Hass – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 21 Sep 2020 21:18:21 +0000 de hourly 1 Hassrede: Rechtliche Gutachten bestätigen eco-Bedenken https://www.datensicherheit.de/hassrede-rechtsgutachten-bestaetigung-eco-bedenken https://www.datensicherheit.de/hassrede-rechtsgutachten-bestaetigung-eco-bedenken#respond Mon, 21 Sep 2020 15:22:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37857 Von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungskonformität bestätigen eco-Bedenken

[datensicherheit.de, 21.09.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht sich mach eigenen Angaben durch die von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Verfassungskonformität zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in seiner Einschätzung und kritischen Analyse an diesem Gesetzentwurf bestätigt. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, unterstreicht abermals die klare Position seines Verbandes und fordert Nachbesserung.

Oliver Süme, eco Vorstand Politi & Recht

© eco

Oliver J. Süme: Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten, sondern muss dringend nachgebessert werden!

Bedenken des eco hinsichtlich der neugeschaffenen Meldepflicht

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und von Professor Bäcker spiegelten die Bedenken des eco hinsichtlich der neugeschaffenen Meldepflicht wider, „die der Verband sowohl in der offiziellen Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als auch zur entsprechenden Anhörung im Fachausschuss vorgebracht hat“.

Bereits vor Monaten hatte der eco erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert

Süme erläutert: „Bereits vor Monaten hatte eco erhebliche verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, diese werden durch die nun veröffentlichten Gutachten bestätigt.“ Sein Appell: „Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten, sondern muss dringend nachgebessert werden!“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 16.09.2020
WD 10 – 3000 – 037/20 Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz

datensicherheit.de, 10.09.2020
NetzDG-Evaluierung: eco fordert Verhältnismäßigkeit / eco warnt vor Overblocking von Internetinhalten und plädiert stattdessen für gezieltere Strafverfolgung

eco, 05.05.2020
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 06. Mai 2020

]]>
https://www.datensicherheit.de/hassrede-rechtsgutachten-bestaetigung-eco-bedenken/feed 0
Deutscher Anwaltverein: Gesetz gegen Hass im Netz nachzubessern https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-gesetz-hass-netz-nachbesserung https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-gesetz-hass-netz-nachbesserung#respond Mon, 21 Sep 2020 15:12:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37855 Stefan Conen nimmt Stellung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

[datensicherheit.de, 21.09.2020] Das Gesetz gegen Hass im Netz sei schon fast beschlossene Sache – nun hege ein Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen dieser geplanten Neuregelung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sah und sieht nach eigenen Angaben diesen Gesetzentwurf ebenfalls kritisch. Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses „Strafrecht“ des (DAV), geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf kritische Punkte ein.

Gesetz zwingt Private in die Rolle von Strafverfolgern

Problematisch ist laut Conen unter anderem: Private Kommunikationsanbieter wie Facebook und Twitter sollten fragwürdige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. „Sie wären verpflichtet, Inhalte einzuschätzen, in Strafnormen zu kategorisieren und diese dem BKA entsprechend zu übermitteln, das sich dann wiederum Zugriff auf die Nutzerdaten verschaffen kann.“
Das sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich. Es gehe auch rechtspolitisch in die falsche Richtung. Denn dieses Gesetz zwinge Private in die Rolle von Strafverfolgern. Die Folge werde absehbar ein sogenanntes Overblocking sein.

Gesetz droht zur Gefahr für Meinungsvielfalt und -freiheit im liberalen demokratischen Rechtsstaat zu werden

Unternehmen würden – schon um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen – im Zweifel eher zu viel als zu wenig löschen und damit eher zu häufig als zu selten den Zugriff auf Nutzerdaten ermöglichen.
Zu Recht werde dies als Gefahr für die Meinungsvielfalt und -freiheit und in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat als deplatziert kritisiert. Der Gesetzgeber müsse mindestens hierbei „dringend nachbessern“, fordert Conen.

Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages könnten bestimmte Vorschriften im Gesetz verfassungswidrig sein

Bundestag und Bundesrat hätten den Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ schon beschlossen – der Bundespräsident habe dieses Gesetz allerdings noch nicht ausgefertigt.
Conen: „Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verfassungswidrig sein könnten.“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 16.09.2020
WD 10 – 3000 – 037/20 Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz

eco, 05.05.2020
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 06. Mai 2020

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität / Gesetzentwurf betrifft nicht nur einzelne US-Netzwerke, sondern eine Vielzahl von Kommunikationsplattformen

 

]]>
https://www.datensicherheit.de/deutscher-anwaltverein-gesetz-hass-netz-nachbesserung/feed 0
Klarnamenpflicht: eco kritisiert Ansinnen Kramp-Karrenbauers https://www.datensicherheit.de/klarnamenpflicht-eco-kritisiert-ansinnen-kramp-karrenbauers https://www.datensicherheit.de/klarnamenpflicht-eco-kritisiert-ansinnen-kramp-karrenbauers#respond Tue, 11 Jun 2019 14:50:22 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32923 Unverhältnismäßige Maßnahme zur Bekämpfung von „Hasspostings“

[datensicherheit.de, 11.06.2019] Laut Medienberichten fordert CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer eine strengere „Netiquette“ im Internet und möchte Nutzer identifizieren. Doch eine derartige Vorgehensweise widerspreche den demokratischen Grundsätzen eines gemeinsamen Binnenmarktes und bremse die Digitalisierung, kritisiert Oliver J. Süme, Vorstandsvorsitzender eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Klarnamenpflicht als unverhältnismäßige Maßnahme

„Eine Klarnamenpflicht, denn darauf läuft Kramp-Karrenbauers Forderung hinaus, verhindert keine ,Hasskommentare‘ und wäre eine unverhältnismäßige Maßnahme bei der Bekämpfung von ,Hasskommentaren‘ im Internet.“
Die Forderung nach vergleichbaren Verhältnissen in der digitalen und analogen Welt sei fadenscheinig. Schließlich müsse man sich auch nicht ausweisen, bevor man sich offline zu einem politischen Thema äußert, erläutert Süme.
Ein Zwang zum Klarnamen wäre gefährlich und kontraproduktiv, warnt der Verband der Internetwirtschaft eindringlich: Anonymität im Netz und der Schutz personenbezogener Daten müssen ernst genommen werden und dürfen nicht aufgeweicht werden.“

Online begangene Straftaten können bereits rechtlich geahndet werden

Anonymität sei dabei ein wichtiges Element für den Schutz der Privatsphäre, vor Repressalien und damit auch für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess.
Viele sogenannte Hasspostings in Sozialen Medien würden außerdem schon jetzt unter Klarnamen veröffentlicht. „Im Endeffekt würde eine Klarnamenpflicht die Verbreitung von ,Hasspostings‘ nicht verhindern, sondern nur dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die sich bislang innerhalb des rechtlichen Rahmens an Diskussionen beteiligt haben, die Plattformen nicht mehr nutzen werden“, so Süme.
Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniere. Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen würden auch in der digitalen Welt sehr ernstgenommen. Schon jetzt könnten online begangene Straftaten durch eine funktionierende Arbeit von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden rechtlich geahndet werden. Darüber hinaus zeigten die Bemühungen von Plattformbetreibern und Hostern durch unabhängige Beschwerdestellen, „dass auch funktionierende Selbstregulierung einen sinnvollen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Netz leistet und Community-Standards, teilweise über den Strafrahmen hinaus, gegen ,Hasspostings‘ wirksam eingesetzt werden“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

datensicherheit.de, 06.06.2019
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne

datensicherheit.de, 10.03.2016
facebook bleibt bei Klarnamenpflicht

]]>
https://www.datensicherheit.de/klarnamenpflicht-eco-kritisiert-ansinnen-kramp-karrenbauers/feed 0