Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, März 22, 2024 9:32 - noch keine Kommentare
eco-Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: DDG wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher
eco kritisiert Festhalten des Gesetzgebers an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren
[datensicherheit.de, 22.03.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 21. März 2024 im Deutschen Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ein. Mit dem DDG werde der auf EU-Ebene verabschiedete „Digital Services Act“ (DSA) in deutsches Recht überführt und schaffe Zuständigkeiten in Deutschland. Der eco fordert in diesem Zusammenhang „klare Rahmenbedingungen“, welche die Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher gewährleisten sollten. Dass der Gesetzgeber an den im „Telemediengesetz“ enthaltenen Netzsperren festhält, sieht der Verband nach eigenen Angaben „kritisch“.
eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte führen Netzsperren lediglich zur Zugangserschwerung…
eco warnt: Netzsperren sorgen in momentaner Ausgestaltung für Unsicherheit
Das etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten des DSA in Europa verabschiedete DDG sei ein „wichtiger Schritt“, um Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit zu bieten. Netzsperren hingegen wirkten dem gesteckten Ziel entgegen, da sie in der momentanen Ausgestaltung für Unsicherheit sorgten.
„Nachdem das DDG bereits die von der EU gesetzte Frist verfehlt hat, war es wichtig, die Umsetzung der DSA-Vorgaben in Deutschland zügig auf den Weg zu bringen. Jedoch verpasst der Gesetzgeber mit der Beibehaltung von Netzsperren erneut die Gelegenheit hier ein klares Zeichen zu setzen“, so die Kritik des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver Süme.
eco fordert solide Rechtsgrundlage für Rechtsdurchsetzung im Internet
Netzsperren seien weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führten Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – „und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden“, so Süme.
Dem entgegen stehe das „Notice and Take Down“-Verfahren (NTD), welches sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier gelte: „Anbieter von Online-Diensten sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie von diesen Kenntnis erlangen.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.07.2020
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance / Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen
datensicherheit.de, 03.09.2019
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