Weltweites Verbot gefordert: 84 Prozent erachten KI-Entkleidungs-Apps als Bedrohung

Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V., Bild: Bitkom

Zwei Drittel der von Bitkom Research Befragten befürchteten KI-Manipulation von Bildern ihrer Kinder oder nahestehender Personen und etwa der Hälfte ist Derartiges bereits direkt im Internet begegnet.

Der Digitalverband Bitkom e.V. hat nach eigenen Angaben von Bitkom Research eine repräsentative Umfrage telefonisch bzw. online durchführen lassen, um demnach unter 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren ein aussagekräftiges Stimmungsbild einzuholen. Im Zeitraum der Kalenderwochen 12 bis 17 2026 wurden folgende Fragestellungen aufgeworfen: „Es gibt KI-Anwendungen, die aus ganz normalen Fotos sexualisierte Versionen erstellen können. Unbeteiligte Personen werden dabei mithilfe der KI beispielsweise ganz oder teilweise entkleidet, in anzüglicher Pose oder bei sexuellen Handlungen dargestellt. Haben Sie davon schon gehört oder gelesen?“; „Ist Ihnen so etwas außerhalb von Berichterstattung in den Medien in den letzten 12 Monaten begegnet?“ und „Welche der folgenden Aussagen zu solchen KI-Anwendungen, die unbeteiligte Personen auf Fotos und Videos ganz oder teilweise entkleiden bzw. sexualisieren, treffen Ihrer Meinung nach bzw. auf Sie persönlich zu oder nicht zu?“

Zwei Drittel der Befragten befürchteten Manipulation von Bildern ihrer Kinder oder nahestehender Personen und etwa der Hälfte sei so etwas bereits – außerhalb der Medienberichterstattung – tatsächlich im Internet begegnet.

Spezielle KI-Anwendungen verwandeln normale Fotos mit wenigen Klicks in sexualisierte Darstellungen

Spezielle Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) können aus normalen Fotos mit wenigen Klicks sexualisierte Darstellungen erzeugen – eben ohne Wissen und Zustimmung der abgebildeten Personen. Für die große Mehrheit der Menschen in Deutschland sei damit eine Rote Linie überschritten:

84 Prozent seien der Meinung, dass Anwendungen, mit denen unbeteiligte Personen auf Fotos und Videos ganz oder teilweise entkleidet oder sexualisiert dargestellt werden können, weltweit verboten werden sollten.

Dabei sei dieses Phänomen einer breiten Mehrheit bekannt: Ebenfalls 84 Prozent hätten von solchen Anwendungen bereits gehört oder gelesen. Mehr als die Hälfte (53%) sage, ihr sei so etwas innerhalb eines Jahres auch außerhalb der medialen Berichterstattung begegnet. Weitere sechs Prozent seien sich nicht sicher.

66% befürchten KI-Manipulation von Bildern ihrer Kinder bzw. nahestehender Personen

Die Sorge ist insbesondere mit Blick auf Kinder und nahestehende Personen offenbar besonders groß: Zwei Drittel (66%) hätten Angst, dass Bilder ihrer Kinder oder anderer ihnen nahestehenden Personen mit einer solchen KI manipuliert werden könnten.

Auch die Sorge, selbst Opfer zu werden, sei weit verbreitet: 43 Prozent befürchteten, dass Bilder von ihnen mit einer solchen KI manipuliert werden könnten.

Dabei finde jedoch eine Verharmlosung solcher Anwendungen ebenfalls Zustimmung: Denn 24 Prozent meinten, die Aufregung um solche KI-Anwendungen sei übertrieben.

KI-Entkleidungs-Apps können verletzen, verängstigen und traumatisieren

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, indes positioniert sich unmissverständlich: „KI-Entkleidungs-Apps sind für die Betroffenen kein Spaß! Sie verletzen, verängstigen und können traumatisieren. Diese Apps können den Betroffenen auch erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen, im Beruf oder zum Beispiel im Klassenverbund der Schulen“

Er fordert: „Solche Entkleidungs-Apps sollten verboten werden; wer sie nutzt, muss zur Verantwortung gezogen werden!“ Dafür brauche es – wie im geplanten „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vorgesehen – eng gesetzte rechtliche Grenzen, schnelle Verfahren, funktionierende Meldewege und eine effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Unternehmen.

„Solche Inhalte sollten möglichst schnell entfernt und ihre Weiterverbreitung muss eingedämmt werden!“, betont Rohleder abschließend und regt an: „Betroffene brauchen pragmatische Hilfe – von der Entfernung entsprechender Inhalte bis hin zu rechtlicher und psychologischer Beratung.“

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • KI ist und bleibt ein virtuelles Werkzeug – und ebenso wie physische Werkzeuge als Instrumente zur Wertschöpfung eingesetzt oder eben als Waffe missbraucht werden können, ist stets die Frage, in wessen Hände ein solches Werkzeug oder „Tool“ fällt.
  • So wie aber etwa die missbräuchliche Nutzung eines Hammers zur Schädigung einer Person als Straftat zu bewerten ist, gilt dies gleichermaßen auch für die Traumatisierung mittels einer KI-App.
  • Werkzeuge – egal ob materiell oder virtuell – gehören grundsätzlich nur in kundige Hände und die Anwender müssen sich im Rahmen geltender Gesetze bewegen; zudem idealerweise ethisch gefestigt sein.
  • Nicht alles, was heute technisch machbar ist, ist damit auch legal bzw. legitim.
  • Mit dem zunehmenden Verschmelzen der realen mit der virtuellen Welt müssen bekannte Rechtsgrundsätze auch konsequent in der neuen von KI-Anwendungen durchsetzten cyberphysischen Realität durchgesetzt werden.

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