Bundestagswahl – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 21 Feb 2025 12:10:05 +0000 de hourly 1 Bundestagswahl 2025: 42 Prozent der Wahlberechtigten finden Digitalpolitik wichtig für Wahlentscheidung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-42-prozent-wahlberechtigte-digitalpolitik-wichtigkeit-wahlentscheidung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-42-prozent-wahlberechtigte-digitalpolitik-wichtigkeit-wahlentscheidung#respond Sat, 22 Feb 2025 00:09:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46312 Neue Bundesregierung muss digitalen Rückstand Deutschlands endlich aufholen und die Digitale Transformation strategisch sowie entschlossen angehen

[datensicherheit.de, 22.02.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat nach eigenen Angaben eine aktuelle Umfrage zur anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bei dem Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegeben: Diese verdeutliche den hohen Stellenwert der Digitalpolitik für die Wahlentscheidung. Demnach geben 42 Prozent der Befragten an, dass das Thema Digitalpolitik für ihre Wahlentscheidung „eher wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. Die Daten dieser Befragung basierten auf Online-Interviews mit Mitgliedern des „YouGov“-Panels, welche der Teilnahme vorab zugestimmt hätten. Für diese Befragung seien im Zeitraum 14. bis 17. Februar 2025 insgesamt 2.430 Personen befragt worden. Die Ergebnisse seien repräsentativ für die Wahlbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

eco-vorstandsvorsitzender-oliver-sueme

Foto: eco e.V.

Oliver Süme fordert grundlegenden Umbau digitalpolitischer Entscheidungsprozesse und Verfahren

Digitalpolitik für viele Wähler offenbar wichtiges Entscheidungskriterium

Bei der Bundestagswahl 2025 könnte das Thema Digitalisierung laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. für viele Wähler ein wichtiges Entscheidungskriterium für ihre Wahlentscheidung sein.

42 Prozent der Befragten hätten angegeben, dass das Thema Digitalpolitik für ihre Wahlentscheidung „eher wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. In den jüngeren Altersgruppen zwischen 18 und 29 Jahren sowie zwischen 30 und 39 Jahren hätten dies sogar jeweils über die Hälfte der Befragten gesagt.

Nur 2% der Befragten halten Deutschland für führend bei der Digitalisierung

„Wir sehen, dass viele Wählerinnen und Wähler die strukturelle Bedeutung der Digitalen Transformation sowie die Hebelwirkung digitaler Technologien und Lösungen für einen zukunftsfähigen Standort Deutschland erkannt haben“, kommentiert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Dies sei auch ein Auftrag an die neue Bundesregierung, den digitalen Rückstand Deutschlands endlich aufzuholen und die Digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft strategisch und entschlossen anzugehen.

Nur zwei Prozent der Befragten hätten Deutschland als „führend bei der Digitalisierung“ bewertet – der schlechte Zustand des Digitalstandorts Deutschlands sei offensichtlich auch vielen wahlberechtigten Bürgern bewusst. Vorreiter sei bei den Digitalstandorten nämlich China, welches 28 Prozent der Befragten als „führend“ bewerteten, gefolgt von Estland (22%) und Schweden (19%). Mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten sehe den größten Handlungsbedarf in der Digitalpolitik bei der Digitalisierung der Verwaltung, weitere Topthemen seien der Ausbau digitaler Infrastruktur (18%) und die Stärkung der Cyber-Sicherheit (17%).

Digitalpolitische Dauerbaustellen harren seit Jahren der nachhaltigen Beseitigung

„Die größten Baustellen sind inzwischen mehrfach benannt und bekannt. Die letzten Legislaturperioden haben gezeigt, dass die politischen Strukturen und Rahmenbedingungen für Digitalisierung in Deutschland nicht dazu geeignet sind, diese digitalpolitische Dauerbaustellen nachhaltig zu beseitigen“, so Süme. Um die Digitale Transformation in Deutschland in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen und eine kohärente, wirkungsvolle Digitalpolitik umzusetzen, brauche es einen grundlegenden Umbau digitalpolitischer Entscheidungsprozesse und Verfahren.

Die wichtigste Rolle darin muss nach eco-Ansicht ein „Digitalministerium“ spielen, welches als zentrale Steuerungseinheit mit verbindlichen Vorgaben die Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vorantreibe. Dazu müsse es die fachlichen Kompetenzen zur Steuerung von Netzen, Diensten und Projekten in einem Haus bündeln und die Umsetzung der Digitalen Transformation in Deutschland ressortübergreifend vorantreiben. Dies sei eine von insgesamt zehn politischen Kernforderungen der Internetwirtschaft für die nächste Legislaturperiode – formuliert vom eco im Rahmen seiner „Internetpolitischen Agenda“.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, Februar 2025
Ergebnisse der Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 11.02.2025
Wahl/Digital 2025: Digitalpolitik im Fokus
Deutschland steht vor einem Regierungswechsel. 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt!

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 2025
Internetpolitische Agenda 2025-2029 / Zehn Forderungen der Internetwirtschaft für ein digitales Deutschland 2030

datensicherheit.de, 20.02.2025
Bundestagswahl 2025: eco fordert digitalpolitischen Neustart / eco vermisst bisher klare Digitalstrategie und Rechtssicherheit

datensicherheit.de, 03.01.2025
Monitor Digitalpolitik: Bitkom-Stellungnahme zu Fortschritten kurz vor den Neuwahlen / Der Bitkom analysiert quartalsweise die Fortschritte in der Digitalpolitik auf Bundesebene

Monitor Digitalpolitik: Bitkom-Stellungnahme zu Fortschritten kurz vor den Neuwahlen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-42-prozent-wahlberechtigte-digitalpolitik-wichtigkeit-wahlentscheidung/feed 0
Bundestagswahl 2025: eco fordert digitalpolitischen Neustart https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart#respond Wed, 19 Feb 2025 23:13:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46281 eco vermisst bisher klare Digitalstrategie und Rechtssicherheit

[datensicherheit.de, 20.02.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erinnert kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 daran, dass auch aufgrund des Bruchs der „Ampel“-Koalition zahlreiche für die Internetbranche relevante Regulierungsvorhaben nicht abgeschlossen werden konnten. Dazu zählten insbesondere sicherheitspolitische Initiativen wie das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das sogenannte Quick-Freeze-Gesetz und das Recht auf Verschlüsselung. Die nötigen Klarstellungen für Unternehmen müssten nun nach der Wahl schnellstmöglich angegangen werden.

eco-vorstandsvorsitzender-oliver-sueme

Foto: eco e.V.

