Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, September 18, 2023 10:53 - noch keine Kommentare
Bundesdatenschutzgesetz: Novelle sieht Datenschutzkonferenz als etabliertes Format an
Zusammenarbeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden soll gesetzlich anerkannt werden
[datensicherheit.de, 18.09.2023] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat in seinem Kommentar vom 7. September 2023 das neue Bundesdatenschutzgesetz als „Fortschritt“ bezeichnet, fordert aber dazu auf, die „Länderrolle“ widerzuspiegeln.
Bundesdatenschutzgesetz soll Datenschutz-Grundverordnung ergänzen und präzisieren
Anfang August 2023 hat demnach das Bundesinnenministerium den Entwurf für ein novelliertes Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht – die deutschen Datenschutzbehörden haben dazu Position bezogen. Der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat nach eigenen Angaben daran wesentlich mitgewirkt: „Wir haben einige Punkte identifiziert, die der Nachschärfung bedürfen. An einem Punkt ist der Entwurf ein Fortschritt: Erstmalig wird darin die schon lange existierende Datenschutzkonferenz als etabliertes Format der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden gesetzlich anerkannt.“
Das Bundesdatenschutzgesetz ergänze und präzisiere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Bereichen, welche die EU-Staaten jeweils selbst ausgestalten dürften. In Deutschland regele das Bundesdatenschutzgesetz den Datenschutz bei privaten Unternehmen sowie Einrichtungen und insbesondere auch die Zuständigkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes.
Datenschutzkonferenz soll gesetzlich festgeschrieben werden
Die im Entwurf nun faktisch vorgesehene Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) hätten die 18 deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Die DSK sei als Format für die gelingende Zusammenarbeit der Behörden seit Langem etabliert. Professor Kugelmann leitet den im Jahr 2020 gegründeten Arbeitskreis „DSK 2.0“, welcher auf die weitere Intensivierung und Professionalisierung hinarbeiten soll. Schon heute habe die DSK eine Geschäftsordnung und lasse Mehrheitsbeschlüsse zu.
„Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt insoweit die Fortschritte fest, die wir in den vergangenen Monaten erzielt haben. Das ist gut.“ Was in diesem Gesetzentwurf jedoch fehle, sei die Einrichtung einer DSK-Geschäftsstelle. Professor Kugelmann betont: „Die Datenschutzkonferenz braucht eine Geschäftsstelle, um dauerhaft effizient arbeiten zu können. Ich bedaure, dass die Chance zur organisatorischen Festlegung des Gremiums im Gesetzentwurf noch nicht genutzt wurde. Ich werde mich weiter für die Einrichtung einer Geschäftsstelle einsetzen.“
Zuständigkeit der Länder für den Datenschutz auf föderaler Ebene und Mitwirkung auf EU-Ebene
Neben der gemeinsamen DSK-Stellungnahme haben die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden laut LfDI RLP eine zweite, eigene Stellungnahme an das Bundesinnenministerium geschickt. Diese Stellungnahme der Länder gehe insbesondere auf diejenigen Aspekte des Gesetzentwurfs ein, welche die Verteilung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden auf föderaler Ebene und die Mitwirkung auf der Ebene der EU betreffen. Professor Kugelmann moniert: „Einige der vorgesehenen Änderungen fallen hinter die Lösungen zurück, die die Aufsichtsbehörden in der Praxis für eine schnelle und gute Abstimmung schon gefunden haben.“
Die Stellungnahme formuliere daher aus Ländersicht konstruktive Vorschläge zu denjenigen Passagen im Gesetzentwurf, welche etwa länderübergreifende Datenverarbeitungsvorhaben und die deutsche Vertretung auf EU-Ebene betreffen. Abschließend unterstreicht Professor Kugelmann: „Als rheinland-pfälzischer Landesdatenschutzbeauftragter leitet mich stets das Ziel, eine einheitliche Anwendung der DS-GVO für alle Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung zu erreichen, ohne die zahlreichen Vorteile der regionalen Zuständigkeit zu verlieren.“
Weitere Informationen zum Thema:
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 06.09.2023
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. September 2023 zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes mit Stand 9.8.2023
LfDI RLP, 06.09.2023
Stellungnahme der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vom 6. September 2023 zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes mit Stand 9.8.2023
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