Experten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 28 Jun 2025 19:04:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherzentrale fordert Verhinderung von Versorgungslücken und Preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen#respond Sat, 28 Jun 2025 22:56:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48668 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Stellung zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur genommen

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 23. Juni 2025 Stellung zur „Kupfer-Glas-Migration“, konkret zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur, genommen – der vzbv fordert, dass beim Umstieg auf Glasfasernetze Versorgungslücken und Preissteigerungen verhindert werden.

vzbv-stellungnahme-impulspapier-bundesnetzagentur-kupfer-glas-migration

Abbildung: vzbv

Der vzbv fordert u.a., dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt bleiben

Bis 2030 flächendeckend alle EU-Haushalte mit gigabitfähiger Glasfaser zu versorgen

Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen demnach bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union (EU) mit gigabitfähiger Glasfaser versorgt werden. Dies sehen demnach die „Gigabitstrategie“ der Bundesregierung und ein „White Paper“ der Europäischen Kommission vor.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht, welches den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann. Der vzbv stellt hierzu klar, dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt werden müssen.

Verbraucherzentrale warnt vor Versorgungslücken während der Transformation

Verbraucher seien von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen: „Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird. Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.“

Der vzbv fordert unter anderem konkret:

  • Gewährleistung der Versorgungskontinuität
    Kupferanschlüssen dürften erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.
  • Keine zwingende Preissteigerung
    Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
  • Transparente Abschaltpläne
    Verbraucher müssten frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 23.06.2024
KUPFER-GLAS-MIGRATION VERBRAUCHERFREUNDLICH GESTALTEN / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kuper -Glas-Migration

Bundesnetzagentur, 28.04.2025
Im­pul­se zur re­gu­lier­ten Kup­fer-Glas-Mi­gra­ti­on / Ausgabejahr 2025

Die Bundesregierung, 24.02.2023
Leistungsstarke Netze für den digitalen Aufbruch Gigabitstrategie der Bundesregierung / Bis zum Jahr 2030 soll es flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. In der Gigabitstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele und konkrete Maßnahmen, wie sie das erreichen will.

Europäische Kommission
Paket zur Lage der digitalen Dekade 2025

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 27.09.2022
Bitkom-Warnung: Hohe Stromkosten gefährden Ausbau der Netze und Gigabitstrategie / Sogar Digitalisierung insgesamt könnte laut Bitkom ausgebremst werden

]]>
https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen/feed 0
Übersicht von Digitalcourage: Deutschlandticket ohne App-Zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang#respond Sat, 28 Jun 2025 22:43:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48661 Nach Verbraucher-Hinweisen erstellter Überblick, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Digitalcourage e.V. hat eine Übersicht veröffentlicht, wo es das „Deutschlandticket ohne App-Zwang“ gibt. Hunderte Verbraucher aus ganz Deutschland haben demnach auf einen Digitalcourage-Aufruf reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage nun einen Überblick erstellt, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist.

digitalcourage-uebersicht-deutschlandticket-ohne-app-zwang-2025

Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage zeigt auf, wo es das „Deutschlandticket“ datensparsamer gibt…

Zwang, das „Deutschlandticket“ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele Bahnkunden

„Das große Engagement beeindruckt uns und zeigt: Viele Menschen in Deutschland nutzen gerne den öffentlichen Nahverkehr – doch der Zwang, das ,Deutschlandticket’ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele“, kommentiert Max Hampel von Digitalcourage. Er moniert: „Wer kein Smartphone nutzt, wird systematisch von einem Grundversorgungsangebot ausgeschlossen.“

Das „Deutschlandticket“ gelte als „Erfolgsmodell der Mobilitätswende“, doch seine technische Umsetzung offenbare ein Problem: „Digitalisierung“ werde oft mit „App-Zwang, Intransparenz und fehlender Wahlfreiheit“ gleichgesetzt. Diese Form der Digitalisierung schließe Menschen aus, statt Teilhabe zu ermöglichen.

„Deutschlandticket“ durchaus auch als Chipkarte erhältlich

Viele Verkehrsunternehmen bieten das „Deutschlandticket“ jedoch auch als Chipkarte an, was die Nutzung ohne Smartphone erlaubt. In manchen Fällen wird demnach auch ein elektronisches Dokument ohne App-Zwang oder die Möglichkeit des Papierausdrucks angeboten.

„Digitalcourage sammelt solche Alternativen und bietet die Möglichkeit, sich deutschlandweit über die verschiedenen Angebote zu informieren und eine datensparsamere Option entsprechend der individuellen Wünsche auszuwählen.“ Bei der Entscheidung seien keine regionalen Beschränkungen notwendig, da die meisten Anbieter ihre „Deutschlandtickets“ online anböten und keinen Wohnsitz in einer bestimmten Region voraussetzten.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 17.06.2025
Eine Übersicht: Deutschlandticket ohne App-Zwang / Wer das Deutschlandticket kaufen möchte, wird von der Deutschen Bahn schnell auf ihren „DB Schnüffel-Navigator“ geleitet. Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket aber auch datensparsamer über Chipkarte und Co. an

]]>
https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang/feed 0
Sommerakademie 2025 in Kiel befasst sich mit der Wechselwirkung von Sicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de/sommerakademie-2025-kiel-wechselwirkung-sicherheit-datenschutz https://www.datensicherheit.de/sommerakademie-2025-kiel-wechselwirkung-sicherheit-datenschutz#respond Fri, 27 Jun 2025 22:35:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48623 Neue Sicherheitspakete: Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren

[datensicherheit.de, 28.06.2025] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h.c. Marit Hansen, weist darauf hin, dass am 8. September 2025 in Kiel die diesjährige „Datenschutz-Sommerakademie“ zum Thema „Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?“ stattfinden soll. „Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren.“ Aktuell schnüre die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern – es gehe darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehöre indes zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigten in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, „wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt“.