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Die nächste Bundesregierung muss die Digitale Transformation entschieden vorantreiben!

Gegenwärtige Diskontinuität eine verpasste Chance, moniert der eco-Vorstandsvorsitzende

„Diese Gesetze hätten dazu beigetragen, die digitale Sicherheit und Privatsphäre in Deutschland zu stärken. Ihr Scheitern aufgrund der Diskontinuität ist eine verpasste Chance“, moniert der eco-Vorstandsvorsitzender, Oliver Süme. Er fordert deshalb: „Es ist daher wichtig, dass diese Vorhaben von der neuen Bundesregierung priorisiert behandelt werden!“

Auch bei der Umsetzung weiterer europäischer Regulierung in nationales Recht komme es nun aufgrund des vorzeitigen Endes der „Ampel“-Koalition zu Verzögerungen. Besonders dringend müsse aus eco-Sicht daher nach der Wahl Klarheit in der KI-Regulierung hergestellt werden.

„Gerade bei einem so wettbewerbsrelevanten Thema wie KI können wir es uns nicht leisten, dass Investitionen zurückgehalten werden und Innovationen stocken, nur weil der Rechtsrahmen in Deutschland nicht sauber abgesteckt ist“, betont Süme. Die nächste Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Klarheit schaffen.

Digitales Deutschland 2030: eco hat Agenda für Neustart der Digitalpolitik veröffentlicht

Die Strukturen und Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland seien unzureichend. Viele digitalpolitische Herausforderungen seien in dieser Legislaturperiode nicht angegangen worden.

Um die Digitale Transformation in der nächsten Wahlperiode erfolgreich voranzutreiben, fordert der eco in seiner internetpolitischen Agenda ein klares Zielbild: „Digitales Deutschland 2030“ auf Grundlage des Koalitionsvertrags sowie einen grundlegenden Umbau der digitalpolitischen Entscheidungsprozesse. Die wichtigste Rolle müsse dabei künftig ein Digitalministerium spielen, „das über ein eigenes Budget verfügt und als zentrale Steuerungseinheit die Digitalisierung mit verbindlichen Vorgaben ressortübergreifend vorantreibt“.

Süme abschließend: „Die Digitalisierung ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft. Die nächste Bundesregierung muss die Digitale Transformation entschieden vorantreiben, digitale Rahmenbedingungen konsequent umsetzen und die Koordination durch ein Digitalministerium gewährleisten!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 2025
2025-2029 / Internetpolitische Agenda / Zehn Forderungen der Internetwirtschaft für ein digitales Deutschland 2030

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT eco, 17.01.2025
HINTERGRUNDPAPIER: Digitalministerium 2.0 – Ein Ministerium für Digitalisierung und Transformation (BMDiT) / Wie Deutschland mit einem starken Digitalministerium und einer Digitalstrategie für ein Digitales Deutschland 2030 international wettbewerbsfähig bleiben kann

]]>
https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart/feed 0
Bundestagswahl 2021: Angreifbarkeit im Umfeld https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-angreifbarkeit-umfeld https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-angreifbarkeit-umfeld#respond Tue, 21 Sep 2021 19:22:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40782 Julian Totzek-Hallhuber nimmt Stellung zu den Bedrohungen der Integrität der nächsten Bundestagswahl am 26. September 2021

[datensicherheit.de, 21.09.2021] Am 26. September 2021 findet die nächste Bundestagswahl statt. Obwohl aufgrund des analogen Wahl- und Auszählungsverfahrens diese Wahl als relativ sicher gegen direkte Manipulationsversuche durch Hacker gilt, sollte beachtet werden, dass auch wenn es für Cyber-Kriminelle kaum möglich sein dürfte, die Wahl direkt zu beeinflussen, es im Umfeld Gefahren gebe. Julian Totzek-Hallhuber, „Solution Architect“ bei Veracode, beschreibt in seiner aktuellen Stellungnahme, wie Hacker die Wahl dennoch beeinflussen könnten. Um sich zu schützen, könne man Politikern und Parteien eigentlich auch nur den gleichen Rat geben, wie Privatpersonen und Unternehmen: „Alle Accounts und Netzwerkzugänge sollten mit Multifaktor-Authentifizierung gesichert werden und IT-Beauftragte müssen regelmäßig über Gefahren und aktuelle Praktiken der Kriminellen aufklären.“ Anwendungssicherheit spiele auch im politischen Betrieb eine wesentliche Rolle und Institutionen sollten jede Software auf Sicherheitslücken prüfen und sicherstellen, dass Schwachstellen schnell behoben werden.

Fake News: Bundestagswahl im Visier von Trollen

Totzek-Hallhuber erläutert: „Obwohl es hierbei zugegebenermaßen nicht um echte Cyber-Kriminalität geht, und um ,Fake News‘ zu verbreiten, muss man auch noch kein Hacker sein, doch mit ein wenig IT-Kenntnissen und krimineller Energie lässt sich die Wirkung der Falschbehauptungen natürlich deutlich steigern.“
Dies beginne bei gekauften „Likes“ und „Followers“ und gehe über „Troll-Farmen“ bis hin zu „Bots“. „Gibt es gegen letztere recht wirksame technische Mittel, ist der Kampf gegen menschliche ,Trolle‘ schwieriger, hier bleibt eigentlich nur: Immer wachsam bleiben, Informationen hinterfragen, Quellen prüfen und einen alten Internet-Grundsatz befolgen: ,Don’t feed the Troll!‘, rät Totzek-Hallhuber.

