Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, August 25, 2025 0:01 - noch keine Kommentare
Pläne zur IP-Adressenspeicherung: eco kritisiert Rückschritt in die Überwachung
eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme sieht klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massive Grundrechtseingriffe und keinerlei echten Ermittlungsmehrwert
[datensicherheit.de, 25.08.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat am 22. August 2025 vor einem Rückschritt in die Überwachungspolitik gewarnt und die an diesem Tag vorgestellten Plänen zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung kritisiert. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, sieht darin einen klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massive Grundrechtseingriffe und keinerlei echten Ermittlungsmehrwert. Statt Milliardenkosten für nutzlose Datenberge fordert der eco daher rechtsstaatliche Alternativen wie das „Quick-Freeze-Modell“.

Foto: eco
Oliver Süme plädiert für gezielte Verfahren im Einzelfall – wie etwa das „Quick-Freeze-Modell“
eco moniert Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen als herben Rückschritt in längst überwunden geglaubte Überwachungslogik
Die am 22. August 2025 von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigte Umsetzung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen stoße bei der Internetwirtschaft auf scharfe Kritik – der eco jedenfalls warnt vor „einem klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massiven Grundrechtseingriffen und erheblichen Zusatzbelastungen für Infrastrukturanbieter“.
- „Die geplante dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist ein herber Rückschritt in eine längst überwunden geglaubte Überwachungslogik. Trotz eindeutiger Rechtsprechung von EuGH und Bundesverwaltungsgericht bleibt eine anlasslose Speicherung mit EU-Recht unvereinbar“, betont Süme.
Umso unverständlicher sei, dass es bislang keinerlei politischen Diskurs darüber gebe, wie die vom EuGH im Urteil geforderten Einschränkungen in der Praxis überhaupt von den Unternehmen umgesetzt werden sollten.
eco warnt vor erheblicher Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßigen Eingriffe in Grundrechte sowie erwartbaren Zusatzkosten
Süme führt aus: „Es ist zudem bemerkenswert, dass das Bundeskriminalamt eine deutliche Steigerung der Ermittlungserfolge durch monatelange Speicherung verspricht – obwohl die eigene BKA-Studie längst belegt, dass über vier Wochen hinaus kein zusätzlicher Nutzen entsteht.“
- Was bleibe, seien erhebliche Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte sowie erwartbaren Zusatzkosten für den Aufbau einer nutzlosen Infrastruktur, welche keinerlei Mehrwert für die Strafverfolgung bringe.
Der eco fordere stattdessen rechtsstaatliche und verhältnismäßige Lösungen: „Statt Milliarden an Datenbergen ohne Mehrwert und kostenintensiver Überwachungsinfrastruktur braucht es gezielte Verfahren im Einzelfall – wie etwa das ,Quick-Freeze-Modell’“, betont Süme.
eco hat aktuelles Eckpunktepapier zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht
Zum Hintergrund der Speicherung der von IP-Adressen:
- Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sehe eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vor.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) habe in mehreren Urteilen (zuletzt C-470/21) enge Grenzen für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung gesetzt und deutlich gemacht, dass sie in der geplanten Form nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.
- Eine vom Bundeskriminalamt (BKA) selbst beauftragte Studie habe gezeigt, dass eine Speicherfrist über zwei bis vier Wochen hinaus keine signifikante Steigerung der Aufklärungsquote bringe.
Der eco hat ein aktuelles Eckpunktepapier zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, welches die politischen, rechtlichen und technischen Implikationen detailliert darlegen soll.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: Wir gestalten das Internet.
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
RA Oliver J. Süme
VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 12.06.2025
ECKPUNKTE zur Vorratsdatenspeicherung | Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen
Bundeskriminalamt, 21.07.2023
Positionspapier des BKA zu erforderlichen Speicherfristen von IP-Adressen
datensicherheit.de, 24.06.2025
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