Experten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 30 Aug 2025 12:14:02 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 PayPal-Zahlungsausfälle: Verbraucherzentrale NRW gibt Betroffenen Empfehlungen https://www.datensicherheit.de/paypal-zahlungsausfaelle-verbraucherzentrale-nrw-betroffene-empfehlungen https://www.datensicherheit.de/paypal-zahlungsausfaelle-verbraucherzentrale-nrw-betroffene-empfehlungen#respond Sat, 30 Aug 2025 22:13:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49902 „PayPal“-Kunden sollten regelmäßig das „PayPal“-Konto und das Girokonto auf unberechtigte Abbuchungen und auf den Status offener Zahlungen prüfen

[datensicherheit.de, 31.08.2025] Die Verbraucherzentrale NRW geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die seit mehreren Tage andauernde Verunsicherung auf Verbraucherseite im Kontext des Zahlungsausfalls beim US-amerikanischen Online-Bezahlsystem „PayPal“. Der Bankenexperte der Verbraucherzentrale NRW, David Riechmann, erläutert, was Betroffene jetzt wissen sollten:

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Foto: © VZ NRW / adpic

Die Verbraucherzentrale NRW gibt von der „PayPal“-Panne Betroffenen Empfehlungen

Kontrolliert und gelassen vorgehen…

Wer „PayPal“ nutzt, sollte derzeit regelmäßig das „PayPal“-Konto und das Girokonto auf unberechtigte Abbuchungen und auf den Status offener Zahlungen prüfen. „Wenn das ,PayPal’-Konto im Minus ist, sollte man nicht nervös werden“, rät Riechmann. Hiernei dürfte in vielen Fällen Abwarten ausreichen.

  • Er führt weiter aus: „Wir gehen davon aus, dass der Einzug in den nächsten Tagen nochmals erfolgt. Kosten sollten den Betroffenen keine entstehen.“

Es könne auch vorkommen, dass Händler die Ware wegen der Verzögerungen der Gutschrift aufgrund der Störung bei „PayPal“ nicht verschickten. „Das sollte aber nicht das Problem der Kundschaft sein. In diesen Fällen sollte man Händler zur Erfüllung des Vertrages bzw. zum Senden der Ware auffordern!“

Vermeidung doppelter Zahlungen

Er betont: „Sofern das eigene ,PayPal’-Konto im Minus ist, sollte man nicht sofort das Guthaben aufladen. Sonst zahlt man bei parallel laufender Lastschrift doppelt auf das ,Paypal’-Konto ein.“

  • Das Geld fehle dann möglicherweise auf dem Girokonto für andere Ausgaben.

Weiterhin gelte: „Kontobewegungen prüfen und insbesondere schauen, dass die abgebuchten Beträge den Kaufpreisen entsprechen und keine weiteren Kosten wie Rücklastschrift mit abgebucht werden!“

Reaktion auf unberechtigte Abbuchungen

Bei unberechtigten Buchungen sollte man diesen unmittelbar gegenüber „PayPal“ widersprechen. Sollten daraus Kontobelastungen – etwa per Lastschrift – entstehen, könne man die Lastschrift bei seiner Hausbank zurückbuchen lassen.

  • „Das ist bis zu 13 Monate nach Belastung möglich, wenn man keinen Abbuchungsauftrag erteilt hat“, so Riechmann. Bei Fragen sollten Betroffene den offiziellen „PayPal“-Kundenservice kontaktieren.

„PayPal“ verschicke derzeit Hinweise an Nutzer – allerdings ohne eine direkte Verlinkung. Bei ähnlichen E-Mails, vor allem mit angeblichen Links zu „PayPal“, sei deshalb Vorsicht geboten, da Betrüger die konfuse Lage gerne für Phishing-Mails ausnutzten.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale NRW
Wir über uns / Von Jahresberichten und Leitbild bis zur Satzung oder aktuellen Stellenangeboten: Informationen der Verbraucherzentrale NRW „in eigener Sache“

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 28.08.2025
Chaos um PayPal: Was Sie über den Zahlungsstopp wissen müssen / Millionen Menschen in Deutschland zahlen regelmäßig mit PayPal. Doch am Montag kam es zu einem beispiellosen Vorfall: Mehrere deutsche Banken haben Zahlungen des US-Konzerns in Milliardenhöhe blockiert. Grund war offenbar ein Ausfall der PayPal-Sicherheitssysteme.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 10.07.2024
Was ist Wero? Neuer Zahlungsdienst europäischer Banken / Geld schnell auf dem Smartphone oder Computer zu überweisen, kennen wir zum Beispiel von PayPal aus den USA. Mit Wero bieten europäische Banken nun ein eigenes System an.

datensicherheit.de, 25.08.2025
Alarm bei PayPal-Kunden: 15,8 Millionen Zugangsdaten im Darknet aufgetaucht / Offenbar massives Datenleck aufgetreten, welches Bedrohung für Millionen von „PayPal“-Nutzern weltweit sein könnte

datensicherheit.de, 13.05.2025
Mit PayPal an der Ladenkasse zahlen – David Riechmann kommentiert Vorhaben des US-amerikanischen Zahlungsdienstleisters / Mit einer neuen Funktion in der „PayPal“-App sollen künftig Einkäufe im Einzelhandel per Smartphone bezahlt werden können

datensicherheit.de, 17.12.2024
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung / „PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen

datensicherheit.de, 30.10.2023
PayPal gibt Hinweise zum Erkennen betrügerischer E-Mails / Auf keinen Fall verdächtige E-Mails beantworten und darin enthaltene Links anklicken oder Anhänge öffnen!

datensicherheit.de, 25.01.2023
PayPal-Vorfall als Warnung für die Cybersecurity-Welt / Nur wenige Sicherheits-Lösungen, die PayPal tatsächlich selbst umsetzen könnte

datensicherheit.de, 29.03.2017
PayPal-Konto: Phishing-Attacken täuschen Notwendigkeit der Verifikation vor / EU-Datenschutz-Grundverordnung als Vorwand missbraucht

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Länderdomain-Ranking: Deutschland auf Platz 2 – China global führend https://www.datensicherheit.de/laenderdomain-ranking-deutschland-auf-platz-2-china-global-fuehrend https://www.datensicherheit.de/laenderdomain-ranking-deutschland-auf-platz-2-china-global-fuehrend#respond Sat, 30 Aug 2025 22:01:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49901 Mit 17,6 Millionen „.de”-Domains ist Deutschland weltweit die zweitgrößte länderspezifische Webpräsenz und Marktführer in Europa

[datensicherheit.de, 31.08.2025] Deutschland steht wegen der langsamen Fortschritte in der Digitalisierung immer wieder in der Kritik – dennoch hat derzeit kaum ein Land mehr registrierte Webseiten: Mit 17,6 Millionen „.de”-Domains sei Deutschland weltweit die zweitgrößte länderspezifische Webpräsenz und Marktführer in Europa – auf Platz 1 stehe China mit seinen rund 21 Millionen „.cn”-Registrierungen. Laut einer aktuellen diesbezüglichen Stellungnahme von Hostinger basieren diese Erkenntnisse auf einer Analyse der Plattform „Domain Name Industry Brief“, welche regelmäßig die Anzahl der weltweit registrierten Domains erfasse.

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Abbildung: HOSTINGER

Diese Daten (Auszug) spiegeln demnach den aktuellen Stand vom 23. Juli 2025 wider (könnten jedoch aufgrund von Verzögerungen bei der Datenübertragung geringfügig vom Echtzeitwert abweichen)

Analyse gibt auch Aufschluss über Verbreitung einzelner Länderdomain-Endungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl

Deutschland habe weltweit eine der erfolgreichsten nationalen Internet-Identitäten aufgebaut: „Mit 17,6 Millionen ,.de’-Domains ist das Land weltweit die zweitgrößte länderspezifische Webpräsenz und Marktführer in Europa.“

  • Zu diesem Ergebnis kommt der Anbieter von Webhosting- und Internet-Services Hostinger, der nach eigenen Angaben untersucht hat, welche Länderdomains die meisten Websites gemeldet haben. Diese Analyse gebe auch Aufschluss darüber, wie stark einzelne Domain-Endungen wie „.cc“ und „.ai“ im Verhältnis zur Einwohnerzahl ihrer Herkunftsregionen verbreitet sind.

