Gesetz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 26 Mar 2026 14:39:05 +0000 de hourly 1 Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft betroffen: Bitkom kritisiert Berliner Ausbildungsplatzumlage https://www.datensicherheit.de/digitalwirtschaft-bitkom-kritik-berlin-ausbildungsplatzabgabe Fri, 27 Mar 2026 23:23:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53528 Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz zur Ausbildungsförderung – auch Kleinstbetriebe ab einem Beschäftigten in der Pflicht

[datensicherheit.de, 28.03.2026] Laut einer Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. hat am 26. März 2026 das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds verabschiedet, mit dem Unternehmen unabhängig von ihrer Möglichkeit, Ausbildungsplätze anzubieten, verpflichtet werden, in einen Fonds einzuzahlen, aus dem ausbildende Betriebe unterstützt werden sollen. Der Kommentar des Bitkom-Hauptgeschäftsführers, Dr. Bernhard Rohleder, fällt unmissverständlich kritisch aus: „Ein Bärendienst für den Wirtschafts- und Startup-Standort!“

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder betont, dass eben Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft aufgrund ihrer Größe und ihres hohen Anteils akademisch qualifizierter und internationaler Beschäftigter häufig keine klassischen Ausbildungsplätze anbieten können…

Ausbildungsumlage droht mit viel Aufwand einen neuen Umverteilungsmechanismus zu schaffen

Mit dieser Ausbildungsumlage erweise der Berliner Senat dem Wirtschafts- und Startup-Standort Berlin einen Bärendienst. Damit werde mit viel Aufwand ein neuer Umverteilungsmechanismus geschaffen, welcher mehr Schaden als Nutzen bringe.

Rohleder: „Die Umlage trifft insbesondere Startups und Scaleups aus der Digitalwirtschaft, die aufgrund ihrer Größe und ihres hohen Anteils akademisch qualifizierter und internationaler Beschäftigter häufig keine klassischen Ausbildungsplätze anbieten können.“

Vorgesehene intransparente Berechnungsgrundlagen für Ausbildungsplatzumlage drohen zu bürokratischem Mehraufwand zu führen

Gleichzeitig seien diese aber wesentliche Wachstumstreiber und stünden in einem scharfen internationalen Wettbewerb.

„Auch sind die vorgesehenen Berechnungsgrundlagen intransparent und führen zu bürokratischem Mehraufwand – in einer Zeit, in der die Wirtschaft dringend Entlastung benötigt!“, so Rohleder. Eine pauschale Abgabe sei grundsätzlich das falsche Instrument.

Laut IHK Berlin hat Berliner Wirtschaft bereits 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen

Auch der Präsident der IHK Berlin, Sebastian Stietzel, sieht in jeder Stimme für die Ausbildungsplatzabgabe ein Votum gegen den Wirtschaftsstandort: „Wird das Gesetz tatsächlich verabschiedet, bleibt die Erkenntnis: Fakten und Sachargumente zu den echten Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt interessieren im politischen Raum zumindest bei diesem Thema offenbar nicht.“

Die Berliner Wirtschaft habe indes 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen – insgesamt seien von den Berliner Unternehmen und Betrieben mehr als 25.000 Ausbildungsplätze angeboten worden. Stietzel gibt abschließend zu bedenken: „Davon konnte nach einer aktuellen Erhebung ein Drittel nicht besetzt werden, weil die Bewerber fehlen.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Über uns

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Dr. Bernhard Rohleder: Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

BERLIN Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Berliner Ausbildungsplatzumlage

Abgeordnetenhaus BERLIN, 02.07.2025
Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin

IHK Berlin
Ja zur Ausbildung. Nein zur Ausbildungsplatz­abgabe. / Die Berliner Politik plant eine Ausbildungsplatzabgabe: Wenn bis Ende 2025 nicht 2.000 neue Ausbildungsverträge entstehen, sollen alle Berliner Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten und ab einer bestimmten Gesamtbruttolohnsumme zahlen…

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Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz in Berlin: Meike Kamp kritisiert geplante Gesetzesänderungen https://www.datensicherheit.de/informationsfreiheit-datenschutzgesetz-berlin-kritik-meike-kamp-gesetzesaenderungen Mon, 09 Mar 2026 23:05:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53092 Die BlnBDI kommentiert in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und warnt

[datensicherheit.de, 10.03.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, kritisiert in ihrer Stellungnahme vom 6. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Praktisch wirkungslos seien die geplanten Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz Kritischer Infrastruktur (KRITIS), da sie an der bestehenden Rechtslage wenig änderten. Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten sei europarechtlich zudem nicht möglich. Im Bereich der Informationsfreiheit drohe mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin. Diese geplanten Gesetzesänderungen erfüllten damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichten das Gegenteil.

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© Annette Koroll

Meike Kamp erinnert mahnend daran, dass sich zur KRITIS-Videoüberwachung Informationspflichten unmittelbar aus der DSGVO ergeben

BlnBDI-Änderungsvorschläge im vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen

Kamp begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit zu überarbeiten.

  • Hierzu hat sie demnach selbst in den letzten Jahren wiederholt Änderungsvorschläge gegenüber dem Senat vorgebracht und zum Beispiel auf die Einführung eines Transparenzgesetzes gedrängt.

Ihre Anregungen seien indes in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen worden. Kamp hat ihre Stellungnahme am 9. März 2026 im „Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz“ vorgestellt.

KRITIS-Videoüberwachung: Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen und zu begründen

Der Gesetzentwurf sieht laut Kamp unter anderem vor, dass beim Einsatz von Videoüberwachung der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen grundsätzlich Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. „Diese unspezifischen Änderungen sind wirkungslos, da hierdurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Rechtslage erfolgt“, kommentiert Kamp.

  • Sie betont: „Es besteht weiterhin die Pflicht, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung im Einzelfall zu prüfen und zu begründen!“ Sofern eine Änderung der Rechtslage gewollt sein sollte, müsse der Gesetzgeber diese wesentliche Entscheidung mit einer konkreten Regelung treffen und sich dabei innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen.

