Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 6, 2019 22:30 - noch keine Kommentare
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne
„Wiederbelebungsmaßnahmen sind keine Option“
[datensicherheit.de, 06.06.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die seit Jahren zwischen Gesetzgeber und Gerichten umstrittene Vorratsdatenspeicherung ein. Der Europäische Gerichtshof habe die anlasslose, generelle Überwachung untersagt, doch der Rat der EU starte jetzt einen neuen Anlauf und wolle beim Ratstreffen am 7. Juni 2019 mit den Mitgliedsstaaten diskutieren, wie sie trotz der klaren Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen neuen Anlauf zur Massenspeicherung nehmen könnten.
Vorratsdatenspeicherung keine Option, vollkommen egal in welcher Form
Der eco-Vorstandvorsitzende, Oliver J. Süme, warnt vor erneuten Diskussionen zu europäischen Auskunfts- und Speicherpflichten für die Internetwirtschaft: „Jede politische Maßnahme einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung stellt keine Option dar, vollkommen egal in welcher Form.“
Allein die Diskussionen zur Implementierung europaweiter Speicherinfrastrukturen bedeuteten eine Bürde für die Internetwirtschaft, einen Angriff auf die Privatsphäre der Bürger und „bergen zudem ein enormes Sicherheitsrisiko“. Schließlich könnten solche Sammlungen von persönlichen Kommunikationsdaten ergiebige Datenquellen für Spionage und Missbrauch jeder Art sein.
Vorratsdatenspeicherung soll Instrument der Strafverfolgung werden
Die Justizminister der Europäischen Union wollen die Vorratsdatenspeicherung demnach als Instrument bei der Strafverfolgung trotz aller Kritik zurück haben – am 6. Juni 2019 haben sie die EU-Kommission dazu aufgefordert, die „Möglichkeiten einer künftigen Gesetzgebungsinitiative zu prüfen“, wie es laut eco in der entsprechenden Beschlussvorlage heißt.
Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „wesentliches Instrument“ bei der Kriminalitätsbekämpfung, heiße es zur Begründung. Auch die Bundesregierung unterstütze diesen Auftrag an die EU-Kommission. Dabei habe der EuGH schon mehrfach klargestellt, dass die Verwendung von Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden müssten.
Verstoß gegen europäische Grundrechte
Süme kommentiert: „Der EuGH hat mehrfach klargestellt, dass ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten gegen europäische Grundrechte verstößt. Jede erneute Diskussion ist eine unmittelbare Gefahr für einen stabilen digitalen Binnenmarkt in Europa und wird bei der Bekämpfung von Kriminalität keinen erkennbaren Mehrwert bringen.“
Allen EU-Staaten sollte zudem bewusst sein, dass der EuGH jede neue Regelung an der EU-Grundrechte-Charta messen werde. Danach sei die anlasslose und generelle Speicherung ohne Einschränkungen auf Personenkreis oder Zeit oder Ort nicht gerechtfertigt. „Die Speicherung personenbezogener Daten muss die Ausnahme sein, nie die Regel!“, betont Süme.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 07.02.2019
Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens
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