Die vorliegenden Zahlen belegten die digitale Relevanz Deutschlands: Mit seinen 17,6 Millionen „.de”-Registrierungen liege Deutschland deutlich vor Großbritannien (10,2 Millionen „.uk“-Domains). Noch beeindruckender sei, dass die deutsche „.de“-Domain mehr Registrierungen habe als Russland („.ru“ mit 6,6 Millionen) und die Niederlande („.nl“ mit 6,1 Millionen) zusammen.

Bei der Anzahl der Domains im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegen Kokosinseln weit vorne

Die USA mit viermal so vielen Einwohnern im Vergleich zu Deutschland lägen auf Platz 15 der Länder-Domainregistrierungen, da die US-Amerikaner standardmäßig eher „.com“ verwendeten.

  • Damit steche Deutschland mit seiner nationalen digitalen Identität auf der globalen Bühne deutlicher hervor. „Das einzige Land, das Deutschland übertrifft, ist China, dessen Domain ,.cn’ mit 21 Millionen Registrierungen an der Spitze liegt.“

Wenn man die Anzahl der Domains ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzt, lägen die Kokosinseln (Australien) weit vorne, wo jeder der 593 Einwohner statistisch 3.204 Websites mit der Domain „.cc“ (insgesamt 1,9 Millionen Registrierungen) repräsentiere.

Passende Länderdomains werden auch gerne als generische Domains verwendet

Dabei sei indes zu beachten, dass die Top-Level-Domain „.cc“ nicht nur als länderspezifische Endung verwendet wird: Laut Domain-Anbietern werde sie auch häufig von Websites außerhalb der Region genutzt, da „.cc“ auch für „commercial company“ (kommerzielles Unternehmen) oder „creative commons“ stehen könne. Es handele sich um eine vielseitige Domain-Endung, welche weltweit frei registriert werden dürfe.

  • Ähnlich verhalte es sich mit der Endung „.ai“ – offiziell zu Anguilla, einem britischen Überseegebiet in der Karibik gehörend. Diese erfreue sich weltweit großer Beliebtheit, insbesondere bei Unternehmen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), da diese Abkürzung offensichtlich perfekt zum englischen Begriff „artificial intelligence“ passt.

Insgesamt seien 598.000 „.ai“-Domains registriert – bei einer Bevölkerung von 14.598 Einwohnern bedeute mithin dies knapp 41 Domains pro Einwohner, Tendenz stark steigend.

Weitere Informationen zum Thema:

HOSTINGER
Über uns

HOSTINGER, Vera P., 14.08.2025
Länderdomain-Ranking: Warum “.de” Europas stärkste Länderdomain ist / Deutschland hat still und leise eine der weltweit erfolgreichsten nationalen Internet-Identitäten aufgebaut: Mit 17,6 Millionen .de-Domains ist das Land weltweit die zweitgrößte länderspezifische Webpräsenz und unangefochtener Marktführer in Europa.

datensicherheit.de, 13.05.2025
Domain-Hijacking: Wie Unternehmen ihre digitale Identität verlieren können / Unternehmen sollten ihre strategische Assets durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen und im Ernstfall reaktionsfähig sein.

datensicherheit.de, 02.09.2020
Cybersquatting: Angreifer imitieren Domains großer Marken / Missbrauch von facebook, Apple, Amazon und Netflix, um Verbraucher mit falschen Domains hinters Licht zu führen

datensicherheit.de, 10.07.2020
E-Mail – Ungeschützte Absender-Domains gefährden Marken / 75 Prozent der Unternehmen machen Online-Werbung / eco Studie: Online-Werbung hat viel Verbesserungspotenzial / Online-Shopping per Handy bei jedem zweiten Händler zu langsam

datensicherheit.de, 02.04.2020
Hacker missbrauchen Netflix: Sicherheitsforscher finden gefälschte Domains / Check Point Research hat die nächste Bedrohung für Anwender im Internet entdeckt, denn Cyber-Kriminelle machen sich die steigende Beliebtheit des Video-Streamingdienstes zunutze / Die Zahl der Fake-Domains mit Bezug zum Streaming-Dienst ist stark gestiegen

datensicherheit.de, 01.08.2019
Warnung von Zscaler: Missbrauch von Domains für Angriffe / Große Phishing-Kampagnen hinter gefälschten Webseiten enttarnt

datensicherheit.de, 28.12.2018
Betrugsversuch: Domain-Inhaber erhalten dubiose Rechnungen / PSW GROUP warnt vor Betrügern, die angeblich für Web-Domain-Registrierung zehnjährige Vorauszahlung fordern

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19. Paderborner Tag der IT-Sicherheit zu zentralen Themen digitaler Sicherheit https://www.datensicherheit.de/19-paderborn-tag-der-sicherheit https://www.datensicherheit.de/19-paderborn-tag-der-sicherheit#respond Wed, 27 Aug 2025 22:28:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49855 Einladung zum 9. und 10. September 2025 zur 19. Auflage des „Paderborner Tags der IT-Sicherheit“ mit praxisnahen Vorträgen und interaktiven Workshops

[datensicherheit.de, 28.08.2025] Die Universität Paderborn meldet, dass ihr Kompetenzbereich „Digital Security“ des SICP („Software Innovation Campus Paderborn“) am 9. und 10. September 2025 zur 19. Auflage des „Paderborner Tags der IT-Sicherheit“ einlädt. Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft beleuchten demnach an diesen beiden Tagen zentrale Themen der digitalen Sicherheit – darunter den sicheren Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), regulatorische Herausforderungen durch die Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS-2) und den „Cyber Resilience Act“ (CRA), Angriffe auf Schnittstellen (REST-APIs) sowie die Bedeutung guter Sicherheitskommunikation. Dieses Format kombiniere praxisnahe Vorträge mit interaktiven Workshops.

„19. Paderborner Tag der IT-Sicherheit“

Dienstag, 9. September, und Mittwoch, 10. September 2025
Zukunftsmeile 2 (ZM2) in 33102 Paderborn
Teilnahme kostenlos – Online-Anmeldung erforderlich.

Impulse zur IT-Sicherheit aus Forschung und Praxis

Am ersten Veranstaltungstag stehen Vorträge zur automatischen Identifikation von Schwachstellen, zu KI und Informationssicherheit, zu rechtlichen Risiken der NIS-2-Umsetzung, zu einer App zur Verhaltensänderung für mehr IT-Sicherheit sowie zu sicheren Softwarekomponenten in der Automatisierungsindustrie auf dem Programm.

  • „Zentrale Herausforderungen wie die Absicherung KI-basierter Systeme oder die Umsetzung regulatorischer Anforderungen treffen aktuell auf große Umsetzungsunsicherheit. Unser Ziel ist es, diese Debatten konstruktiv mitzugestalten – praxisnah, interdisziplinär und fundiert, betont Dr. Simon Oberthür, Leiter des Kompetenzbereichs „Digital Security“ im SICP.

„Keynotes“ zur IT-Sicherheit unserer Netze und unserer Privatsphäre

Am ersten Veranstaltungstag werde Dr. Carmela Troncoso, wissenschaftliche Direktorin am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre, in einer englischsprachigen „Keynote“ eine Analyse datenschutzfördernder Technologien präsentieren. „Sie erläutert, inwieweit die von diesen Technologien gebotenen Datenschutzmechanismen ausreichen, um digitale Dienste so zu gestalten, dass sie nicht das Risiko erhöhen, dass Individuen oder Gemeinschaften dadurch Schaden nehmen.“

Prof. Dr. Katharina Kohls, Leiterin des Lehrstuhls für Systemsicherheit an der Ruhr-Universität Bochum, werde erörtern, wie systemische Schwächen in Mobilfunkarchitekturen entstehen und wie diese zu Angriffen auf Infrastruktur und Nutzende führen könnten.

