Drohne – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 15 Nov 2025 15:08:39 +0000 de hourly 1 Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion https://www.datensicherheit.de/drohnen-erkennung-lokalisierung-intelligent-sensordatenfusion https://www.datensicherheit.de/drohnen-erkennung-lokalisierung-intelligent-sensordatenfusion#respond Sun, 16 Nov 2025 23:08:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50982 Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

[datensicherheit.de, 17.11.2025] Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT (Institutsteil „Hör-, Sprach- und Audiotechnologie“ / HSA) in Oldenburg hat am 13. November 2025 gemeldet, dass sich Drohnen, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren lassen.

 

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Foto: Fraunhofer IDMT / Leona Hofmann

Außerhalb der Sicht-, aber in Hörreichweite: Die Lösung des Fraunhofer IDMT kann Drohnen Sichtfeldes mittels intelligenter akustischer Sensorik detektieren und lokalisieren

Fraunhofer IDMT hat zur Drohnendetektion und -lokalisation eine integrierte akustische Sensorlösung entwickelt

Dass Fraunhofer IDMT hat demnach eine intelligente Sensorlösung entwickelt, welche Drohnen auch außerhalb der Sichtlinie erkennt. Die akustische Erkennungstechnologie könne als Ergänzung mit Radar, Kamera und Lidar zu einem System kombiniert werden.

  • Wenn sich eine Drohne (auch „Unmanned Aerial System“ / UAS) unerlaubt einem sicherheitskritischen Bereich nähert, stelle sie damit eine potenzielle Gefahr dar. Optische Sensoren, Funk und Radar seien in einigen Fällen durch Gelände, Wetter, oder technische Maßnahmen gestört und könnten eine Drohne nicht zuverlässig erfassen.

Dass Fraunhofer IDMT hat zur Drohnendetektion und -lokalisation eine integrierte akustische Sensorlösung entwickelt. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge in sicherheitskritischen Bereichen soll dieses System eine entscheidende Lücke füllen: Es „hört um die Ecke“ – die Akustik könne in Ergänzung zu Radar, Kamera und Lidar zu einem robusten Sensordatenverbund fusioniert werden.

Selbst in bebauten oder bewaldeten Gebieten können Drohnen aufgespürt werden

Anders als rein optische und radarbasierten Verfahren, welche etwa auf die Sichtverbindung angewiesen sind, ermögliche die Technologie, dass selbst in bebauten oder bewaldeten Gebieten Drohnenoperationen aufgespürt werden könnten.

  • Seit 2016 habe der Institutsteil „Hör- Sprach- und Audiotechnologie“ in den öffentlich geförderten Verbundprojekten AMBOS (BMBF) und ALADDIN (H2020) die akustische Erkennung von Drohnen vorangetrieben. Am Projekt AMBOS seien zwölf Partner unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE an der Forschung beteiligt.

Bei ALADDIN hätten sich 18 Verbundpartner aus neun europäischen Ländern zusammengeschlossen, darunter die CS Group als Projektleitung. In zahlreichen internen Vorhaben seien die Algorithmen und Systemkomponenten kontinuierlich verfeinert worden. Nunmehr könnten die Forscher neben den leicht integrierbaren Algorithmen zur Erkennung und Lokalisation der UAS auch auf eine vollintegrierbare Systemlösung zurückgreifen.

Glasfasergelenkte Drohnen und autonome Flugobjekte für Funkaufklärung häufig verborgen

Glasfasergelenkte Drohnen oder autonome Flugobjekte blieben der Funkaufklärung häufig verborgen, während hochauflösende Radar- und Kamerasysteme hohe Kosten und energieintensive Rechenleistung erforderten. Die akustische Lösung des Fraunhofer IDMT dagegen arbeite mit geringem Energiebedarf, so dass ein autonomer Betrieb mit Akkus möglich sei.

