Bundeskabinett – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 24 Jul 2026 19:32:23 +0000 de hourly 1 Startup- und Scaleup-Strategie: KI, Quantencomputing und Cybersicherheit sollen für Deutschland erschlossen werden https://www.datensicherheit.de/startup-scaleup-strategie-ki-quantencomputing-cybersicherheit Sat, 25 Jul 2026 22:38:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55821 Am 22. Juli 2026 wurde die im Koalitionsvertrag versprochene neue „Startup- und Scaleup-Strategie“ vom Bundeskabinett beschlossen

[datensicherheit.de, 26.07.2026] Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 die im Koalitionsvertrag versprochene neue „Startup- und Scaleup-Strategie“ beschlossen. Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, begrüßt diesen Schritt, merkt in seinem Kommentar aber auch kritisch an, dass bereits ein Viertel der aktuellen Legislaturperiode vorbei sei und es noch viele offene Punkte zu klären gebe. Er fordert, dass dem Versprechen nun auch dementsprechende Taten folgen müssten.

bitkom-ralf-wintergerst

Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Wir begrüßen sehr, dass die Strategie erstmals auch konsequent auf Scaleups ausgerichtet wird!

Bedeutung von Tech-Gründungen für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und technologische Souveränität betont

Wintergerst unterstreicht: „Deutschland muss seine jungen Unternehmen engagierter unterstützen, wenn wir in Zukunftsfeldern wie KI, Quantencomputing oder Cybersicherheit vorne mitspielen wollen!“

  • Mit der neuen „Startup- und Scaleup-Strategie“ unterstreiche die Bundesregierung die Bedeutung von Tech-Gründungen für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und technologische Souveränität.

„Wir begrüßen sehr, dass die Strategie erstmals auch konsequent auf Scaleups ausgerichtet wird und Schlüsselthemen wie Wachstumsfinanzierung, Bürokratieabbau, Transfer aus der Wissenschaft und Internationalisierung betont sowie insbesondere auch Sicherheits- und Verteidigungs-Startups ausdrücklich anspricht.“

Konsequentes Monitoring der Umsetzung angemahnt

Allerdings sei bereits ein Viertel der Legislaturperiode vorbei und es gebe noch viele offene Punkte zu klären.

  • „Im Koalitionsvertrag hat die Regierung Startups und Scaleups in den Mittelpunkt ihrer Wirtschaftspolitik gerückt, jetzt müssen den Versprechen auch Taten folgen!“, betont Wintergerst.

Notwendig seien nun überall „Meilensteine“, eine enge Abstimmung mit den Ländern und schließlich auch ein konsequentes Monitoring der Umsetzung.

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

Die Bundesregierung, 22.07.2026
Im Kabinett beschlossen Junge Unternehmen mit Startup- und Scaleup-Strategie fördern / Startups und junge Unternehmen der KI- und Hightech-Branche sind Treiber für Innovation und Wachstum. Daher will die Bundesregierung sie mit ihrer breit angelegten Strategie umfangreich unterstützen. Das sieht die Strategie vor.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 22.07.2026
Publikation – Existenzgründung: Startup- und Scaleup Strategie der Bundesregierung (Dokument ist barrierefrei)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung / Mehr Gründungen, mehr Innovation, mehr Wachstum: Deutschland erlebt eine neue Dynamik im Startup-Ökosystem. Die neue Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen, damit junge Unternehmen schneller wachsen, neue Technologien vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig stärken.

datensicherheit.de, 02.04.2026
Starthilfe Datenschutz: BlnBDI bietet Berliner Startups, Kleinunternehmen und Vereinen kostenlose Schulungen an / Ab April 2026 startet das diesjährige praxisorientierte Datenschutz-Schulungsangebot für Berliner Startups, Kleinunternehmen und Vereine

datensicherheit.de, 28.03.2026
Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft betroffen: Bitkom kritisiert Berliner Ausbildungsplatzumlage / Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz zur Ausbildungsförderung – auch Kleinstbetriebe ab einem Beschäftigten in der Pflicht

datensicherheit.de, 02.08.2025
KI hoch im Kurs bei deutschen Tech-Startups / Inzwischen nutzen 82 Prozent von ihnen KI, vor einem Jahr waren es 76 Prozent, 2023 sogar erst 49 Prozent

]]>
Modernisierungsagenda des Bundes: Bitkom lobt Aufbruchssignal für den Digitalen Staat https://www.datensicherheit.de/modernisierungsagenda-bund-bitkom-lob-aufbruchssignal-digital-staat https://www.datensicherheit.de/modernisierungsagenda-bund-bitkom-lob-aufbruchssignal-digital-staat#respond Wed, 01 Oct 2025 22:39:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50386 „Deutschlands erster Digitalminister hat in Rekordtempo geliefert!“, anerkennt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