Nicht nur zur Bundestagswahl: Politische Ransomware könnte Politiker und Parteien bedrohen

Ransomware kenne man eigentlich als eine digitale Form der Erpressung, mit dem Ziel der Vereinnahmung eines Lösegeldes – daher schließlich auch der englische Begriff. Die Angriffsvektoren und die verwendete Verschlüsselungssoftware ließe sich aber ebenso gegen Parteien oder Institutionen einsetzen. Nur wäre dann das vorrangige Ziel eben kein Lösegeld, sondern beispielsweise das Lahmlegen des gegnerischen Wahlkampfes.
„Um Verschlüsselungssoftware einzuschleusen ist natürlich erst einmal ein Zugang nötig. Den versuchen Hacker in der Regel mittels Phishing zu erlangen“, warnt Totzek-Hallhuber. Es werde z.B. von Phishing-Angriffen gegen Bundestagsabgeordnete berichtet, glücklicherweise habe allerdings nur eine kleine Zahl der Politiker diese E-Mails überhaupt geöffnet.

Identitätsdiebstahl als möglicher Angriffsvektor im Umfeld der Bundestagswahl

Identitätsdiebstahl sei ein enormes Problem im Internet, vor dem auch Politiker nicht gefeit seien – Berichte darüber gebe es immer wieder. Oft bleibe es dabei bei „einfachen“ Betrügereien, welche auch jeden anderen Bürger treffen könnten.
Es gebe aber auch Fälle, in denen die Täter keine finanziellen Ziele verfolgten, sondern ihre Opfer öffentlich diskreditieren wollten. Dies sei beispielsweise im Frühjahr 2021 in Polen geschehen: Hacker hätten sich Zugang zu einem Twitter-Account verschafft, um dort falsche „Tweets“ und freizügige Fotos zu veröffentlichen – mit dem offensichtlichen Ziel, den Konto-Inhaber in ein schlechtes Licht zu rücken.

Schwachstellen in Anwendungen könnten Ergebnisse der Bundestagswahl beeinflussen

„Bei der Bundestagswahl 2017 sollte das Programm ,PC-Wahl‘ zum Einsatz kommen, das damals noch mehrere Bundesländer zur Verwaltung von Wahlergebnissen nutzen, obwohl es bereits als veraltet galt“, berichtet Totzek-Hallhuber. Der Chaos Computer Club habe damals eklatante Schwachstellen in dieser Anwendung aufdecken können. Beispielsweise sei dort die Übertragung der Wahlergebnisse zunächst gar nicht verschlüsselt gewesen, wodurch eine „Man-in-the-Middle“-Attacke ein leichtes Unterfangen gewesen wäre. „Die Hersteller besserten das Programm bis zur Wahl nach und Angriffe gab es glücklicherweise auf diesem Weg keine.“
2017 sei bereits eine unabhängige Zertifizierung von Wahlsoftware gefordert worden, doch passiert sei bis heute nichts. Auch der Nachfolger von PC-Wahl, „Votemanager“, sei nicht zertifiziert worden und habe nach Meinung von Experten immer noch Schwachstellen aufgewiesen. „Dieses Programm wurde dennoch bei Kommunalwahlen eingesetzt. Mittlerweile sollen die Fehler laut Hersteller behoben sein und viele Kommunen werden bei der Bundestagswahl auf ,Votemanager‘ setzen.“ Laut dem aktuellen „State of Software Security Report“ schneide der öffentliche Sektor im Vergleich zu allen anderen untersuchten Industrien allerdings am schlechtesten ab: „Software, die im öffentlichen Sektor und in Behörden eingesetzt wird, weist die meisten Schwachstellen auf. Auch die Zeit, die benötigt wird, um Schwachstellen zu beheben, dauert im öffentlichen Sektor vergleichsweise lang“, so Totzek-Hallhuber.

Bundestagswahl. Auf subtile Manipulation achten!

Den einen, großen „Wahl-Hack“ im Stil eines James-Bond-Bösewichts werde es mit ziemlicher Sicherheit nicht geben. Manipulation von Wahlen und Politik im Allgemeinen spiele sich in der digitalen Welt von heute wesentlich subtiler ab und sei deshalb vielleicht umso gefährlicher. „Hacker, die Wahlen manipulieren oder Politiker diskreditieren wollen, werden sich auf bekannte und ,praxiserprobte‘ Angriffsvektoren und Methoden verlassen“, schätzt Totzek-Hallhuber.
Dazu gehöre Identitätsdiebstahl mittels Phishing, das leider immer noch viel zu oft funktioniere. Mit durch Phishing erbeuteten Zugangsdaten könnten Kriminelle auch weiteres Unheil anrichten, etwa sensible Daten veröffentlichen oder wichtige Informationen verschlüsseln oder löschen. Daneben würden Hacker auch immer gezielt nach Schwachstellen in Software suchen, welche bei Wahlen zum Einsatz komme – egal ob sie direkt der Stimmabgabe oder nur der Auszählung, beziehungsweise Übermittlung der Stimmen diene.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundeswahlleiter
Bundestagswahl 2021 / Erkennen und Bekämpfen von Desinformation

Süddeutsche Zeitung, Constanze von Bullion, 14.07.2021
Bundestagswahl als Hacker-Ziel: Stimmzettel sind „old school“, aber sicher

c’t, Fabian A. Scherschel, 20/2017
Lachnummer PC-Wahl / Hacker knacken Bundestagswahl-Software

FrankfurterRundschau, Stefan Simon, 21.07.2021
Software für Hessenwahl ist fehlerhaft – Fachleute warnen: Ergebnisse lassen sich manipulieren

Kommune21, 14.6.2021
Fachverfahren: Wahlen sind hochsensibel

VERACODE
State of Software Security v11

]]>
https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-angreifbarkeit-umfeld/feed 0
Deutsche Anwaltverein: Schluss mit der Abwärtsspirale beim Mandatsgeheimnis! https://www.datensicherheit.de/deutsche-anwaltverein-schluss-abwaertsspirale-mandatsgeheimnis https://www.datensicherheit.de/deutsche-anwaltverein-schluss-abwaertsspirale-mandatsgeheimnis#respond Fri, 11 Jun 2021 17:16:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40079 Mandatsgeheimnis zunehmend durch neue Gesetze bedroht

[datensicherheit.de, 11.06.2021] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert in Kontext des „Anwaltstages“ nach eigenen Angaben den „absoluten Schutz des Berufsgeheimnisses“. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 trägt der DAV demnach „große Sorge, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis in der nächsten Legislaturperiode weiter unter Druck gerät“. Zuletzt sei vermehrt die Tendenz zur Ausnahme, Abschwächung oder Abwägung zu beobachten gewesen – „und damit ein bedenkliches Verständnis von Anwaltschaft und Rechtsstaat“.