  • Auch das Aufwecken – „WakeUp“ – weiterer Sensorkomponenten nach einem akustischen Kontakt, biete Vorteile. Diese Technologie könne eine 360°-Abdeckung erreichen. Die Detektions- und Lokalisierungsreichweiten lägen je nach Störgeräuschumfeld zwischen 50 und 200 Metern, bei einer zeitlichen Auflösung von einer Sekunde.

Eine Ausweitung auf weitere akustische Ereignisse, von Fahrzeugen bis hin zu Schussgeräuschen, sei denkbar. Durch die gute Verfügbarkeit könnten die akustischen Sensoren flächendeckend ausgebracht werden.

Preiswerte und wartungsarme Ergänzung zu bestehenden Drohnen-Detektionssystemen

„Mit unserer akustischen Technologie bieten wir eine preiswerte und wartungsarme Ergänzung zu bestehenden Drohnen-Detektionssystemen“, erläutert Christian Rollwage, Gruppenleiter „Audiosignalverbesserung“ am Fraunhofer IDMT.

  • Insbesondere Unternehmen im Wehr- und Sicherheitsbereich, welche bereits Drohnenerkennungssysteme – basierend auf Radar, Optik oder Lidar – entwickeln, sowie Systemintegratoren mit dem Wunsch nach eigener Sensorik und Drohnenhersteller, welche Signale aus der Luft detektieren möchten, seien die adressierten Zielkunden dieser neuen Technologie.

Der im Jahre 2008 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Birger Kollmeier und Dr. Jens-E. Appell gegründete Institutsteil „Hör-, Sprach- und Audiotechnologie“ (HSA) des Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT stehe für marktnahe Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkten auf Sprach- und Ereigniserkennung, Klangqualität und Sprachverständlichkeit sowie mobiler Neurotechnologie und Systemen für eine vernetzte Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen zum Thema:

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Fraunhofer IDMT – Where AI means Audio Intelligence. / Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT ist eines von 76 Instituten und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der weltweit führenden Organisation für anwendungsorientierte Forschung.

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Institutsteil Hör-, Sprach- und Audiotechnologie HSA in Oldenburg

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Durch die hohe Verfügbarkeit von Drohnen ergeben sich viele neue Anwendungsfelder, allerdings auch Bedrohungsszenarien.

YouTube, FraunhoferIDMT
Zuverlässig Drohnen akustisch erkennen

CS a Sopra Steria company
The ALADDIN project

Fraunhofer FKIE
Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE / Wenn Drohnen drohen… Bedrohungen aus der Luft

datensicherheit.de, 20.10.2025
Künftig einfacher und sicherer: Neue C1-Klasse eröffnet Handwerk erweiterte Chancen beim Drohneneinsatz / Wärmebild-Drohnen können fortan einfacher und rechtssicher eingesetzt werden – C1-Klassifizierung senkt Hürden für deren Einsatz zur Dachinspektion, PV-Prüfung und Energieberatung

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 08.11.2018
Sicherheitsforscher finden Schwachstellen bei marktführender Drohnenplattform / Laut Check Point ermöglichten die Sicherheitslücken Angreifern den Zugriff auf die Nutzerkonten des Herstellers

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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Künftig einfacher und sicherer: Neue C1-Klasse eröffnet Handwerk erweiterte Chancen beim Drohneneinsatz https://www.datensicherheit.de/c1-klasse-handwerk-erweiterung-chancen-drohneneinsatz https://www.datensicherheit.de/c1-klasse-handwerk-erweiterung-chancen-drohneneinsatz#respond Sun, 19 Oct 2025 23:01:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50599 Wärmebild-Drohnen können fortan einfacher und rechtssicher eingesetzt werden – C1-Klassifizierung senkt Hürden für deren Einsatz zur Dachinspektion,, PV-Prüfung und Energieberatung