[datensicherheit.de, 02.10.2025] Das Bundeskabinett hat am 1. Oktober 2025 die von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger vorgelegte „Modernisierungsagenda“ beschlossen. Ziele sind demnach unter anderem der Abbau von Bürokratie und eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltung. „Die ,Modernisierungsagenda’ der Bundesregierung gibt ein echtes Aufbruchssignal für den digitalen Staat. Deutschlands erster Digitalminister hat in Rekordtempo geliefert!“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Dr. Bernhard Rohleder.

bitkom-bernhard-rohleder

Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder betont: 65 Prozent plädieren für eine Reform des Föderalismus

Bitkom-Warnung: Staatsmodernisierung in Deutschland von komplexen föderalen Strukturen bedroht

Die vorliegende Agenda enthalte Maßnahmen, welche zu spürbaren Verbesserungen für Bürger und Unternehmen führen könnten. „Dazu gehören das Versprechen von Gründungen innerhalb von 24 Stunden, der Abbau überbordender Bürokratie und die Förderung von KI-Projekten in der Verwaltung bis hin zur Rechtsgrundlage für vollautomatisierte Verwaltungsakte ebenso wie die Bereitstellung von Basiskomponenten für die digitale Verwaltung durch den Bund oder die konsequente Umsetzung des ,Once-Only’-Prinzips.“

  • Danach müssten bereits bei der Verwaltung vorliegende Daten nicht immer wieder neu bei jeder Behörde und bei jeder Antragstellung angegeben und erfasst werden. Wichtig sei auch das Bekenntnis, EU-Recht „1 zu 1“ umzusetzen. „In der Vergangenheit sind wir zu oft über das Ziel hinausgeschossen, zum Schaden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen“, so Rohleder.

Entscheidend werde jetzt sein, diese Agenda in praktisches Handeln zu überführen. Die Erfahrung zeige, dass die Staatsmodernisierung in Deutschland immer wieder an komplexen föderalen Strukturen, mangelnder Koordination und fehlenden einheitlichen IT-Standards scheitere.

Bitkom-Forderung, dass Bund, Länder und Kommunen nun gemeinsam verbindliche Standards setzen

Vor diesem Hintergrund sei insbesondere eine Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um Entscheidungen schneller treffen, Ressourcen gezielter einsetzen und Doppelstrukturen abbauen zu können.

  • „Nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verbindliche Standards setzen und der Bund sich auch direkt an IT-Projekten mit gesamtstaatlicher Bedeutung beteiligen kann, wird die Modernisierung gelingen!“

In einer Bitkom-Umfrage hätten zuletzt 69 Prozent der Bundesbürger gefordert, dem Bund mehr Einfluss auf die Digitalisierung von Ämtern und Behörden in Bundesländern und Kommunen zu geben: „65 Prozent plädieren für eine Reform des Föderalismus.“

Bitkom hat eigene Vorschläge für eine „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“

Die wichtigsten Strukturreformen – etwa zur Stärkung des „IT-Planungsrats“ oder zur dauerhaften Finanzierung digitaler Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen – würden deshalb im zweiten Teil der „Modernisierungsagenda“ enthalten sein müssen, welcher derzeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt werde.

Bundesdigitalminister Wildberger wird die „Modernisierungsagenda“ auch am 2. Oktober 2025 bei seiner Keynote auf der „Smart Country Convention“ in Berlin um 13.30 Uhr vorstellen.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Dr. Bernhard Rohleder / Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

bitkom
Positionspapier: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung

SMART COUNTRY CONVENTION
Das führende Event für den digitalen Staat und öffentliche Dienste. Drei Tage Kongress, Expo, Workshops & Networking. / 30. September – 02. Oktober 2025 hub27 |Messegelände Berlin

datensicherheit.de, 27.09.2025
Föderalismusreform erforderlich: Bund sollte Kommunen bei der Digitalisierung direkt helfen / Der Bitkom fordert, dass der Bund mehr Möglichkeiten erhalten sollte, die Digitalisierung von Kommunen zu unterstützen, um so auch teure Doppelstrukturen zu vermeiden

datensicherheit.de, 28.08.2025
Bitkom-Forderung: Nationaler Sicherheitsrat muss Cyberraum in den Blick nehmen / Der „Nationale Sicherheitsrat“ soll wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten sowie eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen

datensicherheit.de, 30.04.2025
Bitkom-Glückwünsche an neuen Digitalminister / Mehr denn je muss Deutschland jetzt wettbewerbsfähig, innovativ und digital handlungsfähig werden

]]>
https://www.datensicherheit.de/modernisierungsagenda-bund-bitkom-lob-aufbruchssignal-digital-staat/feed 0
Bitkom betont herausragende Bedeutung des KRITIS-Dachgesetzes für Deutschland https://www.datensicherheit.de/bitkom-betonung-bedeutung-kritis-dachgesetz-deutschland https://www.datensicherheit.de/bitkom-betonung-bedeutung-kritis-dachgesetz-deutschland#respond Fri, 12 Sep 2025 22:26:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50130 Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission

[datensicherheit.de, 13.09.2025] Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 das „KRITIS-Dachgesetz“ beschlossen, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt werden soll. Unter anderem werde Betreibern Kritischer Infrastruktur (KRITIS) eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vorgeschrieben. Die Umsetzungsfrist dafür ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft deshalb bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission.

bitkom-ralf-wintergerst

Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Entscheidung des Bundeskabinetts ist längst überfällig, denn Deutschland steht beim „KRITIS-Dachgesetz“ unter Zeitdruck!

