Ramona Pop – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 17 Jan 2026 16:44:21 +0000 de hourly 1 Rabatte mittels Supermarkt-Apps: Ungünstiger Umtausch persönlicher Daten https://www.datensicherheit.de/rabatte-supermarkt-apps-unguenstig-umtausch-persoenlich-daten https://www.datensicherheit.de/rabatte-supermarkt-apps-unguenstig-umtausch-persoenlich-daten#respond Sun, 18 Jan 2026 23:44:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51791 Verbraucherzentrale veröffentlicht aktuellen Bericht zu Supermarkt-Apps – diese können Kunden dazu verleiten, mehr Geld als vorab für den Einkauf budgetiert auszugeben

[datensicherheit.de, 19.01.2026] Supermärkte setzen offenkundig verstärkt auf eigene Apps zur Kundenbindung – indes verleiten aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) solche Supermarkt-Apps dazu, mehr Geld auszugeben. Demnach haben gut zwei Drittel der Supermarkt-App-Nutzer (67%) in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten – so eine zentrale Erkenntnis aus einer repräsentativen Online-Befragung im vzbv-Auftrag.

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Foto: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop unterstreicht vzbv-Forderung: Supermärkte sollten ihre Apps so gestalten, dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden!

Daten der Nutzer von Supermarkt-Apps dürften nicht zu Werbeprofilen zusammengefasst werden

„Supermarkt-Apps ermöglichen Zugang zu Rabatten und Bonusaktionen. Gleichzeitig sollen die Apps Verbraucherinnen und Verbraucher noch näher an die Märkte binden und verleiten dazu, mehr Geld auszugeben“, kommentiert die vzbv-Vorständin, Ramona Pop.

  • App-Nutzer gäben indes persönliche Daten preis. „Supermärkte können so gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen. Das sehen wir kritisch!“, so Pop.

Die vzbv fordert daher, dass Daten der Nutzer nicht zu Werbeprofilen zusammengefasst werden dürfen. Der Einsatz manipulativer Designs, welche dazu verleiten sollen, länger in der App zu bleiben oder mehr Geld auszugeben, müsse verboten werden. Eine vzbv-Beispielsammlung zu Supermarkt-Apps zeige, dass sogenannte Gamification-Elemente wie Rabattstufen oder Gewinnspiele – bekannt unter anderem aus dem Online-Handel – auch zum Teil in Supermarkt-Apps eingesetzt würden.

Supermarkt-Apps beeinflussen offenbar das Kaufverhalten

Viele der befragten Verbraucher (78%) nutzten Supermarkt-Apps. Davon gebe die Mehrheit (61%) an, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die Nutzung solcher Apps verändert habe.

  • Zwei Drittel der App-Nutzer (67%) hätten in den vergangenen zwei Jahren schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten.

Gleichzeitig hätten App-Nutzer das Gefühl, dass sie durch Coupons und Rabattmöglichkeiten in der App bei ihrem Einkauf manchmal (69%) oder sogar bei jedem Einkauf (24%) Geld sparen. Die tatsächliche Ersparnis liege laut dem Preisvergleichsportal „Smhaggle“ im Durchschnitt allerdings gerade einmal bei maximal zwei Prozent.

Oftmals ohne Supermarkt-App kein Rabatt

Verbraucher, welche für Supermarkt-Apps kein Kundenkonto eröffnen könnten oder wollten, würden mitunter von exklusiven Rabatten und Angeboten ausgeschlossen. Knapp drei von zehn Befragten, die keine Supermarkt-Apps nutzen (29%), verzichteten auf die Nutzung solcher Apps, weil sie ihre persönlichen Daten nicht freigeben möchten. Welche Daten bei Einrichtung eines Kontos angegeben werden müssen, könne zwischen den Apps unterschiedlich sein.

  • Mitunter würden umfangreiche Angaben, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer verlangt. Aus vzbv-Sicht sollten Supermärkte ihre Apps so gestalten, „dass weder eine verpflichtende Registrierung erforderlich ist, noch personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden“.