[datensicherheit.de, 20.10.2025] Mit der erstmaligen C1-Klassifizierung einer Wärmebild-Drohne beginnt für das Handwerk eine neue Ära: „Wärmebildkameras aus der Luft lassen sich nun deutlich einfacher und rechtssicherer einsetzen.“ Dachdecker könnten damit Dächer dokumentieren, Energieberater Wärmebrücken entdecken, Solarteure Photovoltaikanlagen (PV) prüfen – eben ohne Gerüst, Risiko oder hohen Aufwand. Bislang waren demnach viele Modelle noch an strenge Regeln gebunden. Das Fach- und Verbraucherportal „Drohnen-Camp.de“ zeigt nun auf: „Mit der neuen C1-Klasse fallen zentrale Hürden weg.“

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Foto: Drohnen-Camp

Drohnen (hier mit Wärmebildkamera) entwickeln sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe

Rechtliche Hürden entfallen – bislang mussten Piloten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) haben

Bislang seien Wärmebild-Drohnen im Handwerk nur eingeschränkt nutzbar gewesen: „Piloten mussten den ,großen Drohnenführerschein’ (A2) absolvieren und Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einhalten.“

  • In der Praxis habe dies oft bedeutet: „Der Einsatz war auf Baustellen oder in dicht bebauten Gebieten kaum möglich.“

Mit der neuen „DJI Mavic 3T Advanced“ sei in der C1-Klasse nun erstmals eine Wärmebild-Drohne verfügbar, welche diese Einschränkungen überwindet. Betriebe könnten moderne Drohnentechnik nun einfach einsetzen – ohne komplizierte Abstandsregelungen und ohne hohen Qualifikationsaufwand.

Bedeutet der C1-Klassifizierung für Drohnen

„Die C1-Klassifizierung ein europaweit gültiges Prüfsiegel für Drohnen.“ Diese bestätige, dass ein Gerät bestimmte Sicherheits- und Technikstandards erfüllt. Für Handwerksbetriebe heißt dies: „Flüge werden rechtssicherer und der bürokratische Aufwand sinkt spürbar.“

Bereits heute setzten viele Gewerke im Alttag Drohnen ein – „und die Anwendungsfälle wachsen“:

  • Digitale Dachaufmaße in wenigen Minuten, ohne das Dach zu betreten.
  • Baufortschrittsdokumentation durch hochauflösende Fotos aus der Luft.
  • Thermographie zur Erkennung von Wärmebrücken oder Schäden an Photovoltaikanlagen.

Alle diese Anwendungen hätten eines gemeinsam: Sie sparten Zeit, reduzierten Kosten und machten Arbeiten sicherer. „Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Kostendruck wird die Drohne zum unverzichtbaren Werkzeug im Arbeitsalltag.“

Drohnen einst ein Spezialgerät – nunmehr praktischer Alltagshelfer für Handwerksbetriebe

„Für Handwerksbetriebe ist die C1-Klasse ein echter Durchbruch. Sie senkt Hürden, schafft Rechtssicherheit und eröffnet völlig neue Einsatzmöglichkeiten. Wer jetzt einsteigt, sichert sich klare Wettbewerbsvorteile“, kommentiert Francis Markert vom Web-Portal „Drohnen-Camp.de“.

  • Eine begleitende Webseite soll auf einen Blick aufzeigen, „welche Vorteile die neue C1-Klassifizierung bringt und wie Handwerksbetriebe Drohnen bereits heute im Alltag einsetzen“.