„KRITIS-Dachgesetz“ mit herausragende Bedeutung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland

Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Das ,KRITIS-Dachgesetz’ hat herausragende Bedeutung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland.

  • Die Entscheidung des Bundeskabinetts ist längst überfällig, denn Deutschland steht beim ,KRITIS-Dachgesetz’ unter Zeitdruck!“

Dies dürfe bei diesem für die Sicherheit so wichtigen Projekt aber keine Entschuldigung für handwerkliche Nachlässigkeiten sein. So gebe es viele Überschneidungen mit der NIS-2-Richtlinie, die derzeit ebenfalls umgesetzt werde.

Kritik: Erhebliche Teile der Bundesverwaltung und Landesverwaltungen vom „KRITIS-Dachgesetz“ ausgenommen

Dabei würden allerdings Begriffe unterschiedlich verwendet und Anforderungen an die Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. „Zusammen mit drohenden Doppelregulierungen für Branchen, die bereits heute spezifischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, drohen hier Rechtsunsicherheiten und ein unnötig hoher bürokratischer Aufwand“, warnt Wintergerst.

  • Unverständlich sei auch, dass erhebliche Teile der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen würden – „und Landesverwaltungen überhaupt nicht berücksichtigt werden“.

Dies bedeute, dass staatliche Behörden und Verwaltungs-Infrastruktur weiterhin physischen und hybriden Risiken ausgesetzt blieben. „Bequemlichkeit und Kosten dürfen nicht dazu führen, dass wir auf ein höheres Sicherheitsniveau im Kernbereich des Staats verzichten!“, stellt Wintergerst klar.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst / Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

bitkom
Stellungnahme: KRITIS-Dachgesetz (2025)

datensicherheit.de, 12.09.2025
Kabinettsbeschluss zum KRITIS-Dachgesetz: eco sieht Eile geboten – aber ohne doppelte Pflichten / Der eco begrüßt das Voranschreiten in geopolitisch angespannten Zeiten, moniert aber fehlende Rechtsverordnung zu Schwellenwerten, drohende Doppelregulierungen sowie unklare Zuständigkeiten

datensicherheit.de, 07.11.2024
KRITIS-Dachgesetz: Bitkom begrüßt Umsetzung und stellt Forderungen auf / Laut Bitkom in Fragen der Sicherheit keine Trendwende – 86 Prozent der KRITIS-Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen betroffen

datensicherheit.de, 05.09.2023
KRITIS-Dachgesetz: eco moniert drohende Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten / KRITIS-DachG soll erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen machen

datensicherheit.de, 06.12.2022
KRITIS-Dachgesetz geplant: Sinnvolle Regulierung mit Augenmaß gefordert / Verabschiedung von Eckpunkten für einheitliche Schutzstandards in KRITIS-Unternehmen am 7. Dezember 2022 geplant

]]>
https://www.datensicherheit.de/bitkom-betonung-bedeutung-kritis-dachgesetz-deutschland/feed 0
Kabinettsbeschluss zum KRITIS-Dachgesetz: eco sieht Eile geboten – aber ohne doppelte Pflichten https://www.datensicherheit.de/kabinettsbeschluss-kritis-dachgesetz-eco-eile https://www.datensicherheit.de/kabinettsbeschluss-kritis-dachgesetz-eco-eile#respond Thu, 11 Sep 2025 23:13:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50109 Der eco begrüßt das Voranschreiten in geopolitisch angespannten Zeiten, moniert aber fehlende Rechtsverordnung zu Schwellenwerten, drohende Doppelregulierungen sowie unklare Zuständigkeiten

[datensicherheit.de, 12.09.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. nimmt Stellung zu dem am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen Referentenentwurf für das „KRITIS-Dachgesetz“ (KRITIS DG): Damit sei der Weg für das weitere parlamentarische Verfahren freigemacht. Erstmals würden nun bundesweit einheitliche Vorgaben für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) geschaffen und die europäische CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) in deutsches Recht umgesetzt.

eco-ulrich-plate-2024

Foto: eco

Ulrich Plate: Seine Wirkung wird das „KRITIS-Dachgesetz“ nur dann entfalten, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind und unnötige Doppelarbeit vermieden wird!

eco sieht noch „erhebliche Baustellen“

Der eco begrüßt die „schnelle Gesetzgebung angesichts geopolitischer Turbulenzen und des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU“. Allerdings sieht er noch „erhebliche Baustellen“ – so fehlende Rechtsverordnungen, drohende Überschneidungen mit dem „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ und unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern sowie den Behörden Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

  • „Eile ist notwendig, aber es darf nicht zu doppelten Pflichten für Unternehmen kommen!“, unterreicht Ulrich Plate, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „Kritische Infrastrukturen“.