Zudem solle bei der KRITIS-Videoüberwachung künftig auf eine Kennzeichnung verzichtet werden können. „Es wird in keinem Fall möglich sein, pauschal auf Kennzeichnungen zu verzichten!“, unterstreicht Kamp. Die entsprechenden Informationspflichten ergäben sich unmittelbar aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und könnten national nur in sehr restriktivem Maße eingeschränkt werden.

Gesetzesentwurf lässt Einschränkung der Informationsfreiheit befürchten

Der Gesetzesentwurf sehe umfangreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht und -auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, obwohl der Senat ursprünglich laut seinem eigenen Regierungsprogramm den hohen Standard der Informationsfreiheit in Berlin wahren und ein Transparenzgesetz einführen wollte.

  • Die Einführung einer Ausnahme im IFG für KRITIS betreffende Informationen sei auch unter Berücksichtigung von neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich. Kamp erläutert: „Sicherheitsbedenken in Bezug auf Kritische Infrastrukturen können bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden.“

Es entstehe der Eindruck, dass in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer „überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses“ zurückgekehrt werde. „Die Änderungen beschränken demokratische Diskurse und erschweren die Kontrolle staatlichen Handelns!“, warnt Kamp.

Ausnahmetatbestände drohen zur Regel zu werden

Künftig sollten zudem Unterlagen von der Informationsfreiheit ausgenommen werden, soweit die bloße Möglichkeit gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen im Raume steht. „Eine solche Möglichkeit ist im Verwaltungsverfahren praktisch immer gegeben. Insofern besteht die Gefahr, dass dieser Ausnahmetatbestand in der Praxis vollkommen überdehnt wird“, moniert Kamp.

  • Auch die zahlreichen weiteren neuen Ausnahmeregelungen, unter anderem für die komplette Finanzverwaltung, führten zu einem Transparenzverlust der Berliner Verwaltung. Kamp gibt zu bedenken: „Wenn zukünftig allein der mit der Offenlegung von Informationen einhergehende Verwaltungsaufwand darüber entscheidet, dass ganze Verwaltungsbereiche vom Informationszugang ausgenommen werden, dann läuten wir das Ende der Informationsfreiheit ein.“

Die bereits bestehenden Regelungen des IFG gewährleisteten bereits heute auch insoweit ein ausreichendes Schutzniveau. Kamps pessimistisches Fazit: „Damit wird Berlin im bundesweiten Vergleich in Bezug auf die Gewährleistung der Informationsfreiheit auf die letzten Plätze zurückfallen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
BlnBDI-Stellungnahme v. 6. März 2026 an die Mitglieder des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz

datensicherheit.de, 29.10.2025
DAV-Kritik an Videoüberwachung mit Gesichtserkennung als Dauerbrenner / Der Deutsche Anwaltverein (DAV) moniert „Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn“ und warnt vor großen Freiheitseinschränkungen für die Bürger im Öffentlichen Raum.

datensicherheit.de, 29.09.2025
Informationsfreiheit: IFK-Forderung nach mehr Transparenz in Deutschland / Aus Anlass des „Internationalen Tages der Informationsfreiheit“ am 28. September 2025 hat die „Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland“ (IFK) gefordert, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen

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NIS-2-Umsetzung im Bundestag beschlossen https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzung-bundestag-beschluss https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzung-bundestag-beschluss#respond Thu, 13 Nov 2025 16:20:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50933 Ambivalente Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zur NIS-2-Umsetzung – Rechtssicherheit für Unternehmen erhofft, Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten könnten aber Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen

[datensicherheit.de, 13.11.2025] Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 am 13. November 2025 durch den Bundestag wird nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen. Zugleich könnten die Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und damit die Digitalisierung in Deutschland haben.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst warnt: Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben!

NIS-2-Richtlinie soll zur Stärkung der Resilienz und Cybersicherheit in der EU führen

„Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie war überfällig. Cyberangriffe bedrohen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Den deutschen Unternehmen ist so zuletzt ein jährlicher Schaden von 202 Milliarden Euro entstanden“, kommentiert der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst.

  • Ziel der NIS-2-Richtlinie sei die Stärkung von Resilienz und Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten. Dafür sei unter anderem die Definition Kritischer Infrastruktur (KRITIS) erweitert und damit eine Vielzahl von Unternehmen zu besonderen Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet worden.

Als „äußerst positiv“ bewertet Bitkom, dass im nun verabschiedeten Gesetz nachgelagerte Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS-2 einbezogen werden. Besonders in sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung könnten Sicherheitslücken erhebliche finanzielle Schäden verursachen und das Vertrauen in demokratische Institutionen beschädigen.

Konsequent und richtig, dass auch Bundesbehörden NIS-2 genügen müssen

„Eine wirksame und glaubwürdige Cybersicherheitsarchitektur setzt voraus, dass der Staat selbst höchste Sicherheitsstandards einhält!“, betont Wintergerst. Es sei nur konsequent und richtig, dass Bundesbehörden künftig denselben Anforderungen beim Risikomanagement unterlägen wie regulierte Unternehmen.

  • Dagegen seien die zuletzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Neuregelungen zu sogenannten Kritischen Komponenten eher schädlich. Vorgesehen sei nun, dass das Bundesinnenministerium (BMI) in Abstimmung mit anderen Ressorts Kritische Komponenten definiere und künftig auch eigenständig deren Einsatz untersagen könne.

„Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Vor solch wichtigen Entscheidungen müssen die Betroffenen unbedingt vorab konsultiert werden“, unterstreicht Wintergerst.

Bitkom-Forderung, „KRITIS-Dachgesetz“ an „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ anzupassen und zeitnah umzusetzen

Die Definition Kritischer Komponenten sollte nach Ansicht des Bitkom auch künftig auf Grundlage technischer Kriterien durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen.

  • Um Deutschland vor Cyberangriffen zu schützen und einen ganzheitlichen Ansatz für digitale Sicherheit zu schaffen, sollten Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen durch das BSI unterstützt werden.