Pop unterstreicht: „Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise gilt: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fairen Zugang zu Angeboten haben – ohne Zwang zur Datenpreisgabe!“

Juristisches Vorgehen der vzbv gegen Supermarkt-Apps

Der vzbv geht auch rechtlich gegen Supermarkt-Apps vor: Derzeit laufe ein Verfahren gegen LiDL. Nach vzbv-Ansicht weist LiDL nicht ausreichend darauf hin, dass Nutzer die Rabatte in der „Lidl Plus“-App mit ihren persönlichen Daten bezahlen – aus vzbv-Sicht dürfe LiDL diese App daher nicht als „kostenlos“ bewerben.

  • Grundlage dieser vzbv-Stellungnahme sei eine internetrepräsentative Online-Befragung vom 29. Oktober bis 3. November 2025) – von eye square im vzbv-Auftrag durchgeführt. unter 1.000 Internetnutzern ab 16 Jahren (davon 787 Nutzern von Supermarkt-Apps). Die statistische Fehlertoleranz liege bei max. ± drei Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.

Ergänzend zu dieser Verbraucherbefragung sei eine Beispielsammlung gängiger Smartphone-Apps von Lebensmittelhändlern des stationären Einzelhandels erstellt worden, um die Ergebnisse in einen praktischen Kontext zu setzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 16.01.2026
Wie Supermarkt-Apps den Einkauf verändern / Verbraucherpolitische Anforderungen an digitale Applikationen im Lebensmitteleinzelhandel

Verbraucherzentrale Bundesverband, 14.01.2026
Supermarkt-Apps / Verbraucherbefragung und Beispielsammlung zu Smartphone-Apps von Supermärkten und Discountern

Verbraucherzentrale & eye square, November 2025
Tabellenband Befragung vzbv Supermarkt-Apps / Version 2.0

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Finde die besten Preise für deine Produkte und zahle beim Einkaufen im Supermarkt nie wieder zu viel

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Mogelpackungen: Verbraucherzentrale fordert EU-weite Lösung zur Kennzeichnung https://www.datensicherheit.de/mogelpackungen-verbraucherzentrale-forderung-eu-loesung-kennzeichnung https://www.datensicherheit.de/mogelpackungen-verbraucherzentrale-forderung-eu-loesung-kennzeichnung#respond Wed, 24 Dec 2025 23:44:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51507 Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind – dies zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest 2025

[datensicherheit.de, 25.12.2025] Weihnachten 2025 steht vor der Tür, doch Schokolade ist in diesem Jahr besonders teuer. „Teils versuchen Hersteller die Preissteigerungen zu verstecken – durch weniger Inhalt oder Änderungen an der Rezeptur“, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Solche versteckten Preiserhöhungen seien für Verbraucher oft schwer zu erkennen. „Derartige ,Mogelpackungen’ führen dazu, dass sie weniger für ihr Geld bekommen.“ Der vzbv fordert eine EU-weite Lösung, wie solche gekennzeichnet werden könnten. Zu der Problematik hat der vzbv nach eigenen Angaben eine repräsentative Telefonbefragung vom 2. bis 4. Dezember 2025 bei forsa in Auftrag gegeben – befragt worden seien 1.002 Personen ab 18 Jahren, mit einer statistischen Fehlertoleranz von maximal ± 3 Prozentpunkten.

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Foto: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop: Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!

76% der Verbraucher haben sich schon einmal bewusst gegen den Kauf einer ,Mogelpackung“ entschieden

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind. Das zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest. Wenn dann auch noch ,Mogelpackungen’ im Regal stehen, fühlen sich die Menschen getäuscht“, kommentiert Ramona Pop, vzbv-Vorständin.

  • Sie fordert: „Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!“

Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt demnach: Gut drei Viertel (76%) der Verbraucher geben an, sich schon einmal bewusst gegen den Kauf eines Produktes entschieden haben, weil sie den Eindruck hatten, es handelte sich um eine „Mogelpackung“.

