Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Januar 31, 2018 22:18 - noch keine Kommentare
Neues Messtool zur Breitbandmessung soll Vertragsverstöße gerichtsfest protokollieren
Verbraucherzentrale nimmt Stellung zu einer Entwicklung der Bundesnetzagentur und des Kooperationspartners zafaco
[datensicherheit.de, 31.01.2018] Nach Angaben des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entwickelt die Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Unternehmen zafaco ein installierbares Messtool zur Breitbandmessung – hiermit sollen zukünftig Vertragsverstöße protokollieren und gegenüber ihrem Anbieter und in zivilgerichtlichen Verhandlungen besser nachweisen können.
Einfache Bedienung des Messtools gefordert
Die Bundesnetzagentur habe Marktteilnehmern, u.a. auch den vzbv, vor der endgültigen Veröffentlichung des Messtools eine Testversion zur Verfügung gestellt und um Stellungnahme gebeten.
Aus Verbrauchersicht stehe bei dessen Ausgestaltung die „gerichtsfeste Verwertbarkeit der Messergebnisse“ im Vordergrund. Grundsätzlich müsse aber sichergestellt sein, dass die Bedienung des Programms leicht verständlich und handhabbar gestaltet ist, um die Nutzung auch für technisch wenig versierte Verbraucher zu ermöglichen. Hier gibt es nach Ansicht des vzbv noch „Anpassungsbedarf“.
Mehr Sanktionsmöglichkeiten für Verbraucher gegenüber Anbietern nötig
Aufgrund „mangelnder sektorspezifischer Regelungen“ hätten Verbraucher auch nach Veröffentlichung dieses Messtools weiterhin nur die Möglichkeit, sich über Gerichtsverfahren ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu erstreiten oder auf die Kulanz ihres Anbieters zu hoffen.
Der vzbv fordert nach eigenen Angaben daher seit Jahren „mehr Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher, wenn Anbieter nicht entsprechend liefern“, so zum Beispiel die Möglichkeit ihren Tarif zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen zu können.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 26.01.2018
Breitbandmessung nutzerfreundlich gestalten | Stellungnahme des vzbv
datensicherheit.de, 10.03.2014
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