Zudem müsse nun auch das „KRITIS-Dachgesetz“ an das „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ angepasst und zeitnah umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Über uns

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Dr. Ralf Wintergerst – Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2 in Deutschland: Später Start erfordert nun Vertrauen und Klarheit zu schaffen / Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steht unmittelbar auf der Agenda – die neuen Vorgaben sollen ohne Übergangsfrist gelten

datensicherheit.de, 18.10.2025
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Verschleppung der Cybersicherheitsreform kritisiert / Die EU war lange Vorreiter bei Cybersicherheitsgesetzen – doch NIS-2 gilt als Richtlinie und nicht als direkt geltende Verordnung, wodurch ein „Flickenteppich“ nationaler Lösungen droht

datensicherheit.de, 16.10.2025
NIS-2: Genug Vorlauf – eco fordert nun Präzision / Der eco begrüßt sehr wohl die intensive politische Diskussion um die NIS-2-Richtlinie, betont aber, dass es nun an der Zeit ist, Rechtssicherheit zu schaffen

datensicherheit.de, 13.09.2025
Bitkom betont herausragende Bedeutung des KRITIS-Dachgesetzes für Deutschland / Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

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NIS-2 in Deutschland: Später Start erfordert nun Vertrauen und Klarheit zu schaffen https://www.datensicherheit.de/nis-2-deutschland-spaeter-start-forderung-vertrauen-klarheit https://www.datensicherheit.de/nis-2-deutschland-spaeter-start-forderung-vertrauen-klarheit#respond Thu, 13 Nov 2025 13:59:20 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50929 Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steht unmittelbar auf der Agenda – die neuen Vorgaben sollen ohne Übergangsfrist gelten

[datensicherheit.de, 13.11.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass im Bundestag die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie nun unmittelbar auf der Agenda stehen – demnach soll nach den Beratungen im Innenausschuss das Gesetz im Plenum verabschiedet werden. Fest stehe schon jetzt: „Die neuen Vorgaben kommen – und zwar ohne Übergangsfrist!“

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Foto: eco

Ulrich Plate fordert angesichts der NIS-2-Umsetzung ein Gesetz, welches das Vertrauen stärkt und keine neue Unsicherheit schafft

Geschwindigkeit der NIS-2-Umsetzung hat ihren Preis

Ulrich Plate, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „KRITIS“, kommentiert: „Spät gestartet, aber auf der Zielgeraden: Deutschland hat den langen Anlauf geschafft und wird nun die wichtige NIS-2-Umsetzung endlich beschließen.“

  • Die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens habe lange wie ein „Damoklesschwert“ über Berlin gehangen – jetzt gebe es endlich Bewegung im Gesetzgebungsstau der Cybersicherheit.

Doch diese Geschwindigkeit habe ihren Preis: „Viele Stimmen aus der Wirtschaft, darunter auch eco, haben vergeblich gewarnt, dass die Eingriffsbefugnisse bei den ‚kritischen Komponenten‘ (vgl. § 41 BSIG-E) zu Unsicherheit führen.“

NIS-2 könnte zur politischen Zentralisierung der Cybersicherheitsarchitektur führen

Neu sei nun, dass das Bundesinnenministerium künftig auch ohne Meldung des Betreibers aktiv werden könne, um Komponenten zu verbieten. Für Unternehmen bedeute dies: „Einschätzungen des Innenministeriums können kostspielige Austauschpflichten nach sich ziehen.“

  • Auch könne das Ministerium die Untersagung riskanter Bauteile selbst veranlassen und andere Ressorts allein ihrer „Fachkompetenz und Perspektive“ wegen hinzuziehen.

Aus wirtschaftlicher Sicht sei es mithin ein Risiko für Investitionsklarheit und Vertrauen. Zugleich würden Aufsicht und Sanktionen künftig stärker im Innenministerium gebündelt, was einen weiteren Schritt hin zu einer politischen Zentralisierung der Cybersicherheitsarchitektur darstelle.

Schnittstellen zwischen NIS-2-Umsetzungsgesetz und CRA hätten enger verzahnt werden können

Zwar sei die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einzelnen Punkten gestärkt worden, etwa durch erweiterte Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben, doch seine Zertifizierungen stünden weiterhin unter dem Vorbehalt politischer Entscheidungen. Die Bedeutung und der Stellenwert einer BSI-Zertifizierung blieben damit für die Wirtschaft schwer einzuschätzen.

  • „Positiv ist, dass der Änderungsantrag nun ausdrücklich den Bezug zum europäischen ,Cyber Resilience Act’ (CRA) herstellt. Das ist ein wichtiger Schritt, um technische Sicherheitsanforderungen an Produkte EU-weit zu harmonisieren.“ Dennoch hätte man die Schnittstellen zwischen NIS-2-Umsetzungsgesetz und CRA enger verzahnen können, um Doppelregulierung und Interpretationsspielräume zu vermeiden.

Entscheidend werde nun die Verordnungsphase sein: Die Bundesregierung sollte in den kommenden Monaten gemeinsam mit der Wirtschaft und den Fachverbänden klare, überprüfbare Kriterien für „kritische Komponenten“ definieren und die Entscheidungswege zwischen BMI, BSI und anderen Ressorts verbindlich abstimmen. „Nur dann wird aus einem späten Gesetz noch ein gutes Gesetz – eines eines, das Vertrauen stärkt und keine neue Unsicherheit schafft“, so Plates abschließende Einschätzung.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns / eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.: Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
KRITIS

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) – § 9b Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2-Umsetzung im Bundestag beschlossen / Ambivalente Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zur NIS-2-Umsetzung – Rechtssicherheit für Unternehmen erhofft, Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten könnten aber Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen

datensicherheit.de, 18.10.2025
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Verschleppung der Cybersicherheitsreform kritisiert / Die EU war lange Vorreiter bei Cybersicherheitsgesetzen – doch NIS-2 gilt als Richtlinie und nicht als direkt geltende Verordnung, wodurch ein „Flickenteppich“ nationaler Lösungen droht

datensicherheit.de, 16.10.2025
NIS-2: Genug Vorlauf – eco fordert nun Präzision / Der eco begrüßt sehr wohl die intensive politische Diskussion um die NIS-2-Richtlinie, betont aber, dass es nun an der Zeit ist, Rechtssicherheit zu schaffen