uld-sommerakademie-2025-faltblatt

Abbildung: ULD

„Sommerakademie 2025: Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?“ am 8. September 2025 in Kiel

In der Diskussion: Rote Linien im Spannungsfeld Datenschutz vs. Überwachung

In der digitalisierten Welt mit Daten über jeden Bürger und angesichts des fortwährenden Ausbaus von rechtlichen und technischen Überwachungsinstrumenten stelle sich die Frage, wo die Roten Linien verliefen:

  • „Unter welchen Bedingungen soll sich der Staat welcher Kontrollmöglichkeiten bedienen können?
  • Wie kann es sein, dass verfassungs- oder europarechtswidrige Gesetze in Kraft treten?
  • Vorgeschlagen wird ein Konzept zur Erfassung der Gesamtheit aller staatlichen Überwachungsmaßnahmen in Form einer Überwachungsgesamtrechnung – geht dies überhaupt und was ließe sich damit bewirken?“

Auch Unternehmen installierten Überwachungswerkzeuge bzw. werten Daten über Nutzer aus

Es sei aber nicht nur der Staat: Auch Unternehmen installierten Überwachungswerkzeuge zur Kontrolle ihrer Beschäftigten oder werteten Daten über das Verhalten von Nutzern aus. Wieder spiele Sicherheit als Motiv für mehr Überwachung eine Rolle – „denn zwingen nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu mehr Kontrolle?“

„Ist der Einsatz der fortschrittlichsten Überwachungstools also quasi alternativlos? Und wie passt dies mit Datenschutzanforderungen wie dem Grundsatz der Datenminimierung zusammen?“

Infobörsen zu zahlreichen Themen rund um Datenschutz und Informationsfreiheit

Die „Sommerakademie 2025“ ist der Diskussion solcher Fragen mit Experten rund um Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung gewidmet – und dabei solle das Augenmerk insbesondere auf die neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen gelegt werden.

Das Nachmittagsprogramm soll praxisrelevantes Wissen in zwölf „Infobörsen“ vermitteln, welche zahlreiche Themen rund um den Datenschutz und die Informationsfreiheit abdecken.

„Sommerakademie 2025“: „Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?“

Montag, 8. September 2025 im „ATLANTIC Hotel“ ab 9.00 Uhr
Raiffeisenstraße 2 in 24103 Kiel
Kostenpflichtige Veranstaltung – Online-Anmeldung bis 22.08.2025 möglich

Vortragende (ohne Gewähr):

  • Dr. h. c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
  • Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel
  • Staatssekretärin Magdalena Finke, Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
  • Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Vorsitz der Datenschutzkonferenz im Jahr 2025
  • David Werdermann, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, cyberintelligence.institute, Frankfurt/Main
  • Prof. Dr. Peter Wedde, Institut für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Wiesbaden
  • Maria-Christina Rost, Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
  • Dr. Heinke Bastek, Kontor Business IT GmbH & Splitbot GmbH, Lübeck
  • sowie weitere Beschäftigte des ULD

Weitere Informationen zum Thema:

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sommerakademie 2025: Programm

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sommerakademie 2025: Faltblatt

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sommerakademie 2025: Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz? / Anmeldung

datensicherheit.de, 03.05.2025
Überwachungsgesamtrechnung: DAV fordert angemessene Reaktion auf Ergebnisse / Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer nimmt Stellung

datensicherheit.de, 12.04.2025
Koalitionsvertrag: Digitalcourage warnt vor untoten Überwachungsallüren / Vehemente Kritik an der Priorisierung „Datennutzung vor Datenschutz“

]]>
https://www.datensicherheit.de/sommerakademie-2025-kiel-wechselwirkung-sicherheit-datenschutz/feed 0
BfDI meldet erfolgreichen Abschluss der „ICIC 2025“ https://www.datensicherheit.de/bfdi-meldung-erfolg-abschluss-icic-2025 https://www.datensicherheit.de/bfdi-meldung-erfolg-abschluss-icic-2025#respond Thu, 26 Jun 2025 18:55:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48658 Europäisches Transparenz-Netzwerk ENTRI in Berlin gegründet — BfDI übernimmt Vorsitz

[datensicherheit.de, 26.06.2026] Laut einer Meldung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) haben in Berlin Vertreter aus der Wissenschaft, der Medien sowie der Zivilgesellschaft und mehr als 50 Informationsfreiheitsbeauftragte aus aller Welt drei Tage lang über rechtliche Fragen und praktische Perspektiven der Informationsfreiheit diskutiert. Der besondere Fokus hat in diesem Jahr demnach auf dem Zugang zu Umweltinformationen gelegen.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider-2025

Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI) stellt klar, dass der Zugang zu staatlichen Informationen kein Privileg, sondern ein Grundrecht sein muss

BfDI hatt erstmals NGOs anlässlich der „ICIC“ eingeladen

Mit dem erklärten Ziel, die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft zu untermauern, hat die BfDI 2025 erstmals sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus aller Welt die Durchführung einer eigenen Veranstaltung anlässlich der „ICIC“ ermöglicht.

Während der „ICIC 2025“ haben dann laut BfDI die europäischen Partner das „European Network for Transparency and Right to Information“ (ENTRI) gegründet.

„ENTRI“ laut BfDI starke Stimme für mehr Transparenz und Informationsfreiheit

Die Gastgeberin der diesjährigen „ICIC“, die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, kommentiert: „,ENTRI’ ist eine starke Stimme für mehr Transparenz und Informationsfreiheit in Europa!“

Mit ihren europäischen Partnern sei ein „Netzwerk für Austausch und für Zusammenarbeit“ geknüpft worden. „Für uns ist der freie Zugang zu Informationen eine Säule guter Regierungsführung und der Demokratie“, betont Specht-Riemenschneider.

