Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 14, 2024 18:06 - noch keine Kommentare
EU-KI-Verordnung: BfDI begrüßt Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung
Europäisches Parlament hat Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verabschiedet
[datensicherheit.de, 14.03.2024] Laut einer Meldung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 13. März 2024 hat das Europäische Parlament an diesem Tag die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) der EU verabschiedet. Der BfDI begrüßt demnach die europäische KI-Verordnung „als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber rät aber auch der Bundesregierung, die Öffnungsklausel für striktere nationale Verbote zu nutzen
Durch die KI-Verordnung wird der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Datenschutz, gestärkt
Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, kommentiert: „Es freut mich, dass der europäische Gesetzgeber eine Einigung bei der KI-Verordnung erzielen konnte. Die darin formulierten Anforderungen ergänzen bestehende Anforderungen und unterstützen deren Einhaltung. Dadurch wird der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Datenschutz, gestärkt.“
Insbesondere begrüßt der BfDI nach eigenen Angaben, „dass die Datenschutzaufsichtsbehörden als Aufsicht für diverse Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen sind“.
Viele Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systemeh haben engen Bezug zum Datenschutz
Viele der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in der Verordnung hätten einen „engen Bezug zum Datenschutz“. So werde beispielsweise der Schutz vor automatisierter Entscheidung aus der DSGVO gestärkt und durch das Erfordernis menschlicher Aufsicht bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen erweitert.
Gleichzeitig bedauert der BfDI aber, dass einige der vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer gemeinsamen Stellungnahme von 2021 geäußerten Kritikpunkte nicht umgesetzt worden seien: „Es ist ein Versäumnis, dass es kein klares Verbot biometrischer Fernerkennung im Öffentlichen Raum gibt. Die Bundesregierung sollte die Öffnungsklausel für striktere nationale Verbote nutzen.“
Weitere Informationen zum Thema:
edpb European Data Protection Board, 18.06.2021
EDPB-EDPS Joint Opinion 5/2021 on the proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act)
datensicherheit.de, 04.10.2022
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