Verbraucherzentrale fordert, EU-weite Regelung zu prüfen

Versteckte Preiserhöhungen in Form von „Shrinkflation“ (Verringerung der Füllmenge) und „Skimpflation“ (Änderungen der Zutaten) ließen sich häufig nicht auf den ersten Blick enttarnen. Lebensmittelhersteller brächten ihre „Mogelpackungen“ mitunter in der gesamten Europäischen Union (EU) in den Umlauf.

  • Verschiedene Rechtsverordnungen in der EU gäben vor, welche Informationen sich auf der Verpackung befinden müssen. Zusätzliche Angaben seien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aus Sicht des vzbv brauche es daher eine europäische Vorgabe für Hinweise auf „Mogelpackungen“.

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher spricht sich für einen Hinweis auf ,Mogelpackungen’ aus. Versteckte Preiserhöhungen sind ein Ärgernis und schädigen das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine Kennzeichnung von Mogelpackungen stark machen!“, betont Pop.

Verbraucherzentrale: Hinweis am Supermarktregal auch für deutschen Markt bürokratiearme Übergangslösung

Versteckte Preiserhöhungen könnten in Deutschland bislang nur im Nachhinein durch langwierige Gerichtsverfahren unterbunden werden. Wenn die Klage gegen einen Anbieter erfolgreich ist, kann dieser laut vzbv zu einem Hinweis auf der Verpackung verpflichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wirtschaftliche Schaden für Verbraucher bereits eingetreten – ebenso wie der Vertrauensverlust. Auch könne es sein, dass das beanstandete Produkt dann bereits nicht mehr im Handel angeboten wird.

  • In Ländern wie Frankreich oder Ungarn seien Supermärkte verpflichtet, versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich zu machen. Die Regierung in Österreich habe im November 2025 ein Gesetz verabschiedet, „das Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichem Preis künftig 60 Tage lang zu kennzeichnen“. Aus vzbv-Sicht wäre ein Hinweis am Supermarktregal auch für den deutschen Markt eine bürokratiearme Übergangslösung.

„Als pragmatische und kurzfristig umsetzbare Übergangslösung sollte der Lebensmitteleinzelhandel versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich machen, bis eine europaweite Regelung in Kraft tritt!“, so Pop abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 18.12.2025
Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen / Mehr Transparenz bei Mogelpackungen

verbraucherzentrale Bundesverband, Anke Zühlsdorf & Sarah Kühl & Alina Schäfer & Achim Spiller, 08.11.2025
SHRINK- UND SKIMPFLATION BEI LEBENSMITTELN: INDIREKTE PREISERHÖHUNGEN AUS VERBRAUCHERPERSPEKTIVE / Verbraucherstudie zur Preiswahrnehmung und Akzeptanz indirekter Preiserhöhungen

datensicherheit.de, 01.09.2025
Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung / Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert

datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

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Web-Plattformen von Google und Meta: Jeder zweite Fakeshop schaltet Online-Werbung https://www.datensicherheit.de/web-plattformen-google-meta-haelfte-fakeshop-schaltung-online-werbung https://www.datensicherheit.de/web-plattformen-google-meta-haelfte-fakeshop-schaltung-online-werbung#respond Fri, 07 Nov 2025 23:03:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50851 Am 18. September 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen

[datensicherheit.de, 08.11.2025] Fakeshops im Web – zumeist täuschend echt erscheinend – bringen Käufer immer wieder um ihr Geld: Nach aktuellen Erkenntnissen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nahezu jeder achte (12%) Online-Shopper in den vergangenen zwei Jahren auf einen solchen Fakeshop reingefallen – dies zeigt demnach eine Forsa-Befragung im vzbv-Auftrag. Besonders ärgerlich sei, dass die Hälfte (50%) der von dem vzbv untersuchten Fakeshops Werbung auf Web-Plattformen von Google oder Meta schalteten. Der vzbv habe die neuen Transparenzvorschriften genutzt und geprüft, „ob Werbeanzeigen von betrügerischen Shops in den Datenbanken der größten Online-Plattformen zu finden sind“. Dazu seien am 18. September 2025 die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen worden.