Recht auf Transparenz und Informationsfreiheit gilt es zu verteidigen

Die BfDI hat den Vorsitz dieses neuen Netzwerks für die kommenden drei Jahre übernommen. Das Recht auf Transparenz und Informationsfreiheit müsse verteidigt und gestärkt werden.

„Der Zugang zu staatlichen Informationen ist kein Privileg, sondern muss ein Grundrecht sein!“, unterstreicht Specht-Riemenschneider. Die „ICIC 2026“ soll durch Sierra Leone ausgerichtet werden.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC)

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Internationale Konferenz der Informationsbeauftragten

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Schleswig-Holstein
ICIC

INFORMATION COMMISSIONERS international
Information Commissioners International

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bfdi-meldung-erfolg-abschluss-icic-2025/feed 0
Neuer Supercomputer: „Otus“ der Universität Paderborn auf Platz 5 der „Green 500“ https://www.datensicherheit.de/neu-supercomputer-otus-universitaet-paderborn-platz-5-green-500 https://www.datensicherheit.de/neu-supercomputer-otus-universitaet-paderborn-platz-5-green-500#respond Wed, 25 Jun 2025 22:32:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48591 142.656 Prozessorkerne, 108 GPUs, AMD-Prozessoren der aktuellen „Turin“-Generation und ein „IBM Spectrum Scale“-Dateisystem mit fünf Petabyte Speicherkapazität hat Supercomputer „Otus“ zu bieten

[datensicherheit.de, 26.06.2025] 142.656 Prozessorkerne, 108 GPUs, AMD-Prozessoren der aktuellen „Turin“-Generation und ein „IBM Spectrum Scale“-Dateisystem mit fünf Petabyte Speicherkapazität – diese herausragenden „inneren Werte“ hat demnach „Otus“, der neue Supercomputer der Universität Paderborn, zu bieten. Bereits vor seinem offiziellen Nutzungsstart im dritten Quartal 2025 breche er Rekorde: „Auf der ,ISC’ in Hamburg, der internationalen Messe für ,High Performance Computing’ (HPC), Künstliche Intelligenz, ,Data Analytics’ und Quantencomputing, schafft es das System auf Platz 5 der sogenannten Green 500 – der Liste der weltweit effizientesten Rechnersysteme.“

universitaet-paderborn-supercomputer-otus

Foto: Universität Paderborn, Stefan Rohde

„Otus“ – der neue Supercomputer der Universität Paderborn

„Otus“ soll aktuelle Infrastruktur des HPC-Rechenzentrums erweitern

Die „Green 500“ und „Top 500“-Ranglisten gälten in Wissenschafts- und IT-Fachkreisen als die Referenz schlechthin. Während es bei der „Top 500“ ausschließlich um Geschwindigkeit gehe, werde in der „Green 500“ die Geschwindigkeit ins Verhältnis zur elektrischen Leistungsaufnahme gesetzt. „Dadurch ergibt sich ein Maß für die Energieeffizienz.“

„Otus“, entwickelt von Lenovo in Zusammenarbeit mit der pro-com Datensysteme GmbH, soll die aktuelle Infrastruktur des HPC-Rechenzentrums erweitern und eine Vielzahl rechenintensiver Anwendungen ermöglichen – von atomistischen Simulationen bis zum Quantencomputing.

universitaet-paderborn-christian-plessl

Foto: Universität Paderborn

Prof. Dr. Christian Plessl: Dass wir mit der Platzierung nun so einen fulminanten Startschuss von „Otus“ feiern können, ist auch für uns besonders!

Mittels indirekter freier Kühlung kann „Otus“ ganzjährig energieeffizient betrieben werden

Das vom „Paderborn Center for Parallel Computing“ (PC2), einer interdisziplinären Forschungseinrichtung der Universität, betriebene Rechnersystem besitze in etwa die doppelte Rechenleistung des bisherigen „Noctua“-Systems. Prof. Dr. Christian Plessl, Computerwissenschaftler am Paderborner Institut für Informatik und Leiter des PC2, kommentiert: „Mit ,Otus’ entwickeln wir eine innovative und zukunftsweisende Infrastruktur, die es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht, komplexe Forschungsfragen in Disziplinen wie der Physik und der Chemie oder dem Maschinellen Lernen auf höchstem Niveau zu bearbeiten.“

Gleichzeitig setzten sie Maßstäbe in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. „Schon erste Tests haben die hohe Leistungsfähigkeit bestätigt“, so Plessl. Durch eine indirekte freie Kühlung könne dieser Supercomputer beispielsweise ganzjährig energieeffizient betrieben und die Abwärme mit ihren hohen Temperaturen zur Gebäudeheizung genutzt werden.

Unter den „Top 10“ der akademischen Rechenzentren in Deutschland

Das System sei auf bis zu 100 FPGA-Karten („Field Programmable Gate Arrays“) erweiterbar. Die innovativen Hardware-Komponenten böten ein ideales Experimentierfeld für die Computersystemforschung. „Damit stehen auch in Zukunft beste Voraussetzungen für herausragende Wissenschaft zur Verfügung“, betont Prof. Dr. Matthias Bauer, Präsident der Universität Paderborn.