  • „Beide ,Keynotes’ zeigen eindrucksvoll, dass technische Maßnahmen wie Kryptographie oder Protokolle nur dann wirksam sind, wenn sie im gesellschaftlichen und infrastrukturellen Kontext reflektiert werden. Das ist entscheidend für künftige Sicherheitslösungen“, erläutert Prof. Dr. Yasemin Acar, Direktorin des Kompetenzbereichs „Digital Security“ im SICP.

Herausforderung an die IT-Sicherheit durch Morphing-Angriffe

Den zweiten Veranstaltungstag werde Dr. Johannes Merkle von der secunet Security Networks AG mit einer „Keynote“ zur Detektion von Morphing-Angriffen eröffnen, welche insbesondere für Digitale Identitäten und biometrische Sicherheitssysteme relevant seien.

  • „Morphing-Attacken unterwandern biometrische Verfahren an der Wurzel. Diese ,Keynote’ bringt ein Thema auf die Bühne, das durch EU-weit geplante Digitale Identitäten höchste Relevanz erhält“, unterstreicht Oberthür.

Workshops: Praktische Umsetzung der IT-Sicherheit

Am zweiten Tag erwarteten die Teilnehmer zusätzlich praxisnahe Workshops – etwa zu systematischer Reaktion auf Sicherheitsvorfälle (Incident Response), REST-API-Sicherheit, typischen Konfigurationsfehlern beim Authentifizierungsschema „Single Sign On“ (SSO), Post-Quantum-Kryptographie oder NIS-2-Kompetenzentwicklung.

Unterstützt werde diese Veranstaltung durch das Innovationsnetzwerk InnoZent OWL e.V., die „Regionalgruppe OWL“ der Gesellschaft für Informatik e.V. und den Kreis Paderborn.

Weitere Informationen zum Thema:

SiCP
Das sind wir!

SiCP
19. Pa­der­bor­ner Tag der IT-Si­cher­heit / Dienstag, 09.09. und Mittwoch, 10.09.2025

SiCP
Anfahrt

19. Tag der IT-Sicherheit, 9.–10. Sept. 2025
SICP – Software Innovation Campus Paderborn / Anmeldung Teilnahme an der Veranstaltung

UNIVERSITÄT PADERBORN
Dr. Simon Oberthür

MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT
Prof. Dr. Carmela Troncoso / Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre

RUB Faculty of Computer Science
Prof. Dr. Katharina Kohls / Systemsicherheit

UNIVERSITÄT PADERBORN
Prof. Dr. Yasemin Acar / Empirische Softwaretechnik

ResearchGate
Johannes Merkle / Doctor of Mathematics / secunet Security Networks

InnoZent OWL
WILLKOMMEN!

GI REGIONALGRUPPE Paderborn
OWL mit Informatik- und Industrie4.0-Hochburgen / OWL ist mit Paderborn die IT-Stadt mit der höchsten IT-Dichte in ganz NRW und dem drittgrößten IT-Zentrum Europas.

Kreis Paderborn
Imagefilm – OstWestfalenLippe – Ganz oben in Nordrhein-Westfalen

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Bitkom-Forderung: Nationaler Sicherheitsrat muss Cyberraum in den Blick nehmen https://www.datensicherheit.de/bitkom-forderung-nationaler-sicherheitsrat-cyberraum-blick https://www.datensicherheit.de/bitkom-forderung-nationaler-sicherheitsrat-cyberraum-blick#respond Wed, 27 Aug 2025 22:10:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49854 Der „Nationale Sicherheitsrat“ soll wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten sowie eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen

[datensicherheit.de, 28.08.2025] Der Bitkom e.V. meldete am 27. August 2025, dass das Bundeskabinett an diesem Tag die Geschäftsordnung für den neuen „Nationalen Sicherheitsrat“ im Bundeskanzleramt beschließen wollte. Mit diesem solle – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – der bisherige „Bundessicherheitsrat“ abgelöst werden. Der „Nationale Sicherheitsrat“ soll demnach die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten sowie eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Einbindung der Digitalwirtschaft würde helfen, ein besseres Lagebild für den Cyberraum zu zeichnen!

Hybride Bedrohung: „Nationaler Sicherheitsrat“ vor neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen

Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Deutschland braucht ein neues Verständnis von Sicherheitspolitik, das über klassische militärische und außenpolitische Betrachtungsweisen hinausreicht! Daran kann angesichts geopolitischer Krisen und neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie hybrider Angriffe auf Kritische Infrastruktur kein Zweifel bestehen.“

Cyberangriffe, digitale Sabotage und Desinformation bedrohten Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. „Allein der deutschen Wirtschaft entstehen jährlich Schäden in Höhe von 178,6 Milliarden Euro durch Cyberangriffe.“ Die Antwort auf „hybride Kriegsführung“ müsse eben auch „hybride Sicherheit“ sein.

„Nationaler Sicherheitsrat“ muss Gefahrenlage im Cyberraum in Analysen und Entscheidungsprozessen berücksichtigen

Der „Nationale Sicherheitsrat“ sollte deshalb die digitale Gefahrenlage in seine Analysen und Entscheidungsprozesse einbeziehen und auf die entsprechende Expertise zurückgreifen, etwa die des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).

  • Ziel sollte ein „Nationales Cyberlagebild“ sein, welches Bedrohungslagen in Echtzeit erfasst, Informationen mit den relevanten Stellen und Behörden teilt und dabei hilft, Deutschland im Cyberraum schnell, koordiniert und erfolgreich zu verteidigen.

Wintergerst betont abschließend: „Die Einbindung der Digitalwirtschaft würde helfen, ein besseres Lagebild für den Cyberraum zu zeichnen – auch mit Blick auf technologische Entwicklungen und Trends, etwa rund um Künstliche Intelligenz.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst / Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

WIKIPEDIA
Nationaler Sicherheitsrat (Deutschland)

zdfheute, Wulf Schmiese, 27.08.2025
Mächtiges Entscheidungsgremium:Nationaler Sicherheitsrat: Was geplant ist / Die schwarz-rote Koalition will heute die Gründung eines Nationalen Sicherheitsrats beschließen. Wann das Gremium zum Einsatz kommen soll – und wer darin vertreten sein wird.

Handelsblatt, Dana Heide, 08.08.2025
Nationaler Sicherheitsrat: Dieses Gremium soll Deutschland sicherer machen / Ab Ende August soll der erste Nationale Sicherheitsrat in Deutschlands Geschichte seine Arbeit aufnehmen. Das Gremium soll drei Aufgaben lösen – und ist nicht unumstritten.

tagesschau, Christina Nagel, 07.08.2025
Bundesregierung / Wie der Nationale Sicherheitsrat aussehen soll / Die Bundesregierung will sich besser für künftige Krisenfälle rüsten – und dazu einen Nationalen Sicherheitsrat für die Außen- und Sicherheitspolitik schaffen. Nun gibt es neue Details zu dem geplanten Gremium.

Deutscher Bundestag
12.06.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 215/2025 / Nationaler Sicherheitsrat und Ressortzuständigkeiten

datensicherheit.de, 16.07.2025
Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat Abschlussbericht vorgestellt / Der Abschlussbericht enthält 35 konkrete, in Arbeitsgruppen erarbeitete Empfehlungen

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Drug-resistant epilepsy: KFSHRC reports more than 2,000 successful procedures using Stereo-EEG https://www.datensicherheit.de/drug-resistance-epilepsy-kfshrc-2000-success-procedures-stereo-eeg https://www.datensicherheit.de/drug-resistance-epilepsy-kfshrc-2000-success-procedures-stereo-eeg#respond Wed, 27 Aug 2025 08:52:09 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49846 The King Faisal Specialist Hospital & Research Centre (KFSHRC) operates one of the world’s most active centres for Stereo-Electroencephalography

[datensicherheit.de, 08|27|2025] From Riyadh, the King Faisal Specialist Hospital & Research Centre (KFSHRC) reports that it has further consolidated its position as one of the world’s most active centres for Stereo-Electroencephalography (Stereo-EEG). With a treatment rate of one to two cases per week, it is the largest centre for epilepsy surgery in the Middle East and plays an important role in providing state-of-the-art solutions for drug-resistant epilepsy. The KFSHRC hereby emphasises its commitment to advancing neuroscience through the use of state-of-the-art diagnostic and surgical technologies in the treatment of drug-resistant epilepsy.