Die Einführung der C1-Klassifizierung markiere einen Wendepunkt: Drohnen entwickelten sich vom Spezialgerät zum praktischen Alltagshelfer für Handwerksbetriebe.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.10.2025
Drohne mit Wärmebildkamera: Aktuelle Modelle und Test

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 01.10.2025
Die C1-Drohnenklasse: Was du bedenken musst und aktuelle Modelle

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten https://www.datensicherheit.de/drohnenpiloten-regelungen-kenntnis-beachtung https://www.datensicherheit.de/drohnenpiloten-regelungen-kenntnis-beachtung#respond Tue, 26 Aug 2025 10:15:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49816 „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

[datensicherheit.de, 26.08.2025] Die Sommer-Feriensaison 2025 neigt sich dem Ende zu, doch viele Reisende starten jetzt bewusst in ihren Spätsommerurlaub. Gerade diese ruhigere Zeit wird gerne genutzt, um unterwegs eine sogenannte Drohne fliegen zu lassen – sei es für eindrucksvolle Urlaubsfotos oder einfach nur zum Ausprobieren. Dass auch im Ausland oft strenge oder gar unklare Regeln gelten, thematisiert das Web-Portal „Drohnen-Camp.de“ in einer aktuellen Stellungnahme und hat deshalb eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer veröffentlicht, um die dortigen wichtigsten Regeln kompakt zusammenzufassen. „Auch nach Ende der Hauptsaison bleibt das Thema für Späturlauber, Individualreisende und Reiseländer-Checks relevant!“

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Abbildung: „Drohnen-Camp.de“

Auch im Ausland gelten oft strenge und zuweilen gar unklare Regeln für Drohnenpiloten

Grundsätzliche Tipps für einen entspannten Urlaub mit der Drohne

Jedes Land habe seine eigenen Besonderheiten – dennoch gebe es ein paar allgemeine Tipps, die man als Drohnenpilot auf Reisen berücksichtigen sollte. Empfehlungen von „Drohnen-Camp.de“:

  • Privatsphäre beachten!
    Menschenleere Strände am frühen Morgen eignen sich besser als volle Buchten zur Aufnahme.
  • Richtiger Transport im Flugzeug!
    Ersatzakkus von Drohnen müssen stets im Handgepäck mitgeführt werden. Die Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu berücksichtigen.
  • Regeln des Landes kennen!
    Vor der Reise die Bestimmungen des Ziellandes prüfen – auch für kurze Flüge.
  • Keine Menschenansammlungen überfliegen!
    Volle Strände müssen als Menschenansammlungen angesehen werden, über denen nach EU-Recht ein Flugverbot für Drohnen besteht.
  • Drohnenversicherung prüfen!
    Gültigkeit der eigenen Versicherung prüfen und Nachweis mitführen.

Grundsätzlich müssten sich Drohnenpiloten in ihrem Heimatland registrieren, um dabei eine UAS-Betreibernummer (e-ID) zu erhalten. Diese gelte innerhalb der EU. Doch einige Länder hätten darüber hinausgehende Vorgaben, „die vielen Urlaubern nicht bekannt sind“.

Länderübersicht mit Regeln zum Drohnenflug (ohne Gewähr)