Mandatsgeheimnis kein Privileg der Anwaltschaft – sondern Schutz für Mandanten

Die Pflicht zur Verschwiegenheit zum Schutz der Mandantschaft werde zunehmend durch neue Gesetze bedroht – nicht nur durch Reformen der StPO oder der Polizeigesetze. Auch etwa im Umfeld von Wirtschaft, Zoll oder EU-Vorhaben bestehe die Gefahr einer Erosion dieses rechtsstaatlichen Grundpfeilers: „Das Mandatsgeheimnis ist kein Privileg, sondern eine Pflicht“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann.
Das anwaltliche Berufsgeheimnis sei erst recht kein Privileg der Anwaltschaft, sondern diene dem Schutz der Mandantschaft. Der DAV müsse bei immer mehr Gesetzesvorhaben ein Auge darauf haben, dass das Mandatsgeheimnis nicht vor lauter „gutem Willen“ vergessen werde: „Wir beobachten hier eine Abwärtsspirale – die darf in der nächsten Legislatur so nicht weitergehen“, so Kindermanns Forderung.

Geplante Unternehmenssanktionen bedrohen Mandatsgeheimnis

Eine europaweit einzigartige Durchbrechung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses finde sich im Entwurf des Verbandssanktionengesetzes. Trotz der scharfen Kritik des DAV und anderer Verbände beschränke sich das Beschlagnahmeverbot darin auf solche Dokumente, welche das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Verteidiger beträfen. Sollte diese Regelung in der nächsten Legislatur Gesetz werden, unterläge jegliche Dokumentation anwaltlicher Beratung und Tätigkeit außerhalb eines strafrechtlichen Mandats der Beschlagnahme.
Kindermann warnt: „Hier fehlt es nicht nur an einer sachlich nachvollziehbaren Begründung – die Trennung von ,Internal Investigations‘ und Strafverteidigung offenbart auch ein tiefes Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft und ihrer Rolle im Rechtsstaat als unabhängiges Organ der Rechtspflege.“ Der durchschimmernde Generalverdacht – wahlweise einer Komplizenschaft oder einer Übertölpelung durch kriminelle Unternehmen – sei „mit aller Schärfe“ zurückzuweisen.

Mandatsgeheimnis auch bei digitaler Kommunikation zu wahren

Die anwaltliche Verschwiegenheit müsse auch für das Digitale Zeitalter fit gemacht werden. Der DAV spreche sich daher auch gegen das verdachtsunabhängige flächendeckende Scannen von Online-Kommunikationsdiensten aus. In der geplanten Übergangsverordnung der EU zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet sei der Schutz des Mandatsgeheimnisses mittlerweile gesetzlich verankert.
Dafür habe sich der DAV in den letzten Monaten unermüdlich eingesetzt. In diesem Jahr, 2021, werde noch ein Gesetzentwurf für eine permanente Regelung erwartet. Der DAV werde sich auch hier dafür einsetzen, „dass die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft geschützt bleibt“.

Schutz des Mandatsgeheimnisses absolut zu gewährleisten

In den Polizeigesetzen sei der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses seit jeher lückenhaft. Auch die aktuellen Novellen änderten daran nichts. Die Anwaltschaft sei vor zahlreichen polizeilichen Maßnahmen nicht geschützt. So bestehe etwa bei offenen Maßnahmen wie die Durchsuchung von Personen, Sachen, Wohnungen und Geschäftsräumen kein Schutz – und auch bei diesen Maßnahmen könnten Daten und Informationen erhoben werden, welche das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant beträfen.
Der Schutz des Mandatsgeheimnisses müsse absolut gewährleistet werden – ohne Ausnahmen, ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Notwendig sei eine Generalklausel nach dem Vorbild des § 62 des BKA-Gesetzes für alle gefahrenabwehrrechtlichen Befugnisnormen, nicht nur die „klassisch“ polizeirechtlichen. Ein gutes Beispiel hierfür sei die Novelle des Zollfahndungsdienstegesetzes gewesen: „Der darin normierte Berufsgeheimnisträgerschutz achtet das Mandatsgeheimnis umfassend für alle Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände.“

Mandatsgeheimnis Basis für Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat

Zur Erfüllung der anwaltlichen Aufgabe im Rechtsstaat sei das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zum Mandanten Voraussetzung. „Soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat aufrechterhalten bleiben, so muss die Kommunikationssphäre zwischen Mandantschaft und Anwaltschaft zwingend umfassend normativ geschützt werden.“
Mandanten müssten sich darauf verlassen können, dass Informationen im Rahmen dieses Vertrauensverhältnisses nicht nach außen dringen, insbesondere nicht an Ermittlungsbehörden. Diese Forderung nach einem absoluten Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses sei mithin kein Ausdruck eines berufsständischen Dünkels, sondern Konsequenz der gesetzgeberischen Einschätzung der Funktion der Anwaltschaft im Rechtsstaat.