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photo: KFSHRC

KFSHRC “Epilepsy Centre“: Improving seizure localisation and reducing complications

The KFSHRC has introduced Stereo-EEG as a minimally invasive and advanced diagnostic tool

Since 1993, more than 4,000 patients have been treated at the KFSHRC “Epilepsy Centre“ and over 2,000 epilepsy surgeries have been successfully performed on patients who do not respond to medication.

  • In the last two years, the Stereo-EEG programme has been introduced as a minimally invasive and advanced diagnostic tool that improves seizure localisation and reduces complications.

This procedure represents a decisive advance in the treatment of drug-resistant epilepsy – it enables the precise identification of seizure foci and supports tailor-made treatment plans such as targeted resections or neurostimulation implants, “which help many patients to become more independent and improve their quality of life“.

Surgery at the KFSHRC’s “Epilepsy Centre“ aims to restore independence to patients

“The procedure involves placing wafer-thin electrodes through millimetre-sized openings in the skull to precisely locate seizure foci.“ This minimises the risks associated with conventional open surgery and enables treatment strategies that, in most cases, lead to complete seizure control and restore independence to patients.

  • This innovative method also reduces long-term healthcare costs by reducing dependence on expensive anti-epileptic drugs with significant side effects and helping patients return to work more quickly and reduce productivity losses.

According to the World Health Organisation (WHO), around 50 million people worldwide suffer from epilepsy, with 30 per cent of patients not responding to medication. This condition clearly has a serious impact on the ability to work, drive and cope with everyday tasks, “making surgery the only viable option for restoring quality of life“.

Further information on this topic:

King Faisal Specialist Hospital & Research Centre
Vision, Mission and Values ​​of King Faisal Specialist Hospital

datensicherheit.de, 08|21|2025
KFSHRC offered nearly 300,000 virtual consultations in 2024 / The King Faisal Specialist Hospital and Research Centre (KFSHRC) in Riyadh has already conducted 293,381 virtual consultations in 2024, representing a 58.2% increase over 2023

datensicherheit.de, 07|18|2025
Riyadh: World’s first robotic BiVAD implantation performed at KFSHRC / Minimally invasive robotic surgery as a life-saving option for high-risk patients who cannot undergo transplantation or conventional open heart surgery

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Medikamentenresistente Epilepsie: KFSHRC meldet mehr als 2.000 erfolgreiche Eingriffe mittels Stereo-EEG https://www.datensicherheit.de/medikamentenresistenz-epilepsie-kfshrc-2000-erfolg-eingriffe-stereo-eeg https://www.datensicherheit.de/medikamentenresistenz-epilepsie-kfshrc-2000-erfolg-eingriffe-stereo-eeg#respond Wed, 27 Aug 2025 08:40:22 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49845 Das KFSHRC betreibt eines der weltweit aktivsten Zentren für Stereo-Elektroenzephalographie

[datensicherheit.de, 27.08.2025] Aus Riad meldet das King Faisal Specialist Hospital & Research Centre (KFSHRC), dass es die Position seines „Epilepsiezentrums“ als eines der weltweit aktivsten Zentren für Stereo-Elektroenzephalographie (Stereo-EEG) weiter habe festigen können. Mit einer Behandlungsrate von einem bis zwei Fällen pro Woche sei es das größte Zentrum für Epilepsie-Chirurgie im Nahen Osten und spiele eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung modernster Lösungen für medikamentenresistente Epilepsie. Das KFSHRC betont hiermit seinen Anspruch, die Neurowissenschaften durch den Einsatz modernster diagnostischer und chirurgischer Technologien bei der Behandlung medikamentenresistenter Epilepsie voranzubringen.

 

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Foto: KFSHRC

KFSHRC-„Epilepsiezentrums“: Verbesserung der Anfallslokalisierung und Reduzierung der Komplikationen

KFSHRC hat Stereo-EEG-Programm als minimalinvasives und fortschrittliches Diagnoseinstrument eingeführt

Seit 1993 wurden demnach im „Epilepsiezentrum“ des KFSHRC mehr als 4.000 Patienten behandelt und über 2.000 epilepsie-chirurgische Eingriffe bei Patienten, die nicht auf Medikamente ansprechen, erfolgreich durchgeführt.

  • In den letzten zwei Jahren sei das Stereo-EEG-Programm als minimalinvasives und fortschrittliches Diagnoseinstrument eingeführt worden, welches die Anfallslokalisierung verbessere und Komplikationen reduziere.

Dieses Verfahren stelle in der Behandlung medikamentenresistenter Epilepsie einen entscheidenden Fortschritt dar – es ermögliche die präzise Identifizierung von Anfallsherden und unterstütze maßgeschneiderte Behandlungspläne wie gezielte Resektionen oder Neurostimulationsimplantate, „die vielen Patienten zu mehr Unabhängigkeit verhelfen und ihre Lebensqualität verbessern“.

Eingriffe am „Epilepsiezentrum“ des KFSHRC sollen Patienten die Unabhängigkeit zurückgeben

„Das Verfahren besteht darin, hauchdünne Elektroden durch millimetergroße Öffnungen im Schädel zu platzieren, um Anfallsherde präzise zu lokalisieren.“ Dadurch würden die mit einer herkömmlichen offenen Operation verbundenen Risiken minimiert und Behandlungsstrategien ermöglicht, welche in den meisten Fällen zu einer vollständigen Anfallskontrolle führten und den Patienten die Unabhängigkeit zurückgeben könnten.

  • Diese innovative Methode senke zudem die langfristigen Gesundheitskosten, indem sie die Abhängigkeit von teuren Antiepileptika mit erheblichen Nebenwirkungen verringere und den Patienten helfe, schneller an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und Produktivitätsverluste zu reduzieren.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit rund 50 Millionen Menschen an Epilepsie, wobei 30 Prozent der Patienten auf Medikamente nicht ansprechen. Diese Erkrankung hat offenkundig schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit, die Verkehrstüchtigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, „so dass eine Operation die einzige praktikable Option zur Wiederherstellung der Lebensqualität darstellt“.

Weitere Informationen zum Thema:

King Faisal Specialist Hospital & Research Centre
Vision, Mission and Values ​​of King Faisal Specialist Hospital

datensicherheit.de, 21.08.2025
KFSHRC bot 2024 fast 300.000 virtuelle Konsultationen an / Das King Faisal Specialist Hospital and Research Centre (KFSHRC) in Riad hat 2024 bereits 293.381 virtuelle Konsultationen durchgeführt, was einem Anstieg von 58,2% gegenüber 2023 entspricht

datensicherheit.de, 18.07.2025
Riad: Weltweit erste robotergestützte BiVAD-Implantation am KFSHRC durchgeführt / Minimalinvasive robotergestützte Chirurgie als lebensrettende Option für Hochrisikopatienten, welche sich keiner Transplantation oder herkömmlichen Operation am offenen Herzen unterziehen können

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Kreditkartenbetrug im Internet: Zunahme der Bedrohung für Verbraucher https://www.datensicherheit.de/kreditkarten-betrug-internet-zunahme-bedrohung-verbraucher https://www.datensicherheit.de/kreditkarten-betrug-internet-zunahme-bedrohung-verbraucher#respond Tue, 26 Aug 2025 23:14:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49833 In Deutschland wurden 24 Prozent der Verbraucher Opfer von Online-Betrug – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch

