Bundesdatenschutzbeauftragter plädiert für Vertagung des Website-Sperrgesetzes

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar wolle mit der Beaufsichtigung der Kinderporno-Sperrliste nichts zu tun haben, da er sich in der Thematik nicht auskenne. Er plädiere für eine Vertagung des Gesetzes über Internet-Sperren.

Foto: BfDI
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Peter Schaar sieht derzeit noch zu viele offene Fragen

Das hätten sich die Koalitionsexperten schön ausgedacht – ein vom Bundesdatenschutzbeauftragten eingerichtes Kontrollgremium solle die BKA-Zensurliste für mutmaßliche Kinderpornoseiten überwachen. Doch Peter Schaar wolle dabei nicht mitmachen, meldete die taz.de am 15.06.2009:
Mit ihm habe bisher niemand gesprochen und er fände „das auch keine gute Idee“, so Schaar. Die geplante Sperrliste solle von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert werden, das die Liste jederzeit einsehen könne, so ein aktueller Arbeitsentwurf. Wenn das Bundeskriminalamt (BKA) eine Website zu Unrecht auf die Kinderporno-Liste setze, solle dieses Gremium deren Streichung verlangen können. Die Koalition habe damit auf den Vorwurf reagiert, das BKA könne nach eigenem Geschmack missliebige Websites auf eine geheime Zensurliste setzen.
Schaar plädiere nun dafür, das Kinderporno-Sperrgesetz zu vertagen, denn
man solle dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele
andere offene Fragen gebe, „nicht überstürzt zu Ende bringen“.

Quelle: taz.de, 15.06.2009
Originalartikel unter: Geplante Kinderporno-Sperrliste Schaar will nicht kontrollieren


Weitere Informationen zum Thema:

taz.de, 15.06.2009
Parteiinterne Debatte / SPD ringt um Haltung zu Netzsperren

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