]]>
https://www.datensicherheit.de/deutsche-anwaltverein-schluss-abwaertsspirale-mandatsgeheimnis/feed 0
Bundestagswahl 2021: Piratenpartei empfiehlt, Meldedaten-Weitergabe zu widersprechen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-piratenpartei-meldedaten https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-piratenpartei-meldedaten#respond Sun, 25 Apr 2021 14:20:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39669 Piratenpartei verweist auf Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren bei Meldeämtern

[datensicherheit.de, 25.04.2021] Die Piratenpartei Deutschland geht in einer aktuellen Stellungnahme auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ein: Die Parteien ließen sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel sei, darüber Wahlwerbung zu betreiben. „Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte ,Listenprivileg‘, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.“ Jedoch sei es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren) – dies sollte nun „so zeitnah wie möglich geschehen“.

piratenpartei-formular-widerspruch-datenuebermittlung-meldeamt-600

Abbildung: Piratenpartei Deutschland


Formular der Piratenpartei
: „Widerspruch gegen Datenübermittlung“

Piratenpartei plädiert für Opt-In-Verfahren

Martin Kollien-Glaser, Wahlkampfkoordinator der Piratenpartei, kommentiert: „Ja, auch wir könnten von den Daten der Meldeämter im Wahlkampf profitieren, sofern wir eine Datenübermittlung beantragen. Wir halten es jedoch für nur fair und transparent, die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass sie dieser Übermittlung vergleichsweise einfach widersprechen können.“ Nach Auffassung der Piratenpartei wäre das Opt-In-Verfahren, also eine Weitergabe der Meldedaten nur mit expliziter Einwilligung, „ohnehin der bessere Weg“, so Kollien-Glaser.

Piratenpartei zum § 50 BMG – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Gemäß § 50 – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen des BMG dürfe die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister“ geben. Vom Termin für die m Bundestagswahl zurückgerechnet dürften also Parteien bereits seit Ende März 2021 Meldeauskünfte erfragen. Ob und wie viele Auskünfte schon bei den Meldeämtern eingegangen sind, sei nicht bekannt.

Von der Piratenpartei bereitgestelltes Widerspruchsformular

Weiter heißt es demnach in § 50 Absatz 3 BMG, dass die betroffenen Personen das Recht hätten, der Datenübermittlung zu widersprechen. Hierfür reiche häufig ein formloser Brief an das jeweilige Meldeamt; viele stellten aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sei bei den Ämtern auch ein persönliches Vorsprechen möglich. Dies sollte jedoch in Zeiten der „Pandemie“ die letzte Option sein, seinen Widerspruch einzureichen. Es könne auch das von der Piratenpartei bereitgestellte Widerspruchsformular genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 25.03.2021
Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich

Piratenpartei
Widerspruch gegen Datenübermittlung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-piratenpartei-meldedaten/feed 0
IT-Sicherheit: NIFIS veröffentlicht Wahlprüfsteine https://www.datensicherheit.de/it-sicherheit-nifis-veroeffentlicht-wahlpruefsteine https://www.datensicherheit.de/it-sicherheit-nifis-veroeffentlicht-wahlpruefsteine#respond Mon, 18 Sep 2017 17:10:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26880 Bündnis 90/die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP und SPD haben zu Fragen der IT-Sicherheit, Strafverfolgung und zu künftigen Entwicklungen beantwortet

[datensicherheit.de, 18.09.2017] Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) Inhalte verschiedener Wahlprogramme zum Thema „IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Befragt worden seien Parteien, die die fünf Prozent-Hürde auf Bundestagsebene in der Vergangenheit mindestens schon einmal überwinden konnten. Bündnis 90/die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP und SPD haben sich demnach den verschiedenen Fragen zu IT-Sicherheit, Strafverfolgung und künftigen Entwicklungen gestellt. Einhelliger Tenor: Die Bedeutung der IT-Sicherheit ist „grundlegend“ (SPD), ihr werde eine „außerordentlich hohe Bedeutung“ (Bündnis 90/die Grünen) beigemessen.

Die Parteien zur Verantwortung für Datenschutz

Verantwortlich für den verlässlichen Schutz von Daten sind laut der Partei Bündnis 90/die Grünen Politik, Wirtschaft und Bürger, „in enger Kooperation und aufgrund klarer gesetzlicher Regelungen“.
Auch Die LINKE und SPD stimmen dieser Aussage zu. Alle sollten sich „nach ihren Möglichkeiten beteiligen, Bedrohungen einzudämmen“ (Die LINKE), Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam IT-Sicherheit sicherstellen“ (SPD).
Lediglich die FDP sieht den „effektiven Schutz digitaler Netze und Systeme als staatliche Aufgabe ersten Ranges“. Für eine umfassende IT-Sicherheit wurde laut CDU/CSU das IT-Sicherheitsgesetz als „einheitlicher Mindeststandard für Betreiber kritischer Infrastrukturen (…)“ bereits geschaffen: „Ziel ist die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der (…) Bürger im Internet“ (CDU/CSU).

Der Staat als Gefährder…

Dennoch, so die FDP, würden „staatliche Stellen selbst die (…) Sicherheit gefährden“. Grund dafür sei ein oft gängiges Prozedere, Sicherheitslücken selbst zu nutzen, anstatt deren Beseitigung zu veranlassen.
Die Frage, ob eine staatlich legitimierte Datensammlung sinnvoll wäre, spaltet die gesamte Parteienlandschaft. So ist Die LINKE überzeugt, dass „nur höchstmögliche Datensparsamkeit (…) eine Gewähr gegen Missbrauch von Daten“ biete.
Auch Bündnis 90/die Grünen äußern sich gegenüber der Datenspeicherung kritisch, möchten „gezielt mit verhältnismäßigen Mitteln einige hundert Personen (…) überwachen“.
Die SPD spricht sich dafür aus, „bei jeder Gesetzgebung technisch und rechtlich genau zu prüfen (…) ob und inwieweit eine Datenerhebung notwendig (und) verhältnismäßig (…)“ ist.
Eine gegensätzliche Meinung vertritt die CDU/CSU: Daten als „Rohstoff der Zukunft“ möchte auch sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung oder Verschlüsselung schützen. Dennoch, so die CDU/CSU: „Datensparsamkeit kann heute nicht mehr die generelle Verhaltens-Leitlinie sein“. Dieser Fokus würde die Chancen auf neue „Produkte, Dienstleistungen und Fortschrittsmöglichkeiten“ reduzieren.