[datensicherheit.de, 27.08.2025] Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2025 darauf hin, dass Kreditkartenbetrug im Internet demnach ein wachsendes Problem für Verbraucher ist. Eine Analyse des Bankensoftware-Spezialisten Tietoevry habe für 2024 einen Anstieg digitaler Zahlungsbetrugsfälle um 43 Prozent aufgezeigt – Phishing habe um 77 Prozent zugenommen, Social-Engineering-Scams sogar um 156 Prozent. In Deutschland hätten 24 Prozent der Verbraucher angegeben, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Online-Betrug geworden zu sein – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch. Laut Europäischer Zentralbank entstanden allein im ersten Halbjahr 2023 im sogenannten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Schäden von rund zwei Milliarden Euro durch betrügerische Kreditkarten-Transaktionen, mehr als 60 Prozent davon bei Online-Zahlungen („card not present“). Die Täter agierten zunehmend professionell und nutzten gezielt Schwachstellen im digitalen Zahlungsverkehr aus. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ an und informiert, was jetzt zu tun ist.“

Stärkung der Verbraucherrechte beim Kreditkartenbetrug durch BGH und BGB

Wer feststellt, dass eine Kreditkartenzahlung ohne eigene Freigabe erfolgte – etwa ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder bei unbekannten Beträgen – könne bei der Bank eine Rückerstattung verlangen. Erfahrungsgemäß verweigerten Banken die Rückzahlung jedoch häufig mit dem Hinweis auf angebliche „grobe Fahrlässigkeit“ des Kunden. Zur Rechtslage:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Urteil vom 26. Januar 2016 (Az. XI ZR 91/14) die Rechte von Kreditkarteninhabern deutlich gestärkt. Nach § 675u BGB sei die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten – „außer er handelt grob fahrlässig“. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Karteninhaber die Zahlung nicht freigegeben habe oder bei der Transaktion keine starke Kundenauthentifizierung (wie z.B. 2FA) erfolgt sei.
  • Gemäß § 675v Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte der Kunde für Schäden aus missbräuchlichen Zahlungen grundsätzlich nur bis maximal 50 Euro – „und auch das nur, wenn ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann“. Die Beweislast für ein mögliches Fehlverhalten des Kunden liege nach § 675w BGB ausdrücklich bei der Bank.
  • „Wichtig: Die Bank darf eine Rückzahlung nur dann verweigern, wenn sie belegen kann, dass der Kunde ,grob fahrlässig’ oder vorsätzlich gehandelt hat – etwa indem er Zugangsdaten leichtfertig weitergegeben hat!“

Dieses Zusammenspiel aus aktueller BGH-Rechtsprechung und den klaren Vorgaben des BGB (§§ 675u, 675v, 675w BGB) stelle sicher, „dass Verbraucher bei Kreditkartenbetrug umfassend geschützt sind“. Im Zweifel sollte der Anspruch auf Rückerstattung stets anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.“

Verbraucher besonders geschützt bei Datenlecks als Auslöser von Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug im Internet sei häufig die Folge von Datenlecks bei Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleistern. „Gelangen Kreditkartendaten oder Zugangsdaten in falsche Hände, können Cyberkriminelle diese für Kreditkartenbetrug und betrügerische Transaktionen nutzen.“

Die Rechtslage bei Kreditkartenbetrug nach einem Datenleck sei für Betroffene besonders günstig: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (C‑340/21) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Leitentscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) hätten die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.

  • EuGH, C‑340/21 (14.12.2023): Bereits die berechtigte Angst vor Missbrauch der eigenen Kreditkartendaten reiche aus, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Unternehmen müssten belegen, „dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen haben“.
  • BGH, VI ZR 10/24 (18.11.2024): Ein kurzfristiger Kontrollverlust über persönliche Daten – etwa durch ein Datenleck – könne bereits für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ausreichen.

Gefahr des Kreditkartenbetrugs: Insbesondere Datenlecks zentraler Risikofaktor

Dr. Stoll & Sauer vertritt nach eigenen Angaben zahlreiche Verbraucher, welche Opfer von Datenlecks und anschließendem Kreditkartenbetrug wurden – etwa bei Banken, Zahlungsdienstleistern oder großen Onlinehändlern – und setzt deren Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung konsequent durch.

  • „So wurde beispielsweise vor dem Landgericht München I (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) bereits ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro für Mandanten erstritten.“

Gerade Datenlecks stellten somit einen zentralen Risikofaktor für Kreditkartenbetrug dar – und böten zugleich umfassende rechtliche Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz.

Methoden des Kreditkartenbetrugs im Internet

Kreditkartenbetrug könne auf verschiedene Arten erfolgen. Die wichtigsten Betrugsmaschen bei Kreditkartenbetrug im Internet sind laut Dr. Stoll & Sauer:

  • Phishing
    Betrüger verschickten gefälschte E-Mails – scheinbar von Banken stammend – und forderten zur Eingabe von Kreditkartendaten auf gefälschten Websites auf.
  • Formjacking
    Schadsoftware manipuliere Formularfelder in Webshops, um Kreditkartendaten beim Einkauf abzufangen.
  • Pharming
    Nutzer würden durch Schadsoftware auf täuschend echte, gefälschte Bank-Webseiten geleitet, obwohl sie die korrekte Adresse eingegeben haben.
  • Social Engineering
    Betrüger gäben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und versuchten, an Kreditkartendaten oder Sicherheitsinformationen zu gelangen.
  • Suchmaschinen-Betrug
    Falsche Werbeanzeigen in Suchmaschinen führten auf gefälschte Login-Seiten, auf denen Kreditkartendaten abgegriffen würden.

Cyberkriminelles Vorgehen beim Kreditkartenbetrug im Internet

Cyberkriminelle versuchten zuerst, an einen Zugang zu Kreditkartendaten oder Onlinebanking zu kommen – z.B. durch Phishing, Schadsoftware oder „Social Engineering“. „Gelingt der Zugriff, werden Kreditkartenkonten und Limits schnell ausgeschöpft, Überweisungslimits erhöht und Echtzeitüberweisungen ausgeführt.“

  • Das gestohlene Geld werde meist rasch weitergeleitet oder in „Krypto-Währungen“ umgewandelt, um die Nachverfolgung zu erschweren. Für Betroffene bedeute Kreditkartenbetrug häufig nicht nur den Verlust des Guthabens, sondern auch hohe Schulden bei der Bank.

So sei ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug geworden. „Nach der Bezahlung mit Kreditkarte entdeckte er mehrere unberechtigte Abbuchungen aus dem Ausland – der Schaden lag bei 2.800 Euro.“ Durch schnelle Reaktion – Kartensperrung, Reklamation und Anzeige bei der Polizei – habe der Mandant mit Hilfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schließlich die volle Erstattung durchsetzen können.

Meldung eines Kreditkartenbetrugs zur Rückerstattung unberechtigter Zahlungen

„Wenn Sie Kreditkartenbetrug bemerken – z. B. eine Abbuchung, die Sie nicht autorisiert haben – können Sie bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen!“

Die Bank müsse jede nicht autorisierte Kreditkartenzahlung sofort erstatten, besonders wenn keine 2FA erfolgt sei. Die Haftung liege grundsätzlich nicht beim Verbraucher. Oft lehnten Banken die Rückerstattung ab und behaupteten „grobe Fahrlässigkeit“. Doch sie müssten dies beweisen – der bloße Einsatz der Kreditkarte oder die Verwendung der Daten reiche nicht aus.

