Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - geschrieben von dp am Mittwoch, August 30, 2017 19:34 - noch keine Kommentare
IT-Sicherheitsrechtstag 2017: Erfolgreiche Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
Unternehmen und Behörden sind aufgefordert, ihre Strukturen sowie technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen
[datensicherheit.de, 30.08.2017] Der TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. und der BvD – Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. machen auf den bevorstehenden „IT-Sicherheitsrechtstag 2017“ aufmerksam. Dessen Fokus soll auf der „Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis“ liegen.
Praktische Anleitung geboten
Erörtert werden soll demnach u.a., wie Unternehmen ihr Datenschutzmanagement bereits mit Blick auf die ab Mai 2018 in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher gestalten, welche Anforderungen die Aufsichtsbehörden an den Datenschutz stellen, was in diesem Zusammenhang „Stand der Technik“ bedeutet und worauf bei Datenschutz-Auditierungen zu achten ist… Der TeleTrusT und der BvD möchten im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 7. November 2017 in Berlin praktische Anleitung hierzu geben.
Technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen erforderlich!
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und den nachfolgenden Rechtsverordnungen, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz hätten die Gesetz- und Verordnungsgeber auf nationaler und europäischer Ebene „wichtige regulatorische Vorgaben“ gesetzt.
Unternehmen und Behörden seien aufgefordert, in kurzer Zeit ihre Strukturen sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zu überprüfen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik anzupassen:
„In der DSGVO und dem IT-Sicherheitsgesetz geht es um die Berücksichtigung des Standes der Technik. TeleTrusT zeigt, wie damit umzugehen ist“, erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied.
Unternehmen und Institutionen jeglicher Größe
Referenten aus der juristischen, betrieblichen, aufsichtsbehördlichen und gutachterlichen Praxis sollen die praxisrelevanten Herausforderungen der datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsgesetzlichen Pflichten erörtern und ihre Lösungs- und Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten und diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich nach Angaben der Veranstalter an Unternehmen und Institutionen jeglicher Größe, die einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten möchten.
Aus dem Programm (ohne Gewähr, kostenpflichtige Teilnahme):
- RAin Mareike Gehrmann, Taylor Wessing
„Herausforderung EU-Datenschutz-Grundverordnung – Ein Bericht aus der Praxis“ - Thomas Spaeing, BvD-Vorsitzender
„Der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der DSGVO“ - Dr. Philipp Stroh, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
„Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt: Wie läuft eine Prüfung ab?“ - RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte
„Implementierung gesetzlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen nach DSGVO und IT-Sicherheitsgesetz“ - Tomasz Lawicki, AC Schwerhoff, Leiter TeleTrusT-AK „Stand der Technik“
„Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik“ - Thomas Dorstewitz, Stadtwerke Hannover
„DSGVO – Vorgehensweise zur Umsetzung am Praxisbeispiel enercity (Stadtwerke Hannover AG)“ - Jörg Schlißke, Tobias Mielke, TÜV Informationstechnik
„Datenschutz-Auditierung“
Moderation: Werner Wüpper, WMC
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