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Abbildung: vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet Online-Kunden einen „Fakeshop-Finder“

Betreiber der Fakeshops erhalten cyberkriminelles Potenzial, Millionen Nutzer zu erreichen

„Fakeshops sind ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher!“, betont die vzbv-Vorständin, Ramona Pop. Es sei inakzeptabel, wenn Fakeshops über Werbung bei „Google“, „facebook“ oder „Instagram“ auf sich aufmerksam machen könnten und Verbraucher so auf Betrug hereinfielen.

  • Der vzbv hat nach eigenen Angaben 653 Fakeshops untersucht, für welche der eigene „Fakeshop-Finder“ eine Warnung ausgesprochen habe. Ergebnis: Für die Hälfte (50%) solcher Webseiten schalteten Google oder Meta Werbung. Damit hätten die Betreiber der Fakeshops das Potenzial, Millionen Nutzer zu erreichen. Allein die fünf reichweitenstärksten Webshops seien auf mindestens 134 Millionen Anzeigenimpressionen auf den Google-Plattformen gekommen.

Der „Digital Services Act“ verpflichtet indes sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, Risiken zu erkennen und zu verringern, welche durch ihr Geschäftsmodell entstehen können. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“, unterstreicht Pop. Ihre klare Forderung: „Die großen Plattformen müssen stärker gegen betrügerische Werbung vorgehen. Die Europäische Kommission muss die Regeln des ,Digital Services Act’ konsequent durchsetzen!“

Fakeshops nutzen manipulative Designs, unfair personalisierte Praktiken und Sucht-Mechanismen

Unter dem Motto „Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?“  diskutierten beim „Deutschen Verbrauchertag“ am 6. November 2025 Wissenschaft, Politik und Verbraucherschützer über die Frage, wie Verbraucher beim Online-Shopping besser geschützt werden müssten. Mit manipulativen Designs, unfair personalisierten Praktiken und Sucht-Mechanismen würden die Schwächen von Verbrauchern gezielt ausgenutzt.

  • Gefährliche Produkte aus Drittstaaten, die nicht sicher, geschweige denn nachhaltig seien, landeten immer häufiger auf dem europäischen Markt. Mit Krediten wie „Buy now, pay later“ werde ein Einkauf auch für Personen mit unzureichender Liquidität möglich. Zudem kündige sich bereits der nächste Umbruch an, denn Agenten auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) sollten den Einkauf künftig steuern.

„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shopping gut geschützt sind, müssen Bundesregierung und Europäische Kommission die Verbraucherrechte stärken. Sie müssen da dranbleiben und dürfen nicht einknicken!“, stellt Pop abschließend klar.

Fakeshops immer professioneller gestaltet und schwerer zu erkennen

Im Jahr 2024 hätten die Verbraucherzentralen mehr als 10.000 Verbraucherbeschwerden über Fakeshops erfasst. Die Beschwerden seien im Vergleich zum Jahr 2023 um 47 Prozent gestiegen. Für die ersten drei Quartale 2025 lägen den Verbraucherzentralen bereits über 8.000 Beschwerden zu diesem Thema vor.

  • In einer repräsentativen Forsa-Befragung gaben 70 Prozent der Verbraucher, welche in den letzten zwei Jahren online eingekauft hätten, an, dass sie in dieser Zeit auf einen Online-Shop gestoßen seien, der auf sie „unseriös“ oder „betrügerisch“ gewirkt habe. Mehr als die Hälfte (51%) seien sogar mehrmals auf einen solchen gestoßen.