Dr. Stoll & Sauer benennt hierzu wichtige Hinweise:

  • Beweis der fehlenden Autorisierung
    „Sie müssen nur darlegen, dass die Zahlung nicht von Ihnen freigegeben wurde (z.B. durch Screenshots von Phishing-Mails).“
  • Beachtung der Fristen
    „Kreditkartenbetrug muss der Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.“
  • Unterlassung grob fahrlässigen Verhaltens
    „Wer TANs am Telefon weitergibt oder mehrere TANs für eine Überweisung eingibt, kann den Erstattungsanspruch verlieren.“

Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug:

  • Sofortige Sperrung der Karte
    „Über den Sperrnotruf 116 116 oder direkt bei der Bank / Kreditkartenfirma.“
  • Reklamation unberechtigter Zahlungen
    „Die Buchungen der Bank melden und Rückbuchung verlangen.“
  • Erstattung einer Anzeige
    „Den Betrug der Polizei melden – oft auch für die Rückerstattung erforderlich.“
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen
    „Verbraucher haben meist Anspruch auf Erstattung, wenn sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“
  • Sicherung der Dokumentation
    „Kontoauszüge, Korrespondenz und den Verlauf der Reklamation aufbewahren.“
  • Nutzung einer kostenlosen Ersteinschätzung
    „Dr. Stoll & Sauer bietet schnelle rechtliche Bewertung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’.“

Hinweise zum Schutz vor Kreditkartenbetrug:

  • Verwendung sicherer Passwörter und 2FA für Online-Zahlungen und Konten!
  • Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen: Ungewohnte oder kleine Abbuchungen könnten Hinweise auf Betrug sein!
  • Keine Eingabe von Kreditkartendaten auf unsicheren Websites – immer auf „HTTPS“ und sichere Anbieter achten!
  • Misstrauen bei Phishing-Mails und -SMS: Niemals Zahlungsdaten über unsichere Links eingeben!
  • Bei Verdacht Bankkontakt suchen: Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen!
  • Festlegung eines Kartenlimits: Ein niedriges Ausgabenlimit verringert den Schaden bei Missbrauch!
  • Niemals Weitergabe von Zugangsdaten – auch nicht telefonisch!

Häufige Fragen zum Thema Kreditkartenbetrug:

  • Erkennen des Kreditkartenbetrugs
    „Unbekannte Abbuchungen, kleine Testbuchungen oder Rückbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben, sind oft ein Zeichen für Kreditkartenbetrug.“
  • Meldung eines Kreditkartenbetrugs
    „Sperren Sie sofort Ihre Karte, reklamieren Sie die Buchung bei der Bank und nutzen Sie den ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ von Dr. Stoll & Sauer für eine rechtliche Ersteinschätzung.“
  • Rückforderung des Geldes nach Kreditkartenbetrug
    „Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, jede nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern Sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“

Weitere Informationen zum Thema:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Starke Vertretung, klare Lösungen – Ihr Recht ist unser Ziel

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kreditkartenbetrug-Online-Check

tietoevry, 18.06.2024
Tietoevry Banking reveals digital fraud methods in new report covering analysis of 3.4 billion transactions

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK | EUROSYSTEM
EZB-Jahresbericht 2023

datensicherheit.de, 07.06.2025
Verbraucherzentrale NRW: Erste Hilfe bei Datendiebstahl und Geldverlust / Die Verbraucherzentrale NRW erläutert häufige Betrugsmaschen und gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld

datensicherheit.de, 15.11.2020
Bei Bank- oder Kreditkartenverlust: Schnelles Handeln gefragt / Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte

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Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten https://www.datensicherheit.de/drohnenpiloten-regelungen-kenntnis-beachtung https://www.datensicherheit.de/drohnenpiloten-regelungen-kenntnis-beachtung#respond Tue, 26 Aug 2025 10:15:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49816 „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

[datensicherheit.de, 26.08.2025] Die Sommer-Feriensaison 2025 neigt sich dem Ende zu, doch viele Reisende starten jetzt bewusst in ihren Spätsommerurlaub. Gerade diese ruhigere Zeit wird gerne genutzt, um unterwegs eine sogenannte Drohne fliegen zu lassen – sei es für eindrucksvolle Urlaubsfotos oder einfach nur zum Ausprobieren. Dass auch im Ausland oft strenge oder gar unklare Regeln gelten, thematisiert das Web-Portal „Drohnen-Camp.de“ in einer aktuellen Stellungnahme und hat deshalb eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer veröffentlicht, um die dortigen wichtigsten Regeln kompakt zusammenzufassen. „Auch nach Ende der Hauptsaison bleibt das Thema für Späturlauber, Individualreisende und Reiseländer-Checks relevant!“

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Abbildung: „Drohnen-Camp.de“

Auch im Ausland gelten oft strenge und zuweilen gar unklare Regeln für Drohnenpiloten

Grundsätzliche Tipps für einen entspannten Urlaub mit der Drohne

Jedes Land habe seine eigenen Besonderheiten – dennoch gebe es ein paar allgemeine Tipps, die man als Drohnenpilot auf Reisen berücksichtigen sollte. Empfehlungen von „Drohnen-Camp.de“:

  • Privatsphäre beachten!
    Menschenleere Strände am frühen Morgen eignen sich besser als volle Buchten zur Aufnahme.
  • Richtiger Transport im Flugzeug!
    Ersatzakkus von Drohnen müssen stets im Handgepäck mitgeführt werden. Die Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu berücksichtigen.
  • Regeln des Landes kennen!
    Vor der Reise die Bestimmungen des Ziellandes prüfen – auch für kurze Flüge.
  • Keine Menschenansammlungen überfliegen!
    Volle Strände müssen als Menschenansammlungen angesehen werden, über denen nach EU-Recht ein Flugverbot für Drohnen besteht.
  • Drohnenversicherung prüfen!
    Gültigkeit der eigenen Versicherung prüfen und Nachweis mitführen.

Grundsätzlich müssten sich Drohnenpiloten in ihrem Heimatland registrieren, um dabei eine UAS-Betreibernummer (e-ID) zu erhalten. Diese gelte innerhalb der EU. Doch einige Länder hätten darüber hinausgehende Vorgaben, „die vielen Urlaubern nicht bekannt sind“.

Länderübersicht mit Regeln zum Drohnenflug (ohne Gewähr)

  • Frankreich: Zwei Registrierungen erforderlich
    Bei der Registrierungspflicht gebe es einen Abweichler in der europäischen Staatengemeinschaft:
    „In Frankreich ist neben der e-ID für bestimmte Drohnen zusätzlich eine Geräteregistrierung vorgeschrieben. Betroffen sind alle Modelle mit entsprechenden Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm.“
  • Griechenland: Genehmigung bei Flughafen-Nähe
    „Die Besonderheit Griechenlands besteht darin, dass es viele kleine Inseln gibt, auf denen sich Flugplätze befinden. Wie überall gelten rund um diese Flughäfen verbindliche Sicherheitsabstände.“
    Gerade auf kleineren Inseln lägen große Teile der Touristenregionen innerhalb dieser Zonen. Wer dort mit einer Drohne fliegen möchte, benötige eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde. Diese lasse sich in der Regel jedoch unkompliziert beantragen.
  • Großbritannien: Keine Anerkennung europäischer Qualifikationen
    „Durch den ,Brexit’ gelten in Großbritannien vollkommen eigene Regeln!“ Zwar erinnerten die britischen Bestimmungen stark an die europäischen Verordnungen – jedoch würden weder in Europa erfolgte Registrierungen noch erworbene Qualifikationen anerkannt.
    Wer also in England, Schottland oder Wales mit einer Drohne abheben möchte, müsse sich vor Ort um die Registrierung kümmern.
  • Italien: Viel Freiheit, wenig Bürokratie
    Eines der unkompliziertesten mediterranen Urlaubsziele sei Italien. Neben den europäischen Regeln gebe es dort vergleichsweise wenig Einschränkungen.
    „Wichtig sind vor allem Abstände zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen!“ Ansonsten lasse sich die Drohne recht frei nutzen, um Urlaubserinnerungen zu verewigen.
  • Malta: Zusätzliche Registrierung nötig
    „Der Himmel über Malta liegt zu großen Teilen in einer Kontrollzone, also im Einzugsgebiet des Flughafens, in dem besondere Regeln in der Luftfahrt gelten.“
    Aus diesem Grund verlange die maltesische Luftfahrtbehörde von allen Touristen eine Registrierung im Land. Wer bereits in seinem Heimatland als UAS-Betreiber registriert ist, könne für zehn Euro eine drei Monate lang gültige Registrierung erhalten.
  • Portugal: Genehmigungspflicht bei Kameras
    In Portugal dürfe man zwar ohne weitere Auflagen eine Drohne fliegen.
    „Sobald das Gerät aber mit einer Kamera ausgestattet ist, muss für jeden Flug vorab eine Genehmigung eingeholt werden – sowohl auf dem Festland als auch auf beliebten Urlaubsinseln wie Madeira oder den Azoren.“ Zuständig seien die regionalen Behörden.
  • Schweden: Freigabe für Luftaufnahmen erforderlich
    Zwar sei der Drohnenflug auf schwedischem Territorium ziemlich entspannt. „Dafür muss man sich etwas anstrengen, wenn man seine aus der Luft angefertigten Aufnahmen veröffentlichen will!“
    Denn Luftaufnahmen müssten vor einer Veröffentlichung in Schweden von der Landesvermessungsbehörde freigegeben werden. Die Erlaubnis („Spridningstillstånd“) werde kostenlos innerhalb von 65 Tagen erteilt. „Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ein ,Spridningstillstånd’ nicht beantragt werden muss.“
  • Spanien: Viele Strände gelten rechtlich als Stadtgebiet
    „In Spanien gelten für Drohnenflüge in städtischen Gebieten besonders strenge Regeln!“ Wer dort eine Drohne in die Luft bringen möchte, müsse sich vorher beim spanischen Innenministerium melden.
    Was in großen Metropolen nachvollziehbar sein mag, sorge an anderen Stellen für Unverständnis. Denn nicht nur Stadtzentren fielen unter den Begriff der „städtischen Umgebung“ – selbst Erholungsgebiete wie Strände mit geringer Bebauung müssten als ein solches Gebiet angesehen werden.
  • Türkei: Hürden für ausländische Nutzer
    Ausländern werde es in der Türkei schwer gemacht, eine Drohne legal einzusetzen. Zwar entfalle die Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Jedoch müssten Drohnenflüge 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle beantragt werden.
    „Bekommt man seinen Drohnenflug bewilligt, muss man während des Drohnenfluges von einem lizenzierten türkischen Drohnenpiloten begleitet werden!“ Damit sei der Aufwand für ein paar Urlaubsaufnahmen schlicht zu hoch. „Anders sieht es hingegen aus, wenn man die türkische Staatsbürgerschaft besitzt: In diesem Fall lassen sich leichtere Drohnen recht unkompliziert betreiben.“