Bauer führt weiter aus: ,High Performance Computing’ wird heutzutage für verschiedene Disziplinen wie die Quanten-, Klima- oder Materialforschung eingesetzt. Hier in Paderborn haben wir nicht nur eine lange Tradition und einschlägige Expertise im Bereich der rechnergestützten Wissenschaften, sondern bieten gleichzeitig hochmoderne Infrastruktur auf Weltklasseniveau.“

„Otus“ durchläuft letzte Abnahmetests und steht danach zur Verfügung

Davon profitierten nicht nur die Wissenschaftler der heimischen Hochschule, denn ein Großteil werde zudem im Rahmen des „Nationalen Hochleistungsrechnens“ (NHR) für Forscher aus dem gesamten Bundesgebiet bereitgestellt. Viele Forschungseinrichtungen hätten lokale Rechenzentren für den Eigenbedarf – zusätzlich gebe es die nationalen Hochleistungsrechenzentren im NHR-Verbund, zu denen auch das PC2 gehöre. Sie stellten ihre Superrechner für Nutzer von Hochschulen aus ganz Deutschland zur Verfügung. Bereits mit „Noctua 2“ habe die Universität zu den „Top 10“ der akademischen deutschen Rechenzentren gehört und damit zur Spitze des universitären „High Performance Computings“.

Die Beschaffung sei im Rahmen des NHR-Verbunds erfolgt und werde zu gleichen Teilen durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund gefördert: „Die Kosten liegen bei rund 14 Millionen Euro.“ „Otus“ durchläufe in den kommenden Wochen die letzten Abnahmetests und stehe ab dann zur Verfügung. „Dass wir mit der Platzierung nun so einen fulminanten Startschuss von ,Otus’ feiern können, ist auch für uns besonders!“, betont Plessl abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

TOP 500 The List.
Green500

TOP 500 The List.
Otus (GPU only) – ThinkSystem SD665-N V3, AMD EPYC 9655 96C 2.6GHz, NVIDIA H100 SXM5 80GB, Infiniband NDR, Rocky Linux 9.4

UNIVERSITÄT PADERBORN
High Per­for­mance Com­pu­ting: Super­rech­ner als In­no­va­ti­ons­mo­to­ren

Paderborn Center for Parallel Computing
Paderborn Center for Parallel Computing (PC2)

NHR NATIONALES HOCHLEISTUNGSRECHNEN
Nationales Hochleistungsrechnen

datensicherheit.de, 16.05.2025
Quantencomputer werden die Welt verändern: Herausforderungen sowie Risiken kennen und Chancen nutzen / Rückblick auf das „FrühlingsForum 2025“ des VDI/VDE-AK Sicherheit und des ETV in Berlin mit Dr. Jan Goetz als Sprecher zum Thema „Quantencomputer – Was kommt nach KI? Wie Quantencomputer die Welt verändern können“

datensicherheit.de, 15.05.2020
Internationaler Cyberangriff auf Supercomputer / Vectra sieht im Missbrauch privilegierter Zugänge große Bedrohung der Cybersicherheit

datensicherheit.de, 10.10.2012
Neuer Supercomputer für Forschung der Heidelberger Astrophysiker / „Milky Way“‐Rechner ermöglicht aufwendige Computersimulationen zur Entwicklung der Milchstraße

]]>
https://www.datensicherheit.de/neu-supercomputer-otus-universitaet-paderborn-platz-5-green-500/feed 0
Bürgerrechtler kritisieren vehement EU-Pläne für Vorratsdatenspeicherung 2.0 https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0 https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0#respond Mon, 23 Jun 2025 23:22:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48552 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte ausdrücklich mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen die kritisierten Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen

[datensicherheit.de, 24.06.2025] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) versteht sich nach eigenen Angaben als ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen“. Laut seiner Stellungnahme in Kooperation mit weiteren Bürgerrechtlern vom 18. Juni 2025 möchte er mit „Sachverstand und nüchternen Argumenten“ gegen die Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen.

freiheitsfoo-stellungnahme-buergerrechtler-vorratsdatenspeicherung-2-0

Abbildung: freiheitsfoo

Bürgerrechtler-Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission in Bezug auf neue EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung 2.0

EU-Kommission nimmt neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beginnend ab 2010 sei der Absicht der EU-Kommission, die Lebensumstände und -gewohnheiten aller Menschen in der EU mittels Pflicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zu erfassen, ja im Prinzip ein Riegel vorgeschoben worden.

Indes beabsichtigt nach jahrelanger interner Vorbereitung die EU-Kommission nun doch einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur erstmaligen Einführung einer Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auch für Messenger-Dienste.

EU-Kommission führte öffentliche „Sondierung“ durch

In einem ersten Schritt hatte die EU-Kommission demnach dazu eine öffentliche „Sondierung“ durchgeführt. Mit einem zehnseitigen Positionspapier wenden sich der AK-Vorrat, das freiheitsfoo und der Kleindatenverein nun gegen die so geplante „Vorratsdatenspeicherung 2.0“ und führen dazu eine Reihe von Belegen und Argumenten an:

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sei die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, welche die EU jemals hervorgebracht hat.
  • Sie habe sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen.
  • Sie erzeuge erhebliche Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Besonders bedenklich – ja brandgefährlich – könnte sie in den Händen autoritaristisch und nationalistisch ausgerichteter Regierungen werden.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung habe sich dabei zudem als überflüssig und sogar kontraproduktiv bei der Beseitigung von Marktverzerrungen erwiesen.
  • Es habe sich herausgestellt, dass sie zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig sei.
  • Sie habe sich als grundrechtswidrig erwiesen und höchstgerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten.
  • Der durch sie auf die Menschen ausgeübte Überwachungsdruck habe das schreckliche Potenzial, nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen zu beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.

Bürgerrechtler empfehlen EU-Kommission, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen

„Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Hände von einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Identifizierungspflicht zu lassen, anonyme Kommunikation als unverzichtbaren Bestandteil eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens anzuerkennen und zu fördern!“

Zudem fordern die Bürgerrechtler die EU-Kommission auf, eine Initiative zur Schaffung einer wissenschaftlich arbeitenden, neutralen und unabhängigen Institution zur Erstellung von Überwachungsgesamtrechnungen zu ergreifen.

Weitere Informationen zum Thema:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, freiheitsfoo, Kleindatenverein, 17.6.2025
Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission zu neuen EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Europäische Kommission
Impact assessment on retention of data by service providers for criminal proceedings

Wiki
Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
Über uns

freiheitsfoo
Was ist freiheitsfoo?