Kritisch bewertet der Verband zudem die vorgesehenen Sanktionsmechanismen, welche bislang noch „zu unbestimmt“ seien. Der eco fordert stattdessen ein „transparentes Stufenmodell“, welches zunächst Nachbesserungen ermögliche und erst danach Sanktionen vorsehe.

eco lobt einheitlichen Rahmen für den KRITIS-Schutz

Positiv hebt der Verband hervor, dass mit diesem Gesetz ein „einheitlicher Rahmen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen“ geschaffen werde – über die Cybersicherheit hinaus auch gegen physische Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus.

Entscheidend für die weitere Debatte sind laut eco nun folgende drei Punkte:

  1. Rechtsverordnung zu kritischen Dienstleistungen und Schwellenwerten,
    damit Unternehmen ihre Pflichten klar einschätzen können.
  2. Harmonisierung mit NIS-2,
    um Doppelregulierungen bei Risikoanalysen, Prüfungen und Meldepflichten zu vermeiden.
  3. Klare Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern, BBK und BSI,
    um Schnittstellenprobleme zu verhindern.

„Das ,KRITIS-Dachgesetz’ ist ein wichtiger Schritt für mehr Resilienz in Deutschland. Seine Wirkung wird aber nur dann entfaltet, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind und unnötige Doppelarbeit vermieden wird!“, so Plates aktuelles Fazit.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns / eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
KRITIS / KG-Leiter Ulrich Plate

datensicherheit.de, 07.11.2024
KRITIS-Dachgesetz: Bitkom begrüßt Umsetzung und stellt Forderungen auf / Laut Bitkom in Fragen der Sicherheit keine Trendwende – 86 Prozent der KRITIS-Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen betroffen

datensicherheit.de, 05.09.2023
KRITIS-Dachgesetz: eco moniert drohende Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten / KRITIS-DachG soll erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen machen

datensicherheit.de, 06.12.2022
KRITIS-Dachgesetz geplant: Sinnvolle Regulierung mit Augenmaß gefordert / Verabschiedung von Eckpunkten für einheitliche Schutzstandards in KRITIS-Unternehmen am 7. Dezember 2022 geplant

]]>
https://www.datensicherheit.de/kabinettsbeschluss-kritis-dachgesetz-eco-eile/feed 0
KRITIS-Dachgesetz geplant: Sinnvolle Regulierung mit Augenmaß gefordert https://www.datensicherheit.de/kritis-dachgesetz-plan-sinnvolle-regulierung-augenmass-forderung https://www.datensicherheit.de/kritis-dachgesetz-plan-sinnvolle-regulierung-augenmass-forderung#respond Tue, 06 Dec 2022 21:14:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42723 Verabschiedung von Eckpunkten für einheitliche Schutzstandards in KRITIS-Unternehmen am 7. Dezember 2022 geplant

[datensicherheit.de, 06.12.2022] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die für den 7. Dezember 2022 geplante Verabschiedung von Eckpunkten für einheitliche Schutzstandards in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) durch das Bundeskabinett auf Betreiben der Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, ein. Diese sind demnach der erste Schritt hin zu einem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten „KRITIS-Dachgesetz“, in dem die Vorschriften gebündelt werden sollen. Der eco fordert nach eigenen Angaben hierzu eine sinnvolle Regulierung mit Augenmaß.

Deutscher Rechtsrahmen für KRITIS-Schutz soll in europäisches Gesamtsystem eingebettet werden

„Dass mit dem KRITIS-Dachgesetz ganzheitliche Schutzstandards Kritischer Infrastrukturen definiert werden sollen, die über den bereits bestehenden Schutz vor IT-Sicherheitsvorfällen hinausgehen, begrüßen wir als Verband der Internetwirtschaft nachdrücklich“, betont eco-Vorstand Klaus Landefeld. Auch die Absicht, den deutschen Rechtsrahmen für den KRITIS-Schutz in ein europäisches Gesamtsystem einzubetten, sei richtig und notwendig.

Bei der konkreten Ausgestaltung dieses Gesetzes sei jedoch unbedingt Augenmaß gefragt: „Betreiber von KRITIS dürfen nicht einfach einseitig und unverhältnismäßig stark in die Pflicht genommen und beispielsweise durch zahlreiche neue, parallele Meldeverpflichtungen belastet werden.“ Diese könnten zu einer Zielerreichung nur indirekt beitragen.

