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Aktuelles, Experten - Dienstag, Februar 3, 2026 0:58 - noch keine Kommentare
KRITIS-Dachgesetz verabschiedet: Deutschland muss dringend seine Kritischen Infrastrukturen besser schützen
Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ lief am 18. Oktober 2024 ab – gegen die Bundesrepublik wurde bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission eingeleitet
[datensicherheit.de, 03.02.2026] Im Anschluss an die Einigung mit dem Bundesrat hat der Bundestag am 29. Januar 2026 das „KRITIS-Dachgesetz“ beschlossen, um darüber die europäische CER-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Darin soll unter anderem Betreibern Kritischer Infrastruktur (KRITIS) eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vorgeschrieben werden. Die Umsetzungsfrist war bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen, so dass gegen die Bundesrepublik bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission eingeleitet wurde. Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, begrüßt den längst überfälligen Schritt, meldet aber auch Bedenken an. weiterlesen…
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