  • Frankreich: Zwei Registrierungen erforderlich
    Bei der Registrierungspflicht gebe es einen Abweichler in der europäischen Staatengemeinschaft:
    „In Frankreich ist neben der e-ID für bestimmte Drohnen zusätzlich eine Geräteregistrierung vorgeschrieben. Betroffen sind alle Modelle mit entsprechenden Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm.“
  • Griechenland: Genehmigung bei Flughafen-Nähe
    „Die Besonderheit Griechenlands besteht darin, dass es viele kleine Inseln gibt, auf denen sich Flugplätze befinden. Wie überall gelten rund um diese Flughäfen verbindliche Sicherheitsabstände.“
    Gerade auf kleineren Inseln lägen große Teile der Touristenregionen innerhalb dieser Zonen. Wer dort mit einer Drohne fliegen möchte, benötige eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde. Diese lasse sich in der Regel jedoch unkompliziert beantragen.
  • Großbritannien: Keine Anerkennung europäischer Qualifikationen
    „Durch den ,Brexit’ gelten in Großbritannien vollkommen eigene Regeln!“ Zwar erinnerten die britischen Bestimmungen stark an die europäischen Verordnungen – jedoch würden weder in Europa erfolgte Registrierungen noch erworbene Qualifikationen anerkannt.
    Wer also in England, Schottland oder Wales mit einer Drohne abheben möchte, müsse sich vor Ort um die Registrierung kümmern.
  • Italien: Viel Freiheit, wenig Bürokratie
    Eines der unkompliziertesten mediterranen Urlaubsziele sei Italien. Neben den europäischen Regeln gebe es dort vergleichsweise wenig Einschränkungen.
    „Wichtig sind vor allem Abstände zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen!“ Ansonsten lasse sich die Drohne recht frei nutzen, um Urlaubserinnerungen zu verewigen.
  • Malta: Zusätzliche Registrierung nötig
    „Der Himmel über Malta liegt zu großen Teilen in einer Kontrollzone, also im Einzugsgebiet des Flughafens, in dem besondere Regeln in der Luftfahrt gelten.“
    Aus diesem Grund verlange die maltesische Luftfahrtbehörde von allen Touristen eine Registrierung im Land. Wer bereits in seinem Heimatland als UAS-Betreiber registriert ist, könne für zehn Euro eine drei Monate lang gültige Registrierung erhalten.
  • Portugal: Genehmigungspflicht bei Kameras
    In Portugal dürfe man zwar ohne weitere Auflagen eine Drohne fliegen.
    „Sobald das Gerät aber mit einer Kamera ausgestattet ist, muss für jeden Flug vorab eine Genehmigung eingeholt werden – sowohl auf dem Festland als auch auf beliebten Urlaubsinseln wie Madeira oder den Azoren.“ Zuständig seien die regionalen Behörden.
  • Schweden: Freigabe für Luftaufnahmen erforderlich
    Zwar sei der Drohnenflug auf schwedischem Territorium ziemlich entspannt. „Dafür muss man sich etwas anstrengen, wenn man seine aus der Luft angefertigten Aufnahmen veröffentlichen will!“
    Denn Luftaufnahmen müssten vor einer Veröffentlichung in Schweden von der Landesvermessungsbehörde freigegeben werden. Die Erlaubnis („Spridningstillstånd“) werde kostenlos innerhalb von 65 Tagen erteilt. „Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ein ,Spridningstillstånd’ nicht beantragt werden muss.“
  • Spanien: Viele Strände gelten rechtlich als Stadtgebiet
    „In Spanien gelten für Drohnenflüge in städtischen Gebieten besonders strenge Regeln!“ Wer dort eine Drohne in die Luft bringen möchte, müsse sich vorher beim spanischen Innenministerium melden.
    Was in großen Metropolen nachvollziehbar sein mag, sorge an anderen Stellen für Unverständnis. Denn nicht nur Stadtzentren fielen unter den Begriff der „städtischen Umgebung“ – selbst Erholungsgebiete wie Strände mit geringer Bebauung müssten als ein solches Gebiet angesehen werden.
  • Türkei: Hürden für ausländische Nutzer
    Ausländern werde es in der Türkei schwer gemacht, eine Drohne legal einzusetzen. Zwar entfalle die Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Jedoch müssten Drohnenflüge 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle beantragt werden.
    „Bekommt man seinen Drohnenflug bewilligt, muss man während des Drohnenfluges von einem lizenzierten türkischen Drohnenpiloten begleitet werden!“ Damit sei der Aufwand für ein paar Urlaubsaufnahmen schlicht zu hoch. „Anders sieht es hingegen aus, wenn man die türkische Staatsbürgerschaft besitzt: In diesem Fall lassen sich leichtere Drohnen recht unkompliziert betreiben.“

Vorbereitung schützt vor Ärger: Drohnenpiloten drohen Bußgelder oder Beschlagnahmung

Trotz EU-Verordnung gebe es in der Praxis zahlreiche Sonderregelungen. Wer sich nicht informiert, riskiere Bußgelder oder Beschlagnahmung. Besonders außerhalb Europas, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, seien Drohnenflüge sogar manchmal gänzlich verboten.

