Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, September 13, 2025 0:26 - noch keine Kommentare
Bitkom betont herausragende Bedeutung des KRITIS-Dachgesetzes für Deutschland
Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission
[datensicherheit.de, 13.09.2025] Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 das „KRITIS-Dachgesetz“ beschlossen, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt werden soll. Unter anderem werde Betreibern Kritischer Infrastruktur (KRITIS) eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vorgeschrieben. Die Umsetzungsfrist dafür ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft deshalb bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission.

Foto: Bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Entscheidung des Bundeskabinetts ist längst überfällig, denn Deutschland steht beim „KRITIS-Dachgesetz“ unter Zeitdruck!
„KRITIS-Dachgesetz“ mit herausragende Bedeutung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland
Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Das ,KRITIS-Dachgesetz’ hat herausragende Bedeutung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland.
- Die Entscheidung des Bundeskabinetts ist längst überfällig, denn Deutschland steht beim ,KRITIS-Dachgesetz’ unter Zeitdruck!“
Dies dürfe bei diesem für die Sicherheit so wichtigen Projekt aber keine Entschuldigung für handwerkliche Nachlässigkeiten sein. So gebe es viele Überschneidungen mit der NIS-2-Richtlinie, die derzeit ebenfalls umgesetzt werde.
Kritik: Erhebliche Teile der Bundesverwaltung und Landesverwaltungen vom „KRITIS-Dachgesetz“ ausgenommen
Dabei würden allerdings Begriffe unterschiedlich verwendet und Anforderungen an die Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. „Zusammen mit drohenden Doppelregulierungen für Branchen, die bereits heute spezifischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, drohen hier Rechtsunsicherheiten und ein unnötig hoher bürokratischer Aufwand“, warnt Wintergerst.
- Unverständlich sei auch, dass erhebliche Teile der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen würden – „und Landesverwaltungen überhaupt nicht berücksichtigt werden“.
Dies bedeute, dass staatliche Behörden und Verwaltungs-Infrastruktur weiterhin physischen und hybriden Risiken ausgesetzt blieben. „Bequemlichkeit und Kosten dürfen nicht dazu führen, dass wir auf ein höheres Sicherheitsniveau im Kernbereich des Staats verzichten!“, stellt Wintergerst klar.
Weitere Informationen zum Thema:
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Stellungnahme: KRITIS-Dachgesetz (2025)
datensicherheit.de, 07.11.2024
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datensicherheit.de, 06.12.2022
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