Der Kleindatenverein im Stratum 0
Das Internet ist kein grundrechtsfreier Raum / Beiträge zur menschenfreundlichen Datengestaltung

datensicherheit.de, 04.12.2024
Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte / eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 22.12.2021
Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

]]>
https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0/feed 0
Versicherungen: Bereitschaft der Kunden zur komplett digitalen Abwicklung von Schadensfällen nimmt weiter zu https://www.datensicherheit.de/versicherung-bereitschaft-kunden-komplett-digital-abwicklung-schadensfaelle-zunahme https://www.datensicherheit.de/versicherung-bereitschaft-kunden-komplett-digital-abwicklung-schadensfaelle-zunahme#respond Mon, 23 Jun 2025 22:54:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48544 Rund die Hälfte der Deutschen würde einen Schadensfall am liebsten komplett digital mit ihrer Versicherung abwickeln

[datensicherheit.de, 24.06.2025] Bitkom Research hat im Auftrag des Digitalverbands Bitkom 1.003 Personen ab 16 Jahren in Deutschland zum Thema Versicherungen telefonisch befragt, „darunter 912 Personen, die selbst schon eine Versicherung abgeschlossen haben“. Die repräsentative Umfrage habe im Zeitraum der Kalenderwochen 13 bis 16 2025 stattgefunden. Ob Unfall, Einbruch oder Wasserschaden – rund die Hälfte (48%) der Deutschen würde einen Schadensfall am liebsten komplett digital mit ihrer Versicherung abwickeln; im vergangenen Jahr seien es 43 Prozent gewesen.

bitkom-umfrage-2025-digital-abschluss-versicherung

Abbildung: Bitkom

Bitkom Research: 48% der Deutschen würden 2025 einen Schadensfall am liebsten komplett digital mit ihrer Versicherung abwickeln…

Bereitschaft vs. Unbehagen hinsichtlich „komplett digitaler“ Abwicklung

Besonders verbreitet sei der Wunsch aktuell unter den 30- bis 49-Jährigen mit 58 Prozent. Aber auch in den Altersgruppen zwischen 16 und 29 Jahren sowie bei den 50- bis 64-Jährigen wünsche sich mit 53 Prozent bzw. 50 Prozent noch etwa die Hälfte eine digitale Abwicklung. Unter den Älteren ab 65 Jahren möchte hingegen nur ein Drittel (32%) den Schadensfall am liebsten komplett digital regeln.

„Dabei heißt ,komplett digital’ aber nicht, dass Menschen bei der Schadensabwicklung komplett außen vor sind.“ Denn gleichzeitig fänden insgesamt 54 Prozent der Deutschen die Vorstellung beunruhigend, dass ein Schaden von ihrer Versicherung vollständig automatisiert abgewickelt würde – auch wenn es dadurch besonders schnell ginge. In der Gruppe ab 65 Jahren treffe diese Aussage mit 67 Prozent auf einen deutlich größeren Anteil zu als in der Gruppe zwischen 30 und 49 Jahren, in der der Anteil mit 45 Prozent am geringsten ausfalle.

Bei Versicherungen besteht in Sachen Digitalisierung weiter Nachholbedarf

Auch wenn die Versicherungen in Sachen Digitalisierung aus Sicht ihrer Kunden Fortschritte machten, bleibe noch Nachholbedarf: „Dem digitalen Angebot ihrer Versicherungsanbieter geben die Kunden in diesem Jahr im Durchschnitt die Schulnote 3,3.“

Dabei bewerte mehr als ein Viertel (27%) der Personen mit Versicherungsabschluss die digitalen Angebote mit „sehr gut“ (1) oder „gut“ (2). Gleichzeitig vergebe etwa ein Fünftel (19%) lediglich die Note „mangelhaft“ (5) oder sogar „ungenügend“ (6). „Im Vorjahr wurde das Digitalangebot noch im Schnitt mit einer 3,6 bewertet.“

Versicherungen droht Konkurrenz durch anbieterübergreifende Anwendungen

„Digitale Lösungen bieten Versicherern enorme Chancen – sowohl für effizientere interne Prozesse als auch für ein besseres Kundenerlebnis. Gerade in einer Zeit, in der ,Mobile Shopping’ und Banking selbstverständlich über das Smartphone laufen, erwarten Kunden auch bei Versicherungen komfortable und umfangreiche digitale Services“, kommentiert Lukas Spohr, Bitkom-Experte für „Digital Insurance und InsurTech“.

Es könne ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, etwa die Schadensmeldung digital, schnell und transparent zu ermöglichen oder eine übersichtliche Vertragsverwaltung per App anzubieten. Neben eigenen digitalen Angeboten erhielten die Versicherer dabei auch Konkurrenz durch anbieterübergreifende Anwendungen: „So sind 45 Prozent der Deutschen offen, eine App zu nutzen, mit der sie alle ihre Versicherungen von verschiedenen Anbietern an einem Ort verwalten können.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Lukas Spohr / Referent Digitale Transformation

bitkom, 13.05.2024
Online eine Versicherung abschließen? 8 von 10 Deutschen sind dabei

bitkom
Marktdaten und Trends der Digitalen Gesellschaft: Branchenkennzahlen und Prognosen

datensicherheit.de, 14.10.2019
Steigende Betrugsfälle bei Online-Plattformen von Versicherungsanbietern / Ein Kommentar Jelle Wieringa, Security Awareness Advocate bei KnowBe4