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

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Bundestagswahl 2025: eco fordert digitalpolitischen Neustart https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart#respond Wed, 19 Feb 2025 23:13:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46281 eco vermisst bisher klare Digitalstrategie und Rechtssicherheit

[datensicherheit.de, 20.02.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erinnert kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 daran, dass auch aufgrund des Bruchs der „Ampel“-Koalition zahlreiche für die Internetbranche relevante Regulierungsvorhaben nicht abgeschlossen werden konnten. Dazu zählten insbesondere sicherheitspolitische Initiativen wie das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das sogenannte Quick-Freeze-Gesetz und das Recht auf Verschlüsselung. Die nötigen Klarstellungen für Unternehmen müssten nun nach der Wahl schnellstmöglich angegangen werden.

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Foto: eco e.V.

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Die nächste Bundesregierung muss die Digitale Transformation entschieden vorantreiben!

Gegenwärtige Diskontinuität eine verpasste Chance, moniert der eco-Vorstandsvorsitzende

„Diese Gesetze hätten dazu beigetragen, die digitale Sicherheit und Privatsphäre in Deutschland zu stärken. Ihr Scheitern aufgrund der Diskontinuität ist eine verpasste Chance“, moniert der eco-Vorstandsvorsitzender, Oliver Süme. Er fordert deshalb: „Es ist daher wichtig, dass diese Vorhaben von der neuen Bundesregierung priorisiert behandelt werden!“

Auch bei der Umsetzung weiterer europäischer Regulierung in nationales Recht komme es nun aufgrund des vorzeitigen Endes der „Ampel“-Koalition zu Verzögerungen. Besonders dringend müsse aus eco-Sicht daher nach der Wahl Klarheit in der KI-Regulierung hergestellt werden.

„Gerade bei einem so wettbewerbsrelevanten Thema wie KI können wir es uns nicht leisten, dass Investitionen zurückgehalten werden und Innovationen stocken, nur weil der Rechtsrahmen in Deutschland nicht sauber abgesteckt ist“, betont Süme. Die nächste Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Klarheit schaffen.

Digitales Deutschland 2030: eco hat Agenda für Neustart der Digitalpolitik veröffentlicht

Die Strukturen und Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland seien unzureichend. Viele digitalpolitische Herausforderungen seien in dieser Legislaturperiode nicht angegangen worden.

Um die Digitale Transformation in der nächsten Wahlperiode erfolgreich voranzutreiben, fordert der eco in seiner internetpolitischen Agenda ein klares Zielbild: „Digitales Deutschland 2030“ auf Grundlage des Koalitionsvertrags sowie einen grundlegenden Umbau der digitalpolitischen Entscheidungsprozesse. Die wichtigste Rolle müsse dabei künftig ein Digitalministerium spielen, „das über ein eigenes Budget verfügt und als zentrale Steuerungseinheit die Digitalisierung mit verbindlichen Vorgaben ressortübergreifend vorantreibt“.

Süme abschließend: „Die Digitalisierung ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft. Die nächste Bundesregierung muss die Digitale Transformation entschieden vorantreiben, digitale Rahmenbedingungen konsequent umsetzen und die Koordination durch ein Digitalministerium gewährleisten!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 2025
2025-2029 / Internetpolitische Agenda / Zehn Forderungen der Internetwirtschaft für ein digitales Deutschland 2030

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT eco, 17.01.2025
HINTERGRUNDPAPIER: Digitalministerium 2.0 – Ein Ministerium für Digitalisierung und Transformation (BMDiT) / Wie Deutschland mit einem starken Digitalministerium und einer Digitalstrategie für ein Digitales Deutschland 2030 international wettbewerbsfähig bleiben kann

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https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-eco-forderung-digitalpolitik-neustart/feed 0
Terrorismusverherrlichung: DAV kritisiert Gesetzentwurf des Bundeskabinetts https://www.datensicherheit.de/terrorismusverherrlichung-dav-kritik-gesetzentwurf-bundeskabinett https://www.datensicherheit.de/terrorismusverherrlichung-dav-kritik-gesetzentwurf-bundeskabinett#respond Tue, 02 Jul 2024 14:39:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44983 Deutscher Anwaltverein (DAV) warnt vor legislativem Aktionismus im Zusammenhang mit „Likes“ in Sozialen Netzwerken

[datensicherheit.de, 02.07.2024] Der Deutscher Anwaltverein (DAV) hat am 27. Juni 2024 in einer Stellungnahme einen Kabinettsentwurf der Bundesregierung für die Ausweisung von Ausländern nach Abgabe eines Social-Media-Likes kritisiert. Die Bundesregierung will demnach mit Ausweisungen gegen solche Ausländer vorgehen, denen Terrorverherrlichung vorgeworfen wird – ein entsprechender, vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf, werte bereits sogenannte Likes in Sozialen Netzwerken eben als „Terrorverherrlichung“.

DAV plädiert für Verhältnismäßigkeit

„Dass schon ein unbedacht verteiltes ,Emoji’ zur Ausweisung führen soll, ist nicht verhältnismäßig“, so Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses „Migrationsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins. Es sei kaum nachvollziehbar, dass nach dem debattierten Gesetzentwurf schon ein Like auf „Instagram“ oder „facebook“ eine Verbreitung terroristischer Inhalte konstituieren solle.

Seidler betont: „Die Beurteilung, was als ‚Terrorismusbefürwortung‘ zählt, kann nicht den Ausländerbehörden überlassen werden!“ Dies müsse den Strafgerichten vorbehalten bleiben – schließlich ginge es hier auch um die Grenzen der Meinungsfreiheit. Bei einer Verurteilung sei indes bereits jetzt eine Ausweisung möglich.

