Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, September 3, 2019 17:20 - noch keine Kommentare
eco kritisiert Entwurf: 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Netzsperren kein effizientes Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte
[datensicherheit.de, 03.09.2019] Laut einer Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem „4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ neue Begriffsbestimmungen in das Telemediengesetz einbringen, „die infolge der Novellierung der AVMD-Richtlinie notwendig sind“. Doch dabei schießt das BMWi aus eco-Sicht „weit über das Ziel hinaus“, wenn es in einem Nebensatz die Anspruchsgrundlage für die stark umstrittenen und ineffektiven Netzsperren ausweite.
Bestehendes Haftungsgefüge wird unnötig aushöhlt
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzesentwurf ohne Ankündigung und ohne dringende Notwendigkeit die Möglichkeit für ‚Netzsperren auf Zuruf‘ schafft und so das bestehende Haftungsgefüge unnötig aushöhlt“, sagt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.
Netzsperren seien „kein gangbares und erst recht kein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet“. Sie hinderten unbedarfte Nutzer möglicherweise kurzfristig daran, eine Seite aufzurufen – hierzu Süme: „Aber die Inhalte sind immer noch da. Zudem lassen sich Netzsperren sehr einfach umgehen.“
Netzsperren bedeuten immer tiefen Einschnitt in Informationsfreiheit
Das BMWi wolle mit dem Gesetzentwurf zum „4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ den Sperranspruch bei Verletzungen an Rechten des Geistigen Eigentums auszuweiten. Dies lehnt eco nach eigenen Angaben ausdrücklich ab:
„Netzsperren bedeuten immer einen tiefen Einschnitt in die Informationsfreiheit der Nutzer und stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem erhofften Nutzen. Einzig das Prinzip ‚Löschen statt Sperren‘ hat sich in der Vergangenheit sehr erfolgreich als geeignetes Mittel mit Nachhaltigkeit gegen illegale Internetinhalte erwiesen“, betont Süme.
Weitere Informationen zum Thema:
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., 28.08.2019
STELLUNGNAHME ZUR VERBÄNDEANHÖRUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE ZUM VIERTEN GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES TELEMEDIENGESETZES
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