]]>
https://www.datensicherheit.de/versicherung-bereitschaft-kunden-komplett-digital-abwicklung-schadensfaelle-zunahme/feed 0
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Tag der offenen Tür am 13. Juli 2025 mit ULD-Beteiligung https://www.datensicherheit.de/schleswig-holstein-landtag-tag-der-offenen-tuer-13-juli-2025-uld-beteiligung https://www.datensicherheit.de/schleswig-holstein-landtag-tag-der-offenen-tuer-13-juli-2025-uld-beteiligung#respond Sun, 22 Jun 2025 22:29:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48534 Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und die Landesbeauftragte für Datenschutz und für Informationszugang, Dr. h.c. Marit Hansen, im Gespräch mit Bürgern

[datensicherheit.de, 23.06.2025] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang, Dr. h.c. Marit Hansen, überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts bei schleswig-holsteinischen Behörden und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Bei Verstößen kann sie Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen sowie gegenüber nichtöffentlichen Stellen Bußgelder verhängen. Bürger können sich mit Beschwerden an das ULD wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen den Datenschutz verstößt und sie dadurch in ihren Rechten verletzt sind. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und das ULD wirken mit beim „Tag der offenen Tür“ im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 13. Juli 2025.

uld-marit-hansen

Foto: Markus Hansen, ULD

Dr. h.c. Marit Hansen stellt sich dem Gespräch am „Tag der offenen Tür 2025“

ULD beim „Tag der offenen Tür 2025“ mit Informationsstand vertreten

Das ULD wird beim „Tag der offenen Tür“ im Schleswig-Holsteinischen Landtag am Sonntag, dem 13. Juli 2025, mit einem Informationsstand vertreten sein. Bei dieser Veranstaltung im Zeitraum 10.00 bis 18.00 Uhr gibt es demnach die Möglichkeit, mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und weiteren Datenschutzexperten der Dienststelle ins Gespräch zu kommen:

Das Spektrum der Themen reicht laut ULD u.a. von der Video-Überwachung, über die Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich, Künstliche Intelligenz (KI), das Informationszugangsgesetz (IZG SH) bis hin zur Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche. „Wir halten eine Vielzahl von Informationen und Broschüren für Sie vor Ort bereit.“

Marit Hansen erwartet Besucher am ULD-Informationsstand:

„Tag der offenen Tür“
Sonntag, 13. Juli 2025, 10.00 bis 18.00 Uhr
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Landeshaus
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Der ULD-Informationsstand befindet sich im 1. Stock auf der Wasserseite im „Schleswig-Holstein-Saal“. Dort steht Marit Hansen zu folgenden Zeiten für Gespräche zur Verfügung (ohne Gewähr):

  • 11.00 – 11.20 Uhr
  • 12.00 – 12.20 Uhr
  • 13.00 – 13.20 Uhr
  • 14.00 – 14.20 Uhr
  • 15.00 – 15.20 Uhr

Weitere Informationen zum Thema:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Tag der offenen Tür

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang

datensicherheit.de, 23.02.2022
Aktueller ULD-Datenschutzbericht: Viel zu wenig aus Fehlern und Pannen gelernt! / Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein hat Tätigkeitsbericht für 2021 vorgelegt

datensicherheit.de, 29.04.2020
ULD: Leitfaden zu Videokonferenzen und Datenschutz / Empfohlende Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen

datensicherheit.de, 09.08.2019
ULD: Beim Datenschutz ist Vorsorge besser als Nachsorge / Auch ohne Abmahnwelle sollte DSGVO ernstgenommen werden

datensicherheit.de, 27.03.2017
Neues ULD-Faltblatt: Datenschutz im Melderecht / Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“

datensicherheit.de, 17.03.2016
Datenschutz-Folgenabschätzung wird zur Pflicht: ULD rät zu Vorsorge / White Paper des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt erschienen

datensicherheit.de, 05.12.2014
Neuer ULD-Kriterienkatalog für Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein / Ausgezeichnete Produkte werden bei öffentlichen Ausschreibungen in Schleswig-Holstein bevorzugt eingesetzt

]]>
https://www.datensicherheit.de/schleswig-holstein-landtag-tag-der-offenen-tuer-13-juli-2025-uld-beteiligung/feed 0
Studie zur Cybersicherheit der deutschen Wirtschaft: BSI warnt Unternehmen vor trügerischer Sicherheit https://www.datensicherheit.de/cybersicherheit-bsi-warnung-unternehmen https://www.datensicherheit.de/cybersicherheit-bsi-warnung-unternehmen#respond Sat, 21 Jun 2025 22:36:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48631 Das BSI hat gemeinsam mit dem TÜV-Verband eine neue repräsentative Umfrage zur Cybersicherheit in Unternehmen durchgeführt – deren Ergebnisse seien in zweifacher Hinsicht „besorgniserregend“

[datensicherheit.de, 22.06.2025] Laut einer Meldung vom 11. Juni 2025 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit dem TÜV-Verband eine neue repräsentative Umfrage zur Cybersicherheit in Unternehmen durchgeführt. Deren Ergebnisse seien in zweifacher Hinsicht „besorgniserregend“: Erstens habe ein Anstieg der Bedrohungslage verzeichnet werden müssen, zweitens zeigten die Umfrageergebnisse, „dass viele Firmen die Lage unterschätzen und die eigene Resilienz überbewerten“. Das BSI warnt daher eindringlich vor „trügerischer Sicherheit“.

tuev-verband-studie-cybersicherheit-unternehmen-2025

Abbildung: TÜV-Verband

TÜV Cybersecurity Studie 2025: Cybersicherheit in deutschen Unternehmen

NIS-2: Für ca. 29.000 „wesentliche“ bzw „wichtige“ Einrichtungen ergeben sich erstmals gesetzliche Pflichten

Zudem habe nur etwa die Hälfte der Befragten angegeben, die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) zu kennen. Jedoch: „Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht, die aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in Deutschland bisher nicht erfolgt ist, wird das BSI für deutlich mehr Unternehmen als zuvor Aufsichtsbehörde.“

Für die bestehenden Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ändere sich hierdurch voraussichtlich wenig, aber für ca. 29.000 nach der NIS-2-Richtlinie „wesentliche“ (essential enhttps://www.bsi.bund.detities) und „wichtige“ Einrichtungen (important entities) ergäben sich erstmals gesetzliche Pflichten.