Likes sind im Web schnell verteilt, gibt der DAV zu bedenken

„Das Netz ist schnelllebig. Likes sind dort schnell verteilt, auch wenn man den Post vielleicht gar nicht in seiner Gesamtheit betrachtet hat“, führt Seidler aus und benennt ein aktuelles Beispiel: „Erst kürzlich stand die Präsidentin der TU Berlin wegen eines solchen Falls in der Kritik, nachdem sie einen Text geliket hatte, dabei aber laut eigener Aussage das angehängte antisemitische Foto übersah.“

Menschen wegen eines falsch gesetzten „Daumen hoch“ auszuweisen, wäre rechtsstaatlich bedenklich, so Seidlers Fazit. Die Bundesregierung schieße hierbei deutlich übers Ziel hinaus und mische erneut Gefahrenabwehrfragen in thematisch völlig andere Gesetzesvorhaben.

Weitere Informationen zum Thema:

Berliner Morgenpost, 05.06.2024
„Uni in schlimme Situation gebracht“ / 24-Stunden-Frist für TU-Präsidentin Geraldine Rauch

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Bundesdatenschutzgesetz: DSK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung veröffentlicht https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzgesetz-dsk-stellungnahme-gesetzentwurf-aenderung-veroeffentlichung https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzgesetz-dsk-stellungnahme-gesetzentwurf-aenderung-veroeffentlichung#respond Mon, 22 Apr 2024 11:20:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44582 DSK bekräftigt Notwendigkeit einer Ständigen Geschäftsstelle der Bundesdatenschutzgesetz

[datensicherheit.de, 22.04.2024] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 19. April 2024 eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung im Februar 2024 vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [BT-Drs. 20/10859] abgegeben: Zu den relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf. Demnach gehören laut DSK zu den wichtigsten Punkten:

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Abbildung: DSK

DSK-Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur BDSG-Änderung

1. Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz

Ein neuer § 16a im BDSG-Entwurf (BDSG-E) diene der gesetzlichen Verankerung der jetzt schon bestehenden DSK. In ihrer Stellungnahme weist die DSK darauf hin, „dass diese Regelung ausgebaut und zumindest die Ziele der DSK aufgenommen werden sollten“. Zudem bekräftigt die DSK die „Notwendigkeit einer Ständigen Geschäftsstelle“ und schlägt daher Änderungen am Gesetzestext vor.

2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Auskunftsansprüchen

Die DSK bekundet Zweifel, ob die geplanten Regelungen (§ 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E und § 83 Abs. 1 S. 2 SGB-X-E) mit Art. 23 DS-GVO vereinbar sind, da die europarechtlichen Einschränkungen der Betroffenenrechte eng auszulegen seien.

3. Scoring:

Die DSK hält es für erforderlich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „ob die Neuregelung in § 37a BDSG-E mit den Anforderungen des Art. 23 DS-GVO zur Einschränkung von Betroffenenrechten in Einklang steht“. Um eine rechtssichere Regelung von Kreditwürdigkeitsprüfungen durch Scoring-Verfahren zu erreichen, empfiehlt die DSK „eine Erörterung im Rahmen einer Sachverständigenanhörung“. Zudem weist sie auf „zahlreiche Unklarheiten in den Regeln“ hin und regt Nachbesserungen an.

4. Länderübergreifende Datenverarbeitungsvorhaben

Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit (§ 40a, § 27 Abs. 5 BDSG-E) im nichtöffentlichen Bereich solle es den beteiligten Unternehmen ermöglicht werden, eine einzige Aufsichtsbehörde festzulegen. Die DSK hält es in solchen Fällen für notwendig, „zumindest eine vorgeschaltete Prüfung durch die beteiligten Aufsichtsbehörden zu den Fragen vorzusehen, ob überhaupt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt und wie sich eine gemeinsam verantwortete Verarbeitung abgrenzen lässt“. Außerdem weist die DSK auf „mögliche Unklarheiten in Bezug auf das hoheitliche Tätigwerden in anderen Ländern“ hin.

5. Möglichkeit von Geldbußen auch gegenüber Behörden

Als zusätzlichen Punkt regt die DSK die Streichung des § 43 Abs. 3 BDSG an, „nach dem gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängt werden können“. In der Praxis habe sich gezeigt, dass ein Bedarf für Geldbußen auch im öffentlichen Bereich bestehe, um die Schwere eines Verstoßes gegenüber der beaufsichtigten Stelle hinreichend deutlich zu machen und um als Anreiz zu dienen, Datenschutzverstößen aktiv vorzubeugen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 12.04.2024
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 12. April 2024 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BR-Drs. 72/24; BT-Drs. 20/10859)

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 02.03.2021
Stellungnahme der DSK zur Evaluierung des BDSG

datensicherheit.de, 18.09.2023
Bundesdatenschutzgesetz: Novelle sieht Datenschutzkonferenz als etabliertes Format an / Zusammenarbeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden soll gesetzlich anerkannt werden

datensicherheit.de, 20.07.2018
Datenschutzkonferenz mit eigener Website / Verantwortlichen soll Handlungssicherheit gegeben werden

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EU AI Act: Peter Sandkuijl kommentiert KI-Gesetz aus IT-Security-Sicht https://www.datensicherheit.de/eu-ai-act-peter-sandkuijl-kommentar-ki-gesetz-it-security-sicht https://www.datensicherheit.de/eu-ai-act-peter-sandkuijl-kommentar-ki-gesetz-it-security-sicht#respond Fri, 15 Mar 2024 13:48:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44274 KI-Gesetz soll Kontrollen und Abstufungen für den Einsatz festlegen, um verschiedene Gefahren zu bannen

[datensicherheit.de, 15.03.2024] „Das EU-Parlament hat beschlossen, dem EU AI Act zuzustimmen, daher lohnt sich ein Blick auf die Aspekte der IT-Sicherheit, denn die rasante Verbreitung von KI (Künstliche Intelligenz), insbesondere von generativer KI (GenKI), hat große Chancen, aber auch erhebliche Risiken mit sich gebracht“, kommentiert Peter Sandkuijl, „VP EMEA Engineering und Evangelist“ bei Check Point Software Technologies. Das KI-Gesetz solle nun Kontrollen und Abstufungen für den Einsatz festlegen, um verschiedene Gefahren zu bannen, zum Beispiel: automatisch jedes Gesicht in einem Raum zu erkennen und die Emotionen, den Gesichtsausdruck und die Abstammung zu analysieren. Es gehe somit nicht darum, Innovationen zu ersticken, sondern einen Rechtsrahmen zu schaffen, „der mit demokratischen Werten in Einklang steht und die Rechte der EU-Bürger schützt“, so Sandkuijl.