Strafverfolgung der Cyber-Kriminalität: Positionen der Parteien

Im Zusammenhang mit erfolgreicher Cyber-Kriminalität gestaltet sich vor allem eine Strafverfolgung von Tätern im Ausland oft schwierig, nicht selten gar als unmöglich. Die LINKE geht davon aus, dass sich „Straftäter über die Nutzung von Infrastrukturen in nicht kooperationswilligen (…) Staaten (auch künftig) einer effizienten Verfolgung entziehen.“
Dass Strafverfolgung notwendig sei, bestätigen auch Bündnis 90/die Grünen, sehen diese aber nicht als „die vordringlichste und (…) effektivste Form des Umgangs mit Cyber-Kriminalität. Resilienz steht für uns im Vordergrund.“
Eine „abgestimmte Strategie zum Schutz von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen“ fordert die FDP. „Europäische Fähigkeiten“ sollten dazu gebündelt werden.
Die SPD plant nach eigenen Angaben, künftig „Strafverfolgungsbehörden besser aufzustellen“. Dazu sollten, so die SPD, auch Datenschutzbehörden „so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten wirksam ausüben können“.
Schon vor dem Schadensfall möchte die CDU/CSU eingreifen. Es bräuchte eine „stärkere Verantwortung der Hersteller, einwandfreie Software zu programmieren und kritische Sicherheitslücken schnell zu stopfen.“

Weitere Informationen zum Thema:

NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V., 15.09.2017
NIFIS veröffentlicht Wahlprüfsteine: Parteien zum Thema „IT-Sicherheit“

]]>
https://www.datensicherheit.de/it-sicherheit-nifis-veroeffentlicht-wahlpruefsteine/feed 0
Freiheit 4.0 – Veranstaltung am 9. September 2017 zur Rettung der Grundrechte https://www.datensicherheit.de/freiheit-4-0-veranstaltung-am-9-september-2017-zur-rettung-der-grundrechte https://www.datensicherheit.de/freiheit-4-0-veranstaltung-am-9-september-2017-zur-rettung-der-grundrechte#respond Sun, 13 Aug 2017 20:16:56 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26810 Digitalcourage e.V. veranstaltet Fest für Grundrechte und Demokratie in Berlin

[datensicherheit.de, 13.08.2017] Der Digitalcourage e.V. veranstaltet am 9. September 2017 auf dem Gendarmenmarkt in Berlin ein „Fest für Grundrechte und Demokratie“ – dieses soll den Parteien vor der Bundestagswahl 2017 ein Zeichen setzen: „Wir wählen Freiheit, nicht Überwachung!“

„Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte“
Samstag, 9. September 2017, ab 12 Uhr
Gendarmenmarkt, Berlin

Geplant sind laut Digitalcourage Musikdarbietungen, Appelle an die Politik, ein Demonstrations-Zug und „viele Aktionen“.

Es geht demnach um eine Mobilisierung der Wähler, „damit die Politik unsere Forderungen nicht überhört“:

  • Staatliche Überwachung abbauen!
  • Keine Vorratsdatenspeicherungen!
  • Privatheit schützen: On- und Offline-Verfolgung eindämmen!
  • Pressefreiheit – Keine Zensur!
  • Grundrechte und Rechtsstaat sichern!

Weitere Informationen zum Thema:

Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte!
Demo gegen Überwachung am 9. September 2017 in Berlin / Demo und Fest zur Rettung der Grundrechte

]]>
https://www.datensicherheit.de/freiheit-4-0-veranstaltung-am-9-september-2017-zur-rettung-der-grundrechte/feed 0
Online-Wahlen: 70 Prozent halten Hacking-Attacken für wahrscheinlich https://www.datensicherheit.de/online-wahlen-70-prozent-halten-hacking-attacken-fuer-wahrscheinlich https://www.datensicherheit.de/online-wahlen-70-prozent-halten-hacking-attacken-fuer-wahrscheinlich#respond Mon, 03 Jul 2017 18:03:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26703 Kaspersky-Studie befragt Wähler zu potenziellen Cyberrisiken, Angriffsflächen und Manipulationsakteuren politischer Online-Wahlen

[datensicherheit.de, 03.07.2017] Könnten die Wählerinnen und Wähler zur Bundestagswahl 2017 ihre Stimme auch über das Internet abgeben, würden sie mehrheitlich Cyberangriffe auf die Wahl befürchten. Hacking-Attacken (70 Prozent), Cyberspionage (66 Prozent) und Phishing (65 Prozent) sind für die Deutschen hierbei am wahrscheinlichsten. Das geht unter anderem aus einer aktuellen Studie und repräsentativen Umfrage von Kaspersky Lab zum Thema „Stimmabgabe per Klick – So steht Deutschland zum Thema Online-Wahl“ [1] hervor.

In der Schweiz und in Estland sind Online-Wahlen bereits Realität [2]. Anlässlich der im Herbst stattfindenden Bundestagswahl hat Kaspersky Lab die Deutschen hinsichtlich ihrer Einstellung gegenüber möglichen politischen Online-Wahlen befragt. Unter den Befragten besteht eine mehrheitliche Zustimmung, allerdings gibt es  auch Bedenken hinsichtlich potenzieller Cybergefahren. Als Cybersicherheitsexperte möchte Kaspersky Lab frühzeitig Cybersicherheitsthemen im Kontext der Diskussion um Online-Wahlen adressieren und auf technische Herausforderungen im Falle einer Umsetzung während der fortschreitenden Digitalisierung hinweisen. Die Verwundbarkeit elektronischer Wahlen verdeutlichten Cyberangriffe im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen 2016. Dass auch noch Defizite im Umgang mit Wählerdaten bestehen, zeigte ein unlängst von den US-Republikanern ausgelöster Daten-Leak [3].

