Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Donnerstag, November 7, 2024 17:39 - noch keine Kommentare
KRITIS-Dachgesetz: Bitkom begrüßt Umsetzung und stellt Forderungen auf
Laut Bitkom in Fragen der Sicherheit keine Trendwende – 86 Prozent der KRITIS-Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen betroffen
[datensicherheit.de, 07.11.2024] Laut einer aktuellen Bitkom-Meldung hat das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 das sogenannte KRITIS-Dachgesetz ( KRITIS-DachG) beschlossen. Mit diesem soll demnach der Schutz Kritischer Infrastrukturen etwa in den Bereichen Energie, Verkehr oder Gesundheitswesen verbessert und die bereits im Januar 2023 in Kraft getretene europäische „Critical Entities Resilience Directive“ umgesetzt werden. Das KRITIS-Dachgesetz definiere „Kritische Anlagen“ und lege Mindeststandards sowie Meldepflichten fest. Grundlage der in der Meldung gemachten Angaben ist laut Bitkom eine Umfrage, welche „Bitkom Research“ im Auftrag des Digitalverbands durchgeführt hat: Dabei seien 1.003 Unternehmen ab zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro in Deutschland, darunter 556 Unternehmen aus KRITIS-Sektoren, telefonisch befragt worden. Diese Befragung habe im Zeitraum von KW 16 bis KW 24 2024 stattgefunden und sei als Gesamtumfrage repräsentativ.
Bitkom-Präsident begrüßt, dass KRITIS-Dachgesetz nach Verzögerungen nun endlich kommt
Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst. kommentiert: „Bitkom begrüßt, dass das KRITIS-Dachgesetz nach monatelangen Verzögerungen nun endlich kommt. Deutschland muss seine Kritischen Infrastrukturen besser schützen, dafür stellt das KRITIS-Dachgesetz die Weichen.“
Die Zahl der Angriffe auf deutsche Unternehmen habe zuletzt erneut zugenommen – und nichts spreche für eine Trendwende: „86 Prozent der KRITIS-Unternehmen waren in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen.“
Laut Bitkom muss das KRITIS-Dachgesetz aber unbedingt nachgebessert werden
80 Prozent bezeichneten die Bedrohungslage für das eigene Unternehmen durch diese Attacken als „sehr groß“ oder „eher groß“. Neben den Unternehmen gerieten zunehmend aber auch Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen in das Visier Cyber-Krimineller und hierzu müsse das KRITIS-Dachgesetz unbedingt nachgebessert werden:
„Wir dürfen nicht nur die Unternehmen in den Blick nehmen, auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen als Kritische Infrastruktur gelten.“ Beim Schutzniveau dürften die Verwaltungen keine Kompromisse machen.
Bitkom betont Notwendigkeit einheitlicher, praxistauglich ausgestalteter Meldewege und -fristen
Wichtig sei jetzt, „dass das Gesetz zügig das parlamentarische Verfahren durchläuft und noch in dieser Legislatur in Kraft treten kann“. Die von der EU vorgegebene Umsetzungsfrist zum 17. Oktober 2024 sei bereits abgelaufen. Die Unternehmen brauchten und wollten Klarheit und Rechtssicherheit. „Dazu gehört auch, dass es zwischen KRITIS-Dachgesetz und dem NIS-2-Umsetzungsgesetz keine Widersprüche geben darf!“, fordert Dr. Wintergerst.
Abschließend betont der Bitkom-Präsident: „Wir brauchen einheitliche Meldewege und Meldefristen, die praxistauglich ausgestaltet sind!“ Bereits heute sagten drei Viertel der KRITIS-Unternehmen, dass der bürokratische Aufwand bei der Meldung von Cyber-Angriffen zu hoch sei.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 06.11.2024]
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datensicherheit.de, 05.09.2023
KRITIS-Dachgesetz: eco moniert drohende Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten / KRITIS-DachG soll erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen machen
datensicherheit.de, 06.12.2022
KRITIS-Dachgesetz geplant: Sinnvolle Regulierung mit Augenmaß gefordert / Verabschiedung von Eckpunkten für einheitliche Schutzstandards in KRITIS-Unternehmen am 7. Dezember 2022 geplant
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