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Foto: Check Point

Peter Sandkuijl: KI als eine gute Kraft sollte von ethischen Erwägungen und gesellschaftlichem Konsens getragen werden

Erstes Gesetz seiner Art gegen KI-Anwendungen, welche gegen Menschenrechte verstoßen oder Vorurteile aufrechterhalten

Sandkuijl betont: „Dies ist das erste Gesetz seiner Art, welches die Gefahr von KI-Anwendungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen oder Vorurteile aufrechterhalten, verringern soll. Ob es sich um das Scannen von Lebensläufen mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen handelt, um die allgegenwärtige Überwachung des Öffentlichen Raums durch KI-gesteuerte Kameras oder um die Analyse medizinischer Daten, die sich auf die Krankenversicherung auswirkt – mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen klare Grenzen für den Einsatz von KI gesetzt werden, so dass Anbieter und Entwickler einige Leitlinien und Leitplanken haben.“ Damit würden die Verteidiger in der Lage sein, die Grenzen zu erkennen und diejenigen, die dagegen verstoßen, mit den Instrumenten der Strafverfolgung zu bestrafen. Das Augenmerk werde zunächst auf den ersten höheren Geldstrafen liegen, danach gehe es weiter.

Transparenz schon im KI-Trainingsprozess werde als zentraler Grundsatz angesehen, insbesondere im Hinblick auf generative KI. So sollten potenzielle Verzerrungen und KI-Fehler aufgedeckt werden, „bevor sie als Wahrheit umherschwirren, denn auch eine KI muss nicht immer korrekt sein – im Gegenteil: Sie macht mehr Fehler, als man derzeit jeder Technologie zugestehen würden“. Darum werde Transparenz zu einem entscheidenden Instrument, um ihre Unzulänglichkeiten zu mildern.

EU-KI-Gesetz hat vielfältige Auswirkungen auf IT-Sicherheit

Derzeit prüften Gerichte das Gesetz, um es zu erproben und Präzedenzfälle für künftige Straftäter zu schaffen. Sicherheitsexperten müssten sich darüber im Klaren sein, dass dieser Prozess des Aushandelns einige Zeit in Anspruch nehmen werde, „was vielleicht sogar hilfreich ist, aber nicht das Ziel darstellt“. Vielmehr habe das EU-KI-Gesetz mehrere Auswirkungen auf die IT-Sicherheit:

Strengere Entwicklungs- und Bereitstellungsrichtlinien:
Entwickler und Betreiber von KI-Modellen müssten sich an strenge Richtlinien halten, um zu gewährleisten, „dass die Systeme unter dem Aspekt des Security by Design entwickelt werden“. Dies bedeutet laut Sandkuijl, dass Maßnahmen zur IT-Sicherheit von Anfang an einbezogen werden, der Schwerpunkt auf sicherer Kodierung liegt und feststeht, dass KI-Systeme vor Angriffen geschützt sind.

Erhöhte Transparenz:
Das Gesetz schreibe Transparenz bei KI-Operationen vor, insbesondere bei riskanten KI-Anwendungen. Dies könnte bedeuten, dass detailliertere Angaben zu den Daten gemacht werden müssten, „die für das Training von KI-Systemen verwendet werden, zu den Entscheidungsprozessen der KI und zu den Maßnahmen, die zur Gewährleistung von Datenschutz und Sicherheit ergriffen werden“. Transparenz helfe, um Schwachstellen zu erkennen und Bedrohungen zu schwächen.

Verbesserter Datenschutz:
KI-Systeme griffen häufig auf umfangreiche Datensätze zurück, deshalb erfordere die „Data Governance“ des Gesetzes verstärkte Datenschutzmaßnahmen. Dazu gehöre die Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten, „ein Kernaspekt der IT-Sicherheit ohnehin“.

Rechenschaftspflicht bei KI-Sicherheitsvorfällen:
Die Bestimmungen des Gesetzes würden sich wahrscheinlich darauf erstrecken, Organisationen für Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit KI-Systemen zur Rechenschaft zu ziehen. „Dies könnte bedeuten, dass strengere Protokolle für die Reaktion auf Vorfälle erstellt werden und dass KI-Systeme über robuste Mechanismen zur Erkennung von und Reaktion auf Zwischenfälle verfügen müssen.“

Abschwächung von Vorurteilen und Diskriminierung:
„Indem das Gesetz die Risiken von Voreingenommenheit und Diskriminierung in KI-Systemen angeht, trägt es indirekt zur IT-Sicherheit bei, denn Schwachstellen von Systemen, die gerecht und unvoreingenommen sind, werden weniger wahrscheinlich ausgenutzt.“ Sandkuijl führt weiter aus: „Wenn sichergestellt wird, dass KI-Systeme auf repräsentativen Datensätzen trainiert werden, kann das Risiko von Angriffen, die voreingenommene Entscheidungsprozesse ausnutzen, verringert werden.“

Zertifizierung und Compliance-Auditierungen:
KI-Systeme mit hohem Risiko müssten strengen Tests und Zertifizierungen unterzogen werden, „um sicherzustellen, dass sie die EU-Standards für IT-Sicherheit erfüllen“. Durch Compliance-Audits werde außerdem sichergestellt, „dass KI-Systeme diese Standards während ihres gesamten Lebenszykluses kontinuierlich einhalten“.