In den letzten Jahren seien Fakeshops immer professioneller und schwerer zu erkennen geworden. Der finanzielle Schaden bei den Betroffenen gehe in die Millionen. Über den „Fakeshop-Finder“ der vzbv sollen Verbraucher unkompliziert prüfen können, ob ein Online-Shop seriös ist.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Werbung für Fakeshops auf Online-Plattformen / Suchmaschinen und soziale Medien als Einfallstor

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

Verbraucherzentrale Bundesverband
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

Verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder / Ist dieser Online-Shop seriös?

forsa
forsa – Fakten für Deutschland

DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer
Digital Services Act

datensicherheit.de, 05.11.2025
Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping / Die jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führte aktuell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen muss

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 10.06.2025
E-Commerce im Visier: Angriffe auf Onlinehandel verdoppelt / Laut aktuellem Fastly-Report treffen inzwischen 31 Prozent aller Cyberattacken den Onlinehandel

datensicherheit.de, 25.05.2025
Fake Shops: eco-Warnung im Vorfeld zum Muttertag 2025 / Erkenntnisse einer aktuellen eco-Umfrage mahnen zu mehr Wachsamkeit

datensicherheit.de, 23.05.2025
Online-Shopping: Noch schlägt der Mensch beim Kundenservice den Chatbot / Ein Kundenservice durch Chatbots überzeugt derzeit erst die Hälfte der Nutzer eines solchen Angebots – die technische Entwicklung bei Chatbots verläuft indes rasant weiter

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Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping https://www.datensicherheit.de/verbraucher-report-2025-mehrheit-kritik-mangel-schutz-online-shopping https://www.datensicherheit.de/verbraucher-report-2025-mehrheit-kritik-mangel-schutz-online-shopping#respond Tue, 04 Nov 2025 23:30:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50809 Die jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führte aktuell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen muss

[datensicherheit.de, 05.11.2025] Das Online-Shopping boomt – doch bei den Herausforderungen irreführende Werbung oder versteckte Kosten, Schutz persönlicher Daten bzw. Schutz vor Betrug oder unseriösen Anbietern fühlt sich die Mehrheit der Verbraucher derzeit offensichtlich nicht gut geschützt. So lautet eine zentrale Erkenntnis aus dem „Verbraucherreport 2025“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Diese jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führe zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen müsse. forsa habe im Auftrag des vzbv eine repräsentative Telefonbefragung mit 1.503 Personen durchgeführt (CATI Dual-Frame): Berücksichtigt worden seien deutschsprachige Menschen ab 14 Jahren in Privathaushalten in Deutschland im Erhebungszeitraum 1. bis 12. September 2025. Die statistische Fehlertoleranz liege bei ± 3 Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.

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Abbildung: vzbv

vzbv-„Verbraucherreport 2025“ mit Ergebnissen einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung durch forsa

Verbraucherschutz beim Online-Shopping harrt konsequenter Weiterentwicklung

„Online-Shopping gehört für viele zum Alltag. Doch irreführende Werbung, versteckte Kosten und Fakeshops machen den Einkauf zur ,digitalen Stolperstrecke’. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen besseren Schutz – und zwar jetzt!“, kommentiert die zvbv-Vorständin, Ramona Pop.

  • Bundesregierung und Europäische Union (EU) müssten den Verbraucherschutz beim Online-Shopping konsequent weiterentwickeln. „Online-Marktplätze dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen können!“, fordert Pop.

Knapp zwei Drittel der Verbraucher (65%) fühlten sich nämlich vor irreführender Werbung oder versteckten Kosten beim Online-Shopping „eher nicht“ oder „gar nicht gut“ geschützt. Die Mehrheit der Befragten sehe sich auch hinsichtlich ihrer persönlichen Daten (64%) und vor Betrug oder unseriösen Anbietern (60%) „nicht ausreichend“ geschützt. Lediglich mit Blick auf ihre Rechte bei Widerruf und Rückgabe fühle sich die Mehrheit der Verbraucher (71%) „eher“ oder „sehr gut“ geschützt.

