Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Freitag, November 1, 2013 21:02 - noch keine Kommentare
Facebook-Fanpages: ULD legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig ein
Musterverfahren soll verbindliche Klärung der datenschutzrechtlichen Frage herbeiführen
[datensicherheit.de, 01.11.2013] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Schleswig vom 09.10.2013 Berufung eingelegt. Darin wird die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreibern für die Nutzerdatenverarbeitung bei Besuch ihrer Seite bestritten.
Berufungsbeklagte ist die von den Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein betriebene Wirtschaftsakademie in Kiel. Dieses Musterverfahren ziele darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen nutzten, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich seien.
Nach Ansicht des ULD ist eine Korrektur der Urteile des VG Schleswig dringend geboten: Grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts würden nicht ausreichend beachtet. Insbesondere ignorierten sie die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet. Die Rechtsfrage sei nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen von hoher Relevanz, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienten. Welche unabsehbaren Risiken für den Datenschutz damit verbunden seien, hätten aktuell die Enthüllungen von Edward Snowden offenbart, wonach derartige Daten massenhaft und unter völliger Missachtung europäischer Rechtsprinzipien von der US-amerikanischen National Security Agency abgefangen, ausgewertet und u. a. an weitere US-Behörden weitergegeben würden.
Die Klärung der Rechtsfrage sei nach Überzeugung des ULD von großer Bedeutung für die Verabschiedung einer wirksamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, wozu der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich mit großer Mehrheit einen Entwurf beschlossen habe. Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die bisherigen Regelungsvorschläge zur `verantwortlichen Stelle´ – englisch `controller´ – weichen inhaltlich von den derzeit gültigen Regelungen nicht ab. Sollte die Ansicht des VG Schleswig bestätigt werden, so bliebe das bestehende Regelungs-, Kontroll- und Vollzugsdefizit erhalten. Dies darf nicht der Wille der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sein. Um insofern eine schnelle verbindliche Klärung herbeizuführen, schlägt das ULD als Berufungskläger im Zweifel eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof vor.“
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