Verhinderung des böswilligen KI-Einsatzes:
Das Gesetz solle außerdem verhindern, „dass der Einsatz von KI für böswillige Zwecke offen möglich ist, wie zur Erstellung von Deepfakes oder zur Automatisierung von Cyber-Angriffen“. Durch die Regulierung bestimmter Verwendungszwecke von KI trage das Gesetz zu einer umfassenderen IT-Sicherheitsstrategie bei, „die das Risiko verringert, dass KI als Werkzeug für virtuelle Kriegsführung und Kriminalität eingesetzt wird“.

Forschung und Zusammenarbeit:
Das Gesetz könnte die Forschung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der KI und der IT-Sicherheit anregen und die Entwicklung neuer Technologien wie auch Strategien zum Schutz von KI-Systemen vor neuen Bedrohungen fördern.

Einführung von GenKI zeigt, dass Gesetzgebung kaum Schritt halten kann

Die Einführung von GenKI zeige, dass die Gesetzgebung nicht Schritt halten könne. Diese Technologie sei so wirkmächtig, dass sie gravierende Auswirkungen auf Branchen, Volkswirtschaften und Regierungen haben werde. „Die Hoffnung, die in das EU-KI-Gesetz gelegt wird, lautet, dass es als Katalysator für eine breite gesellschaftliche Diskussionen dient und die Beteiligten dazu anregen soll, nicht nur die Möglichkeiten der Technologie, sondern auch ihre Auswirkungen zu bedenken.“

Durch die Festlegung klarer Leitlinien und die Förderung eines kontinuierlichen Dialogs werde der Weg für eine Zukunft geebnet, in der KI als eine „gute Kraft“ dienen könne. Sie sollte von ethischen Erwägungen und gesellschaftlichem Konsens getragen werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.03.2024
EU-KI-Verordnung: BfDI begrüßt Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung / Europäisches Parlament hat Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verabschiedet

datensicherheit.de, 28.02.2024
KI trifft in Deutschland auf verunsicherte Bürger / KI-Modelle benötigen Vielzahl von Daten zum Training

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Nachrichtendienstgesetze: BfDI äußert Kritik https://www.datensicherheit.de/nachrichtendienstgesetze-bfdi-aeusserung-kritik https://www.datensicherheit.de/nachrichtendienstgesetze-bfdi-aeusserung-kritik#respond Fri, 17 Nov 2023 12:25:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43692 Weitergabe von BND-Informationen laut BfDI nur im Fall unmittelbarer Gefahr für überragendes Rechtsgut zulässig

[datensicherheit.de, 17.11.2023] Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht nach eigenen Angaben bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel: Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll demnach Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordneten Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist dies jedoch nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt“, betont Professor Kelber.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Professor Ulrich Kelber: Fristen zur BfDI-Beteiligung erschweren den demokratischen Prozess und sind nicht akzeptabel!

BfDI: Bei Novellierung der BfV- und des MAD-Gesetze ebenfalls Nachbesserungsbedarf

Auch bei der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sieht Professor Kelber Nachbesserungsbedarf: „Durch die Änderungen des Innenausschusses gab es einige Verbesserungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes. Trotzdem bleiben Unsicherheiten und Lücken.“

Positiv sieht der BfDI, „dass eine konkretisierte Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter vorliegen muss, wenn Nachrichtendienste Informationen an Gefahrenabwehrbehörden weitergeben wollen“. Dies fordere auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom April 2022.

Der BfDI kritisiert aber auch schon die Erhebung bestimmter Daten: „Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage für das systematische Erfassen und Zusammenführen von öffentlich zugänglichen Daten. Durch solche Analysen gebildete Profile stellen einen erheblichen Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar.“

BfDI kritisiert minimale Fristen zur Stellungnahme

Kritikpunkte verblieben auch bei den neuen Vorschriften über die Datenverarbeitung der Nachrichtendienste zum Zweck der Eigensicherung. Es fehlten insbesondere Angaben zu Speicherfristen, Bestimmungen zur Zweckbindung und Kennzeichnungspflichten und damit grundsätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen.

Außerdem unterschieden sich die Vorgaben zur Eigensicherung der jeweiligen Nachrichtendienste, ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gebe.

Abschließend zeigt sich Professor Kelber außerdem unzufrieden mit der Beteiligung durch die Bundesregierung: „Wir hatten einmal sieben Arbeitstage und einmal sogar nur 48 Stunden, um zu diesen umfangreichen Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Solche Fristen erschweren den demokratischen Prozess und sind nicht akzeptabel!“

Weitere Informationen zum Thema:

golem.de
Countdown für den Datenschutzbeauftragten

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 27.10.2023
Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienst-Rechts an den Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags

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Chip-Industrie: Europäisches Parlament billigt Gesetz zur Stärkung der EU https://www.datensicherheit.de/chip-industrie-europaeisches-parlament-billigung-gesetz-staerkung-eu https://www.datensicherheit.de/chip-industrie-europaeisches-parlament-billigung-gesetz-staerkung-eu#respond Tue, 11 Jul 2023 20:07:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43339 Neues Chip-Gesetz der EU soll Europas strategische Autonomie und Sicherheit stärken

[datenicherheit.de, 11.07.2023] Laut einer aktuellen Mitteilung des Europäischen Parlaments soll das verabschiedete „Chip-Gesetz“ der EU „Europas strategische Autonomie und Sicherheit stärken“. Vorgesehen sei in diesem Zusammenhang auch ein Krisenreaktionsmechanismus zur Bewältigung von möglichen Engpässen. Demnach werden 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation im Bereich „Chips“ bereitgestellt – als verstärkte Unterstützung auch gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

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Abbildung: BMWK

Mikroelektronik in Deutschland: 31 Chip-Projekte aus 11 Bundesländern verteilen sich auf insgesamt 54 Standorte

Am 11. Juli 2023 in Straßburg Pläne zur Sicherung der Chip-Versorgung in der EU gebilligt

Nach eigenen Angaben hat das Europäische Parlament am 11. Juli 2023 in Straßburg Pläne zur Sicherung der Chip-Versorgung in der EU gebilligt: „Produktion und Innovation sollen finanziell gefördert werden. Bei Lieferengpässen können Notfallmaßnahmen eingeführt werden. Dies soll auch Berlin zugutekommen.“

Das neue Gesetz, auf das sich Europäisches Parlament und Rat bereits informell im sogenannten Trilog geeinigt hätten, solle ein günstiges Umfeld für Chip-Investitionen in Europa schaffen. Genehmigungsverfahren würden beschleunigt und erhielten den „Status der höchstmöglichen nationalen Bedeutung“. Um Innovationen zu fördern, würden KMU ebenfalls stärker unterstützt, insbesondere auf dem Gebiet des Chip-Designs.

„Unterstützt werden sollen vor allem Projekte, die die Versorgungssicherheit der EU erhöhen.“ Während der Gespräche mit den Vertretern des Rates hätten die Europa-Abgeordneten 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation im Bereich „Chips“ bewilligt. Ein Netzwerk von Kompetenzzentren werde eingerichtet, um den Fachkräftemangel in der EU zu beheben und neue Talente für Forschung, Design und Produktion zu gewinnen.

Jüngste Investitionen in die Chip-Industrie der EU – ein milliardenschweres Beihilfeprogramm für Mikroelektronik

Zu den jüngsten Investitionen in die Chip-Industrie in der EU zähle ein milliardenschweres Beihilfeprogramm für Mikroelektronik. Die EU-Kommission habe das sogenannte IPCEI (Important Project of Common European Interest) „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ genehmigt und damit den Weg freigemacht für die Förderung von rund 100 Projekten in Europa.

In Deutschland ebnet dies nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Weg für vier Milliarden Euro Förderung für 31 Projekte aus elf Bundesländern.

Die Projekte verteilten sich auf insgesamt 54 Standorte, drei davon in Berlin. Bayern stehe im bundesweiten Vergleich mit 17 Standorten an oberster Stelle, gefolgt von Baden-Württemberg und Sachsen, auf die jeweils neun Standorte entfielen.

Europäische Chip-Produktion: Krisenreaktionsmechanismus zur Bewältigung von Versorgungsproblemen

Teil dieses neuen Gesetzes sei auch ein Krisenreaktionsmechanismus: „Die Kommission bewertet dabei die Risiken für die Versorgung der EU mit Halbleitern. Ein Engpass-Alarm wird ausgelöst, sobald Frühwarnindikatoren in den Mitgliedstaaten auf Lieferprobleme hinweisen.“

Dieser Mechanismus werde der Kommission ermöglichen, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die vorrangige Versorgung mit Produkten, „die von einer Verknappung besonders betroffen sind, oder die gemeinsame Beschaffung von Halbleitern für die Mitgliedstaaten“.

Die Abgeordneten hätten das System weiter verbessert, „indem sie ein Kartierungsinstrument eingeführt haben, das helfen wird, mögliche Versorgungsengpässe zu identifizieren“. Diese Maßnahmen sollten als letztes Mittel im Falle einer Krise im Halbleiter-Sektor eingesetzt werden.

Zusammenarbeit mit strategischen Partnern für Wettbewerbsvorteile und Schutz des Chip-Sektors der EU

Das Parlament habe auch eine stärkere internationale Zusammenarbeit mit strategischen Partnern unterstützt, um Wettbewerbsvorteile und Schutz für den EU-Sektor zu gewährleisten.

„Mit dem ,European Chips Act’ wollen wir die Position der EU in der Halbleiter-Landschaft weltweit stärken und die durch die ,Pandemie’ aufgedeckten Schwachstellen in den Lieferketten beheben. Wir wollen mehr Einfluss bekommen und führend sein, deshalb haben wir 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation bereitgestellt“, kommentiert Berichterstatter Dan Nica („S&D“, MEP aus Rumänien).

Laut Nica sollen die technologischen Kapazitäten ausgebaut und Maßnahmen zur Bekämpfung potenzieller Engpässe ergriffen werden. Europa sei auf die künftigen Herausforderungen in der Halbleiter-Iindustrie vorbereitet und lege dabei den Schwerpunkt auf „strategische Autonomie, Sicherheit und ein günstiges Geschäftsumfeld“.

Chip-Versorgung – bisher beispielloser Mangel an Halbleitern

Die Gesetzgebung sei mit 587 zu zehn Stimmen angenommen worden, bei 38 Enthaltungen. Die Initiative müsse nun vom Ministerrat gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Eine Studie des Parlaments zeige, dass der Anteil Europas an der weltweiten Produktionskapazität von Halbleitern unter zehn Prozent liege. Der Legislativ-Vorschlag ziele darauf ab, diesen Anteil auf 20 Prozent zu erhöhen. Eine weitere Analyse des Parlaments aus dem Jahr 2022 habe gezeigt, dass die „Pandemie“ seit Langem bestehende Schwachstellen in den globalen Lieferketten aufgedeckt habe, wofür der „beispiellose Mangel an Halbleitern“ in besonderer Weise exemplarisch sei.

Letztere Analyse zeige, was in den kommenden Jahren auf uns zukommen könnte: „Diese Engpässe haben u.a. zu steigenden Kosten für die Industrie und höheren Preisen für die Verbraucher geführt und das Tempo des Aufschwungs in Europa verlangsamt.“

Weitere Informationen zum Thema:

Europäisches Parlament, 11.07.2023
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz)

European Parliament
Legislative Observatory: 2022/0032(COD) / Chips Act

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 08.06.2023
Habeck: „Wichtiger industriepolitischer Meilenstein: EU-Kommission genehmigt 31 Mikroelektronik Projekte aus 11 Bundesländern. Mikroelektronik-Standort Deutschland wird in der Breite gestärkt.“

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