Auch Nicht-KRITIS-Bereiche sollten stärker in Planungen einbezogen werden

Für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit und Resilienz von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft gegen Bedrohungen müssten insbesondere auch die Nicht-KRITIS-Bereiche stärker in die Planungen mit einbezogen und auch mit in die Verantwortung genommen werden, fordert Landefeld. Aus eco-Sicht könnte die in den Eckpunkten vorgesehene Schaffung einer neuen Koordinierungsinstanz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Bereich der IT-Sicherheit zu einem „erhöhten Bürokratie-Aufkommen für die Unternehmen“ führen. Da weiterhin das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) primär zuständig sein solle, seien parallele Zuständigkeiten unvermeidbar.

Landefeld moniert abschließend: „Wie die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen dem BBK und dem BSI künftig ganz konkret aussehen soll, lassen die Eckpunkte bislang völlig offen.“ Neue Berichtsverpflichtungen und Meldeauflagen für die Unternehmen dürften aber keinesfalls zu aufgeblähten Bürokratie-Abläufen und Mehrfachmeldungen führen, ohne dabei eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage und Verfügbarkeit durch verbesserte Vorkehrungen und Abläufe im Krisenfall zu erreichen.

]]>
https://www.datensicherheit.de/kritis-dachgesetz-plan-sinnvolle-regulierung-augenmass-forderung/feed 0
Cybersicherheitsstrategie 2021 des Bundes beschlossen https://www.datensicherheit.de/cybersicherheitsstrategie-2021-bund-beschluss https://www.datensicherheit.de/cybersicherheitsstrategie-2021-bund-beschluss#respond Wed, 08 Sep 2021 16:24:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40710 Verstärkt wird auf Cyber-Kompetenzen der Internetnutzer gesetzt

[datensicherheit.de, 08.09.2021] Der Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN)-Pressestatement meldet, dass am 8. September 2021 das Bundeskabinett „die neue Cybersicherheitsstrategie des Bundes“ beschlossen hat. DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger führt in seinem Kommentar aus, dass diese verstärkt auf Cyber-Kompetenzen der Internetnutzer setze – tatsächlich seien Menschen die größte Schwachstelle in der heutigen IT-Sicherheitsarchitektur.

dsin-michael-littger

Foto: DsiN e.V.

Dr. Michael Littger: Deutschland kann zum Vorbild bei digitaler Kompetenzvermittlung werden…

Über 90 Prozent der Cyber-Schadensvorfälle durch einfache Schutzvorkehrungen vermeidbar

Dr. Michael Littger begründet seine Aussage zum Menschen als größter Schwachstelle in der heutigen IT-Sicherheitsarchitektur: „Über 90 Prozent der Sicherheitsvorfälle im privaten und beruflichen Umfeld sind durch einfache Schutzvorkehrungen vermeidbar. Wenn es gelingt, die neuentstandenen Transfer-Infrastrukturen der vergangenen Jahre kraftvoll weiterzuentwickeln, kann Deutschland zum Vorbild bei digitaler Kompetenzvermittlung werden.“

Cybersicherheitsstrategie 2021“ benennt konkrete DsiN-Engagements

Die „Cybersicherheitsstrategie 2021“ benennt demnach konkrete Engagements des DsiN – so. u.a. die „Digitale Nachbarschaft fürs Ehrenamt“, den „Digital-Kompass für ältere Menschen“, den „DsiN-Digitalführerschein“. Aber auch TISiM, die „Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand“ vermittele bundesweit schon heute an 80 regionalen Anlaufstellen konkrete Hilfestellungen für Berufstätige und Unternehmen. Dr. Littger betont: „Insbesondere den digitalen Mittelstand gilt es mit der neuen Bundesregierung dauerhaft zu stärken.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.05.2021
DsiN-Jahreskongress 2021: Gemeinsam für ein sicheres Netz der Vielfalt und Verantwortung

Bundesregierung
Im Kabinett / Ziele für die Cybersicherheit beschlossen

]]>
https://www.datensicherheit.de/cybersicherheitsstrategie-2021-bund-beschluss/feed 0
Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf beschlossen https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-reform-gesetzesentwurf-beschluss https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-reform-gesetzesentwurf-beschluss#respond Wed, 03 Feb 2021 18:04:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38905 Bitkom kritisiert Kabinettsbeschluss zum Urheberrechtsgesetz vom 3. Februar 2021

[datensicherheit.de, 03.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom hat das Bundeskabinett – wie zuvor angekündigt – am 3. Februar 2021 einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – die Umsetzungsfrist endet demnach im Juni 2021.

bitkom-susanne-dehmel

Foto: Bitkom

Susanne Dehmel: Ursprüngliches Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, klar verfehlt

Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen

„Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den Digitalen Binnenmarkt zu schaffen, werde „klar verfehlt“.
Dehmel führt aus: „Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen.“ Mit diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz würden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt – alle Nutzerinhalte müssten demnach automatisiert gescannt werden. Dies allein sei ein „großer Rückschlag für das freie Internet“.