Allein im ersten Halbjahr 2025 über 165.000 Beschwerden bei Verbraucherzentralen

In den vergangenen zwei Jahren habe eine deutliche Mehrheit (78%) der Befragten, die im Internet eingekauft haben, Probleme beim Online-Shopping gehabt. Über die Hälfte der Online-Shopper (55%) gab demnach an, dass Lieferzeiten länger waren als angegeben.

  • Jeweils etwa die Hälfte habe einen schlecht erreichbaren Kundenservice (51%) und eine mangelnde Qualität der Produkte (49%) als Problem genannt. Nur gut ein Fünftel (22%) habe in den vergangenen zwei Jahren keine Probleme beim Online-Einkauf gehabt.

Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Verbraucherzentralen über 165.000 Beschwerden registriert – ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der „Verbraucherreport 2025“ zeige, dass es bei den meisten in den Verbraucherzentralen erfassten Verbraucherbeschwerden um Schwierigkeiten im digitalen Bereich gehe.

Mehrzahl der Verbraucherbeschwerden zu Schwierigkeiten im digitalen Bereich

Diese machten inzwischen über die Hälfte (57%) aller Beschwerden aus. Wie bereits im Vorjahr fühlten sich die Menschen dort am wenigsten geschützt: Mehr als die Hälfte der Befragten (54%) gebe an, sich „eher nicht gut“ oder „gar nicht“ im Bereich Internet und Digitalisierung geschützt zu fühlen.

  • Pop führt aus: „Das digitale Umfeld birgt zahlreiche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie Vertragsfallen und Datenmissbrauch.“ Mit manipulativen Designs und Sucht-Mechanismen würden die Schwächen der Verbraucher gezielt ausgenutzt. Die bestehenden Regelungen reichten nicht aus, um einen echten Schutz zu gewährleisten.

Sie unterstreicht: „Die Europäische Kommission muss den anstehenden ,Digital Fairness Act’ nutzen und hier nachbessern. Manipulative Designs müssen konkret definiert und über die ,Schwarze Liste’ verboten werden. Wenn Unternehmen sich nicht an die Regeln halten, muss es Konsequenzen geben!“

Politik in der Verantwortung für besseren Online-Verbraucherschutz

Verbraucherschutz sei somit weiterhin von hoher Bedeutung – was eben auch der aktuelle Verbraucherreport bestätige: Für 92 Prozent der Menschen sei Verbraucherschutz „sehr“ bzw. „eher“ wichtig – im Kontext persönlicher Sicherheit als Verbraucher.

  • Wie bereits in den vergangenen Jahren sehe die überwiegende Mehrheit der Verbraucher (86%) die Politik in „eher“ oder „sehr starkem“ Maße dafür verantwortlich, ihre Interessen zu schützen. Gleichzeitig vertraue ihr nur gut ein Fünftel (22%) „eher“ oder „sehr stark“, dass sie dieser Verantwortung auch nachkommt.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass die Politik ihre Interessen schützt. Doch das Vertrauen darin, dass die Politik dieser Verantwortung gerecht wird, ist seit Jahren gering“, moniert Pop. Es sei höchste Zeit, „dass die Bundesregierung handelt und konkrete Lösungen für die Alltagssorgen der Menschen liefert!“

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband & forsa, 03.11.2025
Verbraucherreport 2025: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

forsa
forsa – Fakten für Deutschland

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 10.06.2025
E-Commerce im Visier: Angriffe auf Onlinehandel verdoppelt / Laut aktuellem Fastly-Report treffen inzwischen 31 Prozent aller Cyberattacken den Onlinehandel

datensicherheit.de, 23.05.2025
Online-Shopping: Noch schlägt der Mensch beim Kundenservice den Chatbot / Ein Kundenservice durch Chatbots überzeugt derzeit erst die Hälfte der Nutzer eines solchen Angebots – die technische Entwicklung bei Chatbots verläuft indes rasant weiter

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