„Bei elektronischen Wahlverfahren gibt es eine Vielzahl an Angriffs- und Manipulationsmöglichkeiten, beispielsweise DDoS-Angriffe, um die Wahl zu behindern, Attacken auf eingesetzte Software beziehungsweise entsprechende Schnittstellen oder auch Angriffe auf die Wähler selbst, um Stimmabgaben zu unterbinden“, erklärt Marco Preuss, Leiter des europäischen Forschungs- und Analyse-Teams bei Kaspersky Lab. „Auch sind komplexere Angriffsszenarien denkbar, wenn die Infrastruktur oder Datenbank hinter dem Wahlsystem mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung angegriffen wird.“

Manipulation durch Hacker, Terroristen und andere Staaten?

Befragt nach möglichen Manipulationsakteuren, die ein Interesse an der Beeinflussung von Online-Wahlen hätten, gehen die Deutschen am ehesten von einer Manipulation durch Hacker aus. 65 Prozent halten dies für wahrscheinlich oder sogar sehr wahrscheinlich.

Knapp die Hälfte glaubt außerdem an eine mögliche Beeinflussung durch Terroristen (45 Prozent) oder andere Staaten (43 Prozent). Manipulationsversuche durch Lobbyisten (36 Prozent), politische Aktivisten (35 Prozent), Wirtschaftsunternehmen (32 Prozent), einzelne Parteien und Politiker (31 Prozent) oder andere gesellschaftliche Interessensgruppen wie etwa Gewerkschaften oder NGOs (22 Prozent) gelten bei den Deutschen zwar als weniger wahrscheinlich, werden aber dennoch in Betracht gezogen.

Gefahr digitaler Stimmenkauf

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr: 37 Prozent der Deutschen schätzen im Falle von Online-Wahlen die Möglichkeit des Stimmenverkaufs sehr hoch ein. Die Bürgerinnen und Bürger sehen also die Gefahr, dass gegen Entgelt persönliche Zugänge zur Online-Wahl und damit Stimmrechte weitergegeben werden. Dieses Problem gewichten jüngere Wähler mit 49 Prozent deutlich höher als die übrigen Altersgruppen. Zudem halten 41 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger die Gefahr einer doppelten Stimmabgabe, beispielsweise via Internet und via Urnengang, für kritisch.

Auch sieht jeder zweite Deutsche (50 Prozent) eine mögliche Manipulation der Abstimmung – also eine Veränderung der Stimmabgabe beim Wahlprozess beispielsweise durch das Abfangen der Daten bei der Übermittlung – als sensibel an.

„Die Anforderungen an Wahlsysteme sind eindeutig, aber derzeit sehr schwer umzusetzen. Einerseits muss eine Authentifizierung durchgeführt werden, um ausschließlich den Wahlberechtigten die einmalige Stimmabgabe zu ermöglichen, gleichzeitig muss der Grundsatz der geheimen Wahl hundertprozentig gewahrt bleiben“, so Marco Preuss.

Online-Wahlen bei den Deutschen hoch im Kurs

Die deutsche Bevölkerung steht politischen Online-Wahlen positiv gegenüber. So würde mehr als jeder zweite wahlberechtigte Deutsche (56 Prozent) bei der Bundestagswahl 2017 seine Stimme gerne über das Internet abgeben. Ebenfalls 56 Prozent sind der Meinung, dass mit der Möglichkeit der Online-Wahl die Wahlbeteiligung steigen könnte.

„Wahlen sind ein Ausdruck des politischen Willens der Bürgerinnen und Bürger. Im Falle von Online-Wahlen verdienen sie auch den größtmöglichen Schutz vor Cyberangriffen und -manipulationen. Unsere Umfrage zeigt, dass sich die Deutschen möglicher Angriffsvektoren und Manipulationsrisiken sehr wohl bewusst sind“, sagt Marco Preuss.

Weitere Informationen zum Thema:

[1] https://kas.pr/dk7c /
Die Studie zu den Einstellungen der Deutschen zum Thema Online-Wahlen wurde von Statista im Auftrag von Kaspersky Lab im Januar 2017 durchgeführt. Insgesamt wurden über 3.000 wahlberechtigte Deutsche ab 18 Jahre online befragt – nach der Methode CAWI (Computer Assisted Web Interview) mittels Online-Access-Panel. Die Stichprobe wurde national repräsentativ nach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung ausgesteuert und im Anschluss nach der Parteipräferenz auf Basis der aktuellen Sonntagsfrage gewichtet. Weitere Details zur Umfrage sowie die komplette Studie „Stimmabgabe per Klick – So steht Deutschland zum Thema Online-Wahl“ sind unter https://kas.pr/online-wahlen verfügbar.

[2] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-Regierung-will-flaechendeckend-E-Voting-anbieten-3677464.html?wt_mc=nl.ho.2017-04-07 und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wahl-in-Estland-Ein-Fuenftel-gibt-Stimme-per-I-Voting-ab-2561003.html

[3] https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Republikaner-stellten-Daten-aller-Waehler-online-ohne-Passwort-3747865.html

datensicherheit.de, 04.09.2009
Ich will wählen gehen – spezielle Website mit vertonten Übungen für Analphabeten

 

]]>
https://www.datensicherheit.de/online-wahlen-70-prozent-halten-hacking-attacken-fuer-wahrscheinlich/feed 0
BITKOM fordert Parteien auf die Digitalisierung der Wirtschaft stärker zu unterstützen https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-parteien-digitalisierung-wirtschaft-staerker-unterstuetzen https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-parteien-digitalisierung-wirtschaft-staerker-unterstuetzen#respond Mon, 15 Apr 2013 14:20:36 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21668 Netzpolitik muß als Wirtschaftspolitik begriffen werden

[datensicherheit.de, 15.04.2013] Der Hightech-Verband BITKOM hat die Parteien im Bundestagswahljahr aufgefordert, die Digitalisierung der Wirtschaft politisch noch stärker zu unterstützen. „Das Thema Internet ist in dieser Legislaturperiode endlich im Bundestag angekommen. Es muss jetzt verstetigt und mit noch mehr Nachdruck angegangen werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Bislang wird Netzpolitik primär als Gesellschaftspolitik verstanden, Netzpolitik ist aber auch Wirtschaftspolitik. Dies sollten die Parteien in ihren Wahlprogrammen zum Ausdruck bringen.“ In der kommenden Legislaturperiode müsse die wirtschaftliche Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft Deutschlands herausgestellt werden. „Mit mehr als 900.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 153 Milliarden Euro ist die IT- und Internet-Branche Deutschlands stärkster Wachstumsmotor“, so Kempf.