Neue Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen mit bewährten Modellen

Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden seien technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stünden vor einer „kaum lösbaren Aufgabe“. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brächen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leiste dieses Gesetz einen „Bärendienst“. Es sei hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielten als nach den alten Regeln.
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schaffe die Reform außerdem ein neues „Bürokratieungeheuer“. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könnte je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. „Kosten und Nutzen stehen bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis“, so Dehmel.

Umsetzung der Urheberrechtsreform: Einzig zu begrüßen die Regelungen zum Text-und-Data-Mining

Die in dieser Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitere aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf werde die derzeitige Situation nicht verbessert. Dehmel ergänzt: „Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um.“
Für Startups und Entwickler im Medienumfeld werde die Rechtslage damit „auf Jahre hinaus unklar bleiben“. Hierzu werde das „letzte Wort“ beim Europäischen Gerichtshof liegen. Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform seien die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining – neben Wissenschaft und Forschung sei auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. „Die EU schaffe damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz“, erläutert Dehmel abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 02.02.2021
EU-Urheberrechtsreform: Bundesregierung lähmt laut eco Meinungsfreiheit /eco – Verband der Internetwirtschaft besorgt um Vielfalt auf Plattformen

]]>
https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-reform-gesetzesentwurf-beschluss/feed 0
Auch Kritik vom Bitkom an Kabinettsbeschlüssen vom 16. Dezember 2020 https://www.datensicherheit.de/kritik-bitkom-kabinettsbeschluesse-16-dezember-2020 https://www.datensicherheit.de/kritik-bitkom-kabinettsbeschluesse-16-dezember-2020#respond Thu, 17 Dec 2020 19:20:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38412 Bitkom-Präsident Achim Berg vermisst frühzeitige Einbindung externen Sachverstands aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft

[datensicherheit.de, 17.12.2020] Auch der Branchenverband Bitkom hat hierzu entschiedene Kritik angemeldet: Laut Medienberichten hat das Kabinett der Bundesregierung am 16. Dezember 2020 mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen – unter anderem das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) und die Neuauflage des IT-Sicherheitsgesetzes.

bitkom-achim-berg

Foto: bitkom

Bitkom-Präsident Achim Berg sieht enttäuschte Erwartungen

Stellungnahme des Bitkom-Präsidenten zum TKMoG

„Das wichtigste Ziel des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation war es, den Breitbandausbau zu beschleunigen. Aber anstatt die Richtlinie zügig umzusetzen, haben sich die zuständigen Ministerien in immer neuen Gesetzesideen verloren. Das gesamte Verfahren hat für die betroffenen Unternehmen vor allem zu mehr Unsicherheit geführt“, so der Kommentar des Bitkom-Präsidenten, Achim Berg, zum TKMoG.
Auch inhaltlich enttäusche dieser Entwurf die vormals hohen Erwartungen. Berg: „Wir begrüßen zwar die vorgesehenen Erleichterungen beim Gigabit- und 5G-Ausbau im Wegerecht. Hier baut der Gesetzesentwurf Hürden ab. Was jetzt kommt, ist eine neue staatliche Planungsbürokratie, die den wettbewerblichen Netzausbau erschwert.“ Außerdem werde das Ziel einer europäischen Harmonisierung im Verbraucherschutz konterkariert. Die betroffenen Unternehmen müssten nach Ansicht des Bitkom ausreichend Zeit bekommen, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Bitkom-Kritik am IT-Sicherheitsgesetz 2.0

„Die Bundesregierung will die Cyber- und IT-Sicherheit stärken, das begrüßen wir im Grundsatz sehr. Bei der Neuauflage des IT-Sicherheitsgesetzes gibt es aber großen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz ist zu wenig zielgerichtet, wirkt inhaltlich überdehnt und ist nur bedingt anschlussfähig an die EU-Gesetzgebung“, moniert Berg. Die personelle und finanzielle Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei richtig. Allerdings schüre die großangelegte Kompetenzerweiterung des BSI Erwartungen, die in der Praxis kaum erfüllbar seien.
Bei der Definition Kritischer Komponenten und ihrem Einsatz in Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bleibe dieser Entwurf „zu unspezifisch“. Kritische Komponenten müssten auf Basis eines klaren Kriterien- und Funktionskatalogs identifiziert werden. Die zusätzlich vorgesehenen politischen Vertraulichkeitsbescheide böten dagegen keine Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Der Bitkom-Präsident warnt: „Der Ausbau der 5G-Netze steht damit auf tönernen Füßen, Deutschland droht seinen Vorsprung bei 5G zu verspielen. Insgesamt wird dieser Gesetzesentwurf der IT-Sicherheit in Deutschland nur bedingt nutzen. Viele Schwächen des Gesetzesvorschlags hätten sich vermeiden lassen, wenn die Bundesregierung frühzeitiger Sachverstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft hinzugezogen hätte.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 16.12.2020
IT-SiG 2.0: VdTÜV begrüßt Ausweitung des Geltungsbereichs / VdTÜV mahnt aber Nachjustierungen beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an