Viele Unternehmen scheinen die Risiken zu unterschätzen

Dr. Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands, kommentiert: „Die deutsche Wirtschaft steht im Fadenkreuz staatlicher und krimineller Hacker, die sensible Daten erbeuten, Geld erpressen oder wichtige Versorgungsstrukturen sabotieren wollen. Allerdings scheinen viele Unternehmen die Risiken zu unterschätzen.“

  • Neun von zehn (91%) bewerteten ihre Cybersicherheit als „gut“ oder „sehr gut“. Zudem gebe jedes vierte Unternehmen (27%) an, dass IT-Sicherheit für sie nur eine „kleine“ oder „gar keine“ Rolle spiele.

Eine Mehrheit spreche sich allerdings für gesetzliche Vorgaben aus, um das Schutzniveau in der Wirtschaft zu erhöhen: 56 Prozent seien der Meinung, dass alle Unternehmen verpflichtet sein sollten, angemessene Maßnahmen für ihre Cybersecurity zu ergreifen. „Die Bundesregierung sollte die überfällige nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zügig verabschieden“, legt Fübi nahe.

Auf dem Weg zur „Cybernation Deutschland“ noch eine Menge Arbeit voraus

„Die Studie des TÜV-Verbandes zeigt, dass auf dem Weg zur ,Cybernation Deutschland’ noch eine Menge Arbeit vor uns liegt. Was mich besonders besorgt, ist die geringe Bekanntheit der NIS-2-Richtlinie, so die BSI-Präsidentin, Claudia Plattner.

  • Umso wichtiger sei ihre zügige Umsetzung in nationales Recht. Verständlicherweise wiesen Unternehmen darauf hin, „dass regulatorische Vorgaben herausfordernd sind“ – auch, weil sie zu Bürokratie und damit zu Mehraufwand führen könnten. Richtig umgesetzt könnten sie uns aber dabei helfen, die Resilienz unserer Wirtschaft umfassend zu erhöhen.

„Wir als BSI legen dabei unseren Schwerpunkt auf Hilfestellung und Kooperation – und unterstützen Unternehmen auch heute schon mit umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten. Unser Credo lautet ‚Cybersicherheit vor Bürokratie‘.“ Dies betreffe übrigens auch den „Cyber Resilience Act“ (CRA), im Rahmen dessen das BSI die Übernahme der Marktüberwachung anstrebe.

Das BSI beobachtet, analysiert und bewertet IT-Sicherheit in fünf Dimensionen

Der CRA gibt ein Mindestmaß an Cybersicherheit für vernetzte Produkte auf dem EU-Markt vor. Als nationale Stelle für Zertifizierung und Standardisierung von Cybersicherheitsmaßnahmen verfügt das BSI nach eigenen Angaben über etablierte Strukturen, die schnell für die Marktüberwachung im Sinne des CRA nutzbar gemacht werden können.

Um die Anforderungen greifbarer zu machen, hat das BSI die „Technische Richtlinie TR-03183“ erarbeitet, in der die im CRA formulierten Anforderungen an Hersteller und Produkte übersichtlich beschrieben und erklärt werden. Als Cybersicherheitsbehörde Deutschlands beobachte, analysiere und bewerte das BSI die Lage der IT-Sicherheit in fünf Dimensionen und fungiere als zivile Verteidigungsmacht des Digitalen Raumes.

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
TÜV Cybersecurity Studie 2025: Cybersicherheit in deutschen Unternehmen / Neue Bedrohungslage – besserer Schutz

TÜV VERBAND
TÜV Cybersecurity Studie 2025: Cyberbedrohungen wachsen, aber viele Unternehmen hinken beim Schutz hinterher. Die TÜV Cybersecurity Studie 2025 zeigt: KI-gestützte Angriffe nehmen zu, doch nur wenige Betriebe setzen KI zur Verteidigung ein. Die Studie liefert alarmierende Zahlen – und klare Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BSI TR-03183 Cyber-Resilienz-Anforderungen

datensicherheit.de, 20.06.2025
Cybersicherheit geht alle an: Interaktive Trainingsplattform CyberALARM für Unternehmen vorgestellt / Mit „CyberALARM“ soll eine praxisnahe, interaktive Plattform für mehr Cybersicherheit im Mittelstand, im öffentlichen Sektor und in Bildungseinrichtungen geboten werden

datensicherheit.de, 16.05.2025
Cyber Gangsta’s Paradise: THA-Professor für IT-Sicherheit macht mit Musikvideo auf den Cyber Resilience Act (CRA) aufmerksam / Mit der EU-Regulierung wird die digitale Sicherheit von Produkten wird zur Pflicht.

datensicherheit.de, 06.04.2025
CRA erzwingt Produktanpassungen: Höchste Zeit für Hersteller zu handeln / Geräte mit ausnutzbaren Cyber-Schwachstellen dürfen nach CRA-Inkrafttreten in der EU bald nicht mehr verkauft werden

datensicherheit.de, 07.02.2025
Dennis Weyel erinnert im NIS-2-Kontext daran: Firmenleitung haftet bei Cyber-Attacken! / Laut aktueller Manager-Umfrage ist sich nur knapp die Hälfte ihrer Verantwortung für Cyber-Sicherheit bewusst

datensicherheit.de, 20.05.2025
Cybersicherheit: Deutsche Unternehmen sehen dringenden Handlungsbedarf / Laut einer QBE-Studie betreffen 64 Prozent der Cybervorfälle Schwachstellen in der Lieferkette. Dabei gehen zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass sich das Budget für Cybersicherheit in den nächsten zwölf Monaten in ihrem Unternehmen erhöhen wird. 85 Prozent der Befragten sehen steigende Bedrohungen im Vergleich zum Vorjahr