Um diese starke Position angesichts eines immer schnelleren Innovationstempos zu halten und auszubauen, fordert der BITKOM für die kommende Legislaturperiode die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Von dieser unbürokratischen Innovationsförderung würden alle Unternehmen, vor allem aber auch Mittelständler profitieren. Zur Unterstützung der regen Start-up-Szene müssten die steuerlichen Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital verbessert sowie ein staatlich unterstützter IT-Fonds eingerichtet werden. Deutschland brauche aber auch eine neue Unternehmer- und Gründerkultur, die bereits in der Schule gelehrt und erlernt werde. Dazu gehöre, dass Informatik als Querschnittsdisziplin und Teil der Allgemeinbildung verstanden und Pflichtfach in der Sekundarstufe I werde.

Der BITKOM fordert darüber hinaus unter anderem:

  • Die zentralen Infrastrukturen für Verkehr, Energie, Gesundheit, Verwaltung und Bildung müssen schnellstmöglich digitalisiert werden. Gleichzeitig ist der weitere Ausbau der Breitbandnetze durch eine investitionsfördernde Regulierung zu flankieren. Intelligente Netze sind die Voraussetzung, um drängende gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende zu meistern.
  • Deutschland soll zum weltweit führenden Standort für Industrie 4.0 ausgebaut werden. Für dieses Zusammenwachsen von IT und Fertigungsindustrie ist eine konzentrierte Forschung ebenso notwendig wie eine einschlägige Qualifizierung der Beschäftigten und eine leistungsfähige, sichere Breitbandinfrastruktur.
  • Dem Fachkräftemangel als stärkste Wachstumsbremse der ITK-Branche mit aktuell 43.000 fehlenden IT-Spezialisten muss durch eine breite Bildungsoffensive begegnet werden. Neben einem durchlässigeren Bildungssystem können intelligente Bildungsnetze individuelle Studienangebote und effiziente Ressourcennutzung ermöglichen. Um Zuwanderung von ausländischen Fachkräften soll nach der Einführung der Blauen Karte EU weiter aktiv geworben werden.
  • Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine zukunftsfähige und innovationsfreundliche Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine sinnvolle Nutzung von Daten weiterhin möglich ist und Innovationen nicht unnötig ausgebremst werden.

Der BITKOM hat zu zahlreichen Themenfeldern – von Cloud Computing bis Wirtschaftspolitik – Fakten zusammengestellt und die notwendigen Schritte beschrieben, damit Deutschland seine gute Ausgangsposition im internationalen Wettbewerb weiter ausbauen kann. „Wir wollen auf wesentliche Herausforderungen des digitalen Wandels aufmerksam machen und Hinweise für Lösungsansätze geben“, sagte Kempf. „Wir tun dies weiterhin offen und transparent – nicht in Hinterzimmern.“

Die Fakten- und Vorschlagssammlungen behandeln die Themen Bildung, Cloud Computing, Datenschutz, E-Government, E-Health, Energie, Industrie 4.0, Innovation, Intelligente Netze, IT-Sicherheit, Medienpolitik, Mittelstand, Start-Ups, Steuern, Telekommunikation, Urheberrecht, Verkehr, Verteidigung und Wirtschaft. Sie stehen zum Download bereit unter: www.bitkom.org/bundestagswahl

]]>
https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-parteien-digitalisierung-wirtschaft-staerker-unterstuetzen/feed 0
BITKOM fordert Innovationsministerium mit Kompetenzen für Wirtschaft, Forschung und Technologien https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-innovationsministerium-mit-kompetenzen-fuer-wirtschaft-forschung-und-technologien https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-innovationsministerium-mit-kompetenzen-fuer-wirtschaft-forschung-und-technologien#respond Sun, 27 Sep 2009 18:57:12 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=7292 Zuspruch für Piratenpartei sollte mehr Verständnis für die Generation 2.0 erwirken

[datensicherheit.de, 27.09.2009] Der „Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.“, BITKOM, begrüßt den Ausgang der Bundestagswahl 2009.
BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer sieht im Ausgang der Bundestagswahl 2009 eine Wählerentscheidung „für eine Politik pro Wirtschaft und Wachstum“ – angesichts der noch nicht ausgestandenen Wirtschafts- und Finanzkrise brauche Deutschland schnell eine handlungsfähige Bundesregierung. Die neue Koalition sollte die Regierungsbildung für eine Reform der Bundesministerien nutzen – so brauche Deutschland ein starkes „Innovationsministerium“, in dem die Kompetenzen für Wirtschaft, Forschung und Technologien zusammengefasst würden. Das Bildungsministerium könnte sich dann voll und ganz darauf konzentrieren, Deutschlands Bildungssystem auf einen internationalen Spitzenplatz zu bringen – perspektivisch sollte der Bund wieder mehr Kompetenzen in der Bildung von den Ländern bekommen, so Scheer.
Der Zuspruch für die Piratenpartei zeige, dass die Internetpolitik der alten Bundesregierung Lücken habe. Die Themen Internetsperren, Online-Durchsuchungen oder Urheberrechtsverletzungen im Netz müssten in der nächsten Legislaturperiode „mit mehr Verständnis für die Generation 2.0 angepackt werden“.

]]>
https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-innovationsministerium-mit-kompetenzen-fuer-wirtschaft-forschung-und-technologien/feed 0