Vorbereitung schützt vor Ärger: Drohnenpiloten drohen Bußgelder oder Beschlagnahmung

Trotz EU-Verordnung gebe es in der Praxis zahlreiche Sonderregelungen. Wer sich nicht informiert, riskiere Bußgelder oder Beschlagnahmung. Besonders außerhalb Europas, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, seien Drohnenflüge sogar manchmal gänzlich verboten.

Detaillierte Länderübersichten, Checklisten und Tipps stellt „Drohnen-Camp.de“ auf einer nach eigenen Angaben laufend gepflegten Übersichtsseite zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 10.07.2025
Drohne in den Urlaub und auf Reisen mitnehmen: Daran musst du denken

datensicherheit.de, 01.08.2025
Thailand: Plötzlich totales Drohnen-Verbot verhängt / Urlaubern drohten bei Missachtung Haft, hohe Strafen und Zerstörung der Drohne

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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80 Prozent deutscher Unternehmen verfügen über Social-Media-Profil https://www.datensicherheit.de/80-prozent-deutschland-unternehmen-social-media-profil https://www.datensicherheit.de/80-prozent-deutschland-unternehmen-social-media-profil#respond Tue, 26 Aug 2025 09:58:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49815 Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland

[datensicherheit.de, 26.08.2025] Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als die meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland: „48 Prozent sind dort mit einem eigenen Profil vertreten.“ Praktisch gleichauf liege das Unternehmensnetzwerk „XING“, wo 47 Prozent ein Profil hätten sowie „YouTube“ (43%) und „LinkedIn“ (36%) – 35 Prozent der Unternehmen nutzten inzwischen „Instagram“. Grundlage dieser Angaben ist demnach eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag durchgeführt hat. „Dabei wurden 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 10 bis KW 16 2025 statt. Die Umfrage ist repräsentativ.“

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder warnt: Verwaiste Social-Media-Auftritte schaden dem Image mehr als sie nutzen!

Für Unternehmen ist eine Social-Media-Präsenz heute geradezu zwingend

Insgesamt gäben 80 Prozent der befragten Unternehmen an, über mindestens ein Profil in einem Sozialen Netzwerk zu verfügen – damit verbleibe dieser Anteil auf einem stabil hohen Niveau (2023: 77%).

  • „Für Unternehmen ist eine Präsenz in Sozialen Medien geradezu zwingend. Dort erreichen sie ihre Kundinnen und Kunden, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftspartner. Entscheidend ist, dass die Profile auch kontinuierlich gepflegt werden – verwaiste Social-Media-Auftritte schaden dem Image mehr als sie nutzen“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

Eine große Rolle spielten für Unternehmen auch lokale „Communities“ und Plattformen wie beispielsweise „nebenan.de“ – 30 Prozent seien dort vertreten. 27 Prozent hätten ein Profil bei Elon Musks Plattform „X“, vormals „twitter“ – ein Rückgang um fünf Prozentpunkte gegenüber 2023. 22 Prozent der Unternehmen gäben an, über ein Profil bei „TikTok“ zu verfügen.

85% wollen via Social-Media-Präsenz Bekanntheit des eigenen Unternehmens steigern

Der Grund, warum Unternehmen Soziale Medien nutzen: „85 Prozent wollen die Bekanntheit des eigenen Unternehmens steigern und 81 Prozent die Bekanntheit ihrer Marken oder Produkte.“

  • Etwas weniger als drei Viertel (72%) gehe es um eine Verbesserung ihres Images und fast ebenso vielen (70%) um einen guten Kundenservice. Auch das Thema „Recruiting“ spiele eine große Rolle: „62 Prozent nutzen Soziale Medien, um potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sich aufmerksam zu machen.“

37 Prozent der Unternehmen beobachteten über die Netzwerke ihre Wettbewerber und gut ein Drittel (34%) nutze solche Web- Plattformen auch zur besseren internen Kommunikation. „Kein einziges Unternehmen nutzt Soziale Netzwerke planlos ohne konkrete Ziele (0%).“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bikokm
Dr. Bernhard Rohleder / Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

datensicherheit.de, 23.12.2021
Social Media eines der Hauptziele von Hackern / Social Media-Plattformen wachsen ununterbrochen

datensicherheit.de, 19.10.2021
Check Point: Warnung vor Social Media als Phishing-Falle / Q3 Brand Phishing Report von Check Point veröffentlicht

datensicherheit.de, 08.07.2019
Social Media: Einfallstor für Cyber-Kriminelle / Für Unternehmen ein ernstzunehmendes Risiko, warnt Markus Kahmen

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Alarm bei PayPal-Kunden: 15,8 Millionen Zugangsdaten im Darknet aufgetaucht https://www.datensicherheit.de/alarm-paypal-kunden-158-millionen-zugangsdaten-darknet https://www.datensicherheit.de/alarm-paypal-kunden-158-millionen-zugangsdaten-darknet#respond Mon, 25 Aug 2025 14:51:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49812 Offenbar massives Datenleck aufgetreten, welches Bedrohung für Millionen von „PayPal“-Nutzern weltweit sein könnte

[datensicherheit.de, 25.08.2025] Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht in einer Stellungnahme vom 25. August 2025 auf ein offenbar massives Datenleck ein, welches demnach eine Bedrohung für Millionen von „PayPal“-Nutzern weltweit sein könnte: Im sogenannten Darknet sollen Zugangsdaten zu rund 15,8 Millionen „PayPal“-Konten aufgetaucht sein. „Die Datenbank enthält E-Mail-Adressen und Passwörter – und soll laut Experten aus einem koordinierten Malware-Angriff stammen. Die Daten könnten zur Übernahme von Konten und für gezielten Identitätsmissbrauch verwendet werden.“ Betroffen seien nach ersten Einschätzungen auch viele Nutzer aus Europa und Deutschland. Laut einem Bericht von „FOCUS Online“ wurden die Daten bereits am 6. Mai 2025 kompromittiert und nun zum Verkauf angeboten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft nach eigenen Angaben rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im „Datenschutz-Online-Check“ an.