datensicherheit.de, 16.12.2020
eco warnt vor Schwächung der Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation / Staatliche Überwachung statt Erhöhung der IT-Sicherheit in der eco-Kritik

]]>
https://www.datensicherheit.de/kritik-bitkom-kabinettsbeschluesse-16-dezember-2020/feed 0
eco warnt vor Schwächung der Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-schwaechung-vertrauenswuerdigkeit-digital-kommunikation https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-schwaechung-vertrauenswuerdigkeit-digital-kommunikation#respond Wed, 16 Dec 2020 20:35:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38393 Staatliche Überwachung statt Erhöhung der IT-Sicherheit in der eco-Kritik

[datensicherheit.de, 16.12.2020] Mit den am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett „in aller Eile beschlossenen Entwürfen für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das neue Telekommunikationsgesetz sowie das BND-Gesetz“ schwäche die Bundesregierung nachhaltig die allgemeine IT-Sicherheit und beschädige die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation in Deutschland, kritisiert der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. und sieht eine fehlende Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen bei geringem Mehrwert für IT-Sicherheit. Die Bundesregierung sollte demnach Beratungen des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zugunsten europäischer Regelung zurückstellen

eco-klaus-landefeld

Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld: Die Internetwirtschaft braucht objektive, sachgerechte und angemessene Vorgaben

eco bemängelt Ausweitung staatlicher Überwachung

„Nicht ‚Verbesserung der IT-Sicherheit‘, sondern ‚Ausweitung staatlicher Überwachung‘ lautet die korrekte Überschrift, unter der diese Gesetzesvorgänge eingeordnet werden können“, so der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, in seinem Kommentar. Alle drei Entwürfe enthielten Regelungen zur Überwachung digitaler Kommunikation, die gleichzeitig zu einer Schwächung der IT-Sicherheit führten.
Im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 betreffe dies beispielsweise den Umgang mit Informationen über Sicherheitslücken und Daten, welche das BSI im Rahmen seiner neuen Befugnisse erhebt. Das Gesetz sehe unter anderem vor, dass das BSI Informationen über Sicherheitslücken zurückhalten solle, sofern es Sicherheitsbehörden gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet sei.
Auch solle das BSI nun Datenverkehr an von ihm benannte Server umleiten lassen sowie selbst Angriffe auf IT-Systeme vortäuschen und im Zuge dessen auch in diese Systeme eindringen dürfen.

eco moniert überzogen strenge, teils nichtzielführende Anforderungen

Das TKG erweitere den Definitionsbereich der Telekommunikationsdienstleister, die künftig verpflichtet würden Überwachungsmaßnahmen umzusetzen und halte entgegen der inzwischen drei existierenden EuGH-Urteile weiterhin an der anlasslosen massenhaften Vorratsdatenspeicherung fest, welche in dieser Form als unionsrechtswidrig einzustufen sei.
Das BND-Gesetz schließlich ermögliche es dem Bundesnachrichtendienst zudem, das Kommunikationsverhalten sowie die GPS- und Bewegungsdaten von beliebigen Personen im In- und Ausland ohne Weiteres zu überwachen. Neben der allgemeinen Informationsbeschaffung im Internet zählten hierzu auch Daten, „die beim Online-Banking, bei Hotelbuchungen sowie über Mobilfunkgeräte und Navigationssysteme übermittelt werden“.
Überdies bedeuteten diese Regelungen für die betroffenen Unternehmen teils erhebliche Einschnitte in ihre Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit: „Im Namen der IT-Sicherheit von TK-Netzen und bei TK-Diensten werden überzogen strenge, teils nichtzielführende Anforderungen gestellt, die die IT-Sicherheit kaum erhöhen dürften, dafür aber die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen und schlimmstenfalls in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken werden“, erläutert Landefeld.