]]>
https://www.datensicherheit.de/cybersicherheit-bsi-warnung-unternehmen/feed 0
foodwatch-Kritik: Influencer bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit illegalen Gesundheitsversprechen https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritik-influencer-nahrungsergaenzungsmittel https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritik-influencer-nahrungsergaenzungsmittel#respond Fri, 20 Jun 2025 22:38:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48614 In allen Fällen, in denen auf „instagram“ mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig

[datensicherheit.de, 21.06.2025] Der foodwatch e.V. hat in einer Stellungnahme vom 20. Juni 2025 moniert, dass in den Sozialen Medien „irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig“ sei – dies belege ein neuer foodwatch-Report. Die Verbraucherorganisation hat demnach „Instagram“-Posts von 95 sogenannten Gesundheits- und Fitness-Influencern unter die Lupe genommen und sei zu folgendem Ergebnis gekommen: „In allen Fällen, in denen mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig!“ Diese Posts verstießen unter anderem gegen die europäische „Health Claims“-Verordnung (HCVO), welche Verbraucher vor irreführender Werbung schützen solle. foodwatch engagiert sich demnach für eine bessere Kontrolle von Gesundheitswerbung im Netz.

foodwatch-report-2025

Abbildung: foodwatch e.V.

foodwatch-Warnung: In Sozialen Medien irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig

Nicht Ausnahme, sondern Regel: foodwatch moniert unzulässige Werbung

„Was sich in Sozialen Medien abspielt, ist der ,Wilde Westen’ der Gesundheitswerbung. Ohne Kontrolle, ohne Regeln, ohne Rücksicht auf Risiken“, warnt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch. Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln seien in „Goldgräberstimmung“ – Verbraucher zahlen indes, im schlimmsten Fall sogar mit ihrer Gesundheit. „Der wachsende Online-Markt muss endlich wirksam überwacht werden!”

  • foodwatch habe die „Instagram“-Storys von 95 sogenannten Fitness- und Gesundheits-Influencern über einen Zeitraum von 20 Tagen analysiert: In 358 Storys hätten diese konkrete Nahrungsergänzungsmittel beworben – insgesamt 152 verschiedene Produkte.

Die Verbraucherorganisation habe diese Storys auf Gesundheitsversprechen gemäß der HCVO gecheckt. Das Ergebnis: „Rund ein Drittel der ,Instagram’-Stories, in denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, enthält gesundheitsbezogene Aussagen – und in sämtlichen Fällen stuft foodwatch diese Werbung als unzulässig ein.“

Drei Beispiele aus dem aktuellen foodwatch-Report:

  • Klassische Heilungsversprechen
    Eine Influencerin habe in einem „Instagram“-Beitrag davon berichtet, dass ihre Leberwerte „wieder super sind”. Dies habe sie auch dem Leberkomplex eines bestimmten Herstellers zu verdanken. Die HCVO erlaube jedoch nicht, mit der Heilung einer Krankheit zu werben.
  • Wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen
    Ein Influencer sei überzeugt: „Kollagensupplemente können helfen, (…) deine Haut elastischer, deine Gelenke geschmeidiger und deine Knochen noch stärker zu machen”. Er bewerbe Nahrungsergänzungsmittel seiner eigenen Marke – für Kollagen seien aber keine Aussagen zu einer gesundheitlichen Wirkung zugelassen.
  • Allgemeine Gesundheitsversprechen
    In einem anderen „Instagram“-Post werde suggeriert, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel einer Marke „Schlaf und Regeneration” fördern würden. Ein solche unspezifische Behauptung sei laut HCVO nur dann zulässig, wenn er mit spezifischen, zugelassenen Behauptungen gekoppelt würde. Dies sei häufig nicht der Fall.

Zwei Unternehmen stechen besonders hervor: Eines aus Schleswig-Holstein und ein Berliner Hersteller – diese Marken kooperierten mit Dutzenden beliebten Influencern, welche bei ihren Anhängern große Glaubwürdigkeit besäßen. Dahinter stecke ein Milliardenmarkt, der auch online immer stärker wachse.

Foodwatch fordert Kontrolle des Online-Markts auf Bundesebene

foodwatch sieht das Hauptproblem bei der kommunal organisierten Lebensmittelüberwachung in Deutschland:

  • Litten die Überwachungsämter ohnehin schon unter Personalmangel und kämen kaum hinterher, Hygienevorschriften in Restaurants zu kontrollieren, stießen sie bei der Überprüfung der Werbung in Sozialen Medien endgültig an ihre Grenzen.

Die Kontrolle des Online-Markts müsse auf Bundesebene gebündelt und die Überwachung ausreichend personell und finanziell ausgestattet werden, fordert foodwatch eindringlich.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch, Mai 2025
Report 2025

foodwatch, 2024/2025
Gesundheitsschwindel

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims-Verordnung / „fettarm“, „zuckerfrei“, „Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“

datensicherheit.de, 23.10.2018
Operation PANGEA XI: Kampf dem illegalen Handel mit Arzneimitteln im Internet / Aktionswoche der deutschen Zoll- und Polizeibehörden vom 9. bis 16. Oktober 2018

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher / Im Durchschnitt allein drei Lebensmittelrückrufe pro Woche

datensicherheit.de, 16.07.2012
Ein Jahr lebensmittelklarheit.de: foodwatch veröffentlicht 15-Punkte-Plan gegen Etikettenschwindel / Gesetzliche Vorgaben statt freiwillige Siegel zum Schutz vor Verbrauchertäuschung

]]>
https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritik-influencer-nahrungsergaenzungsmittel/feed 0