„PayPal“-Datenleck mittels sogenannter Info-Stealern, welche auf den Geräten der Nutzer installiert dort gespeicherte Logins ausspähten

Erstmals sei das Angebot in einschlägigen Foren auf der Plattform „BreachForums“ aufgetaucht. Ein Nutzer mit dem Alias „Chucky_BF“ biete dort eine Datenbank mit 1,1 Gigabyte Datenvolumen an – laut eigenen Angaben mit 15,8 Millionen Datensätzen, „die Klartext-Passwörter und E-Mail-Adressen enthalten“.

  • Diese Datei enthalte sowohl Zugangsdaten zu Web- als auch mobilen „PayPal“-Accounts. Laut Analysen der Sicherheitsfirma Bitdefender basiere diese Sammlung auf sogenannten Info-Stealern – also Schadsoftware, welche auf den Geräten der Nutzer selbst installiert worden sei und dort gespeicherte Logins ausgespäht habe.

Es handele sich demnach nicht um ein Leck bei „PayPal“ selbst, sondern um einen umfassenden Diebstahl durch Schadsoftware-Kampagnen, welche über Monate hinweg Daten gesammelt hätten.

Betreiber PayPal bereits mehrfach mit Sicherheitsvorfällen konfrontiert

PayPal sei in der Vergangenheit bereits mit Sicherheitsvorfällen konfrontiert gewesen – zuletzt im Dezember 2022. „Damals wurden rund 35.000 Konten im Rahmen einer sogenannten ,Credential Stuffing’-Attacke kompromittiert. Dabei nutzten Angreifer zuvor gestohlene Login-Daten, um sich Zugriff auf Konten zu verschaffen.“

  • Neben E-Mail-Adressen und Passwörtern seien dabei auch Namen, Geburtsdaten und in den USA sogar Sozialversicherungsnummern ausgespäht worden. PayPal habe damals die betroffenen Nutzer informiert und die Passwörter zurückgesetzt.

Laut aktuellen Recherchen scheine der derzeitige Vorfall im „Darknet“ in direktem Zusammenhang mit derartigen Angriffsmethoden zu stehen. „Einen klassischen Hack der ,PayPal’-Systeme gab es laut Medienberichten bislang jedoch nicht.“ Die New Yorker Finanzaufsicht habe im Januar 2025 dennoch ein Bußgeld über zwei Millionen US-Dollar wegen Versäumnissen bei der Cybersicherheit verhängt.

Login-Daten für „PayPal“-Webzugänge und mobile Endpunkte im „Darknet“-Angebot

Besorgniserregende Details zur aktuellen Datenbank:

  • 15,8 Millionen Datensätze, laut Anbieter mit gültigen E-Mail-Passwort-Kombinationen Datenleck vom 6. Mai 2025, jedoch erst Mitte August 2025 entdeckt
  • Login-Daten für „PayPal“-Webzugänge und mobile Endpunkte
  • Passwort-Hashes teilweise im Klartext
  • Preis im sog. Darknet umgerechnet nur etwa 750 US-Dollar

Empfehlungen für Betroffene:

  • Umgehender Wechsel des „PayPal“-Passworts – auch bei verbundenen E-Mail-Konten!
  • Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)!
  • Prüfung, ob dieselben Passwörter bei anderen Diensten verwendet wurden!
  • Überwachung von Bankkonten und „PayPal“-Transaktionen!
  • Nutzung von Passwortmanagern und Identitätsschutz-Tools!

Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO möglich – auch wenn Sicherheitslücke beim Endnutzer und nicht bei PayPal liegt

„Auch wenn die Daten nicht direkt bei ,PayPal’ selbst entwendet wurden, stellt der massenhafte Verkauf personenbezogener Daten im Netz eine erhebliche DSGVO-relevante Gefährdungslage dar!“ Die DSGVO schütze nicht nur vor dem Datenverlust durch Unternehmen, sondern gebe auch Rechte bei der Weiterverbreitung und Nutzung persönlicher Informationen.

  • Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht – „auch dann, wenn die eigentliche Sicherheitslücke beim Endnutzer entstand“. Entscheidend sei, ob ein Missbrauch oder Kontrollverlust über personenbezogene Daten vorliege – und dies sei hier offensichtlich gegeben.

Besonders relevant sei in diesem Zusammenhang eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): „Am 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) stellte der BGH klar, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann.“ Es reiche also aus, dass Betroffene erfahren, dass ihre Daten in falsche Hände geraten sind – selbst wenn kein direkter Missbrauch erfolgt ist.

Sobald PayPal Kenntnis von dem Datenleck erlangte, bestand die Pflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO unverzüglich zu informieren

Im entschiedenen Fall habe der BGH dem Kläger einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen. „Das Gericht betonte in seiner Entscheidung auch, dass der Schadensersatz höher ausfallen könne.“ Dies hänge vom erlittenen Schaden ab. Dieses Urteil gelte als Leitentscheidung im Bereich DSGVO-Schadensersatz.

  • Zudem gelte: „Sobald ein Unternehmen wie PayPal Kenntnis von einem möglichen Datenleck erlangt, ist es verpflichtet, nach Art. 33 und 34 DSGVO die zuständigen Behörden sowie Betroffene unverzüglich zu informieren.“ Auch dieser Aspekt werde derzeit kritisch beobachtet – denn bislang habe PayPal öffentlich keine umfassende Warnung an Nutzer in Deutschland ausgesprochen.

Betroffene „PayPal“-Nutzer sollten ihre Situation umgehend prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet im „Datenschutz-Online-Check“ eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an: „Wir helfen dabei, die rechtlichen Optionen einzuschätzen, Ansprüche zu sichern und etwaige Verstöße gegen die DSGVO aufzudecken. Jetzt unverbindlich prüfen lassen: ,Datenschutz-Online-Check’ starten!“

Weitere Informationen zum Thema:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ihre Kanzlei – kompetent und unkompliziert / Wir machen uns stark für Ihr Recht

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Datenschutz-Online-Check

FOCUS online, 22.08.2025
Großer Hack? 15,8 Millionen Paypal-Passwörter angeblich geleakt: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind

Handelsblatt, 21.08.2025
Paypal: Daten im Darknet – So lässt sich das eigene Konto schützen / Ein Leak von 15,8 Millionen Nutzungsdaten verunsichert die Paypal-Kunden. Was hilft, um einen Missbrauch des eigenen Kontos wirksam zu verhindern.

NDR, 21.08.2025
Paypal-Daten im Darknet: Das sollten Nutzer jetzt beachten / Cyberkriminelle könnten in den Besitz von Millionen von Paypal-Daten gelangt sein. Falls diese aktuell und echt sind, droht dadurch immenser Schaden. Was sollten Nutzer des Bezahldienstes nun tun?

Verbraucherzentrale, 21.08.2025
PayPal-Datenleck – Was Sie jetzt tun sollten / Berichte über ein angebliches PayPal-Datenleck verbreiten sich. Wir erklären, was bisher bekannt ist und wie Sie Ihr Konto schützen können.

BR 24, Thomas Moßburger, 20.08.2025
Millionen Paypal-Logins im Netz? Was jetzt hilft – und was nicht / 15 Millionen Zugangsdaten zu Paypal-Konten werden derzeit im Netz angeboten. Gehen nun Kriminelle mit Ihrem Paypal-Account auf Shopping-Tour? Ausschließen kann man das nie, sich schützen dagegen sehr wohl.

datensicherheit.de, 17.12.2024
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung / „PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen

datensicherheit.de, 30.10.2023
PayPal gibt Hinweise zum Erkennen betrügerischer E-Mails / Auf keinen Fall verdächtige E-Mails beantworten und darin enthaltene Links anklicken oder Anhänge öffnen!

datensicherheit.de, 25.01.2023
PayPal-Vorfall als Warnung für die Cybersecurity-Welt / Nur wenige Sicherheits-Lösungen, die PayPal tatsächlich selbst umsetzen könnte

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