Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Mai 20, 2021 18:39 - noch keine Kommentare

Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer

Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert das neue Urheberrecht: „Ob ,Grumpy Cat‘, ,Disaster Girl‘ oder die ,First World Problems‘: Das Teilen von Memes ist in Sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch ,Fan Fiction‘ verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden.“ Dies sei eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, welche der Bundestag am 20. Mai 2021 nach jahrelangem Ringen verabschieden sollte.

Bitkom: Nutzer Sozialer Netzwerke müssen Grenzen beachten – sonst droht Blockade durch Upload-Filter

Demnach müssen die Nutzer Sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst.
Zudem müsse er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. „Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssten User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.“

Ziel der notwendigen Reform laut Bitkom jedoch klar verfehlt

„Die Rechtslage an das Digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, moniert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. Diese Reform bringe zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen sei sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht würden.
„Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, warnt Dehmel. Bei der Urheberrechtsreform handele es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche bis zum 7. Juni 2021 abgeschlossen sein müsse.

Bitkom befürchtet jahrelange gerichtliche Streitigkeiten

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, so Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“
Dennoch würden Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gelte in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August 2021. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Richtlinie solle Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfachen, fordert Bitkom

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssten daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie solle die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
„Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein“, fordert Dehmel.

Bitkom empfiehlt Fonds-Modell skandinavischer Länder zur Vergütung der Urheberrechte

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, sagt Dehmel.
Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Dehmel erläutert abschließende: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung