaben das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der „facebook“-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben habe er zu Beginn der Woche versendet. „Das BPA hat ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen.“ Es habe die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des BfDI zu klagen.
![bfdi-professor-ulrich-kelber-klein](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/bfdi-professor-ulrich-kelber-klein-e1593355873726.jpg)
Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber: Das BPA muss als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden!
BfDI fordert, stets Grundrechte der Bürger zu wahren
„Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer ,facebook’-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist“, betont Professor Kelber. Dies zeigten ihre eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz.
„Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“
Professor Kelber findet es wichtig, dass der Staat über Soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Indes stellt er klar: „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“
BfDI kritisiert insbesondere Fehlen einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Da sich insbesondere die Interessen von Betreibern von Fanpages und von „Meta“ ergänzten, bestehe nach Einschätzung des BfDI eine „gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der bei Nutzung der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten“.
Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, „dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden“. Einen solchen Nachweis habe das BPA im Verfahren nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen können.
Der BfDI kritisiert insbesondere, „dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt“. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Tracking-Technologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der „facebook“-Fanpages werde eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 23.03.2022
Beschluss zur Task Force Facebook-Fanpages
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