eco plädiert für Abwarten der Entwicklungen auf europäischer Ebene

Ein zentrales Problem sei die fehlende Synchronisierung mit der europäischen Gesetzgebung, die eco mehrfach im Kontext des IT-SiG 2.0 angemahnt habe. Dies betreffe insbesondere die Harmonisierung des IT-Sicherheitsgesetzes mit der geplanten, von der EU-Kommission am 16. Dezember 2020 vorgestellten Überarbeitung der Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) auf europäischer Ebene:
„Eine vorschnelle nationale Regulierung birgt das Risiko, anschließend noch einmal gesetzgeberisch tätig werden zu müssen , weil im IT-Sicherheitsgesetz und in der NIS-Richtlinie systematisch unterschiedliche Ansätze verfolgt und unterschiedlich geregelt werden. Besser wäre es vor diesem Hintergrund gewesen, wenn man den Kabinettsbeschluss zum IT-SiG 2.0 zurückgestellt und die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene abgewartet hätte“, sagt Landefeld. Für Unternehmen würden diese Nachbesserungen oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, um bereits implementierte Systeme und Lösungen nochmals für die zusätzliche europäische Regulierung anzupassen.
„Die Internetwirtschaft braucht keinen Wildwuchs an Sicherheitsanforderungen, sondern objektive, sachgerechte und angemessene Vorgaben, welche den rechtsstaatlichen Anforderungen in Deutschland und Europa genügen“, betont Landefeld in seinem Fazit.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 11.12.2020
Anmerkungen zum RefE TKMoG (Stand 9. Dezember) als Ergänzung der Stellungnahme vom 20.11.2020 zum Diskussionsentwurf TKMoG1 (Stand 6. November)

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 11.12.2020
Anmerkungen zum RefE TKMoG (Stand 9. Dezember) als Ergänzung der Stellungnahme vom 20.11.2020 zum Diskussionsentwurf TKMoG1 (Stand 6. November)

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 03.12.2020
eco Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17)

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 20.11.2020
Stellungnahme zum Diskussionsentwurf TKG-Modernisierungsgesetz des BMWi und BMVIvom 06.11.2020

datensicherheit.de, 16.12.2020
IT-SiG 2.0: VdTÜV begrüßt Ausweitung des Geltungsbereichs / VdTÜV mahnt aber Nachjustierungen beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an

datensicherheit.de, 10.12.2020
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: eco warnt vor vorschneller nationaler Regulierung / Der Verband der Internetwirtschaft (eco) befürchtet hohes Risiko für Unternehmen und private Nutzer

datensicherheit.de, 04.12.2020
BND-Gesetz: eco kritisiert aktuellen Entwurf / eco warnt vor massiver Ausweitung der Spionagemethoden

datensicherheit.de, 21.10.2020
Online-Durchsuchung kommt doch: eco warnt vor Schwächung des Vertrauens / eco bewertet Ausweitung der Mitwirkungs- und Zusammenarbeitspflichten hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen als kritisch

]]>
https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-schwaechung-vertrauenswuerdigkeit-digital-kommunikation/feed 0
Mehr Sicherheit erhofft: Bundesregierung setzt auf Überwachung mit elektronischer Fußfessel https://www.datensicherheit.de/mehr-sicherheit-erhofft-bundesregierung-setzt-auf-ueberwachung-mit-elektronischer-fussfessel https://www.datensicherheit.de/mehr-sicherheit-erhofft-bundesregierung-setzt-auf-ueberwachung-mit-elektronischer-fussfessel#respond Wed, 08 Feb 2017 21:48:03 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26354 Vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern

[datensicherheit.de, 08.02.2017] Die Bundesregierung möchte durchsetzen, dass künftig die „elektronische Fußfessel“ häufiger zum Einsatz kommt. Damit sollen extremistische Straftäter besser überwacht werden.

Gesetzentwurf beschlossen

Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern, d.h. die Aufenthaltsüberwachung durch die sogenannte elektronische Fußfessel soll verstärkt angeordnet werden können.

Aufenthalt elektronisch überwacht

Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht und enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation halten soll. Empfängt die Station kein Signal, weil der Sender sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, soll die überwachende Behörde alarmiert werden.

Überwachung im Anschluss an die Haft

Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen erweitert werden – für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann demnach im Anschluss an die Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören laut Bundesregierung die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und „Terrorismusfinanzierung“ sowie die „Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen“.
Bei Staatsschutzdelikten soll künftig zudem bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen – derzeit kann diese erst nach der Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen

Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 10. Januar 2017 umgesetzt werden. Die Minister hatten nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vom 19. Dezember 2016 rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen vereinbart.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein könne terroristische Anschläge nicht verhindern – sie leiste jedoch als Teil eines Maßnahmenbündels einen Beitrag für mehr Sicherheit.
In der vergangenen Woche hatte das Kabinett nach eigenen Angaben bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA Aufenthaltsverbote für sogenannte Gefährder erlassen und mit Hilfe elektronischer Fußfesseln kontrollieren kann.

datensicherheit.de, 25.01.2017
Personalausweisrecht: Bundesregierung plant grundlegende Änderungen

]]>
https://www.datensicherheit.de/mehr-sicherheit-erhofft-bundesregierung-setzt-auf-ueberwachung-mit-elektronischer-fussfessel/feed 0