Detaillierte Länderübersichten, Checklisten und Tipps stellt „Drohnen-Camp.de“ auf einer nach eigenen Angaben laufend gepflegten Übersichtsseite zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.07.2025
Drohne in den Urlaub und auf Reisen mitnehmen: Daran musst du denken

datensicherheit.de, 01.08.2025
Thailand: Plötzlich totales Drohnen-Verbot verhängt / Urlaubern drohten bei Missachtung Haft, hohe Strafen und Zerstörung der Drohne

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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Thailand: Plötzlich totales Drohnen-Verbot verhängt https://www.datensicherheit.de/thailand-drohnen-flugverbot https://www.datensicherheit.de/thailand-drohnen-flugverbot#respond Thu, 31 Jul 2025 22:49:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49474 Urlaubern drohten bei Missachtung Haft, hohe Strafen und Zerstörung der Drohne

[datensicherheit.de, 01.08.2025] Thailand hat offenbar kurzfristig ein landesweites Drohnenverbot verhängt – daher informiert „Drohnen-Camp.de“ über Strafen, Hintergründe und was Reisende jetzt wissen sollten. Demnach drohen Urlaubern jetzt bei Missachtung des Verbots Haft, hohe Strafen und Zerstörung der Drohne. „Drohnen-Camp.de“ rät allen Thailand-Reisenden daher dringend, Geräte vor Ort auf keinen Fall in Betrieb zu nehmen und weitere Entwicklungen über Behörden oder die deutsche Botschaft zu verfolgen.

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Foto: „Drohnen-Camp.de“

Darauf muss nun eine Weile verzichtet werden: Drohnenflüge über Thailand

Seit dem 30. Juli 2025 ist der Drohnen-Betrieb landesweit untersagt

Thailand habe überraschend ein landesweites Drohnen-Verbot verhängt. „Seit dem 30. Juli 2025 ist der Betrieb unbemannter Fluggeräte auf dem gesamten Staatsgebiet untersagt.“

  • Laut Fachportal „Drohnen-Camp.de“ gilt diese Regelung zunächst bis einschließlich 15. August 2025 – die thailändische Regierung behalte sich ausdrücklich eine Verlängerung oder kurzfristige Änderungen des Verbots vor.

Hintergrund des Verbots sei der bewaffnete Grenzkonflikt mit dem Nachbarland Kambodscha, welcher im Juli 2025 eskalierte und bereits Dutzende Todesopfer gefordert hat.

Selbst offiziell registrierte Drohnen haben Startverbot

Aus Sicherheitsgründen sei nun der Luftraum für zivile Drohnen vollständig gesperrt geworden. „Besonders wichtig für Urlauber: Auch registrierte Drohnen dürfen aktuell nicht genutzt werden!“

  • Selbst dann nicht, wenn zuvor eine Anmeldung bei der thailändischen Luftfahrtbehörde CAAT sowie eine Meldung bei der Telekommunikationsbehörde NBTC erfolgt ist. Damit seien selbst legal zugelassene Geräte von diesem Verbot betroffen.

Es drohten drastische Konsequenzen bei Verstößen: Die Sicherheitsbehörden vor Ort seien berechtigt, Drohnen sofort zu beschlagnahmen und zu zerstören. Zusätzlich drohten eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Baht (etwa 1.070 Euro).

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert,Stand per 31.07.2025
Drohnen-Gesetze in Thailand

datensicherheit.de, 31.01.2025
Fokus der Unternehmen auf Cybersecurity vernachlässigt deren physische Sicherheit / Kevin Heneka warnt: Viele Unternehmen und Behörden konzentrieren ihre Sicherheits­maßnahmen zu